kristofer Geschrieben am 21. März 2013 hallo! hat von euch einer einschlägige erfahrungen zum thema querparken? ich habe vor kurzem meinen 3. strafzettel in meiner 12 jährigen zeit als smartfahrer bekommen und überlege, ob ich da jetzt dann doch mal was zurückschreibe. meint ihr das lohnt sich und man kommt damit durch bzw. gibts leute hier ausm forum, die vielleicht positive erfahrungen mit einem einspruch gehabt haben? danke schonmal kristofer Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Grobi112 Geschrieben am 21. März 2013 Da konkurieren meines Wissens zwei Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung: 1. Man muss in Fahrtrichtung parken. 2. Man muss so platzsparend wie möglich parken. Ist wohl Auslegungssache der Ordnungsbehörde. Ich habe fürs Querparken hier noch kein Knöllchen bekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Triking Geschrieben am 21. März 2013 Hallo, wenn Du die Suchfunktion nutzt, wirst Du sehr viele Berichte dazu finden. Wenn man häufiger so in der gleichen Stadt parkt sollte man einfach ganz unverbindlich vorher bei der zuständigen Verwaltung anrufen. In einigen Städten wird es geduldet in vielen nicht. Das Problem ist halt eben auch die Beleuchtung in der Nacht. Hinten haben Fahrzeuge Reflektoren (Katzenaugen), von der Seite halt nicht. Deswegen wird man in der StVO dazu auch keine Erlaubnis finden. Dann kommt es natürlich immer auf die Platzverhältnisse an. Ist der Parkstreifen breit und der Smar ein kürzerer 450er, wird das besser klappen. Ansonsten steht man ja schon in der Fahrbahn. Gruß, Rolf ----------------- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Focus-CC Geschrieben am 21. März 2013 @ Grobi Man darf nicht entgegen, auf der linken Seite parken. "..muss in Fahrtrichtung.." steht nirgends. Grundsätzlich wird es überall toleriert, WENN das Fahrzeug weder auf die Fahrbahn noch auf den Gehweg ragt. Keinen Zentimeter !Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein.Breite des Seitenstreifens ?Länge des Smart ? Wenn das erfüllt ist, 100%ig(!), dann würde ich Widerspruch einlegen. Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz. Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Triking Geschrieben am 21. März 2013 .... machs nicht, genau das mache ich beruflich. Sorry! Aber davon ab, ich habe es dulden lassen. Gruß, Rolf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
MUCsmart Geschrieben am 21. März 2013 Ich hab schon hundert Mal, ach was, 100 und x Mal quer geparkt und deshalb auch schon zig Strafzettel bekommen. Einmal habe ich einen Einspruch eingelegt, der wurde aber abgelehnt, mit der Begründung, dass ich beim/nach dem Ausparken nicht in Fahrtrichtung auf die Fahrbahn komme. Ich seh's wie mit Parken ohne Parkscheibe, Parkschein, auf dem Gehweg, etc. Mal gibt's einen Zettel, mal nicht. An Deiner Stelle würde ich den Zettel zahlen und die Zeit für etwas sinnvolleres als Einspruchschreiben verwenden. GrußJohann passion mhd cabrio Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Schmelzer64 Geschrieben am 21. März 2013 Der BGH als höchste Instanz hat entschieden, daß hier der Grundsatz der Straßenverkehrsordnung greift, jeder Verkehrsteilnehmer habe den zur Verfügung stehenden Parkraum optimal zu nutzen. Kurz gesagt: Platzsparen ist ganz im Sinne der StVO! Solange der übrige Verkehr also nicht am Vorbeifahren gehindert oder gefährdet wird, ist gegen das Querparken eines Smart nichts einzuwenden. Das BGH-Urteil kann abgerufen werden beim Amtsgericht Viechtach, Az.: 7 II Owi 00605/05. -----------------ForTwo 451 Coupe, EZ.:10/08, 71(80)PS mhd, Passion, SilverEdition. Kein Bock mehr auf dieses Forum. Nur noch Spam, Hetze und blöde Kommentare ( Außer einigen wenigen die wirklich helfen wollen, euch Respekt ! ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Triking Geschrieben am 21. März 2013 .... solange .... und da ist der Pferdefuß. Schon in der Dämmerung ist der Smart damit nicht mehr vorschriftsmäßig kenntlich gemacht. Wirklich ganz einfach: Ruft beim OA an und fragt nach, ob es unter der Prämisse des platzsparenden Parkens geduldet wird. Alles andere ist Risiko. Gruß, Rolf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
