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Car Cam bestellt

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So Mitte der 60er Jahre fuhr mein Vater einen cremeweißen MB 220S. So ein Flossentier mit ganz viel Chrom. Bei einer Fahrt durch ein Wohngebiet - mein Vater suchte Kunden auf, die Möbel kaufen wollten - sah er eine Frau am Straßenrand auf seinen Wagen zukommen. Er hielt an und die Frau rannte in die Beifahrertür und fiel nach hinten über. Ihr Mann wollte ihr aufhelfen, was sie nicht wollte. Sie brüllte nur: "Erich lass mich liegen, ich kann jetzt die Rente bekommen!"

 

Was die Gute nicht wusste, ein Polizist stand um die Ecke und hat den Vorfall beobachtet. Er ging zu der Frau hin, half ihr auf und sagte: "Kommen sie doch mal mit, ich zeige ihnen jetzt, was sie wirklich bekommen!"

.... es war: vortäuschen einer Straftat.

 

Meinem Vater viel ein Stein vom Herzen.

 

Gruß, Rolf

 

 


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hihi, der Hosenschisser neben dem Wagen bin ich :lol:

 

Gruß, Rolf


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Es gibt mal wieder was neuen zum Thema Dashcam aus dem Reich des königlich Bayrischem Amtsgericht :huh:

 

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Dashcam: Bayern wird Bußgelder erheben

 

Wer das Verkehrsgeschehen filmt, um das Video ins Netz zu stellen, verstößt gegen den Datenschutz.

In Bayern kann ein solcher Verstoß teuer werden.

 

 

Eine sogenannte Dash-Cam, befestigt an der Windschutzschreibe: Wer Material solcher

Kameras im Internet veröffentlicht, muss in Bayern nun mit Bußgeldern rechnen. Foto: dpa

 

ANSBACH.

In Russland ist es gang und gäbe – in Bayern wollen Datenschützer nun entschiedener dagegen vorgehen: Autofahrern, die Aufnahmen mit sogenannten Dashcams ins Internet stellen, drohen künftig Bußgelder. In bestimmten Fällen könnten Beschuldigte mit bis zu 300 000 Euro zur Kasse gebeten werden, kündigte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht am Montag in Ansbach an.

 

Dashcams sind Videokameras hinter der Windschutzscheibe, die während der Fahrt Bilder aufzeichnen. Ob auch Datenschutzbehörden anderer Bundesländer verstärkt gegen Videosünder vorgehen wollen, war zunächst unklar. „Dies wird auch von der personellen Kapazität der jeweiligen Landesbehörde abhängen“, gab der Präsident des bayerischen Landesamts, Thomas Kranig, zu bedenken. Grundsätzlich seien sich aber alle Landesbehörden in der Frage einig.

 

Bundesweit erster Prozess

 

Die Datenschutzaufsicht im Freistaat reagierte damit auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach von Mitte August. Das Gericht hatte festgestellt: Videos vom Verkehrsgeschehen dürften nicht mit der Absicht gedreht werden, sie später im Internetportal Youtube hochzuladen oder zur Überführung von Verkehrssündern der Polizei zu übergeben. Schließlich ließen sich die gefilmten Personen leicht identifizieren. Heimliche Aufnahmen unbeteiligter Dritter seien datenschutzrechtlich nicht zulässig.

 

Die Landesbehörde hatte im bundesweit ersten Prozess zur Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Auto-Videokameras einen Teilerfolg errungen. Das Gericht hatte den Einsatz der Dashcams etwa zur Weitergabe an die Polizei für unzulässig erklärt, zugleich aber einen Behördenbescheid gegen einen Autofahrer aus formalen Gründen aufgehoben. So habe in dem Bußgeldbescheid die genaue Marken- und Typenbezeichnung der vom Autofahrer verwendeten Kamera gefehlt.

 

Keine Berufung

 

Landesamt-Präsident Kranig kündigte an, auf eine Berufung gegen das Urteil zu verzichten. Das Gericht sei der wesentlichen datenschutzrechtlichen Begründung seiner Behörde gefolgt, betonte er in einer Mitteilung. (dpa)

 

Quelle: Mittelbayrische Zeitung

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Den und vor allem andere Brichte zusammen gefasst verstehe ich es aber so das nicht das Filmen selber unter Strafe steht, sondern vielmehr das veröffentlichen solcher Aufnahmen.

Also das veröffentlichen im Internet und auch das übergeben der Polizei.

 

Bleicht die Frage was passiert wenn die Polizei eine Kamera und dessen Inhalt zur Beweißmittelsicherung beschlagnahmen möchte.

Was mache ich nun als Besitzer der Kamera?? Rücke ich die raus mache ich mich eines Datenschutzvergehens schuldig und kann mit bis zu 300000€ bestraft werden.

Verweigere ich die Herausgabe mache ich mich der Behinderung von Ermittlungen schuldig und da steht u.A. Gefängnisstrafe drauf.

