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carstahl

Blick über den Tellerrand: Dacia

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Die Trommelbremse ist doch wohl die bessere Lösung im "Normalwagen Bereich". Locker 100000 Kilometer ohne Wartung gangbar. Keine Schiebestücke gammeln fest!

 

 

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So hat man ja damals, als Dacia "neu" auf den Markt kam, versucht, die Autos als "veraltet" und "unsicher" v.A. wegen zu langer Bremswege und auch des Crashverhaltens schlecht zu machen. -

Nur hat sich bei aller Mühe das dann durch Messwerte und Daten dummerweise nicht bestätigen lassen. :cry: :lol:

 

Sicher hat Dacia nicht grade "Vorsprung durch Technik". Aber die Autos sind völlig ok und bieten ein unschlagbares Preis-Leistungs-Verhältnis (wenn man nicht grade die Top-Versionen nimmt; die machen die Autos dann nämlich doch wieder ganz schön teuer und heben sie in Preisregionen schon sehr in der Nähe anderer Hersteller)


Viele Grüße

Hucky

(cdi 54 PS Passion)

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Quote:

Am 11.12.2014 um 10:45 Uhr hat HuckFinn geschrieben:



Sicher hat Dacia nicht grade "Vorsprung durch Technik". Aber die Autos sind völlig ok und bieten ein unschlagbares Preis-Leistungs-Verhältnis



 

Genau das zählt bei immer mehr Menschen!

Auch wenn dies die Autobranche offensichtlich nicht so wirklich wahrnehmen will.

Meinen dzt. 3 Autos wünsche ich ein langes leben,sollte aber eines vorzeitig ausscheiden wäre heute ein sandero oder logan dieselkombi meine erste Wahl als traumauto.

 

SG Smarterkater

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Nach 2 harten, langen Wintern, ohne Winterdienst auf den letzten 1.000 Metern und mit einer wenig traktionsfreudigen A-Klasse wollten wir gerne Allrad. Und das kann der Duster richtig gut.

 

Ein GLK, X3, Tiguan, Yeti standen finanziell für uns nicht zur Debatte. Mit rd. 16.000,00 € und dem Wunsch nach Sorglosigkeit (3 Jahre Garantie :evil: ) findet man sonst nichts mit 4x4.

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Hmm :-?

Woll´n wir das Forum umbenennen oder melden wir uns geschlossen im Dacia-Forum an ? :)


Viele Grüße

Hucky

(cdi 54 PS Passion)

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das geht nicht!

Ich leide an Statussymbolen und fahre deswegen Smart... 8-)


"Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst. Übersteuern ist, wenn Du ihn nur hörst." Walter Röhrl

 

Hol Di fuchtig!

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Quote:

Am 10.12.2014 um 22:21 Uhr hat Salzfisch geschrieben:
Wie jetzt, arbeitest Du nicht bei irgendeiner Kreisbehörde also quasi "Staatsdienst"? Da habt Ihr Dacia? :o



Mal schauen, wann die ersten Dacia Dokker als Streifenwagen in Deutschland auftauchen... :cry:



Gruß

Salzfisch

-----------------

eeaj7s4f.jpg

Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 232.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,0 l/100 km






[ Diese Nachricht wurde editiert von Salzfisch am 10.12.2014 um 22:22 Uhr ]


 

Nee, Kommunalverwaltung. Der Wagen wird bei Baubetriebshof gefahren. Speziell zur Vorkontrolle, ob und wann der Winterdienst alarmiert werden muss. Das heißt, der Wagen wird für die noch nicht geschobenen und gestreuten Straßen gebraucht. Außerdem auch in Waldstücken und Feldwegen, um deren Befahrbarkeit zu testen. Dann noch viel auf Baustellen usw. Ist halt ein Arbeitsfahrzeug.

 

Und hier gibt es die beste Werbung für ein wintertaugliches Fahrzeug!

