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Guenter123

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Empfohlene Beiträge

Hallo ....

 

vielleicht könnt ihr mir ja hierbei auch weiterhelfen. Ich beschreibe mal die Situation:

Hole vermutlich am nächsten Samstag meinen Smart ab.

1. Der Smart muss angemeldet werden, dafür hole ich mir diese Versicherungsdoppelkarte, die wird mir per Email zugeschickt. Mit Doppelkarte, Fahrzeugbrief und Ausweis damit zur Zulassungsstelle und anmelden.

2. Derzeit läuft noch der Mini auf mich, den soll dann mein Frau übernehmen.

Wie ist da die Vorgehensweise?

Auch Versicherungsdoppelkarte beantragen und bei der Zulassungsstelle ummelden, also einen neuen Fahrzeugschein, auf den Namen meiner Frau, ausstellen lassen. Brauche ich dafür auch den Fahrzeugbrief?

 

Wenn ich das alles mache, brauche ich ja auch eine Vollmacht für meine Frau. Wie muss die denn aussehen? Weißt das einer?

 

Gruß

Günter

 

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als erstes gibt es seit jahren keine doppelkarte mehr.

gehe zu, oder telefoniere mit deinem versicherungs menschen.

der gibt dir für fahrzeug eins eine vers. nummer.

für den mini brauchst du ebenfalls eine neue, da ihn ja deine frau übernimmt.

 

jetzt druckst du dir 2 umschreibungsanträge aus und füllst sie aus. ist ganz einfach!

 

dokumente für beide personen und fahrzeuge!

 

2x brief, 1x schein mini (der neue smart hat ja noch keinen), au und hu berichte, ausweise.

 

jetzt einen termin machen und nach 30 minuten die zulassungsstelle wieder verlassen, fertig!

 

übrigens wird die vers. nummer sofort nach anruf auf dein handy gesand!

 

 

lg

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30min das geht aber nur in Berlin, bei uns sitzte 2 1/2 Stunden :lol:

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Hi, Du brauchst bei beiden Fahrzeugen folgende Unterlagen:

 

 

Dein Neuer:

- Versicherungsbestätigungsnummer (früher Doppelkarte)

- Zulassungsbescheinigung Teil 1 UND Teil 2 (Brief+Schein / Schein nicht bei einem Neuwagen bei Erstzulassung)

-Bescheinigung der letzten HU (nicht bei einem Neuwagen bei Erstzulassung)

-Personalausweis

 

Zum Ummelden des Mini:

 

- Versicherungsbestätigungsnummer auf Deine Frau (früher Doppelkarte)

- Zulassungsbescheinigung Teil 1 UND Teil 2 (Brief+Schein)

-Bescheinigung der letzten HU

-Personalausweis Deiner Frau

-Vollmacht von Deiner Frau

 

Sollte der Mini Finanziert sein und der Brief bei der Bank liegen muß der von der Bank angefordert werden.

Der Brief wird dann entweder zu Dir oder direkt zur Zulassungsstelle geschickt. Ohne den gehts aber nicht.

 

Hier ist eine Vorlage für eine Vollmacht.

 

Und hier mal ein Mekblatt unserer Zulassungsstelle. Sollte aber auch bei allen anderen Gültig sein.

 

-----------------

Eisige Grüße vom icesmart

 

fka Mischungsmicha

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Quote:

Am 09.03.2014 um 10:06 Uhr hat icesmart geschrieben:
Hier ist eine Vorlage für eine Vollmacht.



Und hier mal ein Mekblatt unserer Zulassungsstelle. Sollte aber auch bei allen anderen Gültig sein.

 

jetzt sollt et gehen mit de Links! ;-)


"Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst. Übersteuern ist, wenn Du ihn nur hörst." Walter Röhrl

 

Hol Di fuchtig!

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Ihr habt alle die Abbuchungserlaubnis für die Steuer für das Finanzamt vergessen. Ohne die kannste alles haben und betteln und flehen, da wird nix zu gelassen. :-D

 

Also, wenn du deine Frau schickst und ihr getrennte Konten habt, die Steuer von deinem Konto runter soll, dann musst du ihr diese unterschrieben mit geben.

Ansonsten muss sie eben den Antrag unterschreiben und von Ihrem eigenen Konto deine Steuer zahlen ;-)

 

 

 

 


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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Hallo an alle,

 

ich muß eine Abbuchungserlaubnis für das Finanzamt vorlegen?

Kann man das nicht umgehen?

Bisher hat keiner die Erlaubnis von meinen Konten was abzubuchen und das sollte auch so bleiben.

 

Grüße,

 

2003er

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Hallo Steffi Holger,

 

mit welcher Begründung ist es richtig das ich wildfremden Leuten oder Unternehmen uneingeschränkten Zugriff auf meine Konten gewähre?

Bisher ist es so, wenn das Finanzamt was von mir will, diese mir eine schriftliche Rechnung oder Auflistung zukommen lassen, die ich dann als richtig ansehen kann und den Betrag zum Stichtag dann anweise.

 

Grüße,

 

2003er

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von 2003er am 09.03.2014 um 23:13 Uhr ]

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Liest Du auch was man auf Deine Frage antwortet, bzw. folgst Du auch den Links??

 

Hier nochmal der Auszug:

 

Quote:

Merkblatt zur Zulassung eines
Kraftfahrzeuges in Hessen

Die Bundesrepublik Deutschland verliert jedes Jahr Millionenbeträge durch säumige Kraftfahrzeugsteuerpflichtige.
Dieses Geld geht unmittelbar dem Staat und damit seinen Bürgerinnen und
Bürgern verloren. Die Vollstreckung der ausstehenden Kraftfahrzeugsteuern bei den säumigen Schuldnern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Um die
Einnahme der Kraftfahrzeugsteuer zu erleichtern, wird die Zulassung eines Kraftfahrzeuges von den
nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:

- Die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter muss in der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem auf sie oder ihn lautendes Konto bei einem
Geldinstitut erteilen. Die Ermächtigung kann auch für das Konto eines Dritten erteilt werden (Ehegatte, Elter n, Leasinggesellschaft etc.), wenn dieser hierzu seine Einwilligung durch Unterschrift erklärt.

Ausnahmen von dieser Verpflichtung sind nur in besonderen Härtefällen oder bei unbefristeten
Steuerbefreiungen möglich.

- Die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter darf dem Land Hessen weder Kraftfahrzeugsteuer
noch auf dem Kraftfahrzeugsteuerrückstand beruhende steuerliche Nebenleistungen nach § 276
Abs. 4 der Abgabenordnung (Säumniszuschläge, Zinsen) schulden. Zudem dürfen bei einer der hessischen
Zulassungsbehörden auch keine Kostenrückstände (z .B. Gebühren, Auslagen sowie daraus
entstandene Säumniszuschläge) bestehen, die im Zusammenhang mit einer vorausgegangenen Zulassung
oder Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen entstanden sind. Die Rückstandsprüfungen sind
in die Zulassungsprogramme integriert, so dass sie vollautomatisch erfolgen.

- Sind für die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände
aus steuerlichen Nebenleistungen festgestellt worden, müssen diese zunächst an die Finanzverwaltung
entrichtet werden. Kostenrückstände aus einer vorausgegangenen Zulassung oder Außerbetriebsetzung
sind vorab an die Kfz-Zulassungsbehörde zu entrichten. Über die Höhe der Rückstände
kann die Zulassungsbehörde Auskunft erteilen.

 

Zumindest in Hessen ist das schon seit ca. 10 Jahren so das Du ohne eine Einzugsermächtigung kein Fahrzeug zulassen kannst.

 

-----------------

Eisige Grüße vom icesmart

 

fka Mischungsmicha

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Eisige Grüße vom icesmart

 

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Guten Abend Icesmart,

 

in der Zwischenzeit wurde mir folgendes mitgeteilt, erstmal die Einzugsermächtigung erteilen, wenn am gleichen Tag alles erledigt ist, diese Ermächtigung sofort wieder gegenüber dem Finanzamt schriftlich wiederrufen, schon müssen sie wieder nach gut alter Sitte einem wieder eine Rechnung zukommen lassen, die man dann selber anweisen kann. Ich kann es nicht verstehen, das man einfach jeden einen uneingeschränkten Zugriff auf das eigene Vermögen ermöglicht.

Sind mit Sicherheit die gleichen Personen, die sich über die ach so Sozialen Netzwerke öffentlich prostituieren.

 

2003er

 

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Also ich ziehe eine Einzugsermächtigung sogar vor: wenn es in irgend einer Weise ungerechtfertigt ist, kann man eine Abbuchung problemlos zurückbuchen lassen (was mir aber bei inzwischen über 20 an- und abgemeldeten Fahrzeugen nicht untergekommen ist).

Wenn ich selber eine Überweisung tätige und mich dabei vertue, muss ich auf die Kooperationsbereitschaft des Empfängers hoffen.

Gruß

Cruiser

 

 

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PS:

 

Wegen der Einzugserlaubnis, diese Tage wird in den Formularen auf IBAN und BIC umgestellt !

Die hat man weder im Kopf oder auf der Karte !

Dann ist Kac** am dampfen am Zulassungschalter....

 

Geht vielen Kunden in der Zulassung so .....

:-D


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Quote:

Am 10.03.2014 um 20:14 Uhr hat Focus-CC geschrieben:
PS:



Wegen der Einzugserlaubnis, diese Tage wird in den Formularen auf IBAN und BIC umgestellt !

Die hat man weder im Kopf oder auf der Karte !

Dann ist Kac** am dampfen am Zulassungschalter....



Geht vielen Kunden in der Zulassung so .....

:-D



BIC und IBAN stehen doch schon seit Jahren auf den Karten

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