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cbrandi

Querparken oder die Lust eines frustierten Wichtigtuer

Empfohlene Beiträge

Moin

Meine &€@"&€& :-x bin ich sauer

Da stelle ich meinen lütten heute Morgen quer in eine Lücke (prima HH City und ein freier kostenloser Parkplatz ) und jetzt schaue ich aus dem Fenster und sehe da so einen Jungen pickligen frustierten parkraumüberwacher

Als ich ihn drauf ansprach das dies geduldet wird in Hamburg und ich den Parkraum optimal ausnutzte und auch keinen behindere bekam ich als Antwort " sie können ja Widerspruch einlegen"

Mein Gesicht zur Faust geballt ging ich da ich kurz vor Beamten Beleidigung stand

Hatte hier das jemand schonmal , müsste jemand

Zahlen ist hier irgendwo ein Anwalt im Forum

Gr

Andi

PS Fotos kommen noch und sorry für Rechtschreibfehler haue grade voller Wut in mein Handy

 

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Denken ist wie googeln nur viel krasser

 


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Aufregen bringt doch nix.. Wenn das in HH geduldet wird, legst eben Widerspruch ein und gut..

 

Jede Minute über den Zeitaufwand ist pure Verschwendung ;-)

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Aus Deinem Profil kann man zwar nicht sehen, welchen 42 Du hast, aber in einen Beitrag von Dir erwähnst Du die Start- Stopp Automatik. Also gehe ich davon aus, dass Du einen 451 fährst, der vermutlich für das Querparken zu lang ist.

 

Wir haben schon einige Beiträge zu dem Thema hier im Forum, deshalb mal eine kurze Info. Die Städte handhaben das wirklich recht unterschiedlich. Die einen dulden das, die anderen nicht. Innerhalb der Stadtverwaltungen gehen die Mitarbeiter dann auch noch einmal unterschiedlich mit der Sache um, was die Situation noch einmal unübersichtlicher macht.

 

Rechtlich ist es so, das ein Fahrzeug nach hinten mit Katzenaugen abgesichert sein muss, damit es bei Dunkelheit oder schlechten Lichtverhältnissen als Hindernis erkennbar ist. Beim Querparken geht das natürlich dann nicht.

 

Du kannst ja versuchen, beim Ordnungsamt nachzufragen .... alleine schon wegen der einheitlichen Regelung. Denn wenn eine Verwaltung in einer Sache entschieden hat, dann muss sie in einer gleichgelagerten Sache auch so entscheiden. Verwaltungsgrundsatz)

 

Allerdings bist Du dabei wirklich auf den guten Willen des Verhandlungspartners angewiesen, denn der 451 ist wirklich zu lang für quer. Er ragt auch aus einer Normbox heraus in den fließenden Verkehr.

 

Gruß, Rolf


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Das war bestimmt ein Beamter und der war noch voll Eifer und Arbeitslust? Mach mal Bilder und stell die hier ein, dann gibt es ein komplettes Bild.

 

Strafzettel ist zwar ärgerlich, aber kannste nix machen in der Regel ... Die Kommune braucht wohl Geld!


VW seit 2015 auf der schwarzen Liste! 

VW Lemminge :classic_ninja::classic_blink::classic_ninja: gibt es viel zuviele (leider)

Da ist Greenpeace dagegen zu 100% Glaubwürdig !!!

 

Kauft ausländische Kfz, halten länger, sind etwas günstiger, rosten eventuell etwas schneller wie MB :classic_biggrin:

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Na, es geht doch nicht ums Geld! :-D

 

Es geht um die Verkehrssicherheit und darum, dass die Leichtigkeit des fließenden Verkehrs nicht negativ beeinträchtigt wird! :)

 

Gruß, Rolf

 

 


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Leichtigkeit des fließenden Verkehrs nicht beeinträchtigt wird... Genau das tun sie mit ihrer "Busbeschleunigung" in letzter Zeit ganz erheblich! Klar, sieht es so aus, als würden die Busse schneller vorankommen, wenn man einfach den Rest des Verkehrs verlangsamt! Stellt denen mal jemand n Knöllchen aus?

 

Und es kommt ganz auf die Parklücke an, es gibt eine Menge Lücken, wo auch ein 451 prima quer rein passt, ohne in die Fahrbahn oder den Radweg hineinzuragen.

