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miata

Vorsicht: Abrechnung auf Basis des Kostenvoranschlags

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Hallo die Herrschaften,

 

Vielleicht ists schon ein "alter Hut". Für mich wars neu und möchte trotzdem mal berichten.

 

Eben ein heftiges Wortgefecht mit der Vericherungs-Tante am Telefon...

 

Smart 451, ich Geschädigter. Schaden lt MB-Werkstatt Kostenvoranschlag 2100Eur.

 

Aber mal von Anfang:

 

Kommt irgendwann ein Brief:

 

"....Gerne können Sie den Wagen dort reparieren lassen. Oder möchten Sie eine Abrechnung auf Basis des Kostenvoranschlags?...."

Viel mehr stand da nicht drin!

 

Da ich Selbstschrauber bin natürlich die Abrechnung, was ich per Mail mitteile.

 

2Wochen später sind 1500Eur auf meinem Konto.

 

Der Anruf bei der Versicherung:

V: "... Ja wir dürfen andere, durchschnittliche Stundensätze verrechnen. MB ist da ja sehr teuer...."

Ich: " Durchschnittliche? 500Eur geringer?? Dann müsste es ja sogar noch günstigere geben.

V: " Wir dürfen das, das ist gesetzlich geregelt"

Ich:" Das müssen Sie mir aber in dem ersten Schreiben mitteilen dass Sie anders abrechnen! Sonst kann ich ja überhaupt nicht kalkulieren."

V: "... *weicht aus*.."

Ich: " Mal Tacheles: Das ist für Sie recht clever wenn Sie den Geschädigten über dieses nicht informieren. So willigt man ein und Sie sparen viel Geld!"

V:" ... So hat jeder seine Sichtweise."

 

Alter Verwalter: So wird man direkt und mutwillig verarscht.

 

Ich könnte noch weiterhin es bei MB machen lassen für die 2200Eur.

 

Aber ich bin noch nicht fertig mit dem Thema:

Arbeitslohn beträgt netto 215 Eur.

Wie kommen die dann auf 500Eur weniger?

Da recherchiere ich mal.

 

Fazit:

Also liebe Leut, Sollte wer mal so ein Schreiben bekommen, bitte fragt UNBEDINGT nach wieviel Sie euch dann real bezahlen!!!!

 

Boah hab ich nen Hals!

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von miata am 14.01.2016 um 13:15 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von miata am 14.01.2016 um 13:15 Uhr ]


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Als Geschädigter, generell Anwalt einschalten!

Dann dürfen sie den auch noch bezahlen!

 

Wenn denen das lieber ist uns sie es so haben wollen, können sie das gerne auch so bekommen! ;-)

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Ich weiß was dann natürlich kommen wird....

"... dann lassen Sie es doch in der MB-Werkstatt reparieren..."

 

Im übrigen belese ich mich gerade, und es stimmt wehmütig...

Die Versicherung muß den Kostenvoranschlag nicht annehmen und kann ein Gutachter alles prüfen lassen. Und darf "ortsübliche Duchschnittspreise" kalkulieren.

 

Gut, wenn dem gesetzlich so ist...ists so. Ich frage mich nur welche DURCHSCHNITTLICHE Werkstatt das zu dem Preis macht ;-).

 

Nur das Vorgehen, dass man keine Info über eine Differenzberechnung vorab bekommt und einem "vorgegaukelt" wird, dass man das Geld des Kostenvoranschlags bekommt ... bezweifel ich als rechtens.

 

Und wenn ich zum Anwalt renn sagt der dann "ja natürlich, da haben Sie Anspruch, das holen wir raus...usw"...nur damit er nen neuen Auftrag hat ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von miata am 14.01.2016 um 15:20 Uhr ]


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Quote:

Am 14.01.2016 um 14:44 Uhr hat miata geschrieben:
Und wenn ich zum Anwalt renn sagt der dann "ja natürlich, da haben Sie Anspruch, das holen wir raus...usw"...nur damit er nen neuen Auftrag hat ;-)

Das wiederum kann Dir ja egal sein!

Durch die Tatsache, daß diesen Anwalt ohnehin die gegnerische Versicherung bezahlen muß, hast Du ja keinerlei Kostenrisiko dabei.

Und selbst wenn die gegnerische Versicherung mit der Regulierung einverstanden ist, sollte man einen Anwalt nehmen, damit man auf Kosten aufmerksam gemacht wird, an die man normalerweise nicht denkt.

Ich denke, Du solltest Dich mal ein bißchen über das Recht auf einen kostenlosen Anwalt und die Vorteile, die Du dadurch bekommst, ein wenig informieren!

