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syhast

Werkstatt schrottet Motorsteuergerät

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Folgendes Problem,

 

Smart Bj 02.06 Benziner, 100000KM, Smart kuppelt hart ein,

habe den Verdacht auf kaputter Kupplung deshalb in Smart-Werkstatt :

 

Tester sagt: Drehwinkelsensor falsche Daten,

Sensor getauscht > gleicher Fehler,

Werkstatt baut Kabelbaum (ich weiss nicht welchen) aus > findet keinen Fehler,

Kupplungsaktuator wird angelernt (lt.Werkstatt),

Rückruf der Werkstatt > nach den Testlauf hat der Kupplungsaktuator einen Kurzschluss

bekommen und das Motorsteuergerät ist durchgebrannt > Kosten für Kupplungsaktuator und Steuergerät plus Reparatur ca. 2000€.

 

Was haltet ihr davon ??

 

mfg

Harald

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Haben Werkstätten nicht ne Versicherung wenn die was kaputt machen??

-----------------

Spritmonitor.de

 

Wir lieben das Leben....Und ziehen in den Krieg....

 

Juan Restrepo

 


Logo.jpgSpritmonitor.de

 

Wir lieben das Leben....Und ziehen in den Krieg....

 

Juan Restrepo

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habe ich auch erwähnt, Kommentar der des Werkstattmeister :

Das Steuergerät ist durch den defekten Kupplungsaktuator verursacht worden und nicht durch den Mechaniker daher kein Versicherungsfall, auserdem hätte das Steuergerät auch bei mir defekt werden können.

 

mfg

Harald

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Mal fix einen RA angerufen. Werkstätten verarschen dich bloß. Egal ob versichert oder nicht.

Immerhin hast du einen mehr oder weniger fahrenden Smart abgegeben.

 

Die Sachlage ist 100%, nur wirst du als Kunde, bei Reklamationen oder Werkstattmurks, NUR mit Rechtsanwalt für "voll" genommen. Hat sich leider so eingebürgert.

 


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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Nach der Beschreibung handelt es sich 100 %ig um eine von PW's hochgelobten Markenwerkstätten, die nix anderes können als Materialschlacht! :roll:

 

Lass Dir von denen kein X für ein U vormachen, wie schon gesagt wurde verarschen die Dich, wo sie nur können!

Hätte mich auch gewundert, wenn die keine solche an den Haaren herbeigezogene Geschichte präsentiert hätten! :-x

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PS: 2000,- Euro Reparatur :lol:

 

Einen 2006er mit 70.000km gibt es bereits für 3500,- im Netz zu kaufen .

 

Nix zahlen ! Ra anrufen !

 

Lass dich nicht einschüchtern, hab nen Arsch in der Hose, aber stell dich mal drauf ein dass es min. 3 Wochen dauert bis die Werkstatt "spurt", bzw. nach dem Brief vom RA.

 

.....Monatskarte kaufen 8-)

 

Taxiquittungen, etc. alle aufheben und ggf. über RA geltend machen wenn die Werkstatt den Wagen einbehält und auf 2000,- Euro besteht.

 

300,- oder so anbieten zu zahlen, für den Aktuator, zum "Raus rücken des Wagens" - vor Zeugen, mdl. und schriftlich BEWEISSICHER bis der RA das Ruder in die Hand nimmt .

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Focus-CC am 28.12.2012 um 15:36 Uhr ]


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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Als Du den Wagen abgegeben hattest hatte der Aktuator keinen Kurzschluß. Frage mich auch wie man da nen Kurzschluss hinbekommt. Ist ja nur ne Motorwicklung und wenn man den Motor nicht blockiert kann da auch nichts "durchbrennen"

Wie haben die denn den Testlauf ausgeführt? Was war es für eine Werkstatt?


