Ich denke mal, auch wenn die Teilegutachten nach dem von Marc genannten Datum ungültig werden, so sind sie vermutlich auch dann trotzdem nach wie vor die Basis für eine Einzelabnahme.
Da ist ja jetzt auch schon der Fall, wenn das Fahrzeug nicht genau den Angaben im Gutachten entspricht, z.B. bei Felgen ist das ja ganz schnell der Fall, wenn wie bei Brabus oder Smart üblich die *15 im Gutachten vorausgesetzt wird, d.h. Smarts ab 2003, weil dort Gutachten nicht rückwirkend ausgestellt werden und ältere Fahrzeuge dadurch automatisch nicht includiert sind. 😉
Das heisst aber nicht automatisch, daß sie auf den älteren Fahrzeugen auf keinen Fall eingetragen werden.
Das Gutachten dient dann eben als Basis zur Einzelabnahme.
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