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smart fortwo / gewährleistung / hilfe

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hallo an alle,

 

ich hab eine frage - vielleicht kennt sich jemand aus bzw. hatte mal jemand ein ähnliches problem. ich hoffe wirklich sehr, dass mir jemand weiterhelfen kann.

 

leider muss ich etwas ausholen:

 

im mai 2011 habe ich mein smart in einem mercedes autohaus gekauft. anfang april 2012 bin ich (auf eine empfehlung hin) mit meinem smart zu atu gefahren, um ihn mal durchchecken zu lassen (zwecks gebrauchtwagengarantie).

 

tatsächlich wurden auch einige mängel festgestellt, woraufhin ich mich bei mercedes meldete, um den schaden zu melden.

 

so weit - so gut. mercedes wollte natürlich die mängel noch einmal überprüfen und man sagte mir, dass ich die kosten für einen befund nur tragen muss, wenn es nicht in die garantie fällt. anhand der atu-mängelliste konnten wir vorher einiges ausschließen (z. b. verschleißteile)

 

die größten mängel sind: ölundichtheit aufgrund eines kaputten schlauchs am motor bzw. getriebe; domlager am stoßdämpfer hat spiel; scheinwerferstellmotor ohne funktion; wasser im auto, was auf eine undichtheit der hinteren scheiben zurückzuführen ist (hinzuzufügen ist, dass diese "meinerseits" nie ausgetauscht wurden)

 

kleinere mängel sind vor allem verschleißteile, wie bspw. bremsschläuche sind porös, bremsflüssigkeit zu hohen wassergehalt etc.

 

mittlerweile steht mein auto knapp eine woche bei mercedes. ich habe einen kostenfreien leihwagen, was ja erstmal nicht schlecht ist. nachdem mercedes alles bei der versicherung einreichte, lehnte diese den kompletten antrag ab. es wird NICHTS übernommen, was mich doch sehr erstaunt. begründung: ich hätte zwar eine gebrauchtwarengarantie bei cargarantie, allerdings wäre das eine "light"-variante, die diese fälle nicht abdeckt. leider habe ich keine beschreibung zu der gebrauchtwagengarantie, sodass ich es selbst jetzt überhaupt nicht nachvollziehen kann, welche schäden übernommen werden sollten oder nicht.

 

jetzt meine konkrete frage: gibt es nicht einen unterschied zwischen garantie und gewährleistung?

angeblich hat mercedes jetzt damit gar nichts zutun und ich hätte nur anspruch ggü. der externen versicherung. ist das rechtens?

 

ich weiß leider überhaupt nicht, was ich machen soll. ich fühle mich ehrlich gesagt, etwas hinters licht geführt....

 

vielleicht hat jmd. ähnliche erfahrungen bzw. kennt sich etwas aus mit dieser problematik.

 

vielen dank im voraus!!

 

lg

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zwischen Sachmängelaftung und Garantie besteht ein Riesenunterschied. Welcher genau läßt sich mit sehr wenig Aufwand über google leicht rausfinden.

 

Zur Klärung der Frage ob Ansprüche bestehen, solltest Du Dich im Rahmen einer Erstberatung bei einem Anwalt Deines Vertrauens erkundigen (bezahlt die (Verkehrsrechtsschutz)Versicherung falls vorhanden). Dieser haftet im Gegensatz zu Laien für eine Falschberatung!

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vielen dank für dein feedback!

ich werde mich diesbezüglich auf jeden fall erkundigen und habe auch schon eine interessante seite zu diesem thema im netz gefunden.

 

würdest du also auch mal "vorsichtig" einschätzen, dass ich dagegen noch einmal vorgehen sollte?

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