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smart-

Inspektion SC oder ATU,wegen der Garantie

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Am 15.09.2015 um 23:29 Uhr hat smart- geschrieben:
der smart ist unser zweit wagen um Kleinigkeiten zu erledigen wie Einkäufe Kind vom Kindergarten holen. wir fahren noch einen 330d touring

Aha, ich hole mir also einen Diesel, der sich ja nur für Vielfahrer lohnt, um dann einen Zweitwagen für Kurzstrecken zu holen :roll:

 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

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Am 16.09.2015 um 00:51 Uhr hat smart- geschrieben:
dann schreib`mal deine alternativen empfehlungen?, bin mal ganz gespannt! :)

Du musst meine Ausführungen schon bis zum Ende lesen und verstehen! ;-)

Quote:

Am 14.09.2015 um 17:20 Uhr hat Ahnungslos geschrieben:
aber er wohnt ja in Hessisch-Kongo! :)

Das soll bedeuten, daß Du im Gegensatz zur mir in einer strukturschwachen Gegend wohnst, was dies betrifft, in der die Alternativen nicht vorhanden sind.

 

Geh zu Deinem Bosch Dienst und lass dort die Inspektion machen.

Du brauchst Dich aber nicht wundern, wenn sich Deine Garantie dann quer stellt, wenn es um Leistungen geht!

Das kann dann sogar bis zu einem Rechtsstreit gehen, wenn Du Lust darauf hast, bitte!

Dazu wäre dann wieder eine Rechtsschutzversicherung nicht das schlechteste, denn Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei verschiedene paar Stiefel!

 

Denn wie sagt man so schön:

Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand! :)

 

Wie gesagt beginnt das bereits damit, daß der Begriff Garantie in verschiedenen Zusammenhängen verwendet wird, die rechtlich total unterschiedlich zu bewerten sind! Es gibt fast keinen Begriff, der so inflationär in den verschiedensten Zusammenhängen gebraucht wird wie Garantie! Und dies auch in den Medien und vor allem im Internet!

Der Begriff Garantie ist quasi in vielen Fällen leider nur die Übersetzung für Verarsche, der bedeutet gar nix!

Zu einer Garantie gibt es auch immer Garantiebedingungen und genau die solltest Du aufmerksam durchlesen!

 

Auch die Jung & Smart Garantie dürfte wie viele andere Garantien oder Garantieverlängerungen, auch wieder so ein volksverdummendes Wort, das ich leiden kann wie Zahnschmerzen, keine Garantie im eigentlichen Sinne sein, sondern ein Versicherungsvertrag mit einer geschönten Bezeichnung!

Und für diese Verträge können im Gegensatz zu der gesetzlich geregelten Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung sehr wohl eigene Bedingungen gemacht werden, die man einhalten muß, weil es sich dabei eben um keine Garantie im herkömmlichen Sinne handelt!

Und wenn in diesem Vertrag Vertragsbedingungen genannt werden, dann ist dies vollkommen rechtlich abgesichert und Du darfst Dich nicht wundern, wenn Du Nachteile erleidest, wenn Du diesen Vertragsbedingungen zuwiderhandelst!

 

Eigentlich bräuchtest Du für Deinen Fall keine Aussage aus einem Forum, in dem sich 99% überhaupt nicht mit der Materie auskennen, mich eingeschlossen, sondern die Beratung durch einen Anwalt!

Alles andere kannste Deinem Frisör geben! ;-)

 

Du darfst mich jetzt aber nicht falsch verstehen, ich bin selbst kein Freund der SCs, einige Leute, die schon länger hier sind, vor allem SC Mitarbeiter wissen da ein Lied davon zu singen! :)

Aber manchmal muß man einfach selbst abwägen, was man tut!

Was würde denn die Aussage von jemand aus dem Forum, daß Du die Inspektionen in einem anderen Etablissement machen lassen kannst, im Streitfall bringen?

Richtig, gar nix!

Deshalb wäre alles andere als eine verbindliche anwaltliche Auskunft in Deinem Fall nur Augenwischerei, sonst gar nix!

Und selbst damit könnte es noch im Zweifelsfall in einem Rechtsstreit enden!

