roterEDDY Geschrieben am 28. April 2002 aaalso, hat jemand ne ahnung, wie's nun aussieht? darf man oder darf man nicht?bin praktizierender querparker und anscheinend wollen so ein paar alte schachteln ärger wegen der parkerei anzetteln!!! :(freu mich auf eure antwortend. und der rote EDDY my heart is where my smart is! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Elmar Geschrieben am 28. April 2002 Hi Eddy,ich glaub, folgender Artikel sollte einige Fragen beantworten: Darf mit besonders kurzen Fahrzeugen quer geparkt werden?-----------------Smarte GrüßeElmar Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
roterEDDY Geschrieben am 29. April 2002 hi elmar!danke für den genialen tipp!schmeiß mir jetzt immer beim parken nen ausdruck unter die windschutzscheibe! :-D die neugierigen weiber werdens schon entdecken! :)cu all (winkwink)d. und der rote EDDY my heart is where my smart is! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
smartshark Geschrieben am 29. April 2002 super elmar, wirklich interessant, was mich jetzt interessieren würde, wie sieht es aus mit 2 oder gar 3 smarties in einem parkplatz......?1 parkuhr, und diese bezahlt ??????gibt es darüber auch info ???-----------------smarte grüssesmartshark smarte grüsse smartshark Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Nieheltz Geschrieben am 29. April 2002 Nagel mich nicht drauf fest, aber mein Wissenstand ist, das bei 2 smarts auf einem eingezeichneten (Längs-)Parkplatz mit Parkuhr nur einmal bezahlt werden muss, bei Parkescheinautomaten aber beide...GrußNils-----------------smart <Adj.;salopp> hübsch, elegant u. dabei gewandt u. durchtrieben (Wahrig Deutsches Wörterbuch) NIEHELTZ >>> formerly known als nbruech Zwei Fast Vier You! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Roler0301 Geschrieben am 29. April 2002 Quote: super elmar, wirklich interessant, was mich jetzt interessieren würde, wie sieht es aus mit 2 oder gar 3 smarties in einem parkplatz......? 1 parkuhr, und diese bezahlt ?????? Die Sache wird so gehandhabt.....Wenn zwei Fahrzeuge Platz auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz haben, dann reicht es wenn die Parkuhr noch Parkzeit anzeigt, weil der Parkplatz gemietet ist und nicht das Kfz zahlen muß. Läuft die Parkzeit ab und es gibt ein Knöllchen, so trifft es in der Regel den vorne stehenden, weil anzunehmen ist das der zuerst gekommen ist und den Platz gemietet hat. Nachwerfen von Geld ist ja eigentlich verboten, aber der, der als zweiter kommt darf nachwerfen.Anders ist es wenn man sich an einem Automaten Parkscheine ziehen muß. Diese sind Fahrzeugspezifisch und da muß jeder einen haben. -----------------Klaus + "Wussel" Klaus + "Puck" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
desi Geschrieben am 29. April 2002 Bei der Parkuhr wäre ich vorsichtig. Kann es da sein, dass verschiedene Städte das unterschiedlich handhaben?Ich habe ein paar Jahre am Schalter einer Bank gearbeitet, wo sich dann auch so mancher Kunde ob der Höhe seines 'Knöllchens' ausgeheult hatte.Dort wurde auch so manche Male bei Motorrädern kassiert, die mehrere Maschinen auf einen Parkplatz gestellt hatten mit der Begründung - die markierte Fläche wäre für ein Fahrzeug ausgewiesen und es wäre nicht nachvollziehbar, welcher Fahrer die Parkuhr bedient hat. (Städte halt :( )Desi http://www.gruene-segel.de Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Roler0301 Geschrieben am 29. April 2002 Es gibt da sogar ein Gerichtsurteil zu Parkuhren und 2 Smarts auf einem Parkplatz. Frag mich jetzt aber nicht welches Gericht und welche Aktennummer... :-D-----------------Klaus + "Wussel" Klaus + "Puck" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Pasquale Geschrieben am 3. Mai 2002 Tolle Sache, wenn nur einer bezahlen muss. :o Weiss jemand wie man das in der Schweiz so handhabt ? -----------------_________________________________________smart online markt für die BRD's, AT's und die CH's. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
MisterX Geschrieben am 3. Mai 2002 Also die AUTOBILD schreibt ja heute das es nicht erlaubt ist und man ´n Knöllchen riskiert! :( :-? :( :-? :( :-? -----------------Grüße aus Franken!Mfg MisterX 8-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
