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marathonsmarti

Abtretung nach Unfall? Was ist damit gemeint

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Hallo zusammen,

nach einem Auffahrunfall ist der Versicherungskram jetzt geregelt, ich werde nun aufgefordert eine Abtretungserklärung zu unterschreiben.

Dazu ein paar Fragen:

Ich trete doch meine Anforderung an die Versicherung des Gegners ab, oder?

Kann ich dies formlos tun?

Was muss ich für die KFZ-WErkstatt be-achten, die meinen Schaden repariert?

Habt Ihr sonst noch Tipps?

 

Gruß

 

B.M.

 


Gruß aus Schwerte

 

marathonsmarti

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Einfach gesagt: Mit der Abtretungserklärung überträgst du (Gläubiger) das Recht eine Leistung zu erhalten (Begleichung des Unfallschadens) an einen anderen (die Werkstatt). Die Werkstatt repariert dann dein Auto und stellt ihre Forderung (den Rechnungsbetrag) wiederum direkt an die Versicherung (Schuldner).

 

In der Regel hat die Werkstatt dafür ein entsprechendes Formular, welches du unterzeichnen musst.

 

Wenn also alles geklärt ist und es ein Gutachten über den Unfallschaden gibt, ersparst du dir mit der Abtretungserklärung an die Werkstatt ein wenig Papierkram (Rechnung mit der Werkstatt begleichen, Rechnung bei der Versicherung einreichen, MwSt bekommen). Wird der Schaden im Nachhinein doch größer, kümmert sich in der Regel die Werkstatt darum das dass Gutachten angepasst wird (und die Werkstatt ihr Geld bekommt).

 

Gruß,

 

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sig_amg2.gifMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr...blank.gifSpritmonitor.de

2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr...blank.gifSpritmonitor.de

seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr...blank.gifSpritmonitor.de

seit 2010: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr...blank.gifSpritmonitor.de

seit 2012: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012)blank.gifSpritmonitor.de

[ Diese Nachricht wurde editiert von RPGamer am 28.05.2012 um 11:18 Uhr ]


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Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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Wer fordert Dich auf, eine Abtretungserklärung zu unterschreiben?

 

Die Werkstatt?

Davon würde ich abraten! Auch wenn ich es schon einige Male erwähnt habe: Ein Verkehrsunfall sollte professsionell reguliert werden!

Ob eine Werkstatt hierfür der richtige Interessenvertreter ist muss jeder selber wissen.

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 28.05.2012 um 20:58 Uhr ]

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Egal wie und wo repariert wird:

 

NIE blind auf die Werkstatt(leistung) vertrauen.

Nach der Reparatur, vor Unterzeichnung bei der Übergabe alles penibel kontrollieren. Auch wenn die Werkstatt "quengelt".

 

 

Den größten Bockmist den ich erlebt habe, das waren, nach einem Wildschadenunfall, falsch eingesetzte Nebellampen. Die (Lackier)Werkstatt hat doch glatt oben und unten verdreht. Da ich die Dinger eh nie nutze fiel es erst später bei TÜV auf weil der Lichtkegel dem Prüfer spanisch vor kam.

Ärgerlich, keine Plakette, ich durfte die Nebler umfrickeln und wieder neuen Anlauf nehmen.

 

 

 

 

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Focus-CC 2.0 Bifuel -Kein Dach überm Kopf aber LPG unter der Haube-

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Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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Ich hatte mit der Partnerwerkstatt meiner Versicherung nie ein Problem. Wenn nach dem Auseinandernehmen des Autos (das war nach dem Gutachten) noch etwas gefunden wurde, war das für mich vollkommen problemlos. Da hat sich die Werkstatt vollständig drum gekümmert.

 

Nach der Reparatur eines Hagelschadens am SLK konnte man von innen am Kofferraum sehen, wo die Dellen gedrückt wurden (Kratzer im Lack). Der "Drücker" dachte der Kofferraum ist noch verkleidet (sieht auch so aus als wäre dem so), ist er aber nicht. Das ist mir erst am Abend aufgefallen, man hat sich sofort drum gekümmert und ich bekam wieder einen kostenlosen Ersatzwagen.

Also es muss nicht immer alles schlecht sein.


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"Partnerwerkstatt meiner Versicherung" sagt eigentlich schon alles aus!

 

Es spricht nichts gegen eine Abtretung wenn ein kleiner Kaskoschaden (wie scheinbar in Deinem Fall) repariert werden soll!

Wenn es hingegen um Haftpflichtschäden (insbesondere Unfallschäden geht), bleibt es bei meinem obigen Ratschlag, denn dann ist juristisches Fachwissen gefragt, um keine Ansprüche herzuschenken. Die Korrektur irgendeines Gutachtens reicht dann nicht aus!

[ Diese Nachricht wurde editiert von quattroporte am 29.05.2012 um 12:17 Uhr ]

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