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Smartplex

Keine Airbagleuchte wenn Zündung an ist.

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Hallo, bei meinem 450er Cabrio aus 2000 sehe ich keine Airbagkontrollleuchte wenn ich Starte oder den Schlüssel auf Zündung an stelle.

Sollte diese Kontrollleuchte für die Airbagfunktion nicht für ein paar Sekunden leuchten und dann, wenn es keine Probleme gibt ausgehehen?

 

Danke

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Frisch gekauft? Dann kannst du von Betrug ausgehen. Ansonsten ggf Lampe durchgebrannt....

 

 


Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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Wenn Du den Smart frisch gekauft hast, würde ich auch davon ausgehen, daß der Vorbesitzer die Lampe entnommen hat, um zu verschleiern, daß ein Airbagfehler vorliegt. :(

 

 

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Hallo,

 

ja habe ihn erst jetzt gekauft!

Ist jedoch ein auf Smart spezialisierter Händler.

Am Montag bin ich sowieso wegen defekter dritter Bremsleuchte bei ihm, werde ihn fragen.

Spätestens im Fehlerspeicher müsste ein möglicher Airbagfehler ja auftauchen, auch bei defekter Airbagkontrollleuchte, oder?

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So ist es, bei Airbagfehlern muß auf jeden Fall ein Fehler im Fehlerspeicher stehen.

Allerdings ist die StarDiagnose von Smart erforderlich, um in den Fehlerspeicher der Airbagsteuerung rein zu kommen, irgendwelche OBD Fehlerauslesedinger funktionieren nur bedingt, verlassen würde ich mich in Deinem Fall nicht darauf!

 

An Deiner Stelle würde ich darauf bestehen, daß der Händler in Deinem Beisein das Kombiinstument abnimmt und Dir zeigt, ob in dem Einbauplatz der Airbagleuchte überhaupt eine Glühlampe eingebaut ist und diese mal gegen eine funktionsfähige Glühlampe austauscht.

Da würde ich mich auf nichts einlassen!

Quote:

Am 16.04.2016 um 22:25 Uhr hat Smartplex geschrieben:
Ist jedoch ein auf Smart spezialisierter Händler.

Das alleine hat noch gar nichts zu sagen!

 

Hast Du eigentlich auf den Smart die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung oder wurde diese durch irgendwelche Formulierungen im Kaufvertrag ausgeschlossen wie z.B. Verkauf an Wiederverkäufer, Verkauf im Auftrag etc.?

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 16.04.2016 um 22:55 Uhr ]

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Hallo, ich halte ihn für seriös.

 

Im Kaufvertrag gibt es neben einer 2-jährigen Motorgarantie diesen Passus:

 

"...Der Verkäufer ist gewährleistungspflichtig gegenüber privaten Endverbrauchern für einen Zeitraum von zwei Jahren bei Lieferung von Neufahrzeugen, sowie einem Jahr bei Gebrauchtwagen...."

 

Habe eigentlich kein schlechtes Gefühl...!

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Smartplex am 16.04.2016 um 23:00 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von Smartplex am 16.04.2016 um 23:01 Uhr ]

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Jo, die Formulierung ist ok! :)

 

Vielleicht ist er schon vom Vorbesitzer getäuscht worden und hat es nicht bemerkt.

Möglich ist alles!

 

Im harmlosesten Fall ist die Glühlampe nur durchgebrannt und muß ersetzt werden, aber ich denke eher, es wurde absichtlich eine defekte eingebaut oder sie fehlt komplett!

Das merkt man aber gleich, wenn man eine einsetzt, die funktionsfähig ist!

Wenn die gleich aufleuchtet und nicht mehr nach dem Selbsttest erlischt ist der Fall klar!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 16.04.2016 um 23:03 Uhr ]

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...und sollte das schon vom Vorbesitzer gemacht worden sein, hätte es einem KOMPETENTEN Händler auf fallen MÜSSEN.

 

Daher, wenn die Lampe fehlen sollte, aufgrund dauerndem Fehlereintrag:

 

Ist der Händler fachlich völlig inkompetent

oder

eine abgew*** Sau.

 

Such dir 2 Möglichkeiten aus. Es gibt keine Dritte ....

 

Da aber in dem Fall einer fehlenden Birne niemand zugibt wer was gemacht/gemerkt hat und dein/der Händler sich selber sicherlich als fachlich kompetent bezeichnet, war er es schlichtweg selber ....

 

@ Fehlerspeicher

 

Der Fehler wird möglicherweise nicht auf den banalen 39,- Euro Auslesern auftauchen.

Damit könnte der Wagen als fehlerfrei durch gehen !

 

Mit Delphi das Airbag Steuergerät auslesen !

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Focus-CC am 17.04.2016 um 11:33 Uhr ]


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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Quote:

Am 16.04.2016 um 22:59 Uhr hat Smartplex geschrieben:
Hallo, ich halte ihn für seriös.




"...Der Verkäufer ist gewährleistungspflichtig gegenüber privaten Endverbrauchern für einen Zeitraum von zwei Jahren bei Lieferung von Neufahrzeugen, sowie einem Jahr bei Gebrauchtwagen...."


