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Wally

Sam ist leicht verletzt :-(

Empfohlene Beiträge

Hi,
Danke an Euch alle, für die Tipps!
Ihr habt mir echt geholfen. Leider konnte ich die letzten 2 Tage arbeitsbedingt nichts ins Forum schreiben.

Der Riss wird nun immer größer und ich werde am Montag mal bei CarGlass anrufen. Ich muss es ja (wegen Garantie) nicht im SC machen lassen, oder?

Hätte nämlich gleich gerne ne Scheibe mit schwarzem Keil. Wenn schon ein Schaden, dann soll er wenigstens zu etwas gut gewesen sein :)

Aber ich finde, dass diese "netten" Bauarbeiter irgendeine "Bestrafung" verdient hätten... nur was? :evil:
Habt Ihr eine Idee? :-D

Jedenfalls bin ich jetzt so schlau, dass ich beim nächsten Betonmischer ganz genau gesehen habe, wie der Stein von der Rutsche geflogen kam, ich war nur 10 Meter hintendran und dann sammle ich gleich auf der Baustelle noch ein Betonsteinchen auf... 8-)

Aus Fehlern lernt man... leider.



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Grinsende Grüße

Wally & Sam
"Life is too short to keep it under cover"


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Upps Wally,
das Wichtigste lese ich immer am Schluß :( . Na ich denke mal schon das Du das Korpus Deliktie noch finden kannst und den Steineverlierbetondrehdingengsbumslaster daher verantwortlich für Deinen Schaden machen könntest. Hast Du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung? Einfach ist das nicht, aber auch nicht unmöglich.

Viele Grüße von Gery und von meinen Freundinen Turbienchen und Simone die gerade bald wieder aufsteht und ich schlafen gehe.


Viele Grüße aus der Pfalz

Gery

 

Smartfernsehen, das Technikforum

 

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Hi Wally!

Vorab: meine, besser gesagt Smarty's, Scheibe hat's in der letzten Woche auf ähnliche Weise gestreckt. Allerdings auf nem Autobahnabschnitt mit Rollsplitt, wo ein Steinchen hochgeschleudert wurde. OK, klar ich weiß um den Unterschied zwischen "verlorener Ladung" und hochgeschleuderten Gegenständen auf der Fahrbahn, wofür es im Normalfall nada gibt! Dennoch kommt hier hinzu, dass ich, im Gegensatz zum Verursacher, die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit eingehalten hatte, während der/die Andere wesentlich zu schnell fuhr und mich gerade überholt hatte. Das macht sie/ihn in gewissem Maße schadenersatzpflichtig. Aber der Haken ist doch wohl immer die Beweislast und die liegt hier beim Geschädigten. Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren.

So hart das klingt, aber Udo und Schmucki haben Recht. Das Einfordern Deines vermeintlichen Rechts ist äußerst schwierig. Du warst alleine, wie man aus Deinen Worten vermuten kann, also eher sogar unmöglich.

Und noch 'was zu der Sache selbst: Den einzigen Fehler, den Du Dir zurechnen lassen musst, ist der, dass Du Dich mit dem Mischerfahrer ernsthaft versucht hast anzulegen und Dich dabei in der Tat lächerlich gemacht hast. Beim nächsten Mal wird Dir das wieder so ergehen! Da musst Du ganz cool bleiben können und wenn Dir das nicht gegeben ist, mach rechtzeitig nen Huf mit ner passenden Bemerkung, die den Fahrer zumindest eine zeitlang dran denken lässt(siehe unten).

Und wenn Du nächstes Mal wieder zur Polizei gehen willst, zeigst Du nicht ne Sachbeschädigung an (die würde ja Vorsatz bedingen und ist daher keine solche), sondern Verdacht auf mangelnde Ladungssicherung. Dies ist zwar kein Straftatbestand nach StGB, aber ein Vergehen nach StVO und da ist jedermann zur Anzeige berechtigt(nicht alleine Polizisten!)

Mit dem gefundenen "corpus delicti" sei mal schön vorsichtig! Das könnte ein tolles Eigentor werden und Du könntest am Ende sogar selbst am Pranger landen. Einen kleinen Kiesel kannst Du nämlich gar nicht wiederfinden. Das nimmt Dir kein Gericht ab, es sei denn, das Teil wäre in den Innenraum durchgeschlagen. Außerdem ist es vielleicht so, dass dieser Mischer gerade an diesem Tag oder - wer weiß - die ganze Woche schon oder sogar stets nur Estrich fährt und dann hast Du ne Körnung von 2-5mm oder er fährt gerade B 25-16 da sind die Kiesel-Körnchen 8-16mm groß. Wird sicher schwierig, so etwas am Straßenrand wiederzufinden. Und mit 10 Metern Abstand hinterher fahren:-? Da könnt's bei 100 km/h u.U. auch schon pränzlig für Dich werden. das wär ja wie 'n Elfmeter für die Grünlinge ;-)

Ob sich die Versicherungsprämie erhöht oder nicht ist meist dem jeweiligen Fahrer eh sowas von egal, es sei denn, er ist gleichzeitig auch Halter(jedoch eher Ausnahme!) Aber etwas anderes kannst Du tun: zeig ihn an unter dem Vorwand, er sei zu schnell gefahren! Aber nur wenn dem auch tatsächlich so war!!!(ansonsten falsche Anschuldigung!) Besser also: Verdacht auf zu schnelles Fahren. Er hat in sein EG-Kontrollgerät immer ein Schaublatt einzulegen.
Daran kann nachvollzogen werden, wie schnell er maximal gefahren ist. Weist das Dokument(!) dann auch noch ein paar Peaks in entsprechendem zeitlichen Abstand auf, so geht er als Wiederholungstäter ein wenig "Punkte sammeln für größeren Gewinn" ;-) :-D Du sagtest ja, Du bist in gleichbleibendem Abstand eine gewisse Zeit lang mit 100 km/h hinter ihm hergefahren. Wenn es sich um eine Landstraße handelte, die keine Kraftfahrstraße ist, war er schon mal lockere 30 km/h zu schnell (normalerweise macht sein Begrenzer aber bereits bei 88 km/h dicht, also wiederum Vorsicht mit BEHAUPTUNGEN!) War es ein Fahrzeug mit EZ nach 1989 und ist er merklich schneller als diese 88 km/h gefahren, so hat er sehr wahrscheinlich am verplombten Begrenzer manipuliert. Auch wenn nur eine von all den Möglichkeiten zutrifft, reicht das trotzdem für ein sattes Bußgeld und Toleranzen werden beim LKW regelmäßig nicht abgezogen. Und das Programm von wegen Tachoscheibe-nix-weiß-wo-hingekommen-is läuft auch nicht. Wird dann nämlich wiederum teuer, diesmal evtl. auch für den Cheffe!

Vielleicht hat er auch noch die vorgeschriebene(n) Pausen vergessen, dann gibts schon wieder 'nen "Extrabonus"

Denkbar wäre auch an eine Anzeige wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, denn Du hast ihm ja sicher gleich wie verrückt aufgeblinkt und gehupt und Alles, oder?

Ich denke es hat aber schon auch andererseits seine Richtigkeit, dass sich nicht jeder einfach seine, wodurch auch immer, zerstörte Frontscheibe von der Haftpflichtversicherung eines LKW bezahlen lassen kann, um so den SB(Selbstbehalt) von 150 Euro zu umgehen. Übrigens muss, sofern überhaupt, nicht die Betriebs-HP für den Schaden aufkommen, sondern die Kfz-HP des LKWs, denn das Be- und Entladen zählt zum sog. "Gebrauch des Fahrzeugs". Bei dem Mischerfahrzeug handelt es sich ja nicht um eine zulassungsfreie Arbeitsmaschine. Und ein herabfallender Kiesel ist die Folge eines unvorschriftsmäßigen Be- bzw. Entladevorgangs.

Übrigens bei größeren "Kieseln" kann es auch vorkommen, dass solche sich auf ner Baustelle im Zwilling festklemmen (also zwischen den beiden Hinterreifen einer Seite) und dann bei höheren Raddrehzahlen regelrecht heraus katapultiert werden. Das kann wegen der zwangsläufigen Größe der Steine sogar tötlich enden (hab's leider schon mal gesehn:() und dafür haftet aber der Fahrer bzw. (zunächst) die Versicherung, denn er hat sein Fahrzeug vor Fahrtantritt u.a. daraufhin zu überprüfen.

Hinsichtlich Garantie(und späterer Gewährleistung) würde ich die Scheibe auf jeden Fall in einem "echten" SC ersetzen lassen. Achte mal besser gleich darauf, ob das Ding hernach auch dicht ist! (Wasserschlauch oder Hochdruckreiniger und selbst probieren bevor Du im Herbst vielleicht ein smartes U-Boot fährst :-D) Denn wer's mit dem Einbau der Scheibe nicht richtig drauf hat, kriegt's nicht hin. Hab schon mal gehört, dass jemand voni nem MCC Satelliten mehr als drei Versuche benötigt hatte und die Scheibe war immer noch undicht(gell Sara ;-))

Seh die Sache künftig einfach wie ne Beule von der Autotür eines benachbarten Parkplatznutzers, so ner Sache kommste nämlich meist auch nicht bei. Und bitte nicht wieder Dein Gesicht verliern bei ner Diskussion, die absolut nichts bringt! Denn nur das ist es, was Dich nun belastet. Besser vorher informiert sein, ganz cool und kurz dezent Dein Wissen durchblicken lassen und dann ohne weitere Eskalation einfach "kontrolliert zurückziehen" Das hinterlässt vielmehr Eindruck! ;-)
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[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 17.06.2002 um 02:22 Uhr ]

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Hallöchen,

ich hatte mal an einem Fiat Bravo einen Glasschaden an einem Scheinwerfer. Habe den Vorfall auf der BAB natürlich bemerkt, halten war aber nicht drin. Also komplette Situation notiert, Datum, Zeit, Strecke, Nummer etc. Auf dem LKW stand Basalt AG, also versucht die Basalt AG zue erreichen, selbe Antwort wie bei Dir: "das macht ein Subunternehmer". Habe aber immerhin dessen Telefonnummer bekomen. Der Mann dort war sehr nett und hat gesagt ich soll die Rechnung an Ihn schicken, er klärt dies mirseiner Versicherung. Wenige Wochen später war dann auch wirklich der Scheck da.
Die REchtslage ist soweit ich weiss folgender maßen: das Auto muß von lose aufliegenden Steinen und Dreck befreit sein, also z.B. abkehren. Ladung die abrutschen kann oder leicht durch den Fahrtwind aufgewirbelt wird muss mit einer Plane abgedeckt werden. s kann aber immer passieren, dass Steine im Profil der Reifen steckenbleiben und bei der Fahrt herausgescheludert werden. Wenn Du mir dem Verursacher keine Einigung erzielen kannst, melde den Schaden Deiner Versicherung mit den verfügbaren Infos. Normalerweise regeln das die Versicherungen untereinander, zumindest wenn Sie dem Bund der deutschen Haftpflichtversicherer angehören. Dieser Verein hat auch einen Zentralruf, den Du als Geschädigter anrufen kannst, Nummer hab ich leider nicht griffbereit.

Gruß,
Markus
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"Das Licht, das doppelt so hell brennt, brennt nur halb so lange, und du hast für kurze Zeit verdammt hell gebrannt, Roy."


"Die Realität ist eine Illusion, die durch den Mangel an Alkohol hervorgerufen wird"

 

Aktueller Durchschnittsverbrauch:

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Lese soeben noch einen Newsletter. Danach muss ich meine Bemerkung hinsichtlich der Haftung der Fahrer(von wegen "egal sein...") etwas korrigieren. Die am 1.1.2002 in Kraft getretene Schuldrechtsreform hat auch Auswirkungen auf das Arbeitsrecht. Wer also nach dem 1.1.2002 bei einer Firma als Fahrer(oder als was auch immer) ein Arbeitsverhältnis eingeht, kann von seinem Cheffe künftig für Schäden die durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind in Haftung genommen werden. (Beweislast jedoch immer beim Arbeitgeber) Für Fahrer (oder was auch immer :)), die schon vor dem 1.1.2002 in der Firma beschäftigt waren (sog. Altverträge) gilt die Neuregelung erst ab 1.1.2003
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[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 22.06.2002 um 00:59 Uhr ]

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Hi Smartling, Danke für Deine lange Nachricht. Hast Recht, ich ärgere mich ja auch über mich selbst.

Lege mir Baldrian ins Auto. Aber so wie der liebenswerte Fahrer reagiert hat, muss er doch Dreck am Stecken haben...?!?!

Normalerweise lasse ich mich nicht so schnell aus der Ruhe bringen. Eher bewahre ich im Chaos die absolute Ruhe. Bei meinen Kunden bin ich bekannt dafür, dass ich in Stressituationen klaren Kopf bewahre... Aber wenn es um meine "Sachen" geht und dann auch noch um meinen Sam... da kann ich mich dann nicht mehr einkriegen.

Aber das nächste Mal mache ich wirklich nicht mehr so lange rum. Nummer notiert und weg. Ich stand ja noch ne ganze Stunde an der Baustelle und hab auf den Mischer gewartet...

Ich hab auch vor, die Scheibe vom SC erneuern zu lassen wg. Garantie und so. Es kommt eh Wasser rein bei mir und wenn dann an der Dichtung der Windschutzscheibe was ist, hab ich es leichter mit der Abwicklung.
An den rechten Seitenholmen kommt bei einer starken Bremsung Wasser rein.
Aber am 25.6. hab ich eh meinen Inspektionstermin und da sollen die das gleich mitmachen. Der Riss wächst zwar täglich ein paar Milimeter, aber bis dahin wird es noch halten. Jedenfalls halte ich jetzt noch mehr Abstand wie vorher. Klar, kann immer mal was passieren.
@MadMax
Da hast Du wirklich Glück gehabt mit dem Subunternehmer. Nicht so nette Kerle wie die von Kurpfalz Beton.

Wenn ich jemals Beton brauche, dann weiß ich jetzt schon, wo ich ihn nicht kaufe :evil:



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Grinsende Grüße

Wally & Sam
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...möchte nochmal den LKW-Fahrer in Schutz nehmen...
Er ist zwar unfreundlich, aber auch unschuldig, weil der Stein in der Scheibe defintitiv nicht aus der verlorengegangenen Ladung stammen kann.

Kann sich jeder selber ausrechnen:
horrizontaler Wurf mit Anfangsgeschwindigkeit 70 km/h (sag ich mal) aus max 4 m Höhe (grosszügig) auf 1,30m Höhe Auftreffpunkt .... landet der Stein nie bei 100 m Abstand!
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Gruss, Udo & 62f9e7c7fed8b1c679ebd40c84d01ffe_1.jpg
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Hi Udo,
gerade wenn er unschuldig war hätte er ja nicht so rumbrüllen brauchen. Ein betroffener Hund bellt. Bin mir ziemlich sicher dass ich nicht die Erste bin, die ihn deswegen angehalten hat.
Ich reg mich ja auch am meisten darüber auf, dass die mich wie einen Idioten behandelt haben. Gut, ich hätte gleich gehen sollen und war je länger ich dastand der Depp, aber auch der Spruch von der Betonfirma: Meinen sie ich geb ihnen nen Tipp...
Das alleine ist schon ne Frechheit für sich.
Naja, Material kann man ja ersetzen. Nur die verlorenen Nerven nicht :-D
Aber ich denke ja immer positiv, es hätte schlimmer ausgehen können :-D
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Grinsende Grüße

Wally & Sam
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Es ist ohnehin fast ausgeschlossen, dass ein Stein direkt vom LKW auf die Frontscheibe eines nachfolgenden PKW fällt. Es handelt sich zwangsläufig immer um „Aufsetzer“ (oder "Rückpraller" however) die nach Bodenkontakt von der Straße abprallen und, durch ihre chaotische Form und die durch den Aufschlag eingeleitete Rotation bedingt, wieder nach oben katapultiert werden und dabei gleichzeitig an Fortbewegungsgeschwindigkeit verlieren. Der Ausgang der Mischertrommel bzw. der Schüttenanschluss liegt etwa in 3 Metern Höhe. Um von dort aus auf den Boden zu fallen benötigt ein Stein also etwa 0,3 Sekunden. Die Höhe der Frontscheibe(1m) passiert er demnach etwa nach einer Falldauer von 0,2 Sek. (9,81 m/sec² im Vakuum) Die beiden Fahrzeuge fahren mit gleichem Tempo, angenommen 90 km/h bzw. 25 m/sec. Selbst wenn sich der Stein, nachdem er sich vom LKW gelöst hat, sofort nicht mehr weiter in Fahrtrichtung bewegen und direkt an dieser Stelle senkrecht nach unten fallen würde, müsste der nachfolgende PKW schon innerhalb von nur 0,2 Sekunden diese Stelle erreichen, um von dem Stein direkt getroffen zu werden. Das heißt der PKW müsste dazu bei angenommenen 90 km/h in einem Abstand von 5 Metern hinter dem LKW herfahren. Je langsamer man die Fahrtgeschwindigkeit annimmt, um so dichter müsste der PKW auffahren. Bezieht man dann noch die Tatsache mit ein, dass sich der Stein während seines Falls aufgrund des Impulserhalts ja ebenfalls(wenn auch verlangsamend) in Fahrtrichtung mitbewegt, müsste das Auto also noch dichter als 5 Meter auffahren um vom Stein direkt getroffen zu werden.

Man muss sich dabei im Klaren sein, dass die Flugbahn des Steins - parabelförmig nach unten - weiter der Fahrtrichtung der des LKWs folgt und es ist entgegen des vielleicht bei Einigen vorherrschenden Eindrucks nicht so, dass sich der Stein unmittelbar nach dem Herabfallen in Richtung des nachfolgenden PKW bewegt. Er verliert durch seinen Luftwiderstand an Impuls und verringert lediglich seine Geschwindigkeit, so dass er vom mit gleichbleibender Geschwindigkeit weiterfahrenden PKW eingeholt wird, aber er fliegt immer ein Stück in Fahrtrichtung mit bis auf die Fahrbahn auftrifft und nicht umgekehrt. Wie Udo schon sagte: Im Prinzip nimmt der Stein die gleiche Bahn ein, wie ein Stein, der von der Stelle des Herabfallens aus, mit der Geschwindigkeit der beiden Fahrzeuge in Fahrtrichtung! geworfen wird.

Schönes Denkspiel eigentlich, wenn's nicht so ernst wär' :)
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[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 19.06.2002 um 14:20 Uhr ]

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@smartling
Dankeschön! Du hast ja eine echt tolle Berechnung präsentiert!
Da lohnt sich das lesen :-D

Ich habe gestern beim SC angerufen und gefragt wegen getönter Scheibe mit Keil (Tipp von enforcer) und die sagten mir dann: gibts nicht. Ich habe dem netten Herren dann gesagt, dass es bei CarGlass aber so eine Scheibe gibt. Sagt doch der glatt: Dann lassen sie es doch dort machen. Wegen der Garantie bräuchte ich mir keine Sorgen machen. Also hab ich doch gleich bei CarGlass angerufen sagt doch der nicht auch: gibts nicht! Ich habe den Mann dann gesagt er solle doch mal genauer schauen und was war: es gibt die Scheibe mit Blaukeil.
Eben war ich dort, Scheibe ist bestellt und ab Dienstag ist Sam dann wieder "genesen".
Er sagte mir, dass bisher nur 47 Smart-Scheiben mit Blaukeil in Deutschland verkauft wurden :-D
Dann hatte es ja doch was gutes :). Die Scheibe kostet mich 50 € Aufpreis. Was solls, darauf kommt es auch nicht mehr an.

Danke noch mal an Euch alle für Eure Beiträge zu Sams "Verletzung". Ihr habt mir sehr geholfen.


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Grinsende Grüße

Wally & Sam
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Es ist ohnehin fast ausgeschlossen, dass ein Stein direkt vom LKW auf die Frontscheibe eines nachfolgenden PKW fällt. Es handelt sich zwangsläufig immer um „Aufsetzer“ (oder "Rückpraller" however) die nach Bodenkontakt von der Straße abprallen und, durch ihre chaotische Form und die durch den Aufschlag eingeleitete Rotation bedingt, wieder nach oben katapultiert werden und dabei gleichzeitig an Fortbewegungsgeschwindigkeit verlieren. Der Ausgang der Mischertrommel bzw. der Schüttenanschluss liegt etwa in 3 Metern Höhe. Um von dort aus auf den Boden zu fallen benötigt ein Stein also etwa 0,3 Sekunden.

mööööp! FALSCH! 0,78 s :-P
ausserdem:
Der Stein hat noch ne Geschwindigkeit in x-Richtung und daher kannste das so nicht rechnen! Aus der Formel für den horizontalen Wurf mit Anfangsgeschw. (y=1/2 g t²) ergibt sich ein t von 0,589 sec, die der Stein braucht, um von 3 m auf 1,3 m mit ner Anfangsgeschw. von 25 m/s zu fallen.



Die Höhe der Frontscheibe(1m) passiert er demnach etwa nach einer Falldauer von 0,2 Sek. (9,81 m/sec² im Vakuum)

freier Fall: s = 1/2 gt² ... t = ( (2s)/g ) ^1/2 ... sind 0,64 sec .... :-P

Die beiden Fahrzeuge fahren mit gleichem Tempo, angenommen 90 km/h bzw. 25 m/sec. Selbst wenn sich der Stein, nachdem er sich vom LKW gelöst hat, sofort nicht mehr weiter in Fahrtrichtung bewegen und direkt an dieser Stelle senkrecht nach unten fallen würde, müsste der nachfolgende PKW schon innerhalb von nur 0,2 Sekunden diese Stelle erreichen, um von dem Stein direkt getroffen zu werden. Das heißt der PKW müsste dazu bei angenommenen 90 km/h in einem Abstand von 5 Metern hinter dem LKW herfahren.

machs nicht noch schlimmer für Wally, wie es ist! :-D :-D :-D

Je langsamer man die Fahrtgeschwindigkeit annimmt, um so dichter müsste der PKW auffahren. Bezieht man dann noch die Tatsache mit ein, dass sich der Stein während seines Falls aufgrund des Impulserhalts ja ebenfalls(wenn auch verlangsamend) in Fahrtrichtung mitbewegt, müsste das Auto also noch dichter als 5 Meter auffahren um vom Stein direkt getroffen zu werden.

das Auto legt in der o.g. Zeit 14,725 m zurück, dies wäre der max. mögliche Abstand gewesen bei einem direkten Treffer (wegen des Luftwiderstand und der sich dadurch verringernden Geschw. des Steins eher weniger)

Man muss sich dabei im Klaren sein, dass die Flugbahn des Steins - parabelförmig nach unten - weiter der Fahrtrichtung der des LKWs folgt und es ist entgegen des vielleicht bei Einigen vorherrschenden Eindrucks nicht so, dass sich der Stein unmittelbar nach dem Herabfallen in Richtung des nachfolgenden PKW bewegt. Er verliert durch seinen Luftwiderstand an Impuls

... an Geschwindigkeit, nicht an Impuls :-D sonst hiess es ja "Impulsverliersatz" :lol:

und verringert lediglich seine Geschwindigkeit, so dass er vom mit gleichbleibender Geschwindigkeit weiterfahrenden PKW eingeholt wird, aber er fliegt immer ein Stück in Fahrtrichtung mit bis auf die Fahrbahn auftrifft und nicht umgekehrt. Wie Udo schon sagte: Im Prinzip nimmt der Stein die gleiche Bahn ein, wie ein Stein, der von der Stelle des Herabfallens aus, mit der Geschwindigkeit der beiden Fahrzeuge in Fahrtrichtung! geworfen wird.
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Gruss, Udo & 62f9e7c7fed8b1c679ebd40c84d01ffe_1.jpg
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Bin ich froh, dass ich Euch habe. :-D :-D :-D :-D :-D

Wieder was gelernt :-D
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Wally & Sam
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Udo, hast Du etwa mal gegen einen LKW-Fahrer wegen verlorenen Steinen prozessiert? Hört sich verdammt nach einem Gutachten eines geologischen Physikers an. :-D

Gunnar

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@gunnar
ich finde, dass es sich so oder so sehr professionell anhört. Von dieser Seite habe ich die "fliegenden" Steine noch nie betrachtet. :roll:

:-D

Aber ich finde die Formal schon schwer beeindruckend.... y = 1/2 g t² Das macht was her :-D :-D :-D 8-)
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Grinsende Grüße

Wally & Sam
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hi,

jetzt wo fast alle klarheiten beseitigt sin bleibt nur mehr eine frage: was ist ein geologischer physiker :-? geophysiker ist klar, geologe auch, aber das ... tststs :lol: :lol:

sehr interessant zu lesen auf jeden fall.

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alles wird gut, holzauto


alles wird gut, holzauto

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:lol:
hast Recht Holzauto. Bei all den Fachbegriffen fällt das gar nicht auf.

Bin aber mal gespannt auf die Erklärung :-D 8-)
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Mahlzeit,

also bei mir sind die Geschosse immer direkt aus den Reifen gekommen, in denen sich Kiesel festgesetzt hatten und die dann auf der Bundesstrasse der Fliehkraft nachgaben - dreimal auf die Scheibe meines alten Kadetts... zweimal direkt, einmal mit Aufsetzer. Habs aber jedesmal bezahlt bekommen.

Grüßle, Peter.

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Gedankenspiel geht weiter :)

Hey Udo, cool! Danke, dass Du dann doch die Formeln hervor gekramt hast. Ich hatte nämlich versehentlich und dummerweise beim kopfrechengestützten :-D Abschätzen der Zeit, die der Stein zum Fall benötigt „g“ als einen festen Wert angenommen (nämlich 9 m/sec), dabei also außer Acht gelassen, dass sich bei einer Beschleunigung(Geschwindigkeitszu(ab)nahme) ja die mittlere Geschwindigkeit selbstverständlich aus der Hälfte der Summe der Anfangsgeschwindigkeit plus Endgeschwindigkeit pro Zeiteinheit ergibt(m/sec²). kopfpatsch.gif...hab ich wohl nicht aufgepasst, soweit OK, is klaro!

Quote:

Der Stein hat noch ne Geschwindigkeit in x-Richtung und daher kannste das so nicht rechnen! Aus der Formel für den horizontalen Wurf mit Anfangsgeschw. (y=1/2 g t²) ergibt sich ein t von 0,589 sec, die der Stein braucht, um von 3 m auf 1,3 m mit ner Anfangsgeschw. von 25 m/s zu fallen.



Erklärst Du uns aber bitte noch, welcher Zusammenhang zwischen der horizontalen Anfangsgeschwindigkeit und der Falldauer des Steins besteht?? Nur so rein interessehalber! ;-) Ich würde nämlich sagen: nicht der Geringste!!! Der Stein nähert sich der Fahrbahn ebenso schnell wie bei einem freien Fall ohne x-Bewegung.

Quote:
s = 1/2 gt² ... t = ( (2s)/g ) ^1/2

:-?

Hmm, schön! Ich hatte das echt auch ’mal drauf mit der Formelumstellerei ;-)asBild.gif Seinerzeit ging das jedoch wahrscheinlich noch etwas anders ;-) Da hatten wir zum Beispiel Klammern nur dort verwendet, wo es nötig war [bei (2s)/g jedenfalls nicht] und die Formel nach t aufgelöst hieß „damals“ t = Wurzel aus 2s/g oder t = Wurzel aus s/0,5g (Das System frisst hier leider keinen FONT-FACE-Command zum Darstellen einer Wurzel) Was bedeutet eigentlich: ^1/2 ?

Quote:
machs nicht noch schlimmer für Wally, wie es ist!


Da hast Du echt was falsch verstanden, Udo, ich hab’s für Wally nicht schlimmer machen wollen, alscolor=red> es ist, denn ich hatte ja gesagt, dass ein solcher Schaden durchaus durch einen Rückpraller entstehen kann, während Du den LKW als Verursacher ausgeschlossen hattest („unschuldig“ oder so)

Quote:
das Auto legt in der o.g. Zeit 14,725 m zurück, dies wäre der max. mögliche Abstand gewesen bei einem direkten Treffer (wegen des Luftwiderstand und der sich dadurch verringernden Geschw. des Steins eher weniger)



Perfekter Denkfehler! :-P Jetzt erst kommt nämlich die x-Bewegung ins Spiel. Deine Rechnung wäre nur dann zutreffend, wenn der Stein sich SOFORT nach dem Lösen vom LKW nicht mehr vorwärts bewegen würde, oder besser gesagt: man aus 3 Metern Höhe einen Stein einfach lotrecht fallen lassen würde, beispielsweise von einer Brücke, aber in unserem Fall bewegt er sich (wenn auch mit abnehmender Geschwindigkeit) in Fahrtrichtung weiter, was einen wesentlich geringeren Abstand erfordert um direkt getroffen zu werden. In der Praxis bleibt es also bei der Feststellung, dass man von herabfallenden Steinen so gut wie gar nicht DIREKT getroffen werden kann, weil man exakt so dicht auffahren müsste, wie der Stein während der Zeit des 2 Meter tiefen Falls(also innerhalb der 0,64 Sekunden) durch den Luftwiderstand an Abstand zu dem LKW gewinnt. Und dieser Wert dürfte sehr sehr gering sein. Man kann den Abstand (s) daher faktisch gar nicht genau ausrechnen, da man nicht weiß wie stark der Stein durch Luftwiderstand tatsächlich abgebremst(verzögert, negativ beschleunigt...was auch immer) wird. Also a und s sind unbekannt, ansonsten wiederum s = 0,5 a t² Im luftleeren Raum würde übrigens der Abstand zum LKW rechnerisch 0,00 Meter betragen müssen, um einen direkten Treffer zu kassieren, da der Stein nicht abgebremst würde und somit in gleicher Velocity mitfliegen würde. Einmal angenommen, er würde durch die Luft in x-Richtung mit 5 m/sec²(a) abgebremst werden, was eher (wesentlich)zu hoch als zu niedrig angesetzt sein dürfte, so erreicht der Stein nach einer Zeit(t) von 0,64 Sekunden in einem Abstand (s) von 1,024 Meter hinter dem fahrenden LKW die Höhe von 1m und damit etwa Scheibenhöhe, wobei der Luftwiderstand in y-Richtung sicher nur marginal und daher vernachlässigbar ist. Selbst bei einer illusorischen Verzögerung durch Luftwiderstand von 25 m/sec² wären das rechnerisch immer noch lediglich lumpige 5,12 Meter maximaler Abstand! Noch weitere Fragen??? Oder blick ich’s nu nich mehr? :-?

Quote:
... an Geschwindigkeit, nicht an Impuls sonst hiess es ja "Impulsverliersatz"


Boahh ey, der Wahnsinn! Lass mich nicht dumm sterben! Wie heißt es denn wohl richtig, Deiner Meinung nach? Geschwindigkeitsverliersatz, hmm? Sorry, Udo, wie Impulsverliersatz - ebenfalls nie gehört! Der Stein verliert Energie, wenn man schon so genau sein will. Seine Geschwindigkeit verringert sich lediglich und zwar deshalb, weil sich durch die Luftreibung kinematische Energie in Wärmeenergie umwandelt und er diese dann an seine Umgebung abgibt.

Nich vergessen Udo, den Paragraphen 2, nach welchem immer automatisch § 1 in Kraft tritt... :lol:
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...und ich dachte immer, ich hätte eine Klatsche... :-D

Nach meiner bescheidenen Meinung ist die negative Beschleunigung durch den Luftwiderstand aber tatsächlich nicht zu vernachlässigen, da bei einer geschätzen Fläche von 3cm² - noch dazu im Windschatten des abwerfenden (verlierenden, was auch immer... :lol:) so´n Kullerchen doch stark abgebremst wird.

Noch bescheuerter wird das Ganze, wenn man den Stein aufdotzen lässt - durch die unregelmässigen Formen von Asphalt und Stein wird´s da richtig lustig - aber einer von Euch beiden kann ja mal mit Farbmarkierungen versuchen, auch diese Punkte möglichst präzise zu klären.

Was mir noch Kopfzerbrechen bereitet, ist die Rotation des Kiesels beim Verlassen der Ladefläche/des Schüttdingsdas oder was auch immer - HighSpeed-Kameras könnten helfen und sollten demnach zur Pflichtausrüstung von Betonmischern gehören, oder was denkst Du, Udo?


weiterhin viel Spass

Klaus "der jetzt nach dem Zufallsprinzip ohne weitere physikalische (etc...) Untersuchungen Kekse in seinen Mund fallen lässt"
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WOW! Jetzt sagt mal, woher wisst Ihr das denn alles? Habt Ihr beruflich damit zu tun? Ich war zwar auch eine begeisterte Matheschülerin aber von derartigen Berechnungen hab ich noch nie was gehört?

@Klaus: Das mit den High-Speed-Kameras ist keine schlechte Idee. Die sollten doch aber eher an den PKW`s angebracht sein, oder? Als "Hinterherfahrende®" hat man doch einen besseren Blickwinkel als wenn die Kamera am "Steinverlierer" hängt und evtl. im falschen Winkel ausgerichtet ist. :roll: *grübel*

Der Verkäufer von CarGlass hat mir erzählt, dass viele mit den Worten aus dem Laden laufen wenn ihnen die Scheibe zu teuer ist:
Dann such ich mir halt einen LKW...
Wegen solcher ..... bekommen tatsächlich Geschädigte dann den Schaden nicht bezahlt :(

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Grinsende Grüße

Wally & Sam
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Hey Wally,

weißt Du, das sind Aufgaben, die man unseren Lehrlingen in den Eignungstest schreibt. Wer so etwas löst, kennt sich wohl auch mit anderen als physikalischen Gesetzen zu gut aus und muss daher leider durchfallen :lol:

Gruß vom Smartlingcolor="#FF0000"> aus dem wWw. (windigen Westerwald)size=4>smilie-28.gifylsuper.gifsmilie-28.gif..........color="FFFFF">

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[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 23.06.2002 um 23:17 Uhr ]

Smart me up!
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Sam hat die Operation gut überstanden :-D

Sodele, jetzt sieht er wieder aus wie ein normaler Smartie. Hat schon was die getönte Frontscheibe. Gefällt mir gut. Ich musste auch gar nix drauf zahlen. Bin mal gespannt, ob mir die Versicherung noch was abknöpft. Der nette Herr von CarGlass sagte mir am Telefon, dass die getönte Scheibe ca. 50 € mehr kostet. Aber als ich Sam holte war ein anderer Kollege da und der hat mir nur 150 € abgeknöpft für die SB. Naja, bin mal gespannt.

Eins habe ich daraus gelernt. Ich reg mich in Zukunft nicht mehr so auf und halt meine Klappe am "Unfallort".

Danke noch mal für Eure Hilfe und die tollen "Steinflugberechnungen" :-D


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Grinsende Grüße

Wally & Sam
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Hallo Wally!

Volle 150 €uro als SB?? Ich dachte, die von Carglass® würden generell die Hälfte des Selbstbehalts übernehmen :-? Vielleicht deshalb auch kein Aufpreis für die getönte Scheibe?!
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Gruß vom Smartlingcolor="#FF0000"> aus dem wWw. (windigen Westerwald)size=4>smilie-28.gifylsuper.gifsmilie-28.gif..........color="FFFFF">

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Hi Smartling,
wie meinst Du das denn, dass die die halbe SB übernehmen? So auf Firmenkosten? :-? :-? :-?
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Grinsende Grüße

Wally & Sam
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Yepp, so meinte ich das!


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    • Es kann schon der ABS-Block sein, aber erstens ziemlich exotisch und zweitens würde der das beim Selbsttest diagnostizieren, den er nach jedem Zündungslauf durchführt. Dann geht die gelbe Lampe an und ist der entsprechende Fehler abgelegt. Was genau soll denn laut den Werkstätten im ABS defekt sein, damit es ohne Warnmeldung zu dem beschriebenen Fehler innerhalb der ohne Regelbremsung auf der TÜV-Rolle druckausgeglichenen Achse kommt?   Auch ich halte eine mechanische Ursache im Bereich der Bremssättel für erheblich wahrscheinlicher, von festgegammelten Faustsattelführungen bis zu unterschiedlichem Tragbild der Beläge ist da alles drin.   Der einfachste und billigste und gleichzeitig aussichtsreichste Weg aus der Misere ist neue Beläge und ggf Scheiben verbauen und dabei die Sättel prüfen ob sie festsitzen und gangbar machen. Bitte von jemandem, der weiß, was er da tut, auch wenn man dafür nichtmal neu entlüften muß.  
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