 

Der Depp ist also wieder der kleine Mann :(

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Byebye vom Mischungsmicha

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Byebye vom Mischungsmicha

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Persönlich habe ich nichts dagegen, Dashcams zu verbieten. Was soll auch der Schwachsinn? Bei Aufnahmen von Google regt sich ja auch die halbe Welt auf und wer will schon oder sein Fahrzeug öffentlich und ohne sein Einverständnis von irgendwelchen Hobbyfilmern gefilmt werden. Ich finde die Teile nur Schwachsinnig. Sorry. Da schmeiß ich mein Geld lieber anderweitig raus.

 

 

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Meine bleibt drin!!!

 

Ich hatte mittlerweile schon einige Drängler und Ausbremser erfolgreich damit überzeugt, sich plötzlich sehr zuvorkommend zu verhalten........der letzte von heute hätte mir fast meinen Würfel danach gewaschen!☺️😝😜

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........natürlich von Hand! :-D

 

 


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und warum sollte sich jemand zuvorkommend verhalten, wenn die Aufnahmen nicht verwendet werden dürfen?!?!?!

:lol:

Eher, wenn es dumm läuft, ist derjenige der dumme der die Kamera an Bord hat. Denjenigen könnte nämlich eine fette Strafe drohen. :-P

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Wenn es mal zu einem Zusammenstoß kommt und man zufälligerweise den Unfall dokumentiert hat, wird so eine Aufnahme zum Eigenschutz keinerlei Probleme darstellen.

 

Es aber zu missbrauchen, wie z. B. im Falle von Picasso274, das kann ganz schnell nach hinten gehen, da es genau dank solchen "Privat-Kommissaren" verboten wurde.

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Hier mal ein schönes Beispiel zum Thema Dashcam & Verbot.

Aufgezeichnet wurden die Täter beim Raubüberfall auf den Apple Store in Berlin.

 

„Nachdem die Berliner Polizei bei ihren Ermittlungen zu einem Überfall auf einen Geldtransporter nicht weiter kommt, wurde nun ein Video des am späten Nachmittag verübten Raubs veröffentlicht. Der gelbe Geldtransporter befand sich vor dem Apple Store Kurfürstendamm, um die Bareinnahmen vom zweiten Verkaufstag des iPhone 6 zur Bank zu transportieren. Auf dem Video von einer sogenannte Dashcam eines vorbeifahrenden PKWs ist links der Geldtransporter zu sehen, von dem dann die drei Täter flüchten und in ihren gestohlenen Citroën auf der anderen Straßenseite steigen.“

 

 

Quelle >> mactechnews


mit 71PS (nix MHD) 278328_5.png in der Stadt gesaugt

 

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Quote:

Am 07.10.2014 um 10:59 Uhr .



Es aber zu missbrauchen, wie z. B. im Falle von Picasso274, das kann ganz schnell nach hinten gehen, da es genau dank solchen "Privat-Kommissaren" verboten wurde.



 

wenn der dokumentierte Rowdy aber dadurch zum verdienten FS-Entzug kommt, dann wäre mir das persönlich auch eine höhere Geldstrafe wegen verstosses gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen wert.

 

habe dzt. keine cam, möchte mir aber eine zulegen (nicht um Rowdys aufzuzeichnen),sondern um mir meine Urlaubsfahrten (tausende km/jahr gemächlich autowandern ist mein Hobby) wieder ansehen zu können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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für solche Urlaubsfahrten hänge ich dann meine Videokamera gezielt rein, die nimmt dann wenigstens richtig auf und nicht in 5min Blöcken..

 

Meine Dashcam ist draussen und bleibt es auch... keine Lust auf irgendwelche doofen Diskussionen und vor allem, wenn Du selber mal scheisse fährst, ist das ja dann auch drauf :-D

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So, in diesen Tagen wird meiner Kenntnis nach beim Verkehrsgerichtstag in Goslar über die Zulassung als (Gerichts-) Beweismittel beraten/"entschieden" .

Bzw. über die grundsätzliche "Rechtmäßigkeit", im bestimmten, genau definierten Rahmen.

 

Wurde auch Zeit.

 

Wer als Erster was Konkretes liest, her damit.

 

 

 

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Remember the Times when Sex was Safe und Fuel cheap.

 

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Focus-CC am 28.01.2016 um 19:49 Uhr ]


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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Ich habe seit 3 Jahren eine Kamera im Pkw und im Omnibus. Beim Bus hat mir die Kamera schon geholfen eine Anzeige wegen gefährlichem Verhalten im Straßenverkehr durch zu bekommen. Ich wurde über Monate von einer Autofahrerin ausgebremst und behindert. Die erste Anzeige war das Ergebnis gleich null. Bei der 2. Anzeige und Kamera wurde der Dame der Führerschein auf Lebzeit eingezogen. Sie war nicht klar in der Birne. Das ergab ein Psycho- Test der Behörde. Seitdem schwöre ich auf meine "kleine Schwarze" :-D

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Smart.jpg

 

Es geht nichts über Blumen

 


Smart1.jpg

 

Es geht nichts über 2 Smart

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Quote:

Am 29.01.2016 um 10:22 Uhr hat Smarteharry geschrieben:
Ich wurde über Monate von einer Autofahrerin ausgebremst und behindert.

 

:-? :-? :-?

Mensch, da warste aber lang unterwegs!!! :o :o :o


"Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst. Übersteuern ist, wenn Du ihn nur hörst." Walter Röhrl

 

Hol Di fuchtig!

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