 

 

Das ist nicht "seriös" sondern schlicht und einfach Verbrauchergesetz !

...und KONKRET helfen tut dir die ges. Gewährleistung auch nur 6 Monate ab Kauf.

 

 

 

 

 

-----------------

Remember the Times when Sex was Safe und Fuel cheap.

 

 

Focus CC 2.0 Bifuel - Kein Dach überm Kopf aber LPG unter der Haube -

Smart 451 Passion - Die Kraft der 3 Kerzen -

Supermoto Honda FMX650 - Staubewältigung in der City -

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Focus-CC am 17.04.2016 um 11:36 Uhr ]


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Quote:

Am 17.04.2016 um 11:35 Uhr hat Focus-CC geschrieben:
Quote:


Am 16.04.2016 um 22:59 Uhr hat Smartplex geschrieben:
Hallo, ich halte ihn für seriös.
"...Der Verkäufer ist gewährleistungspflichtig gegenüber privaten Endverbrauchern für einen Zeitraum von zwei Jahren bei Lieferung von Neufahrzeugen, sowie einem Jahr bei Gebrauchtwagen...."

Das ist nicht "seriös" sondern schlicht und einfach Verbrauchergesetz !

 

...und KONKRET helfen tut dir die ges. Gewährleistung auch nur 6 Monate ab Kauf.


Naja, aber wenn Du berücksichtigst, wie viele Händler sich mit allen möglichen und unmöglichen Formulierungen, die dann schon wieder legal sind, um eine Gewährleistung drücken wollen, ist das schon wieder seriös, vor allem wenn es ohne rum zicken so erbracht werden sollte!

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Es gibt nur zu wenig Verbraucher mit Ar*** in der Hose, welche unseriöse Verkäufer mit Klagen überziehen. Wobei es in 99% aller Fälle gar nicht dazu kommt, der Verkäufer lenkt kurz vorher ein, er will ja nur testen wie viel "Ar*** " der Käufer in der Hose hat.

 

Ich kenne kaum einen Bereich in dem so dermaßen gelogen, betrogen und geblufft wird, wenn es um die gesetzliche Gewährleistung geht. Bzw. wie sich die Händler da raus mogeln wollen.

 

Egal ob sich bei einem paar Schuhe die Sohle nach 5,5 Monaten löst oder der Gebrauchtwagen einen Motorschaden hat.

 

Kaum ein Händler reguliert dann unkompliziert, sofort und anstandslos wie gratis für seinen Kunden.

 


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

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Hier kann ich nur sagen, vorher die Gebrauchtwagengarantie genau durchlesen. Nachdem ich mir ein fast neues Auto gekauft habe, ist die Werksgarantie auf 5 Jahre verlängert worden. Mein Nachbar musste nachziehen und bekam eine Gebrauchtwagengarantie dazu. Hier steht drin, dass er die Kosten für Diagnosen selbst tragen muss. :roll:

 

 


 

 

 

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Bitte verwechselt NIE (!) die Gebrauchtwagen-Garantien mit einer gesetzlichen Gewährleistung !!

 

Die Gewährleistung ist in den ersten 6 Monaten weitaus "mehr wert" und sie gibt es gratis !

Außerdem hat sie NULL Ausschlüsse, im Gegensatz zu den Gebrauchtwagengarantien mit 4 Seiten Kleingedrucktem und 8 Seiten Ausschlüsse.

 

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So ist es!

Eine "Gebrauchtwagengarantie" genauso wie eine "Garantieverlängerung" ist eigentlich legalisierter Betrug und Volksverdummung auf höchstem Level! :roll:

 

Die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung bzw. Gewährleistung ist etwas ganz anderes und das einzige, was weiter bringt, alles andere kannste meistens in die Tonne kloppen!

 

Eigentlich müsste man das ganz schnöde einen Versicherungsvertrag nennen und das einzige, was bei einer Versicherung sicher und garantiert ist, das ist die Tatsache, daß es im Schadensfall garantiert eine Hintertür im Kleingedruckten gibt, welche die Leistungspflicht ausschliesst und man sich deshalb vor der Zahlung drücken kann!

 

Beim TE sprechen wir jetzt konkret von dieser gesetzlich geregelten Sachmängelhaftung, weil der Smart bei einem Händler gekauft wurde und deshalb explizit diese Sachmängelhaftung greift! :)

 

Es gibt zwar auch bei Handlerkäufen ein paar unseriöse Formulierungen im Kaufvertrag, welche die gesetzliche Sachmängelhaftung ausschliessen, z.B. Verkauf an Wiederverkäufer oder Verkauf im Auftrag, dies scheint aber hier nicht der Fall zu sein, wie die Formulierung im kaufvertrag widerspiegelt.

 

Hier liegt auch ganz klar ein konkreter Mangel vor und dieser wird beim Verkäufer angezeigt. Wie der diesen Mangel behebt, das ist seine Entscheidung, aber behoben muß er werden.