 

Gruß, Rolf

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Triking am 11.12.2014 um 18:21 Uhr ]


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Dacia Duster als Baustellenfahrzeug seh ich hier jeden Tach anne 40 stehen.... :(

Nich dass die den gleich da lassen, wenn die fertig sind. :lol:

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Meine Schwägerin hat sich vor ca. 4 Monaten als Erstfahrzeug auch einen Duster (gebraucht von Privat) gekauft.

Ich bin ihn letztens gefahren und war WIRKLICH sehr angenehm überrascht von dem Wagen.

Der erste Eindruck vermittelt eine echte Fairness vom Preis- Leistungsverhältnis.

Umso mehr hab ich mir diesen Thread mit großem Erstaunen durchgelesen!

 

Sie (meine Schwägerin) hat für verhältnismäßig kleines Geld eine zusätzliche Gebrauchtwagen-Versicherung abgeschlossen (auf mein Anraten), da das Fahrzeug von Privat gekauft wurde.

Wie allerdings das Serviceheft aussieht, weiß ich nicht.

 

Es stellt sich mir jetzt die Frage, ob bei dieser Gebrauchtwagenversicherung das Serviceheft ebenso relevant für evtl. folgende auftretende Schäden ist.......

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Na ja, die meisten Schäden treten wann auf? Na klar, wenn die Garantie, Gewährleistung und zusätzlich verlängerte Anschlussgarantie gerade 3 Tage abgelaufen ist :lol:

 

Gruß, Rolf

 

 


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@Triking

 

Ich habe eine höfliche und berechtigte Frage gestellt.

Die Gebrauchtwagengarantie in diesem Falle läuft über 12 Monate. 4 Monate sind davon verstrichen........

 

Mich interessiert hier die rein rechtliche Lage und kein "dummes Geschwätz" ;-)

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von nico1977 am 11.12.2014 um 21:52 Uhr ]

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Nun, dann bekommst Du jetzt etwas schlaueres Geschwätz. Schau doch einfach in den Garantievertrag für den Gebrauchtwagen. Es würde mich wundern, wenn da nicht die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten eine Grundvoraussetzung sind. Alles andere wäre für die Versicherung doch unlogisch. Und ob ohne durchgeführte Wartungsarbeiten dennoch Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können, kann dir in letzter Instanz nur ein Richter sagen.

 

 


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Zwangsläufig habe ich mich ein wenig schlau gemacht, ohne jedoch selbst weiter zu kommen.

 

@nico - der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine fehlende Wartung im Falle einer Garantieanschlussversicherung nicht automatisch zum Fortfall des Versicherungsschutzes führt. Man kauft eine Leistung ein, in dem man die Versicherung abschliesst. Deshalb sind pauschal belastende Regelungen unwirksam, solange es keinen kausalen Zusammenhang zwischen fehlender Wartung und Schadensereignis gibt.

 

Anders sieht es wohl bei der Herstellergarantie aus. Apropos Hersteller - Renault: Ich hatte mich ja an den Kundendienst gewandt, "ein Ticket gezogen" und warte seit 8 tagen auf den zugesicherten Rückruf innerhalb von 3 Tagen :-?

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Quote:

Am 12.12.2014 um 04:13 Uhr hat rennfurz geschrieben:
Es handelt sich um eine Versicherung, die nichts wert ist, da man über die Bedingungen übervorteilt wird.
Der User Ahnungslos hat das schonmal ausführlichst besprochen.

Das kannst Du so pauschal nicht sagen!

Es soll ja auch schon vereinzelt User gegeben haben, die mehr bezahlt bekommen haben als diese Versicherung gekostet hat!

Das ist ja das Prinzip von Versicherungen!

 

Mich stört daran vor allem die Namensgebung, dieses Wort "Garantieverlängerung"! :roll:

Das ist nämlich blanke Volksverdummung, weil das mit einer Garantie im rechtlichen Sinn nicht das mindeste zu tun hat.

Das ist eine Vorspiegelung falscher Tatsachen und dies ist auch so gewollt!

Es fallen ja auch genug drauf rein! :)

 

Wenn das Serviceversicherung oder ähnlich heissen würde, dann wüssten alle, was sich in Wirklichkeit dahinter verbirgt.

Unter anderem auch die Tatsache, daß wie bei allen anderen Versicherungen auch diese erst mal einen Weg sucht, nicht bezahlen zu müssen.

Da geh ich persönlich immer als erstes von aus, wenn ich das Wort Versicherung höre! :roll:

 

Das ist das einzige, was bei einer Versicherung wirklich sicher ist! Daß sie nicht zahlen will! ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 12.12.2014 um 10:08 Uhr ]

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Am 12.12.2014 um 09:10 Uhr hat carstahl geschrieben:
@nico - der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine fehlende Wartung im Falle einer Garantieanschlussversicherung nicht automatisch zum Fortfall des Versicherungsschutzes führt. Man kauft eine Leistung ein, in dem man die Versicherung abschliesst. Deshalb sind pauschal belastende Regelungen unwirksam, solange es keinen kausalen Zusammenhang zwischen fehlender Wartung und Schadensereignis gibt.

Das mag ja schon alles richtig sein, aber wenn man unter Umständen zuerst einen teuren und langwierigen Rechtsweg einschlagen muß, dessen Ausgang ungewiss ist, stelle ich das schon mal in Frage! Im Zweifelsfall kosten Gutachter schliesslich auch ein bißchen Geld!

Häufig wird drauf spekuliert, daß der Kunde lieber aufgibt und zähneknirschen selbst bezahlt als vor Gericht zu ziehen, das hat allein schon mit dem Streitwert zu tun!

 

Ohne Rechtsschutzversicherung, auch wieder solch ein Instrumentarium, stehst Du da ohnehin auf verlorenem Posten! ;-)

 

Ein gutes Beispiel hierfür sind Berufsunfähigkeitsversicherungen. Es gibt genügend Fälle, in denen sogar mehrere Gutachten für den Versicherten auf dem Tisch liegen und die Versicherungen trotzdem nicht bezahlen!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 12.12.2014 um 10:12 Uhr ]

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Ich sprach nicht von einer Garantieverlägerung, sondern von einer Gebrauchtwagengarantie die extra bei einer Versicherung abgeschlossen wurde, da der Wagen von Privat gekauft wurde.

 

Zwischenzeitlich bin ich aber schlauer und habe in die Bedingungen geschaut.

Es werden keine Serviceintervalle erwähnt, lediglich die Reparatur muss VOR Auftragsvergabe von der Versicherung freigegeben werden.

Die Übernahme der Kosten (Teile und Lohn) ist jeweils nach Kilometerleistung des Fahrzeuges gestaffelt.

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Update - wir sind von uns aus zum Renault/Dacia - Händler um nachzufragen.

 

- Renault lehnt Garantie und jedwede Kostenbeteiligung ab.

 

- Der verbaute Zylinderkopf war defekt, es muss ein Neuer bestellt werden. Mit Glück wird der Wagen Mittwoch oder Freitag fertig.

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Hast Du keinen Zeugen der den Satz des Verkäufers bestätigen kann "3 Jahre haben Sie Ruhe"...?

 

In meinen Augen ist diese Aussage schon arglistige Täuschung des Händlers.

 

Wenn ich mich nicht einmal mehr auf die Aussagen eines Verkäufers eines Autohauses verlassen kann - auf wen denn dann bitte noch???

Auch wenn es "nur" ein Dacia Duster ist - auch den bekommt man nicht umsonst und will bezahlt werden.

Bei einem Autokauf vertraue ich doch dem Verkäufer, dass mein Geld (langfristig) gut investiert ist........

Wenn ich dann mit falschen Aussagen in mein Unglück renne, dann muss doch diesem Verkäufer (und dem Autohaus!!) das Handwerk gelegt werden.

 

Ich weiß nicht, ob ich an Deiner Stelle nicht einen Rechtsanwalt einschalten würde.....(eine Rechtschutzversicherung vorausgesetzt).