Oder auch, was Du verschenkst, wenn Du Dich wie in Deinem Fall gerne weiter von der gegnerischen Versicherung verarschen lassen willst! ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 14.01.2016 um 16:03 Uhr ]

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Hallo Miata,

leider ist aus deiner Darstellung nicht ersichtlich, ob in den 2100€ die MwSt inkludiert ist. Diese bekommt man bei Abrechnung auf Basis des Kostenvoranschlag nicht erstattet. Das sind schon einmal grob 400€.

Gruß

Leardriver

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Wer hat den KV in Auftrag gegeben ... du selber oder die gegnerische Versicherung?

 

Wenn selber veranlaßt, soll die gegnerische einen Gutachter schicken und einen KV erstellen.

 

Wenn die Differenz zu groß ist, einen Anwalt nehmen und das regeln lassen!

 

Der Abzug mit den 19% ist richtig ... evtl. kommt noch ein Abzug dazu, der nennt sich Minderung durch Neuteile oder so ähnlich.


VW seit 2015 auf der schwarzen Liste! 

VW Lemminge :classic_ninja::classic_blink::classic_ninja: gibt es viel zuviele (leider)

Da ist Greenpeace dagegen zu 100% Glaubwürdig !!!

 

Kauft ausländische Kfz, halten länger, sind etwas günstiger, rosten eventuell etwas schneller wie MB :classic_biggrin:

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Wie kommt ihr darauf, dass die Gegenseite den Anwalt bezahlen muss? Wenn er den Prozess verliert, zahlt er selbst, und da die gesetzliche Grundlage eindeutig ist, hat er große Chancen, als 2. Gewinner vom Platz zu gehen.

 

rms

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Blitzwürfel

42 passion coupé (451er)

04/2008, 84 Pe-äss-la

 


Blitzwürfel

42 passion coupé (451er)

04/2008, 84 Pe-äss-la

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Irgendwie erschließt sich mir die Logik nicht. Die Werkstatt kann sich die Steuer wieder holen, man selbst als Privatmensch in der Regel nicht. Das heißt, eigentlich müssten die doch, wenn sie's auszahlen 19 % draufschlagen und nicht runterrechnen!...

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Eine räumlich zweidimensional ausgedehnte Ansammlung dichtstehender hochstämmiger Holzgewächse reflektiert auftreffende Schallwellen in gleichem Maße, wie sie sie empfangen hat.

 

sf-sig.jpg

 


Eine räumlich zweidimensional ausgedehnte Ansammlung dichtstehender hochstämmiger Holzgewächse reflektiert auftreffende Schallwellen in gleichem Maße, wie sie sie empfangen hat.

 

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Nee, dass mit dem Märchensteuerabzug ist schon in Ordnung und rechtlich abgesichert.

 

Leardriver hat das schon richtig formuliert. Rechne mal durch, was Dich die Reparatur kosten wird. Wenn Dir das nicht genug ist, dann lass den Wagen in einer Fachwerkstatt reparieren. Dann musst Du nur den Anteil "Alt für Neu" selber berappen, kannst aber dann den angegebenen Nutzungsausfall des Gutachters geltend machen.

 

Vermutlich wird sich die Reparatur aber für Dich lohnen. Eine Klage jedenfalls nicht.

 

Gruß, Rolf


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Dass das rechtlich abgesichert ist, ist mir schon klar, es ging mir hier rein um die Logik!

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Eine räumlich zweidimensional ausgedehnte Ansammlung dichtstehender hochstämmiger Holzgewächse reflektiert auftreffende Schallwellen in gleichem Maße, wie sie sie empfangen hat.

 

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Eine räumlich zweidimensional ausgedehnte Ansammlung dichtstehender hochstämmiger Holzgewächse reflektiert auftreffende Schallwellen in gleichem Maße, wie sie sie empfangen hat.

 

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Quote:

Am 14.01.2016 um 20:30 Uhr hat rms geschrieben:
Wie kommt ihr darauf, dass die Gegenseite den Anwalt bezahlen muss? Wenn er den Prozess verliert, zahlt er selbst, und da die gesetzliche Grundlage eindeutig ist, hat er große Chancen, als 2. Gewinner vom Platz zu gehen.

rms
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Blitzwürfel

42 passion coupé (451er)

04/2008, 84 Pe-äss-la

Du solltest Dich mal ein bißchen über die rechtliche Seite zur Stellung eines Anwalts bei Haftpflichtschäden informieren!

Wenn die gegnerische Seite an dem Unfall 100% Schuld hat und Du der Geschädigte bist, dann ist der Ausgang eines Rechtsstreits über die Schadensregulierung für die Anwaltskosten irrelevant!

Du hast dann bereits ein Recht auf einen Anwalt allein aus der Tatsache, daß Du der Geschädigte bist, vollkommen unabhängig von dem Ausgang des Rechtsstreits um die Schadensregulierung!

