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JanzBloed

Teurer Abbruch einer Ebay-Auktion

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Ja, habe das auch schon gelesen und nicht schlecht gestaunt.

 

Wenn ich wirklich mal etwas zu versteigern / verkaufen habe, dann nutze ich immer die Option "Mindestgebot".

 

Dann bin ich in jedem Fall auf der sicheren Seite, weil ja noch kein gültiges Gebot für einen Zuschlag abgegeben wurde. Und somit kann auch keiner klagen.

 

Gruß, Rolf


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Hallo,

 

das war aber schon immer so. Deshalb lässt man einen Bekannten das Höchstangebot übernehmen und nimmt erst dann das angebotene Teil raus.

Nur ist jetzt die seitherige Metode höchst richterlich bestätigt.

 

Grüße, Willi

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@ jag_willi:

 

Ne, das war bis zu dem Urteil nicht so. Da hat der Bieter bislang in die Röhre geschaut.

 

Dein Tipp mit dem Bekannten kennt auch eBay nur zu gut - würde ich nicht öfters machen. Datenbanken sind mächtig ... ;-)

 

 

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LG

 

JB

 


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LG

 

JB

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Am 15.11.2014 um 23:30 Uhr hat JanzBloed geschrieben:
@ jag_willi:
Ne, das war bis zu dem Urteil nicht so. Da hat der Bieter bislang in die Röhre geschaut.

 

Stimmt nicht ganz. 2012 gab das Amtsgericht Nürtingen dem Bieter Recht. 2013 war es das Amtsgericht Eschweiler. Es kommt ganz klar auf den Sachverhalt an, denn der BGH hat auch einmal für den Verkäufer geurteilt.

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@ maxafe:

 

Um was ging es denn, als der Verkäufer vor'm BGH Recht bekam? ich schätze mal 'Abbruch wegen verschwundener Ware', weil sie dem Verkäufer geklaut wurde. Hier geht es aber um Ware, die zum Zeitpunkt des Abbruchs noch existierte. Und das ist eigentlich der Alltag ... ;-)

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LG

 

JB

 


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LG

 

JB

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Naja, es ist ja auch ziemlich Unklug danach dem Bieter zu erzählen das man den Wagen andersweitig verkauft hat.

 

:roll:


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

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Na ja, einem Bieter einen Schadenersatz zuzusprechen, den er als Kaufpreis aller Wahrscheinlichkeit gar nicht gezahlt hätte, entspricht nicht meinem Rechtsempfinden! Meiner Meinung nach hätte entweder bei dem aktuellen Preis Schluss sein müssen oder höchstens beim Gebot des Bieters. So, wie der Fall jetzt gelaufen ist, bekommt er einen Schaden ersetzt, der ihm nie entstanden ist!

 

Wer hat das überhaupt erfunden, dass ein Gebot schon lange vor Ende der Auktion für beide Seiten bindend ist oder gar schon ein Vertrag zustande kommt? Sinniger wäre es doch, dass beides erst in dem Moment eintritt, zu dem die Auktion endet. Oder habe ich da jetzt einen grundlegenden Denkfehler drin?

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Eine räumlich zweidimensional ausgedehnte Ansammlung dichtstehender hochstämmiger Holzgewächse reflektiert auftreffende Schallwellen in gleichem Maße, wie sie sie empfangen hat.

 

sf-sig.jpg

 


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Mit einem Gebot (egal wann in einer laufenden Auktion) geht man schon einen Vertrag ein. Steht in den eBay Geschäftsbedingungen die man mit seiner Anmeldung ja anerkannt hat.

 

Ob einem nun einen Schaden der einem nicht mal entstanden ist, zusteht sei dahin gestellt. Richter fällen nun mal lustige Urteile, oder wieso kommen Mörder manchmal schon nach nichtmal 3 Jahren frei


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

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OK, damit wäre die Frage des Erfindens solcher Klauseln geklärt. Das mit den Gerichtsurteilen ist teilweise wirklich merkwürdig und unverhältnismäßig...

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Eine räumlich zweidimensional ausgedehnte Ansammlung dichtstehender hochstämmiger Holzgewächse reflektiert auftreffende Schallwellen in gleichem Maße, wie sie sie empfangen hat.

 

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Und deshalb einen Mindestpreis eingeben. Dann geht man erst einen Vertrag ein, wenn das Gebot darüber liegt. Das ist eine ganz sichere Sache, man bekommt keinen Ärger und schützt sich selber vor einem unerwarteten Verlust. Auch sehr wertvolle Teile können für 1,- € weggehen.

 

Gruß, Rolf


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Am 17.11.2014 um 23:29 Uhr hat JanzBloed geschrieben:
@ maxafe:

Um was ging es denn, als der Verkäufer vor'm BGH Recht bekam? ich schätze mal 'Abbruch wegen verschwundener Ware', weil sie dem Verkäufer geklaut wurde. Hier geht es aber um Ware, die zum Zeitpunkt des Abbruchs noch existierte. Und das ist eigentlich der Alltag ... ;-)

 

Nicht verschwunden, aber defekt. Natürlich kann man jetzt streiten, ob die Verkäufer bei einem plötzlichen Defekt während der Auktion die Wahrheit sagen, aber zumindest bei denen die angeklagt wurden, gehe ich mal davon aus. :-D

 

Klick mich.

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