smartshark Geschrieben am 3. Mai 2002 jaja autobild.....rein rechtlich ist es interessant.....steht irgendwo, ob der ausgewiesene parkraum für ein auto ist ??? das ist glaube ich die einziege frage.......weil rechtlich gesehen mietet man einen parkraum einer gewissen grösse......man darf sogar bis zu 5 prozent herausstehen...oder waren es sogar 10 prozent ??? hatte mal ne discussion mit einem grünen weil ich am ende einer parkreihe über den balken herausstand....-----------------smarte grüssesmartshark smarte grüsse smartshark Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
smartiebaby_2000 Geschrieben am 3. Mai 2002 Quote:Am 03.05.2002 um 15:53 Uhr hat smartshark geschrieben:jaja autobild..... das ist glaube ich die einziege frage.......-----------------smarte grüssesmartsharkDu fragst also ne Ziege??? :lol: Määääähhhääääähh, :-P :-D Nun denn, ob die Smart fahren können, is ja ne andre Frage. Aber es soll ja auch zweibeinige Ziegen geben, die sogar antworten in Worten können :roll: :lol: :lol: -----------------kolla und smartes Baby Gaby;-) kolla und smartes Baby Gaby;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Mattmax Geschrieben am 7. August 2002 Das schreib Smart ( zu dem Thema Querparken) dazu: 1. Man darf den fliessenden Verkehr nicht behindern. Dazu ein Beispiel. Behindert ein längsparkender LKW mit einer Breite von ca. 2,5 Metern bereits den fliessenden Verkehr, so ist auch Querparken mit einem 2,5 Meter langen smart nicht erlaubt. D.h. man muss sich nach den örtlichen Verhältnissen richten.2. Der fliessende Verkehr darf auch nicht gefährdet werden. D.h. man muss vorausschauend und vorsichtig ein- bzw. ausparken, ähnlich dem Fahrverhalten bei Ein- bzw. Ausfahrten.3. Der vorhandene Parkraum muss knapp sein, d.h. wenn genügend Parkraum in Längsrichtung vorhanden ist, darf man nicht Querparken.Wichtig ist immer die Beachtung der örtlichen Gegebenheiten.Diese Angaben gelten vorerst nur für Deutschland. Die Bestimmungen in den anderen europäischen Ländern werden momentan noch geprüft.Stand: Juli 1999 - Änderungen vorbehalten :-):-):-)freundliche Grüße vonMattmaxschaut mal hier rein: http://www.offroadmarkt.de Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
wulars Geschrieben am 7. August 2002 Quote:Am 28.04.2002 um 17:15 Uhr hat Elmar geschrieben:ich glaub, folgender Artikel sollte einige Fragen beantworten: Darf mit besonders kurzen Fahrzeugen quer geparkt werden? Merci. Ich freu mich aufs nächste Parken mit Knöllchen :)-----------------drink more Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Kugelbauch Geschrieben am 9. August 2002 Hallo zusammen, ich bin neu hier - habe gestern erst meine Kugel erhalten. Stolz!!!Also, diese ganze Querparkerei scheint ja doch noch einige Fragen aufzuwerfen. Deshalb habe ich beim ADAC in der Rechtsabteilung nachgefragt. Hier ist deren Email:"vielen Dank für Ihr Schreiben.Querparken ist grundsätzlich nicht erlaubt.Haben zwei Fahrzeuge im vorgeschriebenen Parkraum derselben Parkuhrgemeinsam Platz, dürfen Sie gemeinsam parken.Mit mehreren kleinen Fahrzeugen darf ein Parkuhrschild gemeinsam in Anspruchgenommen werden.Es braucht dann nur eine Parkuhr in Lauf gesetzt werden.Stehen zwei Smarts auf einem Parkplatz müssen zwei Parkscheine gelöstwerden."Vielleicht schafft das ja Klarheit. Ich habe auch mal gehört, dass das Querparken nicht erlaubt, sondern nur gedultet wird. Das ist aber abhängig vom Knöllchenverteiler.Frohes kugeln,Kugelbauch :roll: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Gilla Geschrieben am 12. August 2002 Hi fanatische Querparker und die es werden wollen,habe vor einiger Zeit gelesen das es in Deutschland nur eine Stadt gibt, die erlaubt (vorzugsweise bzw. nur Smarts) quer zu parken.Bei dieser Stadt handelt es sich um Saarbrücken!In München habe ich auch querparkenden Smart entdeckt und ...... siehe da ein Knöllchen!Also, paßt schön auf vor allzu kassierfreudigen HiPosGruß Gilla *Nur wo Gilla drauf steht ist auch Gilla drin* Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Andrej Geschrieben am 12. August 2002 Was München angeht, kann ich eh nur sagen, daß die dort nicht alle Tassen im Schrank haben, was die kleinbürgerliche Einstellung bzgl. Querparken und eigentlich auch Parken