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scherzkeks83

H7 Led

Empfohlene Beiträge

Kannste mal paar Infos dazu schreiben?

Haste nen Jeep?

1100Eur? Ok, 450Eur, trotzdem teuer. Schide, die hätten gut auch an mein Cabrio gepasst von der Bauform.

 

Wenns sowas auch ohne "Bauform" gäbe, also zb zum Austausch der Linsen-Mimik, das wäre fein!

[ Diese Nachricht wurde editiert von miata am 10.02.2016 um 08:34 Uhr ]


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Hallo,

 

ja, ich fahre auch einen Wrangler JKU.

Die sollen in alle Fahrzeuge mit 7 Zoll Scheinwerfer passen.

Im direkten Vergleich ist das Licht am Smart um längen besser als am Jeep.

 

Welche Infos brauchst Du?

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Jetzt hab ichs geschnallt. Die sind spezifisch für runde Lampen als Ersatz/Zubehör. Dann hat sichs erledigt.

Gibts denn sowas nicht universeller?


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Ich finde erschreckend, dass hier Hinweise auf geltendes Recht einfach so mit Füßen getreten werden. In anderen Foren wäre der Beitrag schon geschlossen worden, weil offen zugegeben wird, hier Strafbar zu handeln. Ich wiederhole: vorsätzlich strafbar.

 

Wer logisch denkt, hätte die Frag noch nicht mal gestellt, so dass wir gezwungen sind hier das Niveau des Forums aufrecht zu erhalten.

 

Die Ausleuchtungswerte wurden vom Gesetzgeber nicht ohne Grund vorgegeben und mit Wissen muss man dabei nicht protzen, das kann sich jeder aneignen - steht alles im Netzt.

 

Das für Rückleuchten andere Werte gelten, als für die Scheinwerfer dürfte wohl klar sein. Leider erfüllen auch fast alle in Eigenregie selbst vollständig abdunkelten Rückleuchten diese Auflagen, nur dass man die Lichter kaum noch erkennen kann. Von einer Rückleuchte oder einem Bremslicht bin ich bisher noch nie so geblendet worden, wie von einem klar erkannbaren illegalen Xenon-umbau (mal vom Nebelschulusslicht abgesehen). Dabei spielte es auch keine Rolle, ob mir derjenige entgegen kam, also von vorne blendete, oder hinter mir fuhr und mich über die Rückspiegel blendete. Den inneren Rückspiegel konnte ich zumindest hochklappen.

Aber das ein Leuchtmittel mit mehreren Brennpunkten ein anderes, vermutlich höchst negatives, Lichtbild erzeugt, als ein definiertes genormtes Leuchtmittel mit einem einzigen Brennpunkt dürfte wohl klar sein.

Die Scheinwerfer sind ja auch mit computergestütz berechneten Reflektoren oder Projektoren ausgestattet, die genau mit diesem einen genormten Brennpunkt eine fest definierte Hell-Dunkelgrenzen auf der Straße abbilden. Wie können dann Leuchtmittel mit einem verschobenen Brennpunkt diese Gesetzeskonformität erreichen. Bei Xenon ist das einfach, man braucht nur einen Adapter, der den Brennpunkt wieder da hin verschiebt, wo er hin muss. Bei einem Leuchtmittel mit undefiniert vielen Brennpunkten ist das nicht machbar.

 

Ich habe somit nix gegen einen guten Xenonumbau mit Begutachtung und erfüllung der gesetzlichen Auflagen. Aber gegen zusammengeschusterte LED-Haufen in einem Scheinwerfer, die derjenige auch noch vor hat auf der Straße zu nutzen, in dem Wissen eine Gefahr zu erzeugen mittels eines unkalkulierbaren Leuchtbildes und eventuell durch Augenschädigungen mit Hochleistungs-LEDs bei anderen Verkehrsteilnehmer, da hört mein Verständnis auf.

 

Ich bin raus!


Wenn es anständig werden soll, mache ich es selbst ?

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