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Iceman81

Smart Fahrer Oberfranken

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Hallo,

da ich damals... (lang lang ists her) diesen Thread eröffnet habe, bin ich jetzt wieder hier. Mit neuem Smart. (Einmal Smart immer Smart) Um ehrlich zu sein, hat mich smart nie richtig losgelassen, und da ich von Smart immer wieder Post bekommen hab, stand die Entscheidung fest. Es muss wieder einer her... Nun wollte ich mal nachfragen wer von den (alten) Kollegen denn noch da ist. Würde mich freuen was aus "Oberfranken" zu hören. Grüße :-D

 

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:-D bin weder von den alten noch direkt aus Oberfranken...aber bis dahin sind's vielleicht 500m Luftlinie :-D darf ich trotzdem 8-)

 

 

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Klar darfst du, ist ja alles öffentlich. :lol:

Wollte auch an die Leute ran, die ich / wir damals 2007 auf der Smart Parade kennen gelernt haben.

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:-D dann drück ich mal die Daumen, das sich noch ein paar finden....in letzter Zeit seh ich wieder vermehrt Smart's in Naila-Hof die ecke, aber ich befürchte fast, das fast keiner von den Fahrern hier drinne ist :(

 

 

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Wenn du das "Ober" weglässt gibt es in Franken manchmal kleinere oder größere Treffen....

z.B.

 

 

Gruß

Steffen


Gruß

Steffen

 

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Ja da war ich ja dabei. Nur mal so eben 200 km zu heizen hin und zurück, ist nicht so schön wenn man sich ma so an nem WE treffen will... ich sehe soo viele Smarts in BA/ KU/ BT rumfahren, kann ja net sein das da keiner hier ist :(

 

 

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:-D Ice Ice Babe :lol:

In Kulmbach müssen doch noch a paar mehr rumfahren.....wenn ich selbst in Hof ab und an einen mit KU seh :-D selbst de SOcKen werden immer mehr....nur verirrt sich kaum bis keiner hier ins Forum :(

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    • Die Vorschriften sagen aber auch, das dein Rücklicht ein E Prüfzeichen haben muss.  Dieses E Prüfzeichen wird mit den entsprechenden Leuchtmitteln erteilt.  Desweiteren stehen auf der Streuscheibe deiner Rücklichter Kürzel was in der Rückleuchte verbaut ist und mit welchem Leuchtmittel sie zu betreiben sind.  Auch das Kürzel AR fehlt deinem Rücklicht.  Natürlich ist es gut möglich, dass der Tüv das nicht bemerkt oder es deinem Prüfer schlicht egal ist.  Legalisieren kann man sowas nur mit einem Lichtgutachten im Labor welches tausende Euro kosten würde.    Deswegen..... ja witzig aber trotzdem vollkommen nicht legal. Da ist vollkommen egal ob grundsätzlich die Gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden oder nicht. Ohne Prüfzeichen welches gültig ist (deines ist, solange die falschen Leuchtmittel verbaut sind, in jedem Fall erloschen) keine Zulassung/Betriebserlaubnis.      Gängige Kürzel sind :    A: Begrenzungslicht (auch Standlicht genannt). B  Abblendlicht. R: Fernlicht. RL: Tagfahrlicht (Running Light). B: Nebellicht. F: Nebelschlussleuchte. AR: Rückfahrscheinwerfer. S1: Bremsleuchte. 1a, 1b, 2a: Blinkleuchten (vorn oder hinten).   Kombinationen und Lampentypen: HCR: Abblendlicht und Fernlicht können gleichzeitig eingeschaltet werden.    HC/R: Abblendlicht oder Fernlicht (kann nicht gleichzeitig eingeschaltet werden).    X: Für AFS-Scheinwerfer (Advanced Frontlight System), die ihre Ausleuchtung je nach Geschwindigkeit und Lenkeinschlag anpassen.    DC: Xenon-Abblendlicht.    DR: Xenon-Fernlicht.    D (z.B. D1, D2, D3, D4): Steht für Entladung (Discharge) und bezeichnet die verschiedenen Entwicklungsversionen von Xenonlampen.    H (z.B. H4, H7): Zeigt den Typ einer Halogenlampe an, wie sie früher in den Scheinwerfern verwendet wurden. 
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