 

Es gibt genügend Institutionen, allen voran die Versicherungen, die eigentlich im Unrecht sind, aber trotzdem einen Rechtsstreit anzetteln und alles in die Länge ziehen, weil sie darauf bauen, daß ihre Rechtsabteilung den längeren Atem hat oder zumindest in einem Vergleich davon kommen, der billiger ist als die ursprünglich berechtigte Forderung! Vor allem wenn es um höhere Beträge geht, in Deinem Fall dann wohl eher nicht, wird da mit allerlei harten Bandagen gekämpft, um die arme Wurst auf der anderen Seite mürbe zu machen!

 

Da können vor allem Versicherungsnehmer von den allseits favorisierten Berufsunfähigkeitsversicherungen ein Liedchen von singen! Die werden von den Versicherungen trotz positiver gutachten verarscht von vorne bis hinten und von oben bis unten!!!

 

Langer Rede kurzer Unsinn:

Hier wird Dir niemand eine verbindliche Auskunft geben können, die Dich weiter bringt.

Es ist Deine Entscheidung und Du musst dann eben mit den Folgen klar kommen!

Wie so oft im Leben! ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 16.09.2015 um 07:54 Uhr ]

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... oder in aller Kürze zusammengefasst:

 

 

Quote:

Am 11.09.2015 um 17:13 Uhr hat tutur geschrieben:
Es gilt was in den Garantiebedingungen steht.

Die hast Du schließlich auch unterschrieben.


...

-----------------

Das Leben ist zu kurz um langweilige Autos zu fahren!

 

Die SMART Roadster Community bei XING: https://www.xing.com/net/src

 

A.gif6666313531366337.jpgc.gif

 

Bastelst Du noch, oder fährst Du schon ... ???

 

RS-c.bl.zl.gif seit 2008 und smartjehette2.gif seit 2011

 


Bastelst Du noch oder fährst Du schon?

Das Leben ist zu kurz um langweilige Autos zu fahren!

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Naja, dort bekommst Du dann bestimmt die erhoffte qualifizierte Antwort, wenn schon die Ahnungslosen in diesem Forum es nicht schaffen! :roll:

Auf diese Auskunft kannst Du dich dann im Konfliktfall auch berufen, da lassen die sich im SC bestimmt davon beeindrucken! :lol:

 

Und auch dort verwechselt und vermischt man wie üblich die Sachmängelhaftung, Gewährleistung und Garantie, die eigentlich komplett andere rechtliche Zusammenhänge haben, miteinander!

 

Eine gewisse Naivität kann ich Dir da nicht absprechen! ;-)

 

Auch wenn das nicht das ist, was Du vielleicht hören wolltest! :)

 

By the way, ich könnte Dir noch ein paar Foren zum Smart nennen, bei denen Du mit dieser Frage vorstellig werden kannst! Die geben Dir dann bestimmt eine auch für Smart verbindliche Auskunft, nach der sich Dein SC dann richten muß! :roll:

 

Meiner ahnungslosen Meinung nach musst Du Dich nach den Garantiebedingungen der Jung & Smart Garantie richten, aber das willst du ja nicht hören!

Und wer nicht hören will, muß eben im Zweifelsfall fühlen bzw. zahlen! ;-)

 

Das war jetzt aber mein letztes Statement zu diesem Thema!

Dann hast Du Ruhe vor mir!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 16.09.2015 um 13:21 Uhr ]

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Wenn man in eine freie Werkstatt geht, sollte man sich sicher sein, dass die auch was von dem Auto verstehen.

Denn was bringt es wenn die Werkstatt billig ist und von Smart null Ahnung hat?!

 

Ein Fall, den ich vor kurzem hatte:

ich war vor Monaten beim Boschdienst, weil mein rechtes Abblendlicht kaputt war. Boschdienst: kein Problem, wir machen Ihnen eine neue rein. Im Parkhaus stellte ich dann fest, dass die Ausleuchtung komisch war. Nochmal hingegangen, die hatten die Lampe nicht richtig reigemacht. Mein rechtes Licht war aber immernoch dunkler als das Linke.

Weil ich viel LS fahren muss und es bald früh dunkel wird bin ich zu MB gegangen und habe mir 2 neue Lampen einsetzen lassen. Als der Meister mir die Boschbirne gezeigt, hat bin ich erschrocken : die silberspitze der Lampe war schwarz, deshalb war die rechte Seite nicht so hell. Die MB Birnen haben eine tolle Ausleuchtung, so wie es schein soll :) .

Was ich damit nur sagen wollte: man soll nicht am falschen Ende sparen, den sonst zahlt man unter Umständen doppelt. Lieber zahle ich etwas mehr und die Leute kennen sich mit dem Smart aus als das sie keine Ahnung haben und ich hinterher den Ärger.

Werde den nächsten Ölservice plus bei MB machen lassen. Bei denen darf ich mein Öl mitbringen und Wischwasser, dann wird's auch nicht zu teuer :-D


Viele, viele bunte Smarties! :)

Lasst mal den Kleinen vor, der sieht nix! :-D

Smart Passion, 71 Ps, mhd, BJ 2008.

Optisch und technisch in Bestform! :)

Spritmonitor.de

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@FredMM schrieb am 16. September 2015 um 20:56:50 Uhr:
Leg das Öl einfach in den Kofferraum, sag dem Serviceberater dass es dort ist und die es verwenden sollen.
Ist es von Smart freigegeben, spricht nichts dagegen, dass sie es nicht verwenden.

 

Doppelte Negation: Es spricht nichts dagegen, daß sie es nicht verwenden!

Dann verwenden sie es auch nicht, weil ja nichts dagegen spricht! :)

Ich würde ja sagen, es spricht nichts dagegen, daß sie es verwenden!

 

Meine Nerven, schreiben die bei MT einen Blödsinn, das halt ich ja im Kopp ned aus! :roll:

 

Falls der TE hier noch mitliest, lass Dir sagen, daß Du in dem Etablissement, in dem Du die Inspektion machen lässt, vorher nachfragen musst, ob die mitgebrachtes Öl akzeptieren und verwenden, davon kannst Du eben nicht einfach ausgehen wie die das dort bei MT tun!

Es gibt nämlich durchaus Werkstätten, die dies kategorisch ablehnen!

Daran ändert auch nichts, daß es von Smart bzw. MB freigegeben ist!!!

Es gibt für Werkstätten keine Verpflichtung, daß mitgebrachtes Öl verwendet werden muß!!!

Diese Entscheidung trifft jede Werkstatt für sich!

Das machen zwar viele, mitgebrachtes Öl zu verwenden, aber längst nicht alle!

 

Da kommt dann natürlich Freude auf, wenn Du einen Kanister Öl gekauft hast und die Dir mitteilen, daß sie dies nicht verwenden werden! :)

 

Und das Öl einfach in den Kofferraum zu legen und es dem Serviceberater sagen ist auch Nonsens im Quadrat, da brauchst Du Dich nicht wundern, wenn der Kanister dann nach der Inspektion ungeöffnet im Kofferraum liegt und ungefragt teure Plörre eingefüllt wurde.

An eine derartige Anweisung kann sich dann natürlich niemand mehr erinnern! :roll:

In solchen Fällen ist in der Werkstätten Alzheimer stark verbreitet!

 

So etwas muß schriftlich in dem Auftrag fixiert werden, alles andere kann durchaus in einem persönlichen AHA Erlebnis enden! ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 20.09.2015 um 10:17 Uhr ]

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Schon schlimm,das hier eine Person beratungsresistent ist.

da geben sich hier Mitglieder mühe schreiben sich die Finger wund und was bringst? Null Nathan. Sollten eigentlich zum Stammtisch gehen,dda gibt's die besten halbwahrheiten In schwallformschwallform.und da fällt Dummheit nicht auf,bbei Pegel erst recht nicht.

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    • Also weißt Du nicht, was Du da tust. Egal, ist nicht mein Auto.     Ja klar 😁. Zur Theorie: gehen wir mal davon aus, dass ein billiges Radio ca. 500mA im Ruhebetrieb benötigt. Das ist bei einer 45Ah Batterie (Ah = Amperestunden) vom Benziner theoretisch 90 Stunden Betrieb, in der Praxis ist die Batterie nach etwa 3 Tage wegen Unterspannung leer. Also nix mit "weit über eine Woche".     Hoffentlich auch gut isoliert und nicht einfach nur Isolierband drum. Aber wie gesagt, ist nicht mein Auto.   Mal zum Thema elektrische Laien. Ich arbeite ehrenamtlich in einem Repaircafé und es ist gruselig, was ich da zum Teil in die Finger bekomme, wenn die Leute erst einmal selber versuchen ihre Geräte zu reparieren. Mit Strom ist echt nicht zu spaßen und auch 12V können Dir die Karre abfackeln, incl. deiner Garage und Haus. Deshalb rate ich immer dazu, wenn man keine Ahnung hat einfach mal die F..........inger davon lassen.
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