Und selbst, wenn diese nicht vorhanden ist, würde ich den Fall einem RA für Vertragsrecht schildern und mir die Erfolgsaussichten erläutern lassen...

 

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Ja, wir werden versuchen rechtlich zu klären ob wir jemand mit ins Boot ziehen können. Aber dazu denke ich, muss ich erst mal das Ergebnis der Reparatur und die Schadenssumme abwarten.

 

 

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..... und die Altteile in Empfang nehmen ....

 

Gruß, Rolf


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Update:

 

Der Wagen steht immer noch in der Werkstatt. Der zweite Zylinderkopf ist montiert und wurde erfolgreich gestartet.

 

Der erste Austauschzylinderkopf soll nicht funktioniert haben. In 15 Jahren hat es der örtliche Werkstattleiter zum ersten Mal erlebt, das der Leiter der Garantieabteilung rausgekommen ist. Allerdings nur wegen dem Austauschteil. Ansonsten haben wir Post von Dacia bekommen - keinerlei Kostenübernahme.

 

Da wir morgen nach Dinkelbühl fahren wollen, hat uns unsere Werkstatt mit einem schönen Renault Megane Grandtour mobil gehalten.

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Ohhhhhhhhh! Der erste Austauschzylinderkopf hat nicht funktioniert? Na spätestens jetzt würde ich hellhörig werden und überlegen, ob ich nicht einen Anwalt gegen Dacias ablehnende Haltung einschalte. Der Motor hat doch sicher irgendwo einen "Knacks". Entweder konstruktionsbedingt aber vermutlich liegt eher ein Fertigungsfehler vor. Es wird nur immer schwieriger, diesen nachzuweisen.

 

Gruß, Rolf


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Ich weiß nicht, ob ich in diesem Falle nicht sogar einen unabhängigen Gutachter einschalten würde, der sich dieser Sache ernsthaft annimmt und einmal ein fachmännisches Auge auf dieses "Elend" wirft.

Ist allerdings nicht ganz billig.

 

Vom Gutachten würde ich dann den nächsten Schritt abhängig machen, ob der mich dann direkt zum nächsten Rechtsanwalt führt.....

 

 

 

 

 

 

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    • Moin, sehr geehrter W124-Cabrio, sehr geehrte Forengemeinde !   Ich setze mal vorraus, daß der Dieselkraftstoff (als solcher), die Filter und die Batterie "i.O." sind !   Zu "meiner Startprozedur" an den zwei hier vorhandenen 450er cdi (1x 2005, 1x 2006): Fußbremse treten, Schlüssel auf Position "1", Wählhebel auf "N". Dann "lauschen" und "schauen".   "Lauschen" auf das typische leise Surren der Dieselkraftstoffvorförderpumpe (im Tank im Zwischenboden unter dem Beifahrersitz), bis dieses eben wieder "aus" ist. Ich gehe dann davon aus, daß sich der erforderliche Vorförderdruck für die Hochduckpumpe(HDP) aufgebaut hat und auch an der HDP zur Verfügung steht.   "Schauen" (gleichzeitig zum lauschen) ins "Cockpit" zu den Kontroll-Lämpchen. Hier zu den üblichen, die angehen zum "Selbst-Test" (ABS/ESP/Airbag) und insbesondere zur "Vorglühkontrollleuchte". Wenn die dann ausgehen, Schlüssel weiterdrehen auf Position "2". Sich freuen, daß der Motor nach wenigen KW-Umdrehungen willig seine Arbeit aufnimmt. So ähnlich steht es auch in der Bedienungsanleitung. Bei mäßigem oder strengem Frost lasse ich auch schon mal 2x Vorglühen zum ersten Startversuch.   So, bis hier habe ich eigene Erfahrungen. Hat auf beiden Fahrzeugen so problemlos funktioniert, ganzjährig seit 16/17 Jahren und bei beiden deutlich über 200k KM. Dieselmotoren sind m.M.n. für häufigen Gebrauch und Langstrecken (Motor sollte warm werden/Betriebstemperatur, auch über längere Zeit) eher geeignet.   "Abgasrückführsystem" / AGR. Aus Gründen der Schadstoffverringerung bekommt der Motor einen Teil seiner eigenen Abgase (Exkremente) über das im Ansaugtrakt befindliche AGR-Ventil wieder zugeführt. Wie man sich das schon vorstellen kann, ist das (auch der Technik) nicht besonders "lecker" und kann in Verbindung mit ebenfalls aus der Kurbelgehäueentlüftung stammenden Öldämpfen, die auch auf der Ansaugseite zugeführt werden zu "Übelständen" führen. Dann verdreckt/verölt der Ansaugtrakt und im AGR werden dem dann noch Rußpartikel zugegeben, was das AGR und den Ansaug- bzw. Drucktrakt "vollschmoddert"/verkokt. Reinigung: Ich baue das AGR dazu aus und zerlege es vollständig, reinige es vollständig und baue es wieder ein. (Einfach nur den "Stecker" ziehen bringt wohl nix, weil das Motormangementsystem merkt das und geht in den Notlauf). Es gibt elektronische Simulatoren und Verschlußmöglichkeiten (funktionieren auch wohl...), die sind aber "Illegal" und die Betriebserlaubnis erlischt, weil die Abgasklasse nicht mehr stimmt.....   Zum Testen, ob die Startunwilligkeit an eben dem AGR liegt, kann man den Schlauch zwischen AGR und Ansaugbrücke lösen und zur Seite drehen (das meinte wohl Funman).     Beim Startvorgang (und dem Anliegen des Vorförderdruckes) bringt die Hochdruckpumpe (HDP) den Druck im Rail auf den erforderlichen Wert, daß über die Steuerung dann über die Injektoren der Dieselkraftstoff zum richtigen Zeitpunkt in die einzelnen Zylinder mit hohem Druck/feinstzerstäubt eingespritzt wird. Dieser erforderliche Druck liegt meiner Kenntnis nach bei mehreren 100 bar. Dazu wird dem Motorsteuergerät über einen Raildrucksensor mitgeteilt, wie hoch der Druck ist. Erst bei entsprechender Drucklage wird überhaupt eingespritzt. Nun gibt es aber mehrere Möglichkeiten, daß die HDP den erforderlichen "Hochdruck" (bei den KW-Umdrehungszahlen, die der elektrische Anlasser erreichen kann) nicht erreicht: Undichtigkeiten an/in der HDP: Wenn äußerlich, das tropft oder gar "pieselt" es. Einer oder mehrere Injektoren können (innerlich) so weit verschlissen oder sonstwie beschädigt sein, dass die Dieselleckölmenge/Rücklaufmenge in Relation zu den geringen Volumina, die die HDP verdichtet, zu groß ist und deshalb der erforderliche Druck zum Einspritzen nicht erreicht wird. Dazu kann man die Rücklaufmengen an den Injektoren messen. (Wenn stark ungleich /z.B. 1 "Ausreißer" , könnte/dürfte hier der Fehler liegen). (Das meinte wohl auch Funman).   Das der Motor unter Zugabe von "Starthilfespray" startet und funktioniert, kann in diese Richtungen deuten.   Beide Prüfmöglichkeiten sind ja nun nicht sooo aufwendig. Es dürfte zur Rücklaufmengenmessung auch einiges im Forum und im www stehen (auch mit Bildern, Filmchen und Anleitungen). Es gibt auch spezialisierte Firmen, die ältere Injektoren prüfen/aufarbeiten können /wenn es denn an denen liegt.   Ich hatte diese "Herausforderungen" so (noch) nicht. AGR-Reinigung sehr wohl.   So, ich hoffe, daß ich nicht zu ausführlich war und wünsche viel Erfolg und verbleibe mit freundlichen Grüßen     hedwig  
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