Schwierig ist es im Streitfall, wenn die Gefahr besteht, daß Du eine Teilschuld bekommst.

Aber bei klarer Schuldfrage ist auch der Kostenträger für den Anwalt klar geregelt und zwar unabhängig davon, ob die Versicherung zahlungswillig ist oder nicht!

Selbst wenn die zahlungswillig sind kannst Du von vornherein einen Anwalt beauftragen und die gegnerische Versicherung muß ihn bezahlen!

Am besten beauftragt man den in einem solchen Fall bereits, bevor man überhaupt in eine Schadensregulierung einsteigt bzw. über diese diskutiert, also bereits im Vorfeld der Regulierung!

 

Siehe auch hier!

 

Zitat:

 

So ist zum Beispiel der Unfallgegner, der den Unfall allein verschuldet hat, verpflichtet, auch Ihre Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

 

Das hat mit unterschiedlichen Ansichten bei der Schadensregulierung noch gar nichts zu tun!

 

Wie gesagt, die Schuldfrage sollte dabei eben einwandfrei geklärt sein, beim Teilschuld wird es wiederum kritisch!

 

Und oft ist es so, daß die Zahlungsbereitschaft einer Versicherung bei anwaltlichen Anschreiben wundersamerweis auf einmal viel größer ist als bei Privatpersonen, weil sie genau wissen, daß sie bei einem folgenden Rechtsstreit auch mit höheren Kosten für den gegnerischen Anwalt rechnen müssen, die sie dann ebenfalls tragen müssen!

 

Das mit dem Abzug der 19 % Mehrwertsteuer bei Eigenreparatur ist schon richtig, das ist schon ewig lange so!

Wenn Du den Nachweis lieferst, daß eine Reparatur von einer gewerblichen Werkstatt durchgeführt wurde und diese Steuer auch tatsächlich angefallen und an den Staat abgeführt worden ist, dann bekommst Du diese auch erstattet!

Aber wenn dieser Nachweis nicht erbracht wird, geht man davon aus, daß die MwSt. auch nicht an den Staat abgeführt wurde und daher auch nicht erstattungsfähig ist!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 14.01.2016 um 23:17 Uhr ]

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Quote:

Am 14.01.2016 um 23:10 Uhr hat Ahnungslos geschrieben:

Du solltest Dich mal ein bißchen über die rechtliche Seite zur Stellung eines Anwalts bei Haftpflichtschäden informieren!


 

Was ich mit meiner Frage und Deiner Antwort getan habe, thx.

 

rms

 

 

 

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Blitzwürfel

42 passion coupé (451er)

04/2008, 84 Pe-äss-la

[ Diese Nachricht wurde editiert von rms am 14.01.2016 um 23:33 Uhr ]


Blitzwürfel

42 passion coupé (451er)

04/2008, 84 Pe-äss-la

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Am 14.01.2016 um 23:33 Uhr hat rms geschrieben:
Was ich mit meiner Frage und Deiner Antwort getan habe, thx.

Red Dich doch nicht schon wieder raus! :roll:

Quote:

Am 14.01.2016 um 20:30 Uhr hat rms geschrieben:
Wie kommt ihr darauf, dass die Gegenseite den Anwalt bezahlen muss?
Wenn er den Prozess verliert, zahlt er selbst, und da die gesetzliche Grundlage eindeutig ist, hat er große Chancen, als 2. Gewinner vom Platz zu gehen.

Eigentlich war es ja keine Frage Deinerseits, die Du gestellt hast, sondern Du hast sie direkt im Anschluss daran selbst beantwortet bzw. es zumindest versucht!

Aber es blieb beim Versuch, denn Deine Dir selbst gegegene Antwort war vollkommen falsch! :)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 15.01.2016 um 00:04 Uhr ]

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Am 14.01.2016 um 20:37 Uhr hat soft_worm_art geschrieben:
Irgendwie erschließt sich mir die Logik nicht. Die Werkstatt kann sich die Steuer wieder holen, man selbst als Privatmensch in der Regel nicht. Das heißt, eigentlich müssten die doch, wenn sie's auszahlen 19 % draufschlagen und nicht runterrechnen!...

 

Hallo,

 

das ist ein Irrtum: die Werkstatt kann sich die Umsatzsteuer aus Kundenrechnungen nicht wiederholen. Im Gegenteil: sie muss diese Steuer ans Finanzamt abführen. Von dieser Steuerschuld abziehen darf sie die Umsatzsteuer aus ihren Lieferantenrechnungen.

 

Viele Grüße

 

Norbert

 


Viele Grüße

 

Norbert

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Spritmonitor.de

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Wie schon geschrieben, auf Deinen Fall bezogen, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist und Du unschuldig an dem Unfall bist, würde ich auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren, schon allein, um die Zahlungsbereitschaft der Versicherung zu erhöhen.

Die wissen dann ganz genau, daß je mehr Schwierigkeiten die Dir machen, desto teurer wird es für sie. ;-)

 

Und oft ist es so, daß man wichtige Details wie z.B. Nutzungsausfall oder die Wertminderung für das Fahrzeug vergisst oder die Versicherung da ebenfalls erhebliche Probleme bereitet!

Zum einen steht Dir ein Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur zu, auch wenn Du auf Gutachterbasis abrechnest und zum zweiten eine Wertminderung für das Fahrzeug!

Wenn Du den Smart später mal verkaufst, dann musst Du das ja angeben, daß es sich um ein Unfallfahrzeug handelt, dazu bist Du verpflichtet!

Und das führt in aller Regel zu einem niedrigeren Verkaufspreis! Und diese Differenz bekommst Du als Geschädigter im Rahmen der Schadensregulierung ebenfalls erstattet.

Auch bei diesen Beträgen zicken die Versicherungen sehr oft rum und auch darum ist es empfehlenswert, anwaltliche Hilfe zu haben! ;-)

 

Auch wenn man normalerweise kein Prozesshansel ist, sollte man sich in einem solchen Fall nicht scheuen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das erhöht die Bereitschaft der gegnerischen Versicherung erheblich, weil sie genau wissen, je mehr sie rum zicken, desto teurer wird es für sie!

Bei Privatleuten haben die dagegen ein ganzes Repertoire an Schikanen für die Geschädigten auf Lager, das man sich nicht antun muß! ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 15.01.2016 um 08:37 Uhr ]

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Wäre eh Rechtsschutzversichert :). Aber ich hab mit Baby und Haus weiß Gott besseres zu tun. Da muß sich der Aufwand auch wirklich lohnen. Wobei mir verarscht werden usw durchaus ein Aufwand wert ist. Ich sag nur Handwerker (manche zumindest) ;-).

 

Hey... ihr habt mir glaube ich auf die Sprünge geholfen...

Ich bekomme ja angeblich noch (viel zu spät aber immerhin) deren Berechnungsgrundlage.

 

Aber ihr habt recht, abzüglich Steuer (der KV war inkl Steuer) 420Eur, kommen wir den fehlenden 500Eur schon näher. 125Eur Lohn - salop die Hälfte wärens schon ganz grob 470Eur.

 

Ach Fu..., dann scheint alles rechtens und würde ich mich mit denen um ~50-100Eur streiten.

 

Da muß ich wohl oder übel zugeben, dass ich mich zu sehr aufgeregt hab und es daher nicht überblickt hab im ersten Moment.

 

Naja, nichts desto trotz, die Verarsche bleibt, da keine Info übers genauere Vorgehen. Bin mit Unfallvorgehen (zum Glück) eben nicht so bewandert. Immerhin wisst ihrs nun auch und seid vorbereitet.

 

War schon mal jemand am Main? Ist ein schöner Fluß ;-).

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von miata am 15.01.2016 um 08:40 Uhr ]


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In dem Betrag, der Dir überwiesen wurde ist aber weder Nutzungsausfall, noch Wertminderung berücksichtigt, oder?

Das sind die reinen Reparaturkosten der Werkstatt aufgrund des Kostenvoranschlags der Werkstatt?

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 15.01.2016 um 08:41 Uhr ]

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Genau.

Stimmt. Von MB würde ich einen Leihwagen bekommen. 1Tag dauert Rep. Diese Kosten sehe ich im KV aber nicht. Vielleicht in den hohen Teile und Lohnkosten drin :lol: .

Wertminderung sehe ich auch nirgends.

 

Nunja, ich bin mal ehrlich... im KV steht der Auspuff mit 1t Eur drin, der höchstens ne mini Delle drinne hat. Hoffe innen drinnen ist nix put - hat der nen Filter oder sowas drin? 451 CDI 2007. Fährt sich wie bisher, wobei er minimal weniger Power hat. Hm, dachte den könnte ich mir sparen... aber prüfen kann man den nicht?

 


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Am 15.01.2016 um 08:46 Uhr hat miata geschrieben:
Wertminderung sehe ich auch nirgends.

Du kannst natürlich nicht davon ausgehen, daß andere Leute für Dich mitdenken! ;-)

Ansprüche muß man stellen und nicht darauf warten, daß das Füllhorn über Dir ausgeschüttet wird.

Und genau deshalb sollte man bei einem Unfall einen Anwalt konsultieren, wenn man unschuldig daran ist, der macht nämlich darauf aufmerksam, weil das sein Job ist, für den er wie geschrieben von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muß!

 

Meine Zeilen sind jetzt unabhängig von Deinem Fall zu sehen!

 

Wer als Geschädigter keinen Anwalt nimmt, verschenkt sehr oft Geld!

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