generell angeht.Schon mal um 23.00 abgeschleppt worden und den wagen 2 Std. später um 1.00 abgeholt? Die berechnen dann 2 volle Tage Standgebühr beim Abschleppunternehmen.Abzocker! :o Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Gilla Geschrieben am 12. August 2002 Hi Leute der Marke Smart,habt ihr denn gestern den Beitrag übers Autoabschleppen durch die Polizei (Trachtengruppe) gesehen?Ich dachte ich lach mich kringelig - die Polizei darf Pkw`s deren Fenster nicht ganz geschlossen sind abschleppen.Und nun kommt es besonders gut und heftig: Ausnahme sind Cabrios - aber bei denen müssen die Scheiben (bei geöffnetem Dach) auf beiden Seiten hochgedreht sein.Ich schreibe nur DEUTSCHLAND! Wie gut das alles so perfekt und bis ins kleinste geregelt ist.Der Fahrer dem sein Pkw aus der Tiefgarage des Münchner Flughafens abgeschleppt wurde, hatte alle sicherheitsrelevanten Pkw- Einrichtungen (Alarmalage, Wegfahrsperre etc).Ist toll wie gut die Trachtengruppe auf uns Autofahrer aufpaßt, gell.Ach noch etwas: O. g. PKW ist bereits nach 4 Tagen aus dem Parkhaus mittels Trachtengruppe entfernt worden, gelöhnt hat der gute Mann allerdings die volle Parkzeit.So viel zum Thema Abzocken!Gruß Gilla die noch immer den Kopf schüttelt *Nur wo Gilla drauf steht ist auch Gilla drin* Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Marc Geschrieben am 12. August 2002 Ich fahr seit über 3 Jahren smart und hab noch nie quergeparkt. Im Endeffekt bringt es auch nicht wirklich was, ausser dass das rangieren beim einparken wegfällt, denn damit man die Tür noch gescheit aufbekommt, muss die Parklücke trotzdem so gross sein, dass man im Prinzip auch längs hineingepasst hätte.Ich ärger mich selber oft über querparkende smarts, die über nen halben meter weiter in die Strasse ragen als alle anderen parkenden Autos...-----------------smarte Grüsse-Marc-einsteigen - wohlfühlenwww.marcluppa.com smarte Grüsse-Marc-einsteigen - wohlfühlenhttp://www.marcluppa.com Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
OnkelKay Geschrieben am 12. August 2002 ... und nicht zu vergessen die Gefahr, die von Bussen und LKW ausgeht. Bei uns ist dann meißtens neben kaputten Frontpanel,möglicherweise die Felge kaputt und die Spur verstellt. Ist mir einfach zu riskant. ...könnte auch Parkplatzneid entwickeln, der dann in langen Kratzern oder abgekickten Antennen endet. OnkelKay, der längs parkt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
roterEDDY Geschrieben am 3. Juni 2003 :)wollt nur kurz erzählen, daß ich letztens in münchen war:keinen parkplatz mit smart gefunden, da 7 quer geparkt haben! cool! die haben nicht mal ein ticket bekommen!entweder wollen die ordnungshüter nimmer oder sie habens aufgegeben?!?wie siehts mom in anderen städten aus???d. und der rote EDDY(noch immer kränkelnd! anlasser!) my heart is where my smart is! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Chaoti Geschrieben am 4. Juni 2003 In dem von Elmar zitierten Link stand leider drin, dass Querparken nur bei einer maximalen Länge von 2,55m geduldet wird. Fällt bei mir also aus, da in meinem Fahrzeugschein eine Gesamtlänge von 2,59m eingetragen ist. :( -----------------Bis denne Euer Chaoti Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
LuckyMan Geschrieben am 4. Juni 2003 @Chaoti: Und ich sag noch...Bastel nicht soviel am Auto rum :-D ----------------- In diesem Sinne... Marcus...mit seinem Blue-Fritz...mit gerolltem RRRR Mega-Extreme Hardcore-Camping XXL Husum 2003 Dieselige Grüße aus Lünen UN-MM1703 Smart-Club-Member No. 00934 See u at www.lucky-smart.de In diesem Sinne...Smartlose Grüße aus Oer-ErkenschwickLuckyMan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Chaoti Geschrieben am 4. Juni 2003 Ja und Dank der AHK ist die Kiste noch länger geworden ..........-----------------Bis denne Euer Chaoti Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
sunshine75 Geschrieben am 4. Juni 2003 Also, ich parke so oft quer und habe noch nie (schnellaufHolzklopf) einen Strafzettel dafür bekommen. Sollte ich allerdings den ersten dafür erhalten, werde ich wohl nicht mehr quer parken, sondern ordentlich. ----------------- Gruß Sunshine75 Gruß Sunshine75 und der kleine Flip... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen