Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
RENOVATIO

Krümmer Frage

Empfohlene Beiträge

8-) Hallo, habe schon in der SuFu geblättert, bin aber noch nicht schlauer!

Passt der Abgaskrümmer vom 698ccm/61PS auch an den 599ccm/55PS ? In einem alten Fred stand nein, wenn ich aber einen neuen Kaufen will zb eBay da steht dann das sie gleich sind?!

Wer kann mir mal kurz weiter helfen ? !

-----------------

Ein Mann muß tun was ein Mann tun muß (John Wayne)

 


Ein Mann muß tun was ein Mann tun muß (John Wayne)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Passt nicht, der Flansch ist anders. Die Version für den 700er hat noch einen Kanal für die Sekundärlufteinblasung und ein anderes Bohrbild.

 

Bilder hier:

600er

700er


signatur_rinchen.jpg

Spritmonitor.deSuper, nicht Diesel!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Hallo, laut der Star Diagnosis soll beim 451er das Brems- und Entlüftungsgerät auf einen Druck von 2 bar eingestellt werden. Ich habe mir diverse manuelle Bremsentlüfter angeschaut und deren Betriebsdruck beträgt nur max 1,4 bar. Wie schätzt ihr solche Geräte ein was das Entlüften sowohl des Primär- (ohne Star Diagnosis) als auch Sekundärkreises (mit Star Diagnosis) betrifft und gibt es damit Erfahrungen?   Danke.
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      151.993
    • Beiträge insgesamt
      1.593.148
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.