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Eine räumlich zweidimensional ausgedehnte Ansammlung dichtstehender hochstämmiger Holzgewächse reflektiert auftreffende Schallwellen in gleichem Maße, wie sie sie empfangen hat.

 

sf-sig.jpg

 


Eine räumlich zweidimensional ausgedehnte Ansammlung dichtstehender hochstämmiger Holzgewächse reflektiert auftreffende Schallwellen in gleichem Maße, wie sie sie empfangen hat.

 

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Sorry, aber wie schon vorher beschrieben. Sollte dein smart in die Fahrbahn, Radweg, Fußgängerweg oder sonstiges hinein ragen, ist der Strafzettel nur gerechtfertigt. Geduldet hin oder her, rechtlich könnte es jedoch schwierig werden.

Mein Kollege musste mit seinem Fahrrad auch schon mal einen dieser "bequemen Querparker" ausweichen, musste vom Radweg auf die Straße und wurde dort von einem PKW angefahren. Nach der gerichtlichen Verhandlung und dessen Strafe dürfte der smart Fahrer zukünftig das Querparken jedenfalls unterlassen.

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Ja, so natürlich nicht, das dürfte uns allen klar sein!

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Eine räumlich zweidimensional ausgedehnte Ansammlung dichtstehender hochstämmiger Holzgewächse reflektiert auftreffende Schallwellen in gleichem Maße, wie sie sie empfangen hat.

 

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Moin

So nach etwas Sonne und ein ganz kleines Eis an der Elbe hab ich mich etwas abreagiert trotzallem werden der jungspunt und ich wohl keine Freunde mehr

:-x

Zum parken also ich stand wie gesagt quer mit den Hinterräder direkt gegen den Kantstein also ragen ca 10 cm in den Fußweg nach vorne in die Fahrbahn na lass es ebenso 10 cm gewesen sein .

Jedenfalls ragt jeder Außenspiegel mehr auf den Gehweg bzw Straße . Der Parkplatz besteht aus so einer Art Kopfsteinpflaster also schon älteren Baujahres und damals wurde noch etwas breiter gebaut.

Also ich werde jetzt abwarten was mir schriftlich vorgeworfen wird . Aber handeln werde ich auf jeden Fall

Nennt mich Korinthen kacker aber alles lasse ich mir nicht gefallen vor allem von einen der grade aus den Windeln ist

Bilder kommen morgen ich muss sie erst uploaden

Gr

Andi

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Denken ist wie googeln nur viel krasser

 


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Quote:

Am 05.06.2015 um 21:38 Uhr hat cbrandi geschrieben:
Moin

So nach etwas Sonne und ein ganz kleines Eis an der Elbe

 

Da haben wir etwas gemeinsam, heute auch am Oberlauf der Elbe,dort ists fast noch ein bächlein, noch vor hradez kralove ein kleines eis genossen.

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Aber bitte denk daran, nach Deinem Einspruch kann direkt ein Bußgeldbescheid (Verwarngeld + Verwaltungsgebühren 23,50) folgen. Und zwar ohne weitere Einlassung.

 

Meine Empfehlung, wenn das Verwarngeld bei Dir eingeht, gehst Du persönlich zu dem zuständigen Sachbearbeiter und erklärst ihm höflich die Situation. Wenn Du auf Verständnis triffst, dann nimmt man das Verwarngeld zurück. Ich glaube aber nicht, dass die Verwaltung querparken generell dulden wird. Das wird immer eine Ermessensentscheidung des Außendienstmitarbeiters bleiben.

 

Und wichtig, mit Höflichkeit, einer sachlichen Argumentation und auch Einsicht kommt man weiter, als mit Wut im Bauch.

 

Gruß, Rolf

 

PS: Ich habe früher mehrere zehntausend Verwarn- und Bußgelder bearbeitet und war bei Ein- und Widersprüchen sehr kulant. Der Ton macht die Musik!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Triking am 05.06.2015 um 22:25 Uhr ]


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Eigentlich müsste es in Hamburg direkt verboten werden, "Falsch"parkern irgendwas anzuhängen! Stattdessen müsste für jedes aus Verzweiflung suboptimal abgestellte Fahrzeug ein Verwarngeldbescheid in die Behörde flattern, die die Parkplatznot hier verzapft hat, dann würde sich auch endlich mal was ändern! Nicht wie jetzt, wo man sich an den zusätzlich in die Kassen gespülten Geldern ergötzt und darüber genüsslich die Hände reibt...

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Hai Andi.

 

Da ich auch gerne quer parke (habe einen 42), habe ich für einen evtl. nötigen Einspruch immer ein Aktenzeichen des BGH zur Hand:

 

Hier drauf drücken.

 

Das Urteil sollte Dir bei Deinem Widerspruch helfen :)

 

cu

Frank

 

P.S. halt uns mal auf dem laufenden

 

 

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Smart Fortwo CDI Cabrio

 

 

 


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Hi Andi, was genau, ( Tatbestandsnummer !) wird dir vorgeworfen ?

 

 


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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Also das oben verlinkte Urteil kannst Du getrost vergessen. Es ist von 2005 und damit für einen kürzeren 450er. Der Tatbestand "schräg geparkt" ist nicht minder "schräg", da hatte das Gericht leichtet Spiel.

 

Deshalb - wie schon gefragt - teil mal den Tatbestand mit, wenn die Anhörung vorliegt.

 

Gruß, Rolf


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Moin Focus

Vorgeworfen wird mir das ich mit meinen Hintern, also mit meinem Heck In den Fußgängerweg reinrage

Wie gesagt nachgemessen habe ich es waren ganze 10 cm

Jetzt muss ich erstmal das schreiben abwarten und dann werde ich dort mal ganz lieb und nett vorstellig werden

Ich danke erstmal für die ganzen Tipps hier im Forum

Und ich halte euch auf dem laufenden

Gr

Andi

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Also es mag ja chic sein, über Beamte zu lästern (o,k., es wurde ja nicht gelästert). Aber die Parkraumüberwacher sind Angestellte. Aber nichts desto trotz. Ich würde einen vernünftigen Brief mit Hinweis auf den knappen Parkraum an den Leiter der Abteilung schreiben, keine email. Oder persönlich mit ihm/ihr sprechen, allein schon, um zukünftig eine klare Regelung zu bekommen. Normalerweise werden Bilder gemacht. Schau die dir mal an mit dem Herrn/der Frau.

 

Rolf hat Recht! Der Ton macht die Musik!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von hp2 am 07.06.2015 um 06:42 Uhr ]


A 180 CDI, Autronic, 2012

Passion Cabrio, CDI, 2010

 

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Am 07.06.2015 um 00:39 Uhr hat cbrandi geschrieben:
Moin Focus

Vorgeworfen wird mir das ich mit meinen Hintern, also mit meinem Heck In den Fußgängerweg reinrage

Wie gesagt nachgemessen habe ich es waren ganze 10 cm


 

Tja, dass wäre, wenn es dumm läuft, blöd für dich, 10 cm sind 10 cm zuviel und somit der Strafzettel eventuell gerechtfertig.

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von gsr am 07.06.2015 um 08:49 Uhr ]

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Quote:


Tja, dass wäre, wenn es dumm läuft, blöd für dich, 10 cm sind 10 cm zuviel u

 

Tja, 10 cm mehr oder weniger machen schon mal was aus :-D


A 180 CDI, Autronic, 2012

Passion Cabrio, CDI, 2010

 

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Na wo sind die Bilder? Das Eis war wohl zu gut ... :-D

 

 


VW seit 2015 auf der schwarzen Liste! 

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Am 07.06.2015 um 08:52 Uhr hat hp2 geschrieben:
Quote:




Tja, 10 cm mehr oder weniger machen schon mal was aus :-D



 

Hehe, der war gut :-D Fast schon etwas für die Troll-Garage :lol:

 

Gruß, Rolf

 

PS: Warten wir mal auf den Tatbestand. Würde mich auch interessieren, wie der Außendienstler das bewertet hat.



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Am 07.06.2015 um 00:39 Uhr hat cbrandi geschrieben:
Moin Focus

Vorgeworfen wird mir das ich mit meinen Hintern, also mit meinem Heck In den Fußgängerweg reinrage


 

Ok, so weit so gut. Also "Gehwegparken" wird dir vorgeworfen. Da du aber den Gehweg nicht mit den Rädern beparkt hast, sondern mit einem Überhang deines Wagens, ist die Situation eher unklar.

