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River_Silver

Rückrüsten auf normal Fahrwerk

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Mein Smart 450, Newliner, 11/2001, McPherson Federbeine vorn, hat KAW Tieferlegungsfedern vorn und hinten sowie Sportdämpfer drin.

 

Das ist auch so in den Papieren eingetragen. Nun ist mir das Fahrzeug damit eigentlich viel zu hart und unkomfortabel. Das man aus dem Smart keine Sänfte machen kann ist mir bewusst, aber etwas bequemer kann es ruhig sein.

 

Wie sieht das denn beim Rückrüsten aus, muss das entsprechend in den Fahrzeugpapieren berücksichtigt werden? Also die Tieferlegungsfedern inkl. der Dämpfer austragen lassen oder einfach drin stehen lassen und original Fahrwerk wieder rein machen?

 

Den umgekehrten Fall hatte ich noch nicht, daher die Frage in die Runde.


Viele Grüße

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Umgekehrter Weg notwendig

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Also austragen lassen, sprich vorführung wie bei einem Umbau auf Sportfahrwerk

 

 


Viele Grüße

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Jupp

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Das ist wieder mal totaler Quatsch. Orginalfahrwerk einfach einbauen und gut ists. An den Papieren brauchst nichts zu ändern, da du ja den Orginalzustand wieder herstellst.

 

 

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Wenn ich meine Speedys wieder durch die Originalbereifung auf Originalfelgen ersetze, muß ich dann die Speedys auch wieder austragen lassen? :-?

 

 

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Ja, lieber Ahnungsloser, das musst Du jeden Herbst und im Frühjahr dann wieder machen :-D

 

 


Wieselchen darf das!!!

sos.jpg

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Moin,

 

dieser Umbau wird tatsächlich kontrovers im Internet diskutiert - je nach Prüfer ist es mal notwendig mal nicht. Wenn man befürchtet Probleme zu bekommen, kann man es austragen lassen, bei mir sehe ich aber keine notwendigkeit die H&R Federn austragen zu lassen, da die Höhe meines Smart mit zwei Werten unter Punkt 20* angegeben ist 1520 - 1520. In der Zulassungsbescheinigung steht:

 

zu 20: M.GEÄNDERT Fahrwerksfedern H&R - es folgen Kennzeichnung, Windungen, Drahtstärke und Farbe.

 

M.GEÄNDERT kann Mindesthöhe oder Maximalhöhe geändert heissen, wobei Maximalhöhe in meinen Augen keinen Sinn macht, da gleichzeitig dann die Mindesthöhe geändert worden wäre und die Eintragung anders hätte lauten müssen.

 

Was im Umkehrschluß bedeutet, dass die Maximalhöhe ja immer noch gültig ist und somit bei einer Rückrüstung eine Änderung eintreten würde, die von der Zulassungsbescheinigung abgedeckt und somit nicht eintragungspflichtig ist.

 

Den Einwand, dass der Einbau des Serienfahrwerks abgenommen werden muss halte ich für nicht relevant, denn bei der Abnahme wurde hauptsächlich die Freigängigkeit der Räder i.V.m. dem Fahrwerk geprüft - zwangsweise wird da der korrekte Einbau geprüft.

 

Dennoch ist es so, dass beim Ersatz von Fahrwerksteilen (Federn, Buchsen, Trägern, Stabilisatoren, etc.) inkl. Bremse keinerlei extra Prüfung vorgeschrieben ist, dafür gibt es die Hauptuntersuchung.

 

 

Gruß

Marc

 

*Feld (20): Höhe in mm

Der Wert ist aus dem CoC bzw. der Datenbestätigung zu übernehmen. Aus dem bisherigen Fahr-

zeugbrief ist die Angabe aus Ziffer 13 “Maße über alles mm Höhe” zu übernehmen. Sind Span-

nenangaben eingetragen, sind der Minimalwert und der Maximalwert mit einem Bindestrich (-) ge-

trennt darzustellen (z. B. 2850-2865).

Die Spannenangaben sind ggf. aus den Feldern “Bemerkungen” zu entnehmen. Bei Übernahme

der Daten aus den Referenzdateien des Kraftfahrt-Bundesamtes ist zu beachten, dass der Mini-

malwert und der Maximalwert in getrennten Datenfeldern dargestellt wird.

Sind Angaben nicht vorhanden, ist ein Strich ( -) einzutragen

 

Quelle KBA Leitfaden_Ausfuellung_Zulassungsbescheinigung_Teil_I_und_II_pdf

 

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Brutus.jpg

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von yueci am 07.01.2016 um 11:32 Uhr ]

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Am 07.01.2016 um 09:12 Uhr hat Ahnungslos geschrieben:
Wenn ich meine Speedys wieder durch die Originalbereifung auf Originalfelgen ersetze, muß ich dann die Speedys auch wieder austragen lassen? :-?



 

Wenn die nicht "ww. (wahleise)" oder mit "auch genehmigt" eingetragen sind, ja!

 

Federn müssen ausgetragen werden, da die nicht wahlweise eingetragen werden (können).

 

 

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Quote:

Am 07.01.2016 um 11:08 Uhr hat yueci geschrieben:
Moin,



dieser Umbau wird tatsächlich kontrovers im Internet diskutiert - je nach Prüfer ist es mal notwendig mal nicht. Wenn man befürchtet Probleme zu bekommen, kann man es austragen lassen, bei mir sehe ich aber keine notwendigkeit die H&R Federn austragen zu lassen, da die Höhe meines Smart mit zwei Werten unter Punkt 20* angegeben ist 1520 - 1520. In der Zulassungsbescheinigung steht:



zu 20: M.GEÄNDERT Fahrwerksfedern H&R - es folgen Kennzeichnung, Windungen, Drahtstärke und Farbe.



M.GEÄNDERT kann Mindesthöhe oder Maximalhöhe geändert heissen, wobei Maximalhöhe in meinen Augen keinen Sinn macht, da gleichzeitig dann die Mindesthöhe geändert worden wäre und die Eintragung anders hätte lauten müssen.



Was im Umkehrschluß bedeutet, dass die Maximalhöhe ja immer noch gültig ist und somit bei einer Rückrüstung eine Änderung eintreten würde, die von der Zulassungsbescheinigung abgedeckt und somit nicht eintragungspflichtig ist.



Den Einwand, dass der Einbau des Serienfahrwerks abgenommen werden muss halte ich für nicht relevant, denn bei der Abnahme wurde hauptsächlich die Freigängigkeit der Räder i.V.m. dem Fahrwerk geprüft - zwangsweise wird da der korrekte Einbau geprüft.



Dennoch ist es so, dass beim Ersatz von Fahrwerksteilen (Federn, Buchsen, Trägern, Stabilisatoren, etc.) inkl. Bremse keinerlei extra Prüfung vorgeschrieben ist, dafür gibt es die Hauptuntersuchung.





Gruß

Marc



*Feld (20): Höhe in mm

Der Wert ist aus dem CoC bzw. der Datenbestätigung zu übernehmen. Aus dem bisherigen Fahr-

zeugbrief ist die Angabe aus Ziffer 13 “Maße über alles mm Höhe” zu übernehmen. Sind Span-

nenangaben eingetragen, sind der Minimalwert und der Maximalwert mit einem Bindestrich (-) ge-

trennt darzustellen (z. B. 2850-2865).

Die Spannenangaben sind ggf. aus den Feldern “Bemerkungen” zu entnehmen. Bei Übernahme

der Daten aus den Referenzdateien des Kraftfahrt-Bundesamtes ist zu beachten, dass der Mini-

malwert und der Maximalwert in getrennten Datenfeldern dargestellt wird.

Sind Angaben nicht vorhanden, ist ein Strich ( -) einzutragen



Quelle KBA Leitfaden_Ausfuellung_Zulassungsbescheinigung_Teil_I_und_II_pdf



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Brutus.jpg





[ Diese Nachricht wurde editiert von yueci am 07.01.2016 um 11:32 Uhr ]


 

 

Das ist vollständiger Quatsch.

 

Deiner Argumentation folgend, hätten die (H&R) Federn im Umkehrschluss überhaupt nicht eingetragen werden müssen. Dazu bräuchten die Federn aber eine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach §22 StVZO.

 

nullzu 20: M.GEÄNDERT Fahrwerksfedern H&R..... heißt einfach: mit geänderten Fahrwerksfedern (nicht mehr die original Federn).

 

Die Höhe wird neu festgelegt, wenn sie ausserhalb, der in der ZB I festgelegten, Maße liegt. Dann wird aber auch eine "umgehende Berichtigung der Fahrzeugpapiere" notwendig, sonst erst bei "nächster Befassung".

 

Bei Rückrüstung in den Urzustand wird grundsätzlich eine Änderungsabnahme notwendig.

 

Ausgenommen ist die wahleise Eintragung (ww. oder auch genehmigt) von Rad/Reifen Kombinationen, Sitzbänken bei Krädern, Beiwagen an Krädern .......

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von H-QU am 09.01.2016 um 10:42 Uhr ]

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Am 09.01.2016 um 10:39 Uhr hat H-QU geschrieben:

Das ist vollständiger Quatsch.



Deiner Argumentation folgend, hätten die (H&R) Federn im Umkehrschluss überhaupt nicht eingetragen werden müssen. Dazu bräuchten die Federn aber eine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile nach §22 StVZO.



nullzu 20: M.GEÄNDERT Fahrwerksfedern H&R..... heißt einfach: mit geänderten Fahrwerksfedern (nicht mehr die original Federn).



Die Höhe wird neu festgelegt, wenn sie ausserhalb, der in der ZB I festgelegten, Maße liegt. Dann wird aber auch eine "umgehende Berichtigung der Fahrzeugpapiere" notwendig, sonst erst bei "nächster Befassung".



Bei Rückrüstung in den Urzustand wird grundsätzlich eine Änderungsabnahme notwendig.

 

 

Was schreibst du da denn für einen Schwachsinn - wo habe ich geschrieben, behauptet oder inkludiert, dass die H&R nicht abgenommen werden müssen ?

 

Du schreibst - "zu 20 M.Geändert: heißt einfach: mit geänderten Fahrwerksfedern" - das "M." lässt du einfach weg weil es sonst nicht zu deiner Behauptung passt ? Was für ein Blödsinn, einfach mal etwas erfinden was nichts mit dem Geschriebenen zu tun hat, echt jetzt ist das deine Argumentation ?

 

Es wird keine neue Höhe festgelegt, sondern nur die Spanne erweitert - du solltest meinen Beitrag besser lesen und verstehen und nicht einfach mal irgend etwas behaupten.

 

Meiner Argumentation folgend muss man die H&R nicht austragen, da die angegeben Spanne in Punkt 20 der Zulassungsbescheinigung sie weiterhin abdeckt - und nicht mehr !

 

Gruß

Marc

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...und noch etwas - mag sein, dass ich völlig daneben liege mit meiner Argumentation und den Schlussfolgerungen daraus, dennoch kann ich einer fundierten Argumentation, die meiner widerspricht folgen und daraus lernen, aber so etwas Plumpes ist nicht schlüssig!

 

Gruß

Marc

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von yueci am 09.01.2016 um 11:35 Uhr ]

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Quote:

Am 09.01.2016 um 12:48 Uhr hat H-QU geschrieben:
m. = mit

 

was ist das bitte für eine hanebüchene Interpretation - dort steht M.GEÄNDERT - dort steht nicht "m.geändertem"!

 

Minimalwert macht am meisten Sinn - Begründung hast du ja bereits zitiert, lies doch bitte noch mal nach was ich genau geschrieben habe. Zudem wäre die Angabe zur Höhe mit geändertem Fahrwerk obsolet ohne angegebenem Wert, da dort nur 1520mm steht - ich hoffe du verstehst was ich meine, denn 1520mm hat mein Smart mit geändertem Fahrwerk nicht mehr!

 

Gruß

Marc

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Am 09.01.2016 um 13:06 Uhr hat yueci geschrieben:
Quote:


Am 09.01.2016 um 12:48 Uhr hat H-QU geschrieben:

m. = mit

 

 

 

was ist das bitte für eine hanebüchene Interpretation - dort steht M.GEÄNDERT - dort steht nicht "m.geändertem"!

 

 

 

 

 

Minimalwert macht am meisten Sinn - Begründung hast du ja bereits zitiert, lies doch bitte noch mal nach was ich genau geschrieben habe. Zudem wäre die Angabe zur Höhe mit geändertem Fahrwerk obsolet ohne angegebenem Wert, da dort nur 1520mm steht - ich hoffe du verstehst was ich meine, denn 1520mm hat mein Smart mit geändertem Fahrwerk nicht mehr!

 

 

 

Gruß

 

Marc

 

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Im Feld 20 der ZB I wird die Höhe des Fahrzeuges angegeben.

 

Die Spanne resultiert aus den unterschiedlichen Ausstattungsvarianten (Gewichte, Achslasten ....) der in der Betriebserlaubnis berücksichtigten Fahrzeuge.

 

Bei geänderten Fahrwerken ist die Höhe neu festzulegen (es sei denn, die neue Höhe liegt in der alten Spanne) .... Rest siehe oben und unter deinem Zitat "Quelle KBA Leitfaden_....."

 

Und ob Du es glaubst oder nicht:

 

"zu 20: M.GEÄNDERT Fahrwerksfedern H&R"

 

heißt:

 

zu (Feld) 20 ( der ZB I): (Begründung für die neu festgelegte Höhe) mit geänderten Fahrwerksfedern (Bauteil) H&R (Hersteller) ...(Identifikation)

 

Wenn dein Smart nun tiefer liegt hat sich entweder:

 

das Auto gesetzt

der aaS oder Pi vermessen

die nette Dame auf dem Amt ver- tan o. tippt

der aaS oder Pi war ein deiner Kerl und hat die Höhe nicht neu festgelegt damit Du die Änderung bei nächster Befassung eintragen lassen konntest

 

 

UND LASS D.N. V. D. ABKÜ I. D ZB I INS BOXH. JAGEN

 

 

 

 

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Quote:

Am 09.01.2016 um 14:13 Uhr hat H-QU geschrieben:
Die Spanne resultiert aus den unterschiedlichen Ausstattungsvarianten (Gewichte, Achslasten ....) der in der Betriebserlaubnis berücksichtigten Fahrzeuge.

Bei geänderten Fahrwerken ist die Höhe neu festzulegen (es sei denn, die neue Höhe liegt in der alten Spanne) .... Rest siehe oben und unter deinem Zitat "Quelle KBA Leitfaden_....."

 

 

Was reimst du dir da denn zusammen - wo steht in dem Leitfaden, dass die Höhe neu festzulegen sei - lies dir doch mal den Leitfaden durch! Dort steht im Wortlaut Sind Spannenangaben eingetragen, sind der Minimalwert und der Maximalwert mit einem Bindestrich (-) getrennt darzustellen (z. B. 2850-2865).

 

 

Quote:

Am 09.01.2016 um 14:13 Uhr hat H-QU geschrieben:

"zu 20: M.GEÄNDERT Fahrwerksfedern H&R"
heißt:
zu (Feld) 20 ( der ZB I): (Begründung für die neu festgelegte Höhe) mit geänderten Fahrwerksfedern (Bauteil) H&R (Hersteller) ...(Identifikation)

Wenn dein Smart nun tiefer liegt hat sich entweder:

das Auto gesetzt
der aaS oder Pi vermessen
die nette Dame auf dem Amt ver- tan o. tippt
der aaS oder Pi war ein deiner Kerl und hat die Höhe nicht neu festgelegt damit Du die Änderung bei nächster Befassung eintragen lassen konntest

 

Nein mein Smart liegt tiefer, weil die H&R Sportfedern mit einer Höhenänderung von 15/35 mm sind - keine Ahnung was du dir da zusammenreimst.

 

Gruß

Marc

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Der "KBA Leitfaden Ausfuellung Zulassungsbescheinigung Teil I und II" hat aber nichts mit dem §19.3 StVZO Änderungsabnahme zu tun.

 

Ich möchte Dir ja nun wirklich nicht zu nahe treten, aber woher hast Du dein Wissen und wieviel Änderungsabnahmen hast Du denn schon durchgeführt?

 

 

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Hallo H-QU,

 

der Leitfaden war zur Verdeutlichung was mit der Ziffer 20 gemeint ist ausser "Höhe in mm".

 

Wie gesagt bin ich gewillt zu lernen und habe auch geschrieben, dass es meine Meinung ist und nicht in Stein gemeißelt.

 

Leider sind deine Einlassungen nur mit Andeutungen und Behauptungen ohne Belege geschrieben, also habe ich selber im Teilgutachten von H&R nachgesehen. Dort wird vom TÜV Rheinland tatsächlich empfohlen*, die Höhe unter Punkt 20 neu fest zu legen und das legt auch nahe, dass, wie du schreibst, jemand zu faul war meine Dokumente vollständig auszufüllen - also Mea Culpa - du hattest recht und meine Vermutungen waren falsch.

 

Gruß

Marc

 

 

*Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen:

 

Feld 20 (Höhe)

(neu festlegen)

 

Eintragung 22 (Bemerkungen)

M. H&R-FAHRWERKSFEDERN (KENNZ. V/H: H&R 29067 VA (F) / H&R 29067 HA ®)

 

 

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Brutus.jpg

 

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