Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
tooslow

TÜV-gerechter einbau TFl ?

Empfohlene Beiträge

Ich habe die Tage in die Kugel Tfl´s eingebaut.

Nun weiss ich nicht, ob es denn auch TÜV gerecht ist. Höhe sollte passen und dimmen ist aktiviert. Was ich nicht weiss, ist ob es zulässig ist, dass die TFl am Grill ca. 2cm überstehen.

Wer kann dazu was sagen. Ich habe die TFl erst mal mit Aquariumsilikon geklebt, das lässt sich zur Not wieder abschneiden/ durchtrennen.

 

2piihc.jpg

 

 

1r1c91.jpg

 

 

 

3dezcj.jpg

 

 

http://www.abload.de/img/4cbujz.jpg

 

 

Was mich nun wundert ist , dass bei Autos bei denen die TFl´s serienmässig verbaut sind, die beim Abblendlicht NICHT gedimmt werden. Haben die einen andere Normzulassung ?

 

Eingebaut sind meine TFL in einen FK Grill, " +" kommt vom Aschenbecher, der bei Zündung " Ein " Spng. bekommt, das dimmen habe ich direkt vom Abblendlicht angezapft.

 

 

 

edit: habe die Bilder zu weit runterkomprimiert ( ca. 400k jedes Bild) kommt extrem schlecht rüber, wie lässt sich das nun nachträglich ändern ????

-----------------

MC01, Bj. 02/2001, Passion , Benziner mit 40 Mörder-KW

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von tooslow am 01.10.2012 um 20:06 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von tooslow am 01.10.2012 um 20:09 Uhr ]


MC01, Bj. 02/2001, Passion , Benziner mit 40 Mörder-KW

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Von den Einbaumassen sieht das doch gut aus.

Damit die "Streuscheibe" senkrecht zur Fahrzeugachse verläuft, müssen deine TFL aussen etwas vorragen, darüber gibt es keine Vorschrift.

Wenn das TFL zugleich das einzige Standlicht wäre, dürfte es auch zusammen mit den anderen Leuchten brennen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

die dinger gibts doch auch gebogen...

 

alternativ runde nehmen und einen grill mit nebelscheinwerferöffnungen nehmen

 

das vorstehen sieht schon etwas sonderbar aus...


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm

fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend...

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe mir ähnliche TFL in den Seriengrill eingebbaut. Allerdings einige cm näher an der Mitte und fast bündig. An der Ecke stehen meine TFL auch etwas über, aber nur minimal (vielleicht 5mm).

Der Tüv hat sich absolut nicht dafür interessiert. Die TFL sind allerdings auch STVO-konform eingebaut und anhgesteuert.

 

Mit deinen sollte es entsprechend auch keine Probleme geben.


Udo

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen ich bin in diesem Forum neu weilich erst seit kurzem einen Smart fahre.

Zu den Tagfahrleuchten möchte ich nur sagen das es Anbauvorschriften gibt.

Anbauhöhe mind. 250mm und max. 1500mm vom Boden gemessen.

Anbaubreite mind. 600mm Abstand zw. den Tagfahrleuchten und bei Fzg. die in der Breite kleiner sind als 1300mm ´mind. 400mm. Da der Smart aber mind. 1500mm breit ist muß der Abstand zw. den Leuchten mind. 600mm betragen und das dürfte in deinem Falle nicht ausreichen. Das hervorstehen der Leuchten macht allerdings nichts aus. :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quote:

Am 03.10.2012 um 18:31 Uhr hat TuevlerTom geschrieben:


Anbaubreite mind. 600mm Abstand zw. den Tagfahrleuchten ...


 

Wo denn, zwischen dem jeweiligen Zentrum der Leuchtfläche oder zwischen der jeweils fahrzeuginneren Kontur?

 

Wahrscheinlich letzteres?

Nur so kann schliesslich die Erkennbarkeit sichergestellt werden, eine Nachprüfung durchgeführt werden und die Statistik über Mängel an der sicherheitsrelevanten Beleuchtung gefüttert werden, die wir brauchen, um diese alten Gurken endlich jährlich prüfen zu können.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Da muss ich TuevlerTom widersprechen.

 

Das mit den Masen hatten wir hier schon.

Die Fahrzeugbreite wird ohne die Aussenspiegel gerechnet, demenstprechend gelten für die Kugel die 400mm Mindestabstand zwischen den TFL.

Wie gesagt, bei mir ist das so und der TÜV hat´s die letzten zwei Mal auch so gesehen.

 

 

 

STVZO §32:

 

Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:

 

•Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht

 

Gibt noch ein paar Einschränkungen mehr, aber das ist die die bei der Kugel sticht.

[ Diese Nachricht wurde editiert von el-master am 05.10.2012 um 19:18 Uhr ]


Udo

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quote:

Am 05.10.2012 um 19:01 Uhr hat el-master geschrieben:
Die Fahrzeugbreite wird ohne die Aussenspiegel gerechnet

 

und trotzdem ist der Smart wesentlich breiter, als die genannten 1300 mm. Oder hast Du bei deinem Exemplar in der Mitte 25 cm herausgeschnitten? :lol:

 

lg

kira

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
Quote:

Am 05.10.2012 um 19:01 Uhr hat el-master geschrieben:
Da muss ich TuevlerTom widersprechen.



Das mit den Masen hatten wir hier schon.

Die Fahrzeugbreite wird ohne die Aussenspiegel gerechnet, demenstprechend gelten für die Kugel die 400mm Mindestabstand zwischen den TFL.

Wie gesagt, bei mir ist das so und der TÜV hat´s die letzten zwei Mal auch so gesehen.



.... habe gerade gerade mal nachgemessen: zwischen den Tfl`s sinds 500mm. Werde nächstes Jahr beim TÜV sehen was die dazu meinen (wenn die Polizei nicht zwischendurch was beanstandet ).



[ Diese Nachricht wurde editiert von tooslow am 07.10.2012 um 20:54 Uhr ]


MC01, Bj. 02/2001, Passion , Benziner mit 40 Mörder-KW

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Der letzte Post

    • Um das ganze noch mal rekapitulieren, in Deinen Papieren stehen doch die 145/65 R 15 auf den 4J 15 Felgen drin. Und auf der von mir oben verlinkten Seite über den 450er Smart siehst Du die Sportline Felgen für den 450er mit exakt diesen Größen Irgendwie komme ich mir gerade vor wie im falschen Film. Ich weiss zwar nicht, warum der Vorbesitzer da 155er Reifen drauf montiert hat, womöglich hatte er die Räder auch noch auf einem 451er Smart montiert🙄, aber wenn Du da 145er Reifen in der genannten Dimension drauf machst, sollte das genau auf einen 450er Smart passen, ohne daß da der TÜV nötig wäre bzw. was dagegen hätte. Von daher hat der Vorbesitzer der Felgen Quatsch gemacht, weil er die 155er Reifen drauf machen ließ und Dein Schrauber erzählt Nonsens, daß dafür jetzt eine TÜV Abnahme erforderlich wäre, wenn Du die korrekte Bereifung drauf montierst. Jetzt sind aktuell die falschen Reifen drauf und wenn Du das korrigierst, kannst Du sie auf Deinen 450er Smart montieren und happy sein!   Lass Dich von meinem Nick nicht verwirren, ich weiss zu diesem Thema ziemlich genau, wovon ich spreche! 😉
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      151.681
    • Beiträge insgesamt
      1.587.449
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.