 

Es dürfte auch ein Foto vh. sein. Das ist heute allgemeiner Standard.

 

Ich würde zum Sachbearbeiter gehen und dahingehend argumentieren und fragen warum die Überwachungskraft ANDERE Fahrzeuge mit "Überhängen" = Spiegel, auf Gehweg, NICHT verwarnt hat. Überhang ist Überhang. Egal ob unten oder oben. Fakt ist dass die Reifen nicht auf dem Gehweg standen.

Fakt ist leider auch dass Überhänge zum Fahrzeug zählen.

 

Sicher gilt das Opportunitätsprinzip, aber ganz so einfach ist es auch nicht, der Übergang zur Rechtsbeugung ist gleitend...

 

D.h. in diesem Falle dich wegen 10cm Stoßstange zu verwarnen und einen vor dir stehenden Sprinter, etc, dessen Spiegel 15cm in den Gehweg ragt, NICHT zu verwarnen, das wäre Rechtsbeugung.

 

 

Wenn man dich 100% rechtsssicher dran kriegen kann, dann nur mit einer Behinderung des Fußgängerverkehrs.

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Focus-CC am 07.06.2015 um 15:40 Uhr ]


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Der Beitrag ist zwar nun schon etwas länger her, aber mich interessiert trotzdem, wie sich der Fall gelöst hat.

Habe mal in einem Bußgeldkatalog recherchiert und mehrere Möglichkeiten gefunden, die zutreffen könnten:

 

-Parken auf Rad- und Gehwegen mit Behinderung-->25 Euro

 

Parken in einem Fußgängerbereich-->30 Euro

 

Was trifft zu? Und, falls der Threadsteller das noch liest, wie ging der Fall aus?

 

Liebe Grüße

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Moin

Doch doch eine Antwort habe ich seit gestern

 

 

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von cbrandi am 19.06.2015 um 16:22 Uhr ]

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von cbrandi am 19.06.2015 um 16:24 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von cbrandi am 25.06.2015 um 16:14 Uhr ]


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Hallo Andi,

 

zahlen und vergessen - lohnt den Ärger nicht!

 

Du hast aber Recht, die Begründung ist an den Haaren herbeigezogen.

Wie Heiko schon schrieb, würde mich mal ein Foto interessieren, wo zu sehen ist wie ein "SUFF" direkt am Kantstein hinter dem geparkten Smart steht und dabei mit seinen Rückspiegeln den Breiten macht.

 

Gruß

Marc

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Spritmonitor.de

 

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    • Hey zusammen... Seit 2-3 Jahren ca. spinnt meine Heizung im Smart 451 (Baujahr 2013, Turbo-Modell). Während der Fahrt, wenn der Heizlüfter an ist, strömt plötzlich kalte Luft raus. Manchmal bleibt es sekundenlang so, manchmal sogar länger und schaltet dann wieder automatisch auf warm. Falls es nicht automatisch geschieht, stelle ich den Lüfter kurz auf kalt und dann wieder auf Warm. Meistens hilft es und bleibt dann eine Weile wieder warm. Solange es draußen nicht kalt ist, stört mich das ganze ja nicht. Aber über die Wintermonate kann das Problem schon nerven morgens auf dem Weg ins Büro.   Smart Werkstatt sagt, dass die nichts erkennen können. Ja wie denn auch? Mann muss schon ne Weile fahren, und den Lüfter nicht eben mal für 1 Minute an machen. Finde es ohnehin suspekt, wenn mir eine SMART-Werkstatt sagt, dass die das Problem nicht kennen. Ich meine, es handelt sich um eine Heizung. So eine neue Erfindung ist das jetzt nicht und ich bin sicherlich auch nicht der erste Kunde der das Problem anspricht.  Btw, ich hab das Problem zwei mal angesprochen, an zwei aufeinander folgenden Jahren (bei der Jahres-Inspektion).   Hat oder hatte jemand auch das Problem? Ich hab das ganze Problem mal der KI geschildert und heraus kam, dass evtl. der Potentiometer defekt ist. Kannte diesen Begriff vorher noch nicht einmal.   Ich sag schonmal Danke.... 
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