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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Ertsmal bei einem Rechtsanwalt erkundigen ( in der Regel kostenfrei)

 

Dann würde ich die Werkstatt erst nochmal freundlich darauf hinweisen das der Schaden die Folge des Reparaturversuches und vorher in Ordnung war. Dann würde ich freundlich aber bestimmt erwähnen das Du die Sache ggf. einem Rechtsanwalt übergweben wirst.....

 

Und wenn die dann immernoch auf stur stellen: wirklich ab zum Rechtsanwalt!!

-----------------

 

0l.gif0u.gif0r.gif0c.gif0h.gif

 


 

0l.gif0u.gif0r.gif0c.gif0h.gif

 

seit 8.10.2014 Audi A1 nachdem ein Container LKW meinen kleinen in die ewigen Smartgründe beförderte

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iss eine grosse Mercedes-Benz-Smart Werkstatt in Südlichen Umland von Nürnberg, sagen sie fürchten keine Rechtanwalt da Sie im solchen Sachen keine Zusachen machen.

 

mfg

Harald

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Ruf einen RA an ....

 

 

Die Werkstätten wissen GANZ GENAU dass 99,99 % aller Kunde zahlen, ja es wird gezahlt.

 

99,99% aller Schnacker drohen nur mit RA ....

(Wissen die Betriebe)

 

99,99% aller Kunden haben auch keine RSV.....

(Wissen die Betriebe auch)

 

99,99% aller Kunden BRAUCHEN den Wagen und/oder sind nicht bereit mal für 4-6 Wochen Bus zu fahren.

(Wissen die Werkstätten auch ...)

 

Und wenn mal wirklich ein Kunde mit dem RA kommt und sie später kleinlaut werden, dann war es, nach der nochmaligen Prüfung, ein "Missverständniss" .....

 

 

 

Na, wollen wir mal raten was DU machen wirst ?

Hast du denn eine RSV ? Ersatzwagen ? Möglichkeit Bus zu fahren ?

 

-----------------

Remember the Times when Sex was Safe und Fuel cheap.

Focus-CC 2.0 Bifuel -Kein Dach überm Kopf aber LPG unter der Haube-

Smart Passion Flexfueler E85 -Die Kraft der 3 Kerzen-

Golf V GTI - fürn Sohn.....

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Focus-CC am 28.12.2012 um 15:53 Uhr ]


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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hmm... die Lebendsgefährtin meines Bruders ist Anwältin .... müsste da mal anklopfen.

Ersatz-Smart ist in der Fam. vorhanden.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von syhast am 28.12.2012 um 15:56 Uhr ]

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Im Streitfall hilft die Schiedsstelle

 

Wenn Ihre Werkstatt Mitglied der Kfz-Innung ist, dann haben Sie noch eine weitere Möglichkeit, zu Ihrem Recht zu kommen, nämlich über die Schiedsstellen der Innung. Das Verfahren ist für die Kunden kostenlos, der Schiedsspruch aber nur für die Werkstatt bindend, das heißt: Sollte die Entscheidung für den Kunden unvorteilhaft sein, so steht ihm immer noch der Klageweg offen.


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

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Quote:

Am 28.12.2012 um 15:53 Uhr hat CDIler geschrieben:
Im Streitfall hilft die Schiedsstelle




 

gut Idee > Danke werde ich nächste Woche anfrufen.

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Die Werkstatt muss aber der Innung angehören, also vorher abfragen

 

 


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

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Am 28.12.2012 um 15:53 Uhr hat syhast geschrieben:
hmm... die Lebendsgefährtin meines Bruders ist Anwältin .... müsste da mal anklopfen.

Ersatz-Smart ist in der Fam. vorhanden.





[ Diese Nachricht wurde editiert von syhast am 28.12.2012 um 15:56 Uhr ]


 

Dann blast den Fuzzis in der Werkstatt mal ordentlich den Marsch 8-)


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Meist reicht schon ein Brief vom RA das die Jungs mit nem Vergleich rüber kommen,du hast nen Ersatzwagen und ne RA die fast zur Familie gehört,da sag ich nur auf in den Kampf.

-----------------

Smart Fortwo Coupe 11/98 40kw,im Aufbau begriffen.

Chip,Tieferlegung,schwarze Blinker,Brabus MonoBlock A,RS Edelstahlsportschalldämpfer,Brabus SideFlaps vorn u. hinten,Bicolor Rückleuchten erledigt

 


Smart Fortwo Coupe 11/98 40kw,im Aufbau begriffen.

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Quote:

Am 28.12.2012 um 15:37 Uhr hat syhast geschrieben:
sagen sie fürchten keine Rechtanwalt da Sie im solchen Sachen keine Zusachen machen.

Was meinst Du, warum die so was von sich geben?

Weil sie ganz genau wissen, daß sie eigentlich im Unrecht sind ! :roll:

Deshalb wird so etwas schon prophylaktisch gemacht, weil sie genau wissen, daß sich so gut wie alle durch solche Töne einschüchtern lassen!

Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, dann bedeutet schon jeder Brief eines Anwalts ein Kostenrisiko, weiter führende Schritte sogar ein ganz gehöriges!

Und das wissen diese Gangster ganz genau!

 

PW, wo bist Du denn?

Hier wäre endlich mal ein Fall für Dich! ;-)

Aus dem richtigen Leben gegriffen!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 28.12.2012 um 19:45 Uhr ]

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In Werkstätten können immer Fehler passieren. Das ist menschlich. Das von der Werkstatt gezeigte Verhalten .... ist leider auch menschlich. :-x

 

Aber es ist nun einmal so, dass Du mit einem intakten Steuergerät in die Werkstatt gefahren bist und nun ist es putt. Ob es später mal den Geist aufgegeben hat, ist vollkommen egal und inakzeptabel. Der Arzt wird den Husten ja auch behandeln, obwohl man irgendwann man sterben wird. Und Werkstätten sind dafür da, Ursachen für Fehler zu suchen und diese unter Beachtung eines Wirtschaftlichkeitsfaktors in Absprache mit dem Auftraggeber zu beseitigen.

 

Die Werkstätten haben für so etwas Haftpflichtversicherungen. Diese werden natürlich nur ungerne in Anspruch genommen, weil sonst ja auch die Prämie steigt. Aber wenn ich mit falschem Personal, Werkzeug und Methoden an eine Instandsetzung gehe, dann ist das eben das Risiko der Werkstatt. Das hat der Kunde nicht zu vertreten.

 

Wenn die Werkstatt nicht feiwillig abhilft, dann bleibt wirklich nur der Gang zum RA. Macht man sicher nicht gerne, aber sonst unterliegt man. Ist ja auch eine Frage der Beweislast. Es stellt sich mir jetzt auch noch die Frage, ob man dieser Werkstatt jetzt noch die Gelegenheit zur Abhilfe und Nachbesserung geben muss, oder es nicht Zeit für Fachleute ist.

 

Ich wünsche viel Glück und bitte Ruhe bewahren. Nur besonnen und mit fachlicher Hilfe kommt man zum Ziel.

 

Gruß, Rolf

 


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Und wenn Du beim Arzt sitzt, wegen einem gebrochenem Arm, und Du kriegst nen Herzinfarkt. Übernimmt der Arzt dann auch die Beerdigungskosten usw.?

Wo Du zum Arzt gegangen bist, war dein Herz ja auch noch in Ordnung.

Ich will jetzt nicht sagen, daß die Werkstatt im Recht ist, aber die Beweislage ist nicht so einfach. Dafür brauchst Du unter Umständen einen Gutachter, der klipp und klar beweisen kann, daß das Steuergerät durch unsachgemäße Reparaturversuche in der Werkstatt aufgeraucht ist. Und wer möchte daß schon zu 100prozentiger Sicherheit bestätigen...

