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derbasti007

Glühkerzen Warnlicht trotz Tausch?

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Hi zusammen!

mein 450er 2001 diesel mit 160Tkm hatte seit einigen Wochen das Problem mit dem Vorglühen-Warnlicht - also nach dem Start noch für so ca 60sek angeblieben dann aus - probleme beim fahren oder starten hatte ich nicht - fahre sehr viel (100km pro tag und davon 80% autobahn)

 

also hab ich alle 3 glühkerzen einfach ausgetauscht - aber leider leuchtet die warnleuchte immer nocht?!?!

 

und nun????

 

DANKE!

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Glühendstufe hat dann wohl einen weg. Merken wirst du das erst wenn es kalt wird, dann will er nicht so recht anspringen.

 

 


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm

fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend...

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

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Das Vorglührelais ist unter dem Fahrersitz untergebracht. Schau mal nach, ob es dort trocken ist. Dann zieh alle Relais einzelnd ab und setz sie wieder ein. manchmal gibt es dort Kontaktschwierigkeiten.

 

Gruß, Rolf

 

 

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heute morgen, nachdem ich samstag getauscht hab und direkt danach die lampe nochmals an war, war sie heute morgen AUS :) FREU :)

 

danke EUCH!

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    • Moin, sehr geehrte Forengemeinde !   Zum H-Kennzeichen: Es gibt die z.Zt. allgemein gültigen (gesetzlichen) Definitionen. Die individuellen Sichtweisen sind eher sehr unterschiedlich....   Zur Relevanz für die Smart Baureihen: Ich nenne mal 450, 451,452: Bei den Benzinern wohl nicht relevant, da alle den geregelten Kat haben dürften, die grüne Plakette und freie Fahrt überall in diesem Land. Bei den älteren Dieseln könnte man mit den H-Kennzeichen das Fahrverbot in Umweltzonen "umgehen". Ob das im Sinne des H-Kennzeichens im ursprünglichen Sinne wäre/ist (zur Pflege/Erhalt kulturhistorisch wertvoll erscheinender Fahrzeuge...) oder eher eine Form des "Mißbrauches", mag jeder für sich mal überdenken..... Jedenfalls bei der z.Zt. geltenden Besteuerung (Diesel: 123.-Euro jährlich) liegen auch hier die Kosten noch deutlich unter denen des H-Kennzeichens.   Aber mal grundsätzlich zu den derzeitigen Praktiken der Grundlagen der Kfz-Besteuerung (und auch Versicherung):   Ist das überhaupt noch "zeitgemäß" (von "Gerechtigkeit" mal gaaanz abgesehen) ?   Die Steuer sollte doch nach dem Grad der Straßenbelastung/Abnutzung und der Umweltbelastung erhoben werden: Wäre es da nicht angebracht, unter Berücksichtigung der Fahrzeugemissionen, des Fahrzeuggewichtes, des "Platzbedarfes", der Geschwindigkeit die gefahrenen KM zu erfassen und "abzurechnen". Das müsste doch mit den heutigen elektronischen Möglichkeiten möglich sein (z.B. ein "OBU"/ On-Board-Unit). (Meine Meinung zum Datenschutz: Ohne Nennung/Erhebung der Daten des Kfz-Lenkers würden m.M.n. KEINE "personenbezogenen" Daten erhoben).   Selbiges könnte man auch bei der Berechnung der Versicherungsgebühr anwenden. So weit ich weiß, wird das auch schon angedacht / angeboten. (Hier ist die Versicherung des Schadensrisikos/der Schadenshäufigkeit wohl hauptsächlich relevant.....).   Meine Meinung: Reform der jetzigen Regelungen der Kfz-Besteuerung und Versicherung erscheint geboten.   (Es muß ja nicht gleich so weit gehen, daß man die jeweils höchstzulässige Geschwindigkeit mit der Fahrzeugelektronik koppelt (ausgenommen Sonderrechtsfahrzeuge). Obwohl: Eine der Hauptunfallursachen (nicht angepasste zu hohe Geschwindigkeit) würde damit weitgehend vermieden. Zum "Austoben" könnte man ja auf abgesperrte Rennstrecken abseits des öffentlichen Verkehrs.   Und nun: Meinungsfreiheit, "Feuer frei" !     mit gespannten äh. freundlichen Grüßen verbleibt     hedwig    
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