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Kugel-Michael

Sonntagsfahrverbot - Landwirtschaft ???

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Kennt sich hier jemand mit Sonntagsfahrverbot und Landwirtschaft aus? Wie ist denn das mit Biomasse für Energiegewinnung??? Dürfen die sonntags???? Nein, ich rede hier nicht von Traktoren, ich rede von 40-Tonnern mit 5 Achsen - Schubboden-Auflieger, um genau zu sein. Und nicht einer, nee, Pendelverkehr mit 4 Traktoren und mind. 2 Sattelzügen....

 

 

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da dürfte wohl eine sondergenehmigung von nöten sein!

oder es werden nebenbei frischmilch erzeugnisse mit transportiert........... :-P

-----------------

LG Steffi & Holger

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Hallo

 

Sonntags nur Milch,Frischfleisch,Gemüse+Obst.

Alles andere nur mit Sondergenemigung.

 

Fahrer 1 P 75€

Halter 1 P 380€

 

Gruß Georg


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Von .

 

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Und der Transport von Biomasse für die Energiegewinnung ist nicht genehmigungsfähig. Biomasse ist lagerfähiges Material und es obliegt dem Nutzer, für ausreichend Lagerkapazität zu sorgen. Ansonsten kann der auch noch Samstags transportieren und auf dem Fahrzeug bis zum "Sonntagsverbrauch" auf dem Grund lagern.

 

Bitte beim zuständigen Kreis anrufen und nachfragen, ob eine solche Genehmigung erteilt wurde. Kommt man dort ins Stottern, dann hat man dort nicht sachlich entschieden.

 

Ich oute mich mal: Die bisherigen Anfragen bei mir auf Ausnahmegenehmigungen - sowohl vom das Sonn- und Feiertagsfahrverbot, als auch von der Ferienreiseverordung - habe ich alle abgelehnt. Die Firmen heulen dann zwar (bin doch Gewerbesteuerzahler, ziehe dann weg, Onkel Rolf ist böse... usw.) aber deshalb werde ich nicht das Recht beugen. In einem Fall habe ich Genehmigungen anderer Kreise über die zuständigen Bezirksregierungen und das Verkehrsministerium (hier Düsseldorf) aufheben lassen. Wegen Verzerrung des Wettbewerbes. Es liegt ja ein wirtschaftlicher Vorteil vor, wenn andere Ausnahmen bekommen und man selber ablehnt.

 

Natürlich gibt es Ausnahmegründe, nur an die Gründe dafür sind sehr strenge Maßstäbe zu setzen. Und Verwaltungen müssen schon einheitlich verfahren.

 

Gruß, Rolf

 


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Die vier Traktoren dürfen, die Sattelzüge nicht.

 

Folglich die Sattelzüge wenn möglich durch Schlepper mit je 2 Anhängern ersetzen.

 

Das wäre Legal.

 

-----------------

Byebye vom Mischungsmicha

 

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Byebye vom Mischungsmicha

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Quote:

Am 11.09.2012 um 17:09 Uhr hat MischungsMicha geschrieben:
Die vier Traktoren dürfen, die Sattelzüge nicht.



Folglich die Sattelzüge wenn möglich durch Schlepper mit je 2 Anhängern ersetzen.



Das wäre Legal.



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Byebye vom Mischungsmicha


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Hallo

@MischungsMicha

 

Falsch Aussage!!!

 

Ich Lach mich immer Tot über die Bauern :lol:

 

Ich Freue mich Schon auf den 09.09.2014 :roll:

 

Gruß Georg


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Vielen lieben Dank für Eure guten Antworten - habe mir sowas Ähnliches gedacht, war aber nicht sicher.

 

Quote:

Am 11.09.2012 um 19:05 Uhr hat Kieskutscher geschrieben:

Hallo
@MischungsMicha

Falsch Aussage!!!

Ich Lach mich immer Tot über die Bauern :lol:

Ich Freue mich Schon auf den 09.09.2014 :roll:

Gruß Georg

 

Hallo Georg!

 

Warum ist Michas Aussage falsch?

 

Warum lachst Du Dich über Bauern tot?

 

Was ist am 9. September 2014?

 

Bin kein Landwirt, hab nur die Augen offen. Aber wohl nicht weit genug, sonst müsste ich nicht so blöde fragen...

 

Greets, Micha

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Nachtrag:

 

Quote:

Am 11.09.2012 um 16:35 Uhr hat Kieskutscher geschrieben:
Sonntags nur Milch,Frischfleisch,Gemüse+Obst.
Alles andere nur mit Sondergenemigung.

 

Wie ist das mit:

-lebenden Tieren

-Messeware / Messebauern

-Luftfracht?

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Kugel-Michael am 11.09.2012 um 22:12 Uhr ]

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Hi,

Die dürfen fahren wann sie wollen!da es landwirtschaftliche Zwecke sind!

 

Da wir gerade letztens erst die Diskussion davon hatten auf der Arbeit.

Vorraussetzung ist aber für die LKWs eine Sondergenehmigung.

 

Aber da fängt es schon wider an

Da fühlt man sich wider gestört von Traktoren und LKWs die Mais etc fahren für Strom und gasgewinnnung.

Aber selber biologischen Strom haben wollen :lol:


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Hallo

 

Nix Landwirtschaft :lol:

Ist geweblich(Strom+Biogas)

 

Nix mehr Bauer,sondern Gewerblich.

