Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
claudi1968

(B) Mitsubishi Colt 1.5 Automatik

Empfohlene Beiträge

Biete das Fahrzeug meines Vaters an, da er aus gesundheitlichen Gründen mit nun 76 Jahren nicht mehr fahren kann.

Das Fahrzeug ist Bj.2005 und hat 95 Tkm gelaufen, stand über den Winter nur in der Garage und wurde nicht mehr gefahren.

Der Colt ist fast baugleich mit dem Smart fourfour, nur Karosserie und Innenraum sind anders. Es ist ein Automatik hat Klima Boardcomputer Soundsystem mit Wechsler alles Elektrisch Spiegel beheizt Parkdistanzkontrolle hinten 8Fach bereift die Sommerreifen letztes Jahr erst Neu. Auch sonst technisch alles Top, Zündkerzen neu Filter alle Neu Keilriemen neu Klima gewartet und der Aktuator wurde gereinigt neu geschmiert und angelernt. Der Innenraum ist Variabel wie in der A Klasse die Sitze hinten lassen sich verschieben klappen und komplett rausnehmen. Einziger kleiner Schönheitsfehler Hagelschaden auf dem Dach und kleine Macken an der Frontschürze.

Preis VB 3899,-


Bist du zu schwach bin ich zu stark...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Moin, sehr geehrter Maikes, sehr geehrte Forengemeinde !   @Maikes   Nur so als Tipp aus eigener leidvoller Erfahrung: Es gibt Vorschriften, daß das (hintere) Kennzeichen AUßEN am Fahrzeug mit Beleuchtung in einer tüv-konformen Art und Weise, ggf. noch mit einer ABE (allgemeinen Betrieberlaubnis, die mitzuführen ist) oder in den Fahrzeugpapieren eingetragen, anzubringen ist (wenn vom Serienzustand abgewichen ist....). Ähnliches gilt für die hinteren Beleuchtungseinrichtungen (Schlußleuchten, Bremsleuchten, Blinker, Nebelschluß- und Rückfahrscheinwerfer.....(hier insbesondere: Sicht- und Abstrahlwinkel beachten).   Ein im Fahrzeug hinter einer Scheibe sichtbar abgelegtes Kennzeichen ist rechtlich wie ein nicht vorhandenes Kennzeichen zu behandeln.....(kann Mängelmeldung, Vorführung beim TÜV und Bußgeld bedeuten.....). Von der Streckenkontrolle, Rennleitung, Ordnungsmacht, Poli.......   Und jetzt mich bitte nicht verhauen. Ich habe diese Regelungen nicht gemacht und nicht in die Welt gesetzt (aber schon zahlen und vorführen dürfen....von wegen Beseitigung der Mängel dann.....)   mit freundlichen Grüßen verbleibt     hedwig
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      152.023
    • Beiträge insgesamt
      1.593.638
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.