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oetzi23

Neues Urteil

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Na, da werden einige Autohersteller zweimal überlegen, ob sie in den Verkaufsprospekten zu deutlich schummeln und Phantasieverbräuche angeben.

 

Aber eigentlich ist das ja auch gut so. Was bringt es, bei einem Wagen einen Verbrauch von 6 Liter anzugeben, wenn dieser bei vorsichtiger Fahrweise dann 9 Liter verbraucht.

 

Man sollte auch mal überlegen, ob nicht eine praxisnahe Norm für die Verbrauchsangabe eingeführt werden sollte. Also so, wie das Fahrzeug später im Alltagsleben bewegt wird. Viele Hersteller arbeiten mit "Goldenen Autos" bei Pressevorführungen und Autotests.

 

Gruß, Rolf

 


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Naja, solche Urteile gab es in der Vergangenheit auch schon! Das ist nix neues!

Aber zum einen ist es ein steiniger Weg bis dahin mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko und zum zweiten muß man für die bis dahin zurück gelegten Kilometer bezahlen.

Dies sorgt dann im Endeffekt doch dafür, daß es hier auch in Zukunft bei Einzelfällen bleiben wird, die dies bis zur Rückgabe des Fahrzeugs durchfechten!.

 

Ich denke nicht, daß hier ein echter Anreiz bzw. eine Notwendigkeit für die Hersteller besteht, von ihren Phantasieangaben abzuweichen.

 

Da wären klare Vorgaben bzw. Konsequenzen von Seiten des Gesetzgebers ein wesentlich wirkungsvolleres Instrumentarium!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 10.03.2013 um 15:00 Uhr ]

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Es ist doch vollkommen klar das das OLG Hamm der Auffassung des Bundesgerichtshofes folgt. Ansonsten wäre ein anderweitig lautendes Urteil in der nächsten Instanz mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ohnehin gekippt worden, denn der BGH ändert äußerst ungerne seinen eigenen Urteile

 

 


Rechtschreibfehler werden extra eingebaut um gefunden zu werden ;-)

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