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Liebelia

Der "Meine Kugel hat was Neues...- Thread" :o)

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So mein Little Devil hat auch viele neue Sachen heute bekommen. 😁 

Alles vorne!!! 

2 x Federn 

2 x Federteller 

2x Stoßdämpfer

2 Axialgelenke

2 x Koppelstangen

2 x Domlager 

4 x Spurstangenköpfe 

2 x Brembo Bremsscheiben

2 x Jurid White Bremsbeläge 

 

Jetzt hat der Tüv nichts mehr zu mosern. 😁 😁 😁 

 

Das Gutachten für die Rondell Felgen habe ich auch schon, und für die Strikeline Felgen die ich mir Ende des Monats abhole habe ich von @Ahnungslos erhalten (vielen Dank nochmals dafür. 😁).

 

Die Rondell Felgen wurden wegen 175 vorne und 195 hinten bemängelt, da die "angeblich" nicht dafür frei gegeben sind. 


IMG_20241202_115906.jpg.a99396ce598499f802db05d91d927152.jpgMann kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe.

 

 

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vor 54 Minuten schrieb Ghostimaster:

2 x Jurid White Bremsbeläge 

Hab ich auch aber bringt Nix die Felgen werden trotzdem schwarz wenn ich ne Weile nicht wasche 🙈

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vor einer Stunde schrieb Ghostimaster:

Das Gutachten für die Rondell Felgen habe ich auch schon, und für die Strikeline Felgen die ich mir Ende des Monats abhole habe ich von @Ahnungslos Die Rondell Felgen wurden wegen 175 vorne und 195 hinten bemängelt, da die "angeblich" nicht dafür frei gegeben sind. 

 

Was ist denn das nun wieder für ein ignoranter Idiot?

Ist der denn nicht in der Lage, ein Gutachten zu lesen. Da steht doch alles schwarz auf weiss drin! 🙄

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vor einer Stunde schrieb Ahnungslos:

 

Was ist denn das nun wieder für ein ignoranter Idiot?

Ist der denn nicht in der Lage, ein Gutachten zu lesen. Da steht doch alles schwarz auf weiss drin! 🙄

 

Beim ersten Besuch beim Tüv war das Gutachten noch nicht vorhanden, weil der andere 450 mit den Felgen so durch gekommen ist, aber du weißt ja, Tüv Prüfer denken sie sind Götter und können teilweise noch nicht mal einen Schraubendreher halten. 😁 

bearbeitet von Ghostimaster

IMG_20241202_115906.jpg.a99396ce598499f802db05d91d927152.jpgMann kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe.

 

 

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vor 11 Stunden schrieb Ghostimaster:

aber du weißt ja, Tüv Prüfer denken sie sind Götter und können teilweise noch nicht mal einen Schraubendreher halten. 😁 

 

Naja, daß ein Gutachten für solche Felgen vorhanden sein muss, das sehe ich eigentlich als selbstverständlich an!

Daß der ohne Gutachten nicht mitspielt, dafür habe ich dann sogar schon wieder Verständnis! 🙂

Ich dachte, Du hättest das Gutachten dabei gehabt und der hätte das nicht richtig gelesen.

Zumindest war es in Deinem Posting so formuliert bzw. ich hatte das so interpretiert! 😉

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 38 Minuten schrieb Ahnungslos:

 

Naja, daß ein Gutachten für solche Felgen vorhanden sein muss, das sehe ich eigentlich als selbstverständlich an!

Daß der ohne Gutachten nicht mitspielt, dafür habe ich dann sogar schon wieder Verständnis! 🙂

Ich dachte, Du hättest das Gutachten dabei gehabt und der hätte das nicht richtig gelesen.

Zumindest war es in Deinem Posting so formuliert bzw. ich hatte das so interpretiert! 😉

 

Ok, dann hatte ich es falsch formuliert, wie geschrieben, bin ich mit den Felgen bei meinem ersten Smart auch ohne Gutachten hingefahren und hatte keine Probleme, aber egal, Gutachten sind jetzt für beide Felgen Sätze vorhanden und dürften somit keine Probleme mehr darstellen.😁


IMG_20241202_115906.jpg.a99396ce598499f802db05d91d927152.jpgMann kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe.

 

 

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Am 30.8.2024 um 19:14 schrieb Ghostimaster:

Moin zusammen, ich habe mir heute den Startknopf bei MDC gekauft und schon eingebaut. 😁 😁 😁 

Morgen dann ab zu Show your Smart. 😁 

IMG_20240830_175418.jpg

Der Startknopf sieht nett aus, über den praktischen Nutzen kann man sich streiten. Nur würde ich, wenn dchon,  die häßlichen Kabel nach dorthin unterm Teppich verschwinden lassen. Und wo ist da eigentlich nun das Zündschloß ?

bearbeitet von Smartyyy

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vor einer Stunde schrieb Smartyyy:

Der Startknopf sieht nett aus, über den praktischen Nutzen kann man sich streiten. Nur würde ich, wenn dchon,  die häßlichen Kabel nach dorthin unterm Teppich verschwinden lassen. Und wo ist da eigentlich nun das Zündschloß ?

 

Das hässlich Kabel was unter der Mittelkonsole auf dem Photo noch hervor schaut ist mittlerweile verschwunden. Muss alles praktisch sein am Auto, wenn ja dann hat er den praktischen Nutzen, dass man keinen Schlüssel mehr benötigt. 

