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Stangi

Undichte Scheiben li und re

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Hallo Smartfreunde,

 

mein Smart Bj. 2003 ist undicht. Die kleinen "plastik" Scheiben hinten re und li. Man sieht richtig wie es langsam richtung Motorabdeckung / Kofferraum läuft.

 

Mein Händler hat mich nach CarGlass geschickt, da er meinte er können nur ganze Bauteile wechseln und CarGlass könnte es ohne Austausch des Bauteils beheben. Aber CarGlass meinte leider das selbe wie mein Händler, austauschen statt abdichten.

 

Nun die Frage an euch, kann ich es vieleicht selbst abdichten?! Wenn ja, womit?

Oder muss ich echt nochmal tief in die Tasche greifen und + 200€ ausgeben :(

 

Grüße

Stangi

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Zu diesem Thema gibt es im Forum unzählige Berichte, aber vorab hab ich mal ne andere Frage.

 

Du hast ja am 30. April dieses Jahres geschrieben, daß Du den Wagen vor 5 Tagen bei einem freien Händler gekauft hast!

Damit unterliegt der Händler ja der gesetzlich geregelten Sachmängelhaftung!

Wenn jetzt an dem Wagen Mängel wie der jetzt beschriebene auftreten, dann hat die der Händler auf seine Kosten zu beseitigen!

 

Wie kommst Du denn darauf, daß diese Reparatur für Dich kostenpflichtig sein sollte?

 

Offensichtlich musst Du dem Händler mal nahe bringen, was seine gesetzlichen Pflichten aus diesem Gebrauchtwagenverkauf sind! ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 14.06.2013 um 12:16 Uhr ]

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Am 01.05.2013 um 00:06 Uhr hat Ahnungslos geschrieben:
Also wenn ein Händler einen Smart verkauft, dessen Wartungsintervallanzeige -730 anzeigt, dann will ich gar nicht erst wissen, was der zum Thema Sachmängelhaftung für dieses Fahrzeug sagt! :roll:
Das ist so daneben, da fällt mir gleich gar nix mehr ein!
War das ein Rosstäuscher?

 

Da sind wir ja wieder beim alten Thema, das ich schon im letzten Fred angesprochen habe!

 

Lass Dich von dem nicht für dumm verkaufen!

Der weiss ganz genau, was eigentlich seine Pflichten sind! Er will es nur nicht wissen!

 

Wenn Du Dich hier nicht auf die Hinterfüsse stellst, macht der Hugoles mit Dir, soll heissen, er hält Dich zum Narren.

Damit unterstützt Du solche unseriösen Methoden auch noch!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 14.06.2013 um 12:18 Uhr ]

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Jupp, das ist richtig. Er übernimmt auch eine Rechnung für das Abdichten, aber nicht neue teile. Ausser Ihr könnt mir irgendwie Schwarz auf Weiß "beweisen" das es ein neues teil sein muss...

Das intressante war, dass mein Smarti bei Ihm fast 1 Woche stand und er die undichte stelle nicht fand, der "echte" Smart Händler (Mercedes-Benz / Smart) wuste nach nicht einmal 1min wo die stelle ist.

Der hat mit mir auch einen Inspektionsplan erstellt und alles mögliche Kontrolliert.

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Am 14.06.2013 um 12:17 Uhr hat Stangi geschrieben:
Jupp, das ist richtig. Er übernimmt auch eine Rechnung für das Abdichten, aber nicht neue teile.

Das ist doch Kokolores und Bestandteil von der Taktik dieses Gangsters! :roll:

 

Der Händler ist verpflichtet, Dir ein mängelfreies Fahrzeug hin zu stellen!

Und Wasser im Fahrzeug ist ein ganz klarer Mangel!!!

 

Wie er das erreicht, ist doch sein Problem!!!

Und wenn er das nicht schafft, dann muß er die Rechnung eines Smart SC übernehmen und zwar komplett, also Teile und Arbeitszeit!

 

Und wenn dazu Neuteile erforderlich sind, dann muß er diese Neuteile eben bezahlen!

So einfach ist das!

 

Ich glaube, Du solltest Dich mal ein bißchen mit der Materie der Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwagen beschäftigen, damit Dir dieser Rosstäuscher nicht jedes mal ein X für ein U vormachen kann!!!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 14.06.2013 um 14:33 Uhr ]

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Ich Glaube du hast recht :/

Danke fürs "Wachrütteln" Ich fahre Gleich morgen bei dem Typ vorbei.

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Gebrauchtwagenhandel ist kein Wunschkonzert, in dem jeder Händler seine eigenen Bedingungen dirigieren und diktieren kann, wie es ihm gerade gefällt. Auch wenn die das ganz gerne so hätten! :roll:

Gebrauchtwagenhandel ist mit der Sachmängelhaftung für den Händler klar definiert und gesetzlich geregelt!

 

Aber natürlich versucht sich da jeder mit allen möglichen Tricks raus zu winden. Und genau dagegen muß vorgegangen werden! Notfalls mit rechtlichem Beistand, den der Händler dann gerne auch noch bezahlen darf, wenn er unbedingt will! :)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 14.06.2013 um 12:36 Uhr ]

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Und sei Dir darüber im klaren, die verstehen nur eine Sprache!

Jedes Nachgeben wird da als Schwäche interpretiert!

Es wäre nicht der erste Fall, bei dem erst gespurt wird, wenn er genau merkt, daß Du Deine Rechte kennst und auch bereit bist, diese auf dem Rechtsweg durchzusetzen!

 

Daß die Reparaturen zu Lasten seiner Marge geht ist klar, aber das braucht Dich ja nicht zu interessieren! Das ist sein Geschäftsrisiko im Gebrauchtwagenhandel!

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