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Techno

Kundendienst: Um wieviel darf man überziehen?

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Am 08.11.2012 um 15:32 Uhr hat Spacefish geschrieben:
Achje, ich wechsle so alle 25-40 tkm das Öl nach Gefühl und fülls ab und zu auf. Den Luftfilter mach ich auch mal sauber nachem Sommer und tausch den Innenraumluffilter 2x im Jahr. Bremsflüssigkeit sollte man au ab und zu mal machen. Hab bisher 120tkm auf der Uhr und es gab nie Probleme. Echte Inspektion hab ich bisher 0x gemacht. Die beim SC waren da au so "omg das kann man doch nicht machen" als ich mit 22tkm das erste mal da war und dann nur nen neuen Innenraumluffilter haben wollte.



Ich saug ja auch nicht meine Wohnung genau alle 2 Tage sondern dann wenns halt nötig ist.

Das bringt den TE aber zum Thema nicht weiter, weil Bestandteil der Garantieverlängerung ist, daß die Inspektionen eingehalten werden!

Und wenn Du das nicht tust, ist die Versicherung, über welche die Garantieverlängerung abgeschlossen ist, von der Leistungspflicht befreit!

 

Was also soll uns Dein Posting zu diesem Thema sagen, Fish?

Daß Du den TE überreden willst, freiwillig auf die Garantieverlängerung, was für ein Wort, zu verzichten, oder wat? :-?

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 08.11.2012 um 15:39 Uhr ]

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Oh da hatte ich wohl den Ersten Post nicht so genau gelesen. Garantieverlängerung hab ich jetzt au noch nicht gehört :-D Meine Garantie war vermtl. schon am 1. Tag abgelaufen, hab erstmal das halbe Auto zerlegt als ich es neu hatte :-D

 

 

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Am 08.11.2012 um 15:42 Uhr hat Spacefish geschrieben:
Garantieverlängerung hab ich jetzt au noch nicht gehört :-D

Der Begriff "Garantieverlängerung" ist auch die grösste Volksverdummung, von der ich je gehört habe!

Das hat nämlich mit Garantie auch im weitesten Sinne nicht das geringste zu tun!

 

Das ist ein Versicherungsvertrag mit allen möglichen Ausschlüssen und Kostenbeteiligungen!

Und das Ganze gibt es noch in zig verschiedenen Varianten!

Es gibt Verträge, bei denen man die Inspektionen zwingend im SC machen lassen muß. Das sind selbstredend natürlich auch die Verträge, die im SC verkauft werden.

Daneben gibt es aber auch noch welche, bei denen der Service auch in anderen Werkstätten gemacht werden kann.

 

Alles in allem ein unübersichtliches Thema, bei dem nur wenige überhaupt noch durchblicken.

Deshalb muß man da auch immer über den explizit aktuellen Fall mit den jeweiligen Bedingungen aus dem betreffenden Vertrag sprechen!

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Hier mal im Originaltext aus dem EWMR ( Garantiehandbuch) vom Hersteller:

 

Richtlinien/ Begriffe/ Abwicklungshinweise > Richtlinien > 1305-12A Wartung nach Herstellervorgaben - Definition

 

Wartungsvoraussetzungen gemäss den jeweiligen Wartungssystemen gelten dann vom Kunden als erfüllt, wenn im Rahmen der Zeit-/Laufleistungs-Intervallangaben folgende Toleranzen/Umfänge eingehalten werden:

 

 

PKW: 90 Tage/3.000 km (MB)

smart: 90 Tage/10 % Überschreitung des Laufleistungsintervalls

 

 

Die Durchführung einer "Wartung nach Herstellervorgaben" bedeutet, dass alle technisch notwendigen Wartungsumfänge einschliesslich Zusatzarbeiten analog der Vorgabe des fahrzeugspezifischen Serviceblattes* WIS und unter Verwendung von empfohlenen Betriebsstoffen sowie fallweise notwendigem Sonderwerkzeug ausgeführt werden.

 

Die 10% zum Intervall beziehen sich hierbei auf den normalen Intervall von 15000 km also hier 1500km mehr an Laufleistung. Dies trifft natürlich nur dann zu wenn der "Garantiegeber" die Wartung nach Herstellervorgabe in seinen Vertragsklauseln hat und keine eigenen Fristen/Intervalle....

 

smarte Grüsse

 

Martin

 

 

8-)

-----------------

... der sich den Wolf schraubt.... ):

 


... der sich den Wolf schraubt.... ):

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