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Hatta

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"Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst. Übersteuern ist, wenn Du ihn nur hörst." Walter Röhrl

 

Hol Di fuchtig!

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Geht doch! :)

 

Wie so viele andere hast Du nicht die Bilder URL verwendet, sondern die URL, mit der das Bild auf der Page des Providers mit allem möglichen drumrum dargestellt ist!

Es muß aber die URL genau dieses einzelnen Bildes sein! ;-)

 

83V8Q.jpg

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 07.04.2016 um 15:38 Uhr ]

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[ Diese Nachricht wurde editiert von steve55 am 11.04.2016 um 21:58 Uhr ]

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von steve55 am 11.04.2016 um 21:59 Uhr ]

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von steve55 am 11.04.2016 um 22:00 Uhr ]

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von steve55 am 11.04.2016 um 22:00 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von steve55 am 11.04.2016 um 22:01 Uhr ]


Grüße

Stefan

 

 

Die Horizonte der Menschen sind verschieden.

Bei manchen ist das Sichtfeld so eingeengt, dass es sich auf einen einzigen Punkt beschränkt.

Den nennen sie dann Standpunkt.

 

 

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    • Die Vorschriften sagen aber auch, das dein Rücklicht ein E Prüfzeichen haben muss.  Dieses E Prüfzeichen wird mit den entsprechenden Leuchtmitteln erteilt.  Desweiteren stehen auf der Streuscheibe deiner Rücklichter Kürzel was in der Rückleuchte verbaut ist und mit welchem Leuchtmittel sie zu betreiben sind.  Auch das Kürzel AR fehlt deinem Rücklicht.  Natürlich ist es gut möglich, dass der Tüv das nicht bemerkt oder es deinem Prüfer schlicht egal ist.  Legalisieren kann man sowas nur mit einem Lichtgutachten im Labor welches tausende Euro kosten würde.    Deswegen..... ja witzig aber trotzdem vollkommen nicht legal. Da ist vollkommen egal ob grundsätzlich die Gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden oder nicht. Ohne Prüfzeichen welches gültig ist (deines ist, solange die falschen Leuchtmittel verbaut sind, in jedem Fall erloschen) keine Zulassung/Betriebserlaubnis.      Gängige Kürzel sind :    A: Begrenzungslicht (auch Standlicht genannt). B  Abblendlicht. R: Fernlicht. RL: Tagfahrlicht (Running Light). B: Nebellicht. F: Nebelschlussleuchte. AR: Rückfahrscheinwerfer. S1: Bremsleuchte. 1a, 1b, 2a: Blinkleuchten (vorn oder hinten).   Kombinationen und Lampentypen: HCR: Abblendlicht und Fernlicht können gleichzeitig eingeschaltet werden.    HC/R: Abblendlicht oder Fernlicht (kann nicht gleichzeitig eingeschaltet werden).    X: Für AFS-Scheinwerfer (Advanced Frontlight System), die ihre Ausleuchtung je nach Geschwindigkeit und Lenkeinschlag anpassen.    DC: Xenon-Abblendlicht.    DR: Xenon-Fernlicht.    D (z.B. D1, D2, D3, D4): Steht für Entladung (Discharge) und bezeichnet die verschiedenen Entwicklungsversionen von Xenonlampen.    H (z.B. H4, H7): Zeigt den Typ einer Halogenlampe an, wie sie früher in den Scheinwerfern verwendet wurden. 
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