Und wenn dazu das Auslesen des Fehlerspeichers erforderlich ist, dann darf dafür auch kein Geld verlangt werden1

Punkt!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 17.04.2016 um 22:44 Uhr ]

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Am besten gefällt mir immer die Konstellation, bei der ein Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft wird und der eine "Garantieverlangerung" oder "Gebrauchtwagengarantie" verkauft, die natürlich ihre eigenen Bedingungen hat, weil es sich ja nur um einen Versicherungsvertrag handelt.

 

Und wenn diese Versicherung sich bei einem Defekt während der Sachmängelhaftung dann weigert zu zahlen, versucht der Händler dann den Kunde damit abzuspeisen, daß er dann eben Pech gehabt hat! :lol:

 

Das sind dann die Fälle, in denen es sinnvoll ist, einen Versicherungsvertrag zu haben, nämlich den einer Rechtsschutzversicherung.

Aber selbst ohne eine solche ist dies ein gefundenes Fressen für einen Anwalt. :)

 

Aber meist reicht bei dem Händler schon ein Hinweis auf die geltende Rechtslage, der tut dann zwar zuerst mal unwissend, aber man kann davon ausgehen, daß der ganz genau weiss, was seine Verpflichtungen sind! ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 17.04.2016 um 23:03 Uhr ]

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Quote:

Am 17.04.2016 um 23:02 Uhr hat Ahnungslos geschrieben:


.....Und wenn diese Versicherung sich bei einem Defekt während der Sachmängelhaftung dann weigert zu zahlen, versucht der Händler dann den Kunde damit abzuspeisen, daß er dann eben Pech gehabt hat!

 

Das hat System und ist sehr oft anzutreffen wenn man sich die entspr. Beiträge in Foren durch liest.

 

Auch uns wollte man mal die gesetzliche Sachmängelhaftung verweigern. Es ist Jahre her, da war das Gesetz gerade brandneu.

 

Wir kauften eine MotoCrossmaschine für unseren Junior. Sie hatte innerhalb der ersten 6 Monate einen Defekt (ich weiß nicht mehr genau was es war)

Damals stand im Kaufvertrag noch der (unseriöse, aber damals gängige) Passus: "Sportgerät, keine Garantie, etc."

 

Es dauerte eine Weile und einen Brief für 50,- vom Anwalt bis der Händler "spurte"

:-D


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

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Ich würde dir eine andere "Fach"Werkstatt empfehlen. Dann kannst du dir die Fehler nochmal gesondert auslesen lassen und bist nicht von diesem einen Händler anhängig.

 

 

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Quote:

Am 19.04.2016 um 10:41 Uhr hat Olaf_1974 geschrieben:
Ich würde dir eine andere "Fach"Werkstatt empfehlen. Dann kannst du dir die Fehler nochmal gesondert auslesen lassen und bist nicht von diesem einen Händler anhängig.

Dann musst Du aber damit rechnen, daß Du das Auslesen des Fehlers selbst bezahlen musst!

Wenn ich Leistungen der gesetzlich geregelten Sachmängelhaftung beanspruchen will, dann muß ich mich auch den anderen Modalitäten aus dieser Regelung unterwerfen! Und dazu gehört, daß ich den Mangel bei dem verkaufenden Händler melde und dieser die weitere Vorgehensweise zur Beseitigung des Mangels fest legt!

Erst wenn dies in einer bestimmten Zeit nicht erfolgt, dürfen andere Wege gegangen werden, davon gehe ich aber im vorliegenden Fall nicht unbedingt aus!

Wenn ich eigenmächtig in eine andere Werkstatt gehe und Arbeiten durchführen lasse, die bezahlt werden müssen, dazu gehört auch das Auslesen des Fehlerspeichers, dann muß ich damit rechnen, auf diesen Kosten sitzen zu bleiben!

 

Wäre nicht schlecht, wenn der TE mal über den Fortgang berichten würde, damit die Spekulationen nicht ins Kraut schiessen! ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 19.04.2016 um 11:21 Uhr ]

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Was ist denn dabei raus gekommen bei dieser Geschichte? :-?

 

Ich liebe Freds mit Feedback!

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Uuuuups, hier herrscht ja reges Interesse.

 

Komme wegen Dienstreiste erst jetzt dazu.

 

Die Airbagleuchte war durchgebrannt! :roll:

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:-D :-D :-D

 

 


Grüße

Stefan

 

 

Die Horizonte der Menschen sind verschieden.

Bei manchen ist das Sichtfeld so eingeengt, dass es sich auf einen einzigen Punkt beschränkt.

Den nennen sie dann Standpunkt.

 

 

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lol :-D

 

 


Cabrio         Bj.02 ~300tkm

City Coupe Bj.04 ~120tkm

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Quote:

Am 06.05.2016 um 09:57 Uhr hat Smartplex geschrieben:
Die Airbagleuchte war durchgebrannt! :roll:

Und jetzt funktioniert sie einwandfrei, sprich leuchtet nach dem Einschalten der Zündung aus und erlischt dann wieder und symbolisiert dadurch die einwandfreie Funktion der Airbags?

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