Das Schloss ist ausgebaut und ordentlich verpackt (mittlerweile vakuumiert und mit Silikatgel beigelegt) im Regal deponiert. 


IMG_20241202_115906.jpg.a99396ce598499f802db05d91d927152.jpgMann kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe.

 

 

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Am 30.8.2024 um 19:14 schrieb Ghostimaster:

Moin zusammen, ich habe mir heute den Startknopf bei MDC gekauft und schon eingebaut. 😁 😁 😁 

Morgen dann ab zu Show your Smart. 😁 

IMG_20240830_175418.jpg

Kann damit nun jeder, der das Fzg. knackt und auf den Knopf drückt, es starten und losfahren ?

bearbeitet von Smartyyy

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vor 10 Minuten schrieb Smartyyy:

Kann damit nun jeder, der das Fzg. knackt und auf den Knopf drückt, es starten und losfahren ?

 

Wenn du die elektronische Wegfahrsperre umgehen kannst ja, denn du weißt ja, dass du den Smart nicht starten kannst wenn du ihn nicht durch den Schlüssel Transponder freigegeben hast.


IMG_20241202_115906.jpg.a99396ce598499f802db05d91d927152.jpgMann kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe.

 

 

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vor 3 Stunden schrieb Smartyyy:

Kann damit nun jeder, der das Fzg. knackt und auf den Knopf drückt, es starten und losfahren ?

Du brauchst zum Öffnen einer verschlossenen Kugel nicht mal Werkzeug, also von "Knacken" keine Rede...😂

Die Wegfahrsperre kann ICH tatsächlich umgehen bzw dem Auto sagen dass ich das neue Herrchen bin. Das erspart den Schraubendreher im Zündschloss...wenn so ein Taster verbaut ist.

Letztlich: Wenn ein Auto dem Willen fremder Eigentumsübertragung ausgesetzt ist, ist es weg. Egal Welches...

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vor 58 Minuten schrieb Outliner:

Du brauchst zum Öffnen einer verschlossenen Kugel nicht mal Werkzeug, also von "Knacken" keine Rede...😂

 

Ok, wenn Du damit den Trick meinst, mit einem Draht neben oder über der Seitenscheibe rein und damit dann versuchen, den Türöffner zu betätigen.... das ist ja allseits bekannt und funktioniert bei den meisten, besonders älteren, einfachen Fahrzeugen so.

 

Zitat

Die Wegfahrsperre kann ICH tatsächlich umgehen bzw dem Auto sagen dass ich das neue Herrchen bin. 

 

Und wie soll das konkret gehen ? 

 

Zitat

Letztlich: Wenn ein Auto dem Willen fremder Eigentumsübertragung ausgesetzt ist, ist es weg. Egal Welches...

Du meinst damit wahrscheinlich die Besitzübertragung. Denn die Eigentumsübertragung ist zumindest etwas komplizierter...; )

bearbeitet von Smartyyy

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Moin, sehr geehrte Forengemeinde !

 

Der Schalk sitzt mir im Nacken:

 

Das Auto ist in einem solchen Falle nicht "weg", es ist eben nur "woanders".....

 

(Und Eigentumsübergänge sind in anderen Gesellschaften/Kulturen rechtlich oft ganz anders geregelt als bei uns. Dort kann auch an gestohlenen Gegenständen ,z.B. bei "gutgläubigem Erwerb", Eigentum begründet werden. Und ja, auch in anderen Staaten innerhalb der EU).

 

mit freundlichen Grüßen

 

 

hedwig

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Der gutgläubige Erwerb ist übrigens auch in Deutschland möglich. Aber nun genug der Juristerei und Klugscheißerei 😉

bearbeitet von CHH

 

 

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vor 19 Stunden schrieb Smartyyy:

Kann damit nun jeder, der das Fzg. knackt und auf den Knopf drückt, es starten und losfahren ?

Weil Smart ja auch ganz Oben auf der Liste der Autoknacker steht 😉


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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vor 2 Stunden schrieb CDIler:

Weil Smart ja auch ganz Oben auf der Liste der Autoknacker steht 😉

Das war aber nicht die Frage. 

 

Und was die Eigentumsübertragung angeht, so dürfte hier doch wohl zweifelsfrei das deutsche Recht gemeint sein. Und das sagt nunmal aus, daß an gestohlenen Sachen kein Eigentum erworben werden kann.

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Auch in Deutschland kann man an gestohlenen Sachen rechtmäßig Eigentum erwerben. Dazu einfach mal ein Jura-Forum konsultieren 😉. Ich hätte es vorm Studium auch nicht geglaubt.


 

 

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Tja, in juristischen Dingen kennt er sich eben so gut aus wie in technischen! 😉

Da wird einfach mal Unwissenheit durch eine stramme Behauptung ersetzt! 🙄

Woher kommt mir das jetzt nur bekannt vor? 🤔

Wundere Dich also nicht, wenn er Dir jetzt einfach mal hartnäckig widerspricht! 😄

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 5 Stunden schrieb Ahnungslos:

Tja, in juristischen Dingen kennt er sich eben so gut aus wie in technischen! 😉

Da wird einfach mal Unwissenheit durch eine stramme Behauptung ersetzt! 🙄

Woher kommt mir das jetzt nur bekannt vor? 🤔

Wundere Dich also nicht, wenn er Dir jetzt einfach mal hartnäckig widerspricht! 😄

 

Korrekt. Ich widerspreche mit Fakten ! Genau wie bