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tupaia1

mein smart geklaut

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Ich parke immer mit Rückwertsgang, schon instinktiv.

Aber es wäre doch nicht verboten sein Auto mit "N" zu parken, oder? In den Versicherungsbedingungen wird wohl kaum vermerkt sein, dass ich mein Auto mit eingelegtem Gang parken muss. :-?

Das Wäre neu für mich, dass es vorgeschrieben wird, wie man Autos parken muss. Es gibt welche, die mit eingelegtem Gang parken und es gibt bestimmt noch vereinzelt Leute, die noch die Handbremse ziehen.....


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Spritmonitor.de

 

 

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Am 06.08.2013 um 22:19 Uhr hat arbo1046 geschrieben:
Es gibt welche, die mit eingelegtem Gang parken und es gibt bestimmt noch vereinzelt Leute, die noch die Handbremse ziehen.....

Und dann gibt es noch die, die nur die Handbremse ziehen!

Das sind dann die, die Zeter und Mordio schreien und nach einem Schuldigen suchen, wenn der Smart weg gerollt ist und einen gehörigen Schaden verursacht hat!

Aber in diese Diskussion wollte ich eigentlich nicht schon wieder einsteigen, dazu gibt es schon verschiedene Freds!

Fact ist auf jeden Fall, daß ein Abstellen des Smarts ohne eingelegten Rückwärtsgang den Diebstahl desselben wesentlich erleichtert!

 

Meines Wissens kann es bei einem Diebstahl versicherungstechnisch durchaus relevant für die Schadensregulierung sein, ob das Lenkradschloss eingerastet war oder nicht.

Und da beim Smart der Rückwärtsgang mit der damit verbundenen Schalthebelsperre und Getriebesperre das nicht vorhandene Lenkradschloss ersetzt, dürfte es deshalb nicht ganz egal sein, wie der Smart abgestellt wurde.

Natürlich kommt es auch noch drauf an, ob sich die Versicherung für diesen Sachverhalt überhaupt interessiert!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 07.08.2013 um 06:17 Uhr ]

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Hallo Ahnungslos

Viele Versicherungs-Agenturen fahren selber smart und haben keine Ahnung vom Sachvehalt mit dem Rückwärtsgang :-? also keine schlafenden Hunde wecken :lol:


Leider kann ich mir mehr smartis nicht leisten :)

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Ich wollte eigentlich nur den Sachverhalt technisch darstellen! ;-)

 

Wie schon geschrieben, wenn einer das Fahrzeug klauen will, dann bekommt er das auch hin, aber mit eingelegtem Rückwärtsgang ist es eben ein höherer Aufwand in Relation zur Neutralstellung des Getriebes. In der Neutralstellung kann man ganz einfach die Handbremse lösen und den Smart wegschieben oder wegschleppen, wenn man mal im Fahrzeug ist!

Das geht im Rückwärtsgang nicht!

 

Und dann fällt es eben auch der Umgebung eher auf, wenn z.B. die Hinterachse angehoben werden muß oder der Smart aufgeladen wird, weil man ihn sonst nicht vom Fleck bekommt.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 07.08.2013 um 11:12 Uhr ]

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Am 07.08.2013 um 11:05 Uhr hat Ahnungslos geschrieben:
Ich wollte eigentlich nur den Sachverhalt technisch darstellen!

 

... und mir dabei etwas beibringen! :-D

 

Das fehlende Lenkradschloss ist mir als Smart-Neuling natürlich aufgefallen. Dabei gedacht habe ich mir allerdings nichts, da die puristische Ausstattung (nicht nur beim "Pure") das Auto ausmacht. Dass es sich aber empfiehlt, beim Parken die Kiste auf "R" zu stellen, habe ich nicht gewusst.

 

Mein erstes Auto (VW Polo, Baujahr 1976) habe ich in der Zeit in der ich es gefahren habe (von 1983 bis 1985) mal auf einer abschüssigen, viel befahrenen Straße auf dem Fußweg geparkt um geliehene Video Filme zurück zu geben. Als ich wieder raus kam, war mein Auto verschwunden. Es hat eine Weile gedauert bis ich realisiert hatte, dass die Kiste rund 100 Meter rückwärts auf dem Fußweg zurück gerollt war und dann von einer Laterne gestoppt wurde. Leider hatte diese ein häßliches U-Profil in der Stoßstange und der Heckklappe hinterlassen und mir ob meiner eigenen Blödheit die Tränen in die Augen getrieben. Erst viel später ist mir klar geworden, welch unglaubliches Glück ich gehabt hatte, dass der Wagen nicht auf die Straße gerollt ist oder einen Fußgänger platt gemacht hat.

 

Mal sehen, ob ich mich an das "R" beim Parken des Smart werde gewöhnen können.


Die Sinne betrügen nicht. Nicht, weil sie immer richtig urteilen, sondern weil sie gar nicht urteilen; weshalb der Irrtum immer nur dem Verstand zur Last fällt. (Immanuel Kant)

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Ein Lenkradschloss hindert mich ebenso wenig wie eine Schalthebelsperre (in Neutral) daran das Fahrzeug mit einem Hänger zu entfernen. Lässt sich beides prima über Winde auf den Hänger befördern.

 

Das Lenkradschloss stammt noch aus der Zeit, als man Autos durch das Verbinden der richtigen Kabel starten (und somit "entfernen") konnte. Diese Zeiten sind aber ja nun lange vorbei. Und wer eine Wegfahrsperre umgehen kann, der kann auch das (heuzutage üblicherweise elektronisch angesteuerte) Lenkradschloss überwinden.

[ Diese Nachricht wurde editiert von RPGamer am 07.08.2013 um 23:22 Uhr ]


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2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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Wenn der smart bei "R" auf den Hänger gezogen wird, ist das Getriebe tot- meistens ein wirtschaftlicher Totalschaden, das wissen die professionellen Diebe auch.

(PS Bei uns in der Gegend werden inzwischen Scheiben eingeschlagen, um an eine "Getränkeflasche" zu gelangen, die auf den Sitz lag)

 


In der Ruhe liegt die Kraft.

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Am 08.08.2013 um 19:02 Uhr hat PW geschrieben:
Wenn der smart bei "R" auf den Hänger gezogen wird, ist das Getriebe tot- meistens ein wirtschaftlicher Totalschaden, das wissen die professionellen Diebe auch.

Das musst Du uns jetzt aber noch ein bißchen näher erläutern, warum dies so sein sollte!

Sorry, aber solch einen Unsinn habe ich bisher nicht mal in Deinem Blog gelesen! :roll:

Wer hat Dir denn das erzählt? Dein SC?

 

Wenn der Smart mit eingelegtem Gang, egal ob Vorwärtsgang oder Rückwärtsgang, langsam gezogen wird, dann dreht sich eben der Motor mit, weil über das Getriebe und die Kupplung eine kraftschlüssige Verbindung existiert. Na und?

Warum soll denn da etwas kaputt gehen, das ist genauso, als ob ein Fahrzeug mit konventionellem Getriebe angeschleppt wird.

 

Also manchmal hauen mich Deine "Insider-Kenntnisse" zum Smart glatt um!

Da kann ich als Ahnungsloser natürlich nicht mit reden! :(

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 08.08.2013 um 20:10 Uhr ]

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Am 08.08.2013 um 19:02 Uhr hat PW geschrieben:
Wenn der smart bei "R" auf den Hänger gezogen wird, ist das Getriebe tot- meistens ein wirtschaftlicher Totalschaden

 

Der technische Hintergrund dieser Aussage interessiert mich sehr, könntest Du das evtl. erklären?

 

Gruß ;-)

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Da passiert nüscht. In der Regel ist meistens ja noch die Handbremse angezogen.

 

Gebt mal im ersten Gang bis 20 zügig Gas, nehmt dann voll zurück und dann wieder mit einem Ruck Vollgas. Dabei entstehen extrem hohe Drehmomente, die das Getriebe richtig belasten.

 

Aber nicht, wenn der Smart über den Boden geschlörrt wird.

 

Gruß, Rolf

 


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Ich glaube eher an "dont`t feed the troll" und ALLE lassen sich nach Strich und Faden verarsch****

 

Es gibt nun mal keinen 451er, der 2004 gebaut wurde ;-) :-D :-D :-D

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Am 08.08.2013 um 21:20 Uhr hat Triking geschrieben:
Gebt mal im ersten Gang bis 20 zügig Gas, nehmt dann voll zurück und dann wieder mit einem Ruck Vollgas. Dabei entstehen extrem hohe Drehmomente, die das Getriebe richtig belasten.

Na ja, da halten sich die Belastungen aber auch in Grenzen. Zumindest bei meinem gibt die Elektronik nur sehr gefühlvoll Gas, es ist z. B. auch nicht möglich, dass auf trockenem Boden das ESP anspringt.

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Eine räumlich zweidimensional ausgedehnte Ansammlung dichtstehender hochstämmiger Holzgewächse reflektiert auftreffende Schallwellen in gleichem Maße, wie sie sie empfangen hat.

 

sf-sig.jpg

 


Eine räumlich zweidimensional ausgedehnte Ansammlung dichtstehender hochstämmiger Holzgewächse reflektiert auftreffende Schallwellen in gleichem Maße, wie sie sie empfangen hat.

 

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Ich denke daran, dass es evtl. eines Tages mal einen Umstand geben könnte, in dem meine Kugel streikt und abgeschleppt werden müsste.

 

So, wenn also der Abschlepper kommt und die Kugel auf den Hänger ziehen möchte, könnte ich ihm sagen, dass er das nicht ohne Weiteres machen soll, wenn er nicht Regressansprüche riskieren will. Deshalb bin ich interessiert an dem, was PW weiß.

 

Nach meinem bisherigen, bescheidenen Kenntnisstand bin ich mit Ahnungslos einer Meinung. Aber man lernt ja nie aus und daher warte ich gespannt, was PW mir/uns dazu erklären kann ... und das meine ich ganz ehrlich ohne Hintergedanken oder Polemik.

 

Gruß ;-)

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back to topic und fast vergessen:

 

@tupaia1

Mist, dass sich so ein A.... an Deinem Smart vergriffen hat, das ist allerübelst. Hoffentlich bist Du ausreichend versichert!?

 

Gruß ;-)

 

 

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Am 09.08.2013 um 21:18 Uhr hat Josch geschrieben:
Deshalb bin ich interessiert an dem, was PW weiß.

Das ist die falsche Formulierung!

Korrekt müsste es heissen: was er meint zu wissen!

Das ist nämlich was ganz anderes! ;-)

 

Wenn der Leerlauf drin ist, dann kann man die Kugel ganz normal ohne Probleme schieben oder auch abschleppen!

Und wenn ein Gang eingelegt ist, dann wird eben der Motor langsam mit gedreht, wenn der Smart auf den Schlepper gezogen wird!

Na und, wayne? :)

Das kann man sogar im Stand an einem steilen Berg ausprobieren.

Abstellen, Rückwärtsgang rein und keine Bremse anziehen, dann hoppelt der Smart langsam von einem Takt zum nächsten!

Und das Ganze ohne Getriebeschaden! :)

 

Plätzchen meint vielleicht, daß da eine Parksperre a la echtes Automatikgetriebe drin ist! Das wäre in der Tat etwas kontraproduktiv.

Isses aber beim Smart ned!

Bei eingelegtem Rückwärtsgang besteht lediglich eine kraftschlüssige Verbindung zwischen den Antriebsrädern und dem Motor, that's it!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 09.08.2013 um 21:38 Uhr ]

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Ja ja, lieber Ahnungslos, Deine Sach- und Fachkenntnis habe ich ja schon kennen gelernt, das schätze ich sehr (Kompliment!).

Das respektiere ich und freue mich, dass Du meine Art, mich auszudrücken, meine Formulierungen so respektierst, wie sie sind. Vielen Dank.

 

Ich bin halt gespannt, was von PW kommt. Vielleicht doch etwas erhellendes? …

 

;-)

 

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Am 09.08.2013 um 21:58 Uhr hat Josch geschrieben:
Ich bin halt gespannt, was von PW kommt. Vielleicht doch etwas erhellendes? …

 

Was soll da noch kommen. Nichts, wie üblich wenn er feststellt das er Quatsch erzählt hat.

Wie schon erwähnt hat der smart keine Sperrklinke wie bei einem "richtigen" Automatikgetriebe, daher passiert beim Ab- und Anschleppen auch nichts mit dem Getriebe.

 

EDIT: Wobei mich interessieren würde, wie das beim ED und den US-smarts mit Getriebestufe "P" aussieht...

[ Diese Nachricht wurde editiert von RPGamer am 10.08.2013 um 00:48 Uhr ]


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Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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Auch eine Sperrklinke bei einem Wandlergetriebe übersteht das Aufziehen auf einen Abschlepper klaglos. Sperrklinken - besonders die von älteren Mercedes Modellen gehen in der Regel nur kaputt, wenn "P" schon eingelegt wird, bevor der Wagen steht. Also noch leicht rollt. Unterhalb von Schrittgeschwindigkeit ist die Sperre des Wahlhebels schon aufgehoben. Wenn die Sperrklinke bei leichter Drehzahl einrastet, dann hängt da die gesamte Masse des Fahrzeugs dran. Beim 350 SE habe ich die Sperrklinke mal ausgewechselt. Der Wagen stand dabei nur auf Auffahrrampen .... das war eine Arbeit für jemanden, der Vater, Mutter, alle Kinder und das halbe Dorf .... mit dem nassen Handtuch ..... erdingsda hat. :lol:

 

Gruß, Rolf

 


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Ha, ich weiß, es ist unsportlich, aber ich habe mal die Bedienungsanleitung bemüht.

 

Der Rückwärtsgang R ist keine Wegrollsicherung (Parksperre), da das Fahrzeug bei größeren Steigungen trotzdem rollen kann.

 

Daraus schließe ich, dass - wie bereits gesagt - sich in Stellung R das Getriebe und der Motor mit drehen können.

Die Entfernung, die beim Ziehen auf einen Transporter zurück gelegt wird, dürfte imho in der Regel dabei kaum ausreichen, einen Schaden zu verursachen.

 

Für mich ist daher die Aussage von PW falsch (und inzwischen glaube auch ich nicht mehr, dass da noch etwas kommt).

 

Gruß ;-)

 

@tupaia1 ... noch immer keine Neuigkeiten?

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Jeder Autohersteller, auch Benz, hat eine Gebrauchsanweisung mitgeliefert, wo entsprechende Abschlepphinweise stehen.

Fahrzeuge mit gesperrtem Rueckwaertsgang/Automatik dürfen nur bewegt werden, wenn die Antriebsachse angehoben ist.


In der Ruhe liegt die Kraft.

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Da der Smart aber kein Fahrzeug dieser Bauart ist, gilt dies für ihn nicht!

Ich weiss ja nicht, ob Du das verstehst oder nicht, es ist mir auch egal, aber hier im Forum geht es um die Technik des Smart und nicht irgendwelcher Automatikfahrzeuge, das ein Smart eben nicht ist.

 

Oder findest Du in der Bedienungsanleitung Deines Smart einen solchen Hinweis?

In meiner steht er nicht drin, ist bestimmt vergessen worden! :roll:

 

Vielleicht solltest Du Dich mal in Deinem SC aufschlauen lassen, bevor Du hier postest, genügend Geld hast Du ja schon dort gelassen! :-D

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 12.08.2013 um 11:01 Uhr ]

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Hallo liebe Forumsleser,

 

mein Smart ist inzwischen wieder aufgefunden.

Er steht jetzt in der Werkstatt und ist bald wieder Fahrbereit.

Vielen Dank für Eure Beiträge!

Ich bin froh, dass ich mein Baby wieder habe.

 

 

Liebe Grüße

tupaia1

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Kommt auch stark auf den Abschleppwagen an. Meiner wurde mal von einem abgeschleppt, der hat die Hinterachse mit so ner Art "Schere" angehoben, dabei musste sich das Auto keinen Zentimeter bewegen. Nur mal so als Zusatzinfo - gibt halt auch Abschlepper, die die Antriebsachse nicht drehen müssen.

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Eine räumlich zweidimensional ausgedehnte Ansammlung dichtstehender hochstämmiger Holzgewächse reflektiert auftreffende Schallwellen in gleichem Maße, wie sie sie empfangen hat.

 

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Eine räumlich zweidimensional ausgedehnte Ansammlung dichtstehender hochstämmiger Holzgewächse reflektiert auftreffende Schallwellen in gleichem Maße, wie sie sie empfangen hat.

 

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Doch falsch geparkt gewesen? :-?

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Glaub ich nicht, warum sollte er dann in der Werkstatt stehen.

Aber ansonsten ist die Informationsflut des TE wahrhaft unbeschreiblich! ;-)

 

Zu den technischen Fakten ist ohnehin alles gesagt, wenn keine weiteren Detailinfos vom TE kommen, bringt das alles nix mehr!

Auf meine wiederholte Frage, ob der Rückwärtsgang beim Parken eingelegt war, habe ich immer noch keine Antwort erhalten! :(

 

Was denn in der Werkstatt alles repariert werden muß, darüber schweigt sich der TE wohl auch lieber aus!

 

Das alte Leiden, möglichst viel Information bekommen wollen, aber selbst nur ein paar knappe Sätze Aufwand betreiben!

Auf dieser Basis macht die Fortsetzung dieses Freds eigentlich keinen Sinn mehr!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 12.08.2013 um 10:59 Uhr ]

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