Alles über 3,5t nur mit Sondergenemigung

 

Gruß Georg


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Hallo Georg!

 

 

 

Warum ist Michas Aussage falsch?

 

 

 

Warum lachst Du Dich über Bauern tot?

 

 

 

Was ist am 9. September 2014?

 

 

 

Bin kein Landwirt, hab nur die Augen offen. Aber wohl nicht weit genug, sonst müsste ich nicht so blöde fragen...

 

 

 

Greets, Micha

 

Hallo

 

Ab dem 09.09.2014 oder Spätestens 09.09.2016

müssen alle die Gewerblich fahren ab 3,5t die Kennzahl 95 im Führerschein eingetragen haben.

Darunter fallen auch Landwirtschaftliche Beriebe,die eine photovoltaikanlage+biogasanlage betreiben

 

Gruß Georg


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Von .

 

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Bei diesem Thema kann man sich auf en Kopf stellen und mit den Füßen wackeln weil das bringt genauso wenig!

Solche Fahrdienste laufen in der Landwirtschaft unter Nachbarschaftshilfe und somit kann keiner was sagen.

Und das mit 3,5tonnen ist ja völliger Humbug weil ein Traktor wiegt ja allein schon 8tonnen.

 

Und wenn die Bauern auch noch ein Fahrverbotstag bekommen sollen müssten mal alle Preise ordentlich steigen.

Dann dürfte ja auch sonntags kein Winterdienst fahren.

Sowie dürften generell keine erntemaschinen im Sommer sonntags laufen oder im Herbst.

 


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Hallo

 

Wie lange du deinen Führerschein schon hast,und welchen weiß ich ja nicht :-?

 

Aber du hast keine Ahnung von den neuen Regelungen :roll:

 

Wenn du den neuen FS schon hast,schau mal auf die Rückseite ;-)

 

Gruß Georg

 

ps:BKrFQG


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Die 95 sind 5 verschiedene Schulungen die jeder gewerbliche Fahrer bis zu einem gewissen Datum haben muss. Ich hab die Schulungen und freu mich schon drauf das es immer schwerer wird Fahrer zu bekommen, dann hört das von einigen Firmen betriebene Dumping auch auf. Wer es nicht über die Firma machen kann, es gibt Fahrschulen mit Ausbildungsberechtigung, Wer den CE neu macht , viel Spaß , dann wirds mit 140 Stunden fast unbezahlbar. Gruß Gerd, Für Georg : Mr. TGX, Du weißt schon. :-D

 

 

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Quote:

Am 21.10.2012 um 15:58 Uhr hat SilverSmart88 geschrieben:
Hi,
...
Aber da fängt es schon wider an
Da fühlt man sich wider gestört von Traktoren und LKWs die Mais etc fahren für Strom und gasgewinnnung.
Aber selber biologischen Strom haben wollen

 

Ich will hier keine moralische Bewertung, sondern die juristische Regelung erfahren.

Kann doch der Tankstellenkunde nichts dafür, dass der Vorrat im Tankstellen-Tank nicht bis zum Montag gereicht hat und der Tanklastzug am Sonntag halt mal nicht fahren darf...

 

Will sagen: Ernte schön und gut, aber gleiches Recht für alle. Wenn Energiewirte dürfen, dann müssen alle dürfen - oder nicht. Ich akzeptiere gerne, dass Weizen am Sonntag geholt werden muss, weil es in der Nacht zum Montag regnen soll. Das Problem hat man bei (Energie-)Mais nicht. Zudem hat mir ein Bauer erklärt, dass die Jungs, die die Maishäcksler und Schlepper am Sonntag fahren, einen geringeren Lohn bekommen als die Kollegen von Mo bis Sa. Es geht also in jeder Hinsicht nur um wirtschafltiche Argumente.

 

Richtig schlau werde ich immer noch nicht: -Was hat die Qualifikation mit dem Sonntagsfahrverbot zu tun?

-Wer darf sonntags und wer nicht?

-Ausnahmegenehmigungen bekommt wer (außer denen, die sonntags dürfen)?

-Wurde die Gewichtsgrenze für das Sonntagsfahrverbot von 7,5 auf 3,5 t gesenkt? Wenn ja: Wann???

 

Danke für ein paar gute Erklärungen.

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Ganz simple Antwort : Du darfst 3,5T mit Anhänger Sonntags nicht fahren von 0Uhr bis 22 Uhr. Sondergenehmigung ist ausschließlich für verderbliche Frischware. Gerd

 

 

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Kleiner Nachtrag , geh mal auf die Seite von

BAG- ist Bundesamt für Güterkraftverkehr, dort hast Du alle Verordnungen und Gesetze

stehen. Gerd

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Quote:

Am 22.10.2012 um 08:35 Uhr hat Thinkabell geschrieben:
Ganz simple Antwort : ...

 

Danke für den Link-Tipp. Dann ist die Antwort nämlich doch nicht ganz so simpel:

Sattel bis 7,5 t darf, "normales" Gespann unter 7,5 t darf nicht. Leere Sattelzugmaschine (leer = ohne Auflieger) darf.

Messebau darf nicht, Luftfracht darf auch nicht. Aber Kombi-Verkehr zu Binnenhäfen und Schienen-Umschlag darf auch (wiederum KEINE Leerfahrt!).

 

Mais ist kein leicht verderbliches Obst und Gemüse. sic!

 

Konsequent ist anders.

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