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pius123

jung@smart Garantie bei Verkauf?

Empfohlene Beiträge

Hallo,

möchte meinen Smart verkaufen.

Der hat, da bei Mercedes gekauft, eine jung@smart - Garantie. Und zwar noch ein gutes Jahr.

Jetzt frage ich mich, ob diese Garantie erhalten bleibt, wenn der Kleine verkauft wird.

Vielleicht weiß jemand mehr dazu.

DANKE!

 

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Zu diesem Thema gibt es hier im Forum schon ein paar Freds, z.B hier oder dort.

 

Die Garantiebedingungen, die in diesen Beiträgen zitiert sind, erlauben auch einen Verkauf, er muß lediglich bei Smart gemeldet werden.

 

Leider steht in diesen Beiträgen aber nicht drin, wie es dann im Endeffekt ausgegangen ist!

 

Meines Erachtens sollte ein Verkauf möglich sein, wenn man die Garantiebedingungen in dem Sinne interpretiert, wie sie formuliert sind.

Dort steht eigentlich mit keinem Wort, daß die Garantie beim Verkauf verfallen würde!

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Die Jung Smart Garantie verfällt nicht bei Besitzerwechsel. Sie ist Fahrzeugbezogen und wird in allen Smart Centern übernommen. Sehr wichtig, es muss bei Mercedes gemeldet werden, wie es im Garantie Heft geschrieben steht. Nur beim Smart Händler bescheid sagen reicht auf keinen Fall aus.

 

 

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    • Hallo wahrscheinlich hat MAXPOWER879 recht und du musst es reparieren lassen. Was ich vermisse oder ich habs überlesen ob du alle Fehlerspeicher ausgelesen hast und ob man das GSTG überhaupt mit nem Tester erreichen kann. Wenn ja könnte man ja versuchen das STG zurückzusetzen oder ne Inbetriebnahme durchzuführen und die Getriebesoftware neu aufzuspielen. Ich denke das der Prüfer auch wenn er jetzt eigentlich nichts falsch gemacht hat mit seine  Dongle irgendwie ne Überspannung erzeugt hat. Wahrscheinlich beim abziehen des Dongles bei laufenden Motor.  Las mich raten AVL- Abgasgerät oder HU-Adapter Auch wenn er es scheinbar nicht einsehen will und xtausend Autos macht und nix passiert. Der Smart451 ist da sehr empfindlich. Nie bei laufenden Motor den Dongle stecken oder gar abziehen.  
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