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Smartie247

Schip-PS Eintragung notwendig ? !

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Es gibt Leute, die gehen einfach davon aus, dass es bei einem Unfall nicht auffällt. Da sollte man sich nicht verschätzen. Es soll auch Clevere unter den Gutachtern und den Versicherungsfuzzis geben :) Manche fahren sogar Smart! Wenn denen dann ein verunfallter aufgemotzter Smart vor die Augen kommt.....

 

Wer es also nicht eintragen lässt, spielt halt russisch Roulette, kann ja jeder machen, für mich wärs nix!

 

Leider kann ich meinen CDI 54 PS nicht verstärken lassen, habe noch keinen Tuner mit Gutachten gefunden :-?

 

 

 

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9497164mza.jpg

 

Gruß vom hohen Westerwald

HP

 

Smart Cabrio Passion, CDI, 54 PS, Bj.2010, ganz Schwarz, Design Rot

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von hp2 am 27.04.2012 um 21:25 Uhr ]


A 180 CDI, Autronic, 2012

Passion Cabrio, CDI, 2010

 

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Wolltest du nicht zu Fismatec? Da kriegst du ein Gutachten, ich habe ja auch eins bekommen. Uebrigens: Meine Leistungssteigerung habe ich noch am selben Tag eintragen lassen, an dem ich meinen Smart wieder abgeholt habe. ;-)

 

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Gruss

Werner

__________________________

451.300 CDI Passion Coupé

blau/silber Bj.11/07

47kW/64PS von fismatec

 


Gruss

Werner

__________________________

451.300 CDI Passion Coupé

blau/silber Bj.11/07

47kW/64PS von fismatec

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Hallo Werner!

 

Leider habe bei meiner Terminanfrage von Markus R. mitgeteilt bekommen, dass dieses Gutachten den 54 PS CDI Euro 5 nicht abdeckt. Hoffe aber, dass es bald vorliegt :)

 

Dann gehts ab zu fismatec :)

 

 

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9497164mza.jpg

 

Gruß vom hohen Westerwald

HP

 

Smart Cabrio Passion, CDI, 54 PS, Bj.2010, ganz Schwarz, Design Rot

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von hp2 am 27.04.2012 um 21:48 Uhr ]


A 180 CDI, Autronic, 2012

Passion Cabrio, CDI, 2010

 

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da wir ja auch gerade so feierlich dabei sind uns die Paragraphen um die Ohren zu schmeißen habe ich hier noch irgendwo ein schmankerl gefunden

Quote:
In der Praxis werden Chip-Tuningmaßnahmen im Rahmen der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO in aller Regel nicht entdeckt und somit auch nicht beanstandet, weil sie optisch kaum wahrnehmbar sind und darüberhinaus nur mit erheblichem, technischen Aufwand nachgewiesen werden können. Dies gilt auch für Bastler-Eingriffe wie im Beispielsfall. Auch im Rahmen der Abgasuntersuchung nach § 47a StVZO ergeben sich in der Praxis allenfalls im Extremfall Anhaltspunkte für eine durchgeführte Chip-Tuningmaßnahme.

 

Dennoch, bin ich für die Eintragung :-D

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Klar werden sie nicht im Rahmen der Hauptuntersuchung entdeckt, wie denn?

 

Es geht um die Folgen eines Unfalls, wenn ein Sachverständiger oder ein Versicherungsmitarbeiter auf die Idee kommt, dass man den Smart mal an ein Diagnosegerät hängen lässt. Jedes Tuning ist in dort nachweisbar und dann is nix mit Versicherungsschutz für Kaskoschäden und Insassenschäden. Auch Fremdschäden versuchen die zurück zu bekommen.

 

 

 

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Gruß vom hohen Westerwald

HP

 

Smart Cabrio Passion, CDI, 54 PS, Bj.2010, ganz Schwarz, Design Rot

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von hp2 am 27.04.2012 um 22:42 Uhr ]


A 180 CDI, Autronic, 2012

Passion Cabrio, CDI, 2010

 

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Sorry, hätte das Vorherige mal genauer lesen sollen :)

 

Das Alter hat nix Gutes!!! :-D

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von hp2 am 27.04.2012 um 22:56 Uhr ]


A 180 CDI, Autronic, 2012

Passion Cabrio, CDI, 2010

 

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    • Nee, musst Du nicht. Das hatte ich eingangs schon beschrieben, daß man die 175er vorne und die 195er hinten auch fahren darf, obwohl in den Papieren nur die 155/175 Kombination drin steht. In den Papieren steht nur die Standardversion drin, die breiteren Dimensionen stehen in der CoC Bescheinigung des Fahrzeugs drin. Und wenn Du die Räder nachträglich montierst, musst Du sie auch nicht eintragen lassen, wenn sie auf Originalfelgen montiert sind, denn das entspricht ja dem Serienzustand des Fahrzeugs, wenn er mit diesen Felgen bestellt und ausgeliefert worden wäre. Felgen aus dem Zubehör haben beim 451er in der Regel eine ABE dabei. Auch wenn Du die CoC Papiere nicht hast, darfst Du die breitere Version montieren, ein TÜV Prüfer sollte auch die Möglichkeit haben, die zulässigen Reifenkombinationen für ein Fahrzeug in den ihm zur Verfügung stehenden EDV Mitteln aufzurufen. 😉 Lies Dir mal diesen Beitrag aufmerksam durch, in dem es um das gleiche Thema geht. 🙂 Und davon gibt es noch einige andere hier im Forum! 
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