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Stimmt, die Wahrscheinlichkeit, bei einer qualifizierte Fehlerbeseitigung das Motorsteuergerät abzuschiessen, liegt bei ziemlich genau 100%! :roll:

 

Das bestätigen Zigtausende von defekten Motorsteuergeräten in vergleichbaren Fällen!

Eigentlich geht schon beim Anlernen der Kupplung mindestens jedes zweite Motorsteuergerät kaputt.

Von daher ist es keine Überraschung, daß dies hier quasi das Ergebnis einer Zwangsläufigkeit ist!

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Ich habe mich ja auch schon mit Gerichten und Gutachtern herumgeschlagen und möchte mal den Teufel an die Wand malen:

 

Der TE bringt ein (teures) Gutachten, dass der Schaden in der Werkstatt verursacht wurde.

Die Werkstatt bringt ein Gegengutachten, dass eine Vorschädigung des Systems sowohl die beanstandete Fehlfunktion der Kupplung, als auch den späteren Defekt des Systems verursacht hat.

Das Gericht verwirft natürlich beide Parteigutachten (so was hat wirklich keinerlei Einfluss auf eine Entscheidung), und bestellt ein (noch teureres) Gutachten bei einem vereidigten Kfz-Sachverständigen.

Der kennt sich zwar prima mit Unfallursachen und -folgekosten aus, ist aber jetzt nicht gerade ein Vollprofi der Mechatronik. Er wird dann feststellen, dass im Nachhinein nichts mehr festzustellen ist.

Für ihn (!), bei seinem Eid (!).

Alles klar, sagt das Gericht; schliesst mal einen aussergerichtlichen Vergleich, sonst verteile ich die Kosten fifty/fifty.

Ausser Spesen nichts gewesen.

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Man muss halt wissen ob man das Risiko eingehen will. Ich kenne Fälle da haben Leute ein Auto gekauft, und anschließend gegen den Verkäufer wegen Mängel geklagt, da stand das Auto über ein Jahr in der Garage, ohne daß sie es einmal benutzt haben. Dann kam das Auto in die Werkstatt, wo es mit einem Sachverständigen auf Mängel geprüft wurde.

Und da die Sachverständigen auch keine Heiligen sind, und sich mit jedem Fahrzeug auskennen. Fragen die auch in der Werkstatt nach, wie die Mängel zustande kommen können. Oder glaubst irgendwer, daß ein Sachverständiger alle Mängel sämtlicher Automarken und deren Typen kennt? Aber vielleicht hast Du ja Glück und die Werkstatt ist kulant, und gesteht einen evtl. eigenverschuldeten Fehler ein. Ansonsten würd ich mich freuen, wenn Du in einem Jahr oder so, berichten wirst, wie der Rechtsstreit ausgegangen ist.

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Sehr schön R-panther, ich hätt es nicht besser schreiben können...

 

 

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Na ja, ganz so ist das nicht. Der Wagen ist in die Werkstatt gefahren worden. Das Steuergerät hat also funktioniert. Beim Anlernen wird das Steuergerät gebraucht, aber mit Sicherheit nicht zerstört. Ist an der Kupplungssteuerung etwas nicht in Ordnung, wird eigentlich nur ein Fehler verursacht und angezeigt, evtl. geht dann nüscht mehr.

 

Wie bekommt man dann einen Kurzschluss in das Steuergerät. Eigentlich doch nur, wenn man auf die Steuerleitung der Sensorik versehentlich "Saft" legt, um etwas zum testen.

 

Also ein gewisses Vertrauen muss man schon in eine Werkstatt setzen können, das wird vor Gericht in jedem Fall berücksichtigt.

 

Gruß, Rolf

 

 

 


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Ja und? Wenn Du mit deinem Auto morgens losfährst, hat es auch noch funktioniert, und nachmittags ist es kaputt. Ohne das irgendwer daran rumgebastelt hat. Also wer wird Dir 100prozentig bestätigen, daß der Fehler durch die Werkstatt verursacht wurde?

 

 

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