maxafe Geschrieben am 21. März 2013 Interessant wäre zu wissen, woher der Threadersteller kommt. In Österreich ist es beispielsweise ausdrücklich in der StVO verboten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am 21. März 2013 Quote:Am 21.03.2013 um 15:22 Uhr hat maxafe geschrieben:Interessant wäre zu wissen, woher der Threadersteller kommt. Also laut seinem Profil kommt er aus Berlin! ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
maxafe Geschrieben am 21. März 2013 Bei den Hobbys ist es kein Wunder, dass er Strafzettel bekommt. :-D *undweg* :-P Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
bigM Geschrieben am 22. März 2013 BERLIN? ...wird aus Kulanz eingestellt (eigene Erfahrung) :-D Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
mba Geschrieben am 22. März 2013 Quote:Am 21.03.2013 um 15:04 Uhr hat Triking geschrieben:.... solange .... und da ist der Pferdefuß. Schon in der Dämmerung ist der Smart damit nicht mehr vorschriftsmäßig kenntlich gemacht. ... Vorab, bevor ich mich mit einem "Nichtskönner" beim OA rumärgere würde ich auch bezahlen.... ...aber o.g. Äußerung hieße für mich im Umkehrschluß, jedes ticket, was ich tagsüber (vor Dämmerungseinbruch und natürlich auch nicht während eines "dunklen Unwetters", etc.) aufgrund Querparkens bekäme, wäre dann tatsächlich aufgrund des zitierten Urteils juristisch anfechtbar. Wie bereits erwähnt, würde ich natürlich keine juristischen Schritte einleiten, sondern bezahlen. Es wäre mir weder ein Telefonat noch ein Blatt Papier an ein OA wert. Ich lasse den Mitarbeitern des OA gerne das Gefühl, ihre Macht ausspielen zu können um einmal im Leben auch wichtig zu sein! GrußDirk Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
naidhammel Geschrieben am 22. März 2013 Erlaubt ist es nicht, wird aber oft geduldet. Auch in berlin. Allerdings ist es von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich und Berlin ändert da gerade seine Meinung und verteilt jetzt öfter Strafzettel für Querparker. Versuch nen Einspruch und wenn nicht laß es. Erlaubt ist es nicht laut STVO, aber auch nicht verboten. Allerdings gibt es mehrere Vorgaben die beim Querparken nicht eingehalten werden. Es gibt auch mehrere Urteile dazu, ein paar sagen es ist erlaubt und ein paar sagen es ist nicht erlaubt. Wenn überhaupt geht es nur mit dem 450, da der 451 zu lang ist. Ein Fahrzeug darf nämlich nicht breiter als 2,55m sein und beim Querparken würde der 451 (2,70m)herusragen, der 450 (2,50m) hingegen nicht. Gruß naidhammel Korrigiert mich ruhig, ich weiß auch nicht alles. ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Sternfahrer Geschrieben am 23. März 2013 Quote:Am 21.03.2013 um 12:20 Uhr hat Triking geschrieben:Hinten haben Fahrzeuge Reflektoren (Katzenaugen), von der Seite halt nicht. Der 451 hat in den Rueckleuchten seitliche Reflektoren. Davon abgesehen ist das doch ohnehin kein Problem. Wer keine Angst hat, sein Auto zu verschandeln, klebt sich halt ein paar Zubehoerteile dran. Ich habe auch schon oefters quer geparkt und festgestellt, solange man niemanden behindert, stoert es auch keinen. Selbst die Damen und Herren in ihren blau-silbernen Autos fahren ganz entspannt vorbei. -----------------GrussWerner__________________________451.300 CDI Passion Coupéblau/silber Bj.11/0747kW/64PS von fismatec Gruss Werner __________________________ 451.300 CDI Passion Coupé blau/silber Bj.11/07 47kW/64PS von fismatec Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Triking Geschrieben am 23. März 2013 Seitlich sind in Deutschland eigentlich nur gelbe Reflektoren zulässig, ein Fahrzeug wird aber nach hinten mit roten Reflektoren abgesichert und der 451 ist definitiv zu lang für quer. So sinnvoll das Querparken auch manchmal sein sollte, fragt erst mal nach. Dann gibt es später keinen Ärger. Fragen kostet ja nichts. Gruß, Rolf ----------------- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
cleverusmart Geschrieben am 23. März 2013 Quote:Am 23.03.2013 um 10:54 Uhr hat Sternfahrer geschrieben: Selbst die Damen und Herren in ihren blau-silbernen Autos fahren ganz entspannt vorbei. Die fahren an fast allem ziemlich entspannt vorbei. So entspannt, dass sie selbst nicht blinken oder am Steuer telefonieren. Sorry für OT. Gruß vom Cleverle Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
bigM Geschrieben am 23. März 2013 ...oder die Radfahrer auf dem Gehweg noch freundlich grüssen... :evil: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Idgarf Geschrieben am 25. März 2014 Die Gesetzgebung zum Querparken ist in Deutschland etwas schwammig. In §12 Abs. 6 Stvo heißt es zwar: "Es ist platzsparend zu parken" (Quelle: www.neelix.de/gesetze/stvo/, was beim Querparken zwar der Fall wäre. Dennoch kann es trotzdem zu Schwierigkeiten kommen. Die sicherste Variante, um nicht doch einen Strafzettel zu kassieren, ist wohl parallel zur Straße einzuparken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
soft_worm_art Geschrieben am 25. März 2014 Wenn drumrum genügend Parkplätze vorhanden sind, sollte man nicht quer parken. Oder, wenn man was Schweres auszuladen hat, hinterher wieder weg fahren. Wenn der Parkraum knapp wird, ist es meines Wissens erlaubt, manche Parkbuchten sind so breit, dass ein 451 bequem drin Platz findet.-----------------Eine räumlich zweidimensional ausgedehnte Ansammlung dichtstehender hochstämmiger Holzgewächse reflektiert auftreffende Schallwellen in gleichem Maße, wie sie sie empfangen hat. Eine räumlich zweidimensional ausgedehnte Ansammlung dichtstehender hochstämmiger Holzgewächse reflektiert auftreffende Schallwellen in gleichem Maße, wie sie sie empfangen hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
JohnWaters Geschrieben am 24. April 2015 Ich habe erst seit einigen Tagen einen ForTwo 450 und mich würde mal interesseren, an alle, die in Sachen Starfzettel wegen Querparken etwas Erfahrung haben: Macht es einen Unterschied, ob man beim Querparken mit der "Schnauze" zur Fahrbahn hin oder eben mit dem Kofferraum steht. Denn wenn man einfach vorwärts in die Parklücke reingefahren ist, könnte ich die Argumentation des Ordnungsamts ja noch verstehen, man käme nicht direkt wieder in Fahrtrichtung auf der Straße aus der Parklücke raus, aber wenn man doch rückwärts eingeparkt hat, kommt man doch direkt so wieder auf die Straße, dass man nicht noch irgendwie groß rangieren muss, sondern gleich weiterfahren könnte. MfG [ Diese Nachricht wurde editiert von JohnWaters am 24.04.2015 um 12:34 Uhr ][ Diese Nachricht wurde editiert von JohnWaters am 24.04.2015 um 12:35 Uhr ] Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
HuckFinn Geschrieben am 24. April 2015 Nee, das macht keinen Unterschied. Die Rechtslage ist nach wie vor unklar. Und manche Städte dulden das Querparken, manche nicht. Die oben zitierten Urteile sind übrigens so nicht richtig wiedergegeben: Konkret beim Smart hat es (im dort vorliegenden konkreten Fall !!) das Amtsgericht Viechtach für zulässig erachtet. Und bei aller Hochachtung: Das Amtsgericht Viechtach ist jetzt nicht unbedingt für alle verbindlich. Und das im dortigen Urtel zitierte Urteil des BGH stammt aus 1962 und beschreibt aber auch einen anderen fall und auch nur das "Schräg-Parken" und auch das nur uin geeigneten Fällen. Ich kenne kein obergerichtliches Urteil (OLG oder BGH), das Querparken mit Smart betrifft und v.A. schon gar keines, das Querparken generell und allgemein erlauben würde. [ Diese Nachricht wurde editiert von HuckFinn am 24.04.2015 um 10:54 Uhr ] Viele Grüße Hucky (cdi 54 PS Passion) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
W-Technik Geschrieben am 24. April 2015 451 Querparker parkend (mit Breite von 2,5 m), zwingen andere Verkehrsteilnehmer zum abbremsen, da Sie sonst mit dem Gegenverkehr kollidieren würden. In diesem Falle sollten die Kfz zum Abschuß freigegeben oder gleich 20 cm kürzer gemacht werden :lol:. VW seit 2015 auf der schwarzen Liste! VW Lemminge gibt es viel zuviele (leider) Da ist Greenpeace dagegen zu 100% Glaubwürdig !!! Kauft ausländische Kfz, halten länger, sind etwas günstiger, rosten eventuell etwas schneller wie MB Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
soft_worm_art Geschrieben am 24. April 2015 Man sollte natürlich nicht so parken, dass man andere behindert!-----------------Eine räumlich zweidimensional ausgedehnte Ansammlung dichtstehender hochstämmiger Holzgewächse reflektiert auftreffende Schallwellen in gleichem Maße, wie sie sie empfangen hat. Eine räumlich zweidimensional ausgedehnte Ansammlung dichtstehender hochstämmiger Holzgewächse reflektiert auftreffende Schallwellen in gleichem Maße, wie sie sie empfangen hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
HuckFinn Geschrieben am 24. April 2015 Quote:Am 24.04.2015 um 13:15 Uhr hat soft_worm_art geschrieben:Man sollte natürlich nicht so parken, dass man andere behindert! Genauer:Man darf nicht so parken, dass man andere behindert! Viele Grüße Hucky (cdi 54 PS Passion) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen