Jump to content
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Smartie666

Jung&Smart Garantie ... Betrug ??

Empfohlene Beiträge

Ich bin zwar kein Jurist oder Rechtsexperte, aber ich habe mich erst vor kurzem in Verbindung mit diesem Fred mal mit den Garantiebedingungen der Jung&Smart Garantie beschäftigt.

Dort ist nur die Rede davon, daß ein Halterwechsel gemeldet werden muß, aber nicht davon, daß die Garantie durch einen Verkauf durch einen Zwischenhändler verfällt.

Deshalb würde ich denen gegenüber gleich mal Einspruch erheben und die bitten, die Garantie auf Dich umzuschreiben.

Wenn die sich standhaft weigern, dann musst Du evtl. sogar den Rechtsweg beschreiten, d.h. einen Anwalt einschalten.

 

Eigentlich müsste sogar Dein verkaufender Händler ein elementares Interesse daran haben, daß die Garantie gültig ist, sonst muß er als verkaufender Händler nämlich die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung leisten!

Dies gilt übrigens auch, wenn sich die Jung&Smart Garantie weigern sollte, für evtl. Mängel an dem Smart aufzukommen und die Beseitigung derer zu bezahlen.

Dies sind nämlich zwei voneinander unabhängige Instrumentarien!

Die Sachmängelhaftung des verkaufenden Händlers gilt zwölf Monate, zu beachten ist dabei aber die Beweislastumkehr nach sechs Monaten!

 

Mir kommt das so vor, als ob man hier nach dem Motto vorgeht, probieren wir es eben mal und wenn sich der Kunde nicht dagegen wehrt, ist er selbst schuld!

In den Garantiebedingungen steht auf jeden Fall bis auf die Tatsache, daß die Änderung gemeldet werden muß, nichts derartiges drin!

 

Wenn die schon zu blöd sind, das Wort "Garantiebedingungen" in der in dem verlinkten Fred genannten URL richtig zu schreiben, wundert es mich auch nicht, daß sie ihre eigenen Bedingungen überhaupt interpretieren können!!! :roll:

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 20.04.2014 um 09:41 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hier noch einmal der genaue Wortlaut aus den Garantiebedingungen:

 

1. Bei einer Veräußerung des mit der Garantie ausgestatteten Kraftfahrzeugs gehen die Garantie -

ansprüche mit dem Eigentum am Kraftfahrzeug auf den neuen Halter über, sofern der Veräußerer

oder der Erwerber den Halterwechsel in geeigneter Form anzeigt.

 

Hier ist in keinster Weise die Rede davon, daß bei einem Verkauf über einen Zwischenhändler eine Übertragung der Garantie nicht möglich ist.

In dem verlinkten Fred ist ja die Rede davon, daß eine Übertragung der Garantie überhaupt nicht möglich ist.

Ich habe den Eindruck, daß da jeder die Garantiebedingungen nach seinem Gusto bzw. nach seiner eigenen Interpretation auslegt! :roll:

 

Beachten musst Du allerdings die Bedingungen hinsichtlich der Services!

In der normalen Werksgewährleistung gilt ja die Gruppenfreistellungsverordnung, d.h. die Services dürften hier auch in anderen Werkstätten nach Herstellervorgaben durchgeführt werden.

In Verbindung mit dieser Garantie jedoch schreibt der Garantiegeber die Services in einem SC vor!

 

Lass Dich auf alle Fälle von solchen Ignoranten nicht ins Bockshorn jagen! Es wäre nicht das erste und bestimmt auch nicht das letzte Mal, daß man denen ein bißchen auf die Sprünge helfen muß! ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 20.04.2014 um 09:56 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Smartie666,

ich bin der Betroffene aus dem anderen Fred.

Ich habe zwar jetzt zusagen von allen Seiten ,das die Jung und Smart Garantie übernommen wird. Aber ich trau dem Frieden noch nicht. Ich werde erst gegen Ende der nächsten Woche meinen Smart nach Hause bekommen. Danach fahr ich gleich zu meiner Smart Werkstatt für eine Zwischeninspektion um den Sachverhalt zu festigen.

Je nach Ausgang werde ich dann Reagieren.

Aus meiner Erfahrung mit den Vorgänger Smarts, mit ständigen Werkstattbesuchen, kann ich Dir nur raten, klär Deine Situation ab.

Fahr in eine Smart Werkstatt, sprich die auf eine Zwischeninspektion an, erzähl mal nichts von dem Schreiben und sieh zu was passiert.

Bei mir war eine Privatperson der Wiederverkäufer, bei Dir ein Händler. Ob es da Rechtliche Unterschiede gibt weiß ich nicht. Lässt sich aus den Garantie Bestimmungen auch nicht rauslesen.

Ich drück Dir die Daumen

Rappelkiste

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich kenne es nur so, dass ein Händler die Garantie nicht übernehmen kann. Und somit auch nicht weitergeben kann. War bei meinem VW zumindest so.

Gruß Stopsi


Martin

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Zetsche würde eher den Osterhasen am Lenkrad eines SLS sehen als deinen Brief.

 


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Quote:

Am 20.04.2014 um 18:46 Uhr hat Smartie666 geschrieben:
Das ist mir Wurscht... was er denkt..
Hauptsache es ist richtig adressiert...

Würde mich wundern, wenn er ihn überhaupt persönlich zu lesen bekommt! ;-)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 20.04.2014 um 18:55 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

......der Brief wird sowohl beim Empfänger persönlich ankommen als auch von ihm ganz sicher gelesen... - träum weiter!! :lol: :lol: :lol: :lol:

Mir persönlich wäre es eher peinlich so etwas zu verfassen und es obendrein auch noch öffentlich zu machen - aber das muss ja jeder selbst wissen :roll: :roll:

 

Wenn ein Gespräch diesbezüglich mit der örtlichen Mercedes-Benz Niederlassung nichts fruchtbares ergeben hätte - dann eben der Weg über den Rechtsanwalt. Kurz und schmerzlos - und vor allen Dingen mit Niveau!! ;-)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Da ja das Schreiben sowie mein Posting einigen hier sauer aufgestossen ist.. habe ich dieses gelöscht!!

Da scheinbar nicht wenige von der Problematik

betroffen sind, wollte ich nur aufklären und nicht Unruhe stiften.

Dafür möchte ich mich entschuldigen.

Ich werde das Thema somit auch nicht weiter

hier behandeln.

 

Meine Bitte an den Moderator, diesen Threat zu

löschen, vielen Dank

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Smartie666 am 21.04.2014 um 08:12 Uhr ]

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Habe ja auch aktuell zu meinem ED eine Jung&Smart Garantie bekommen - und mir letztens die Ausschlüsse durch gelesen :o

 

Eigentlich ist so ziemlich alles ausgeschlossen, außer der Motor.

 

:roll:

 

Das Papier könnte man auch aufs Klo hängen ...


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Witzig: Das Ding scheint ja identisch mit der MB100 bzw. Junge-Sterne-Garantie von Mercedes zu sein. Allerdings hat man die Schriftart für Smart extra angepasst - es wird aber trotzdem von "Reisemobilzubehör" geschrieben... :lol:

 

Gruß

Salzfisch

-----------------

eeaj7s4f.jpg

Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 251.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,0 l/100 km

[ Diese Nachricht wurde editiert von Salzfisch am 23.09.2016 um 14:46 Uhr ]


eeaj7s4f.jpg

Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 338.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Doppel

[ Diese Nachricht wurde editiert von Focus-CC am 23.09.2016 um 20:09 Uhr ]


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Sicher ist es der gleiche "Rahmen" .

 

Aber ich sags ja selber auch immer, alles was Wert hat ist die gesetzliche Gewährleistung in den ersten 6 Monaten.

 

Die ist immer gratis und da ist wenigstens ALLES drin.

 

 

-----------------

Remember the Times when Sex was Safe und Fuel cheap.

 

 

Focus CC 2.0 Bifuel - Kein Dach überm Kopf aber LPG unter der Haube -

5 Jahre Smart 451 MDC Power, ab 2016 Upgrade auf 451 Brabus Exclusiv Electric Drive

 

 


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

  • Der letzte Post

  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      151.711
    • Beiträge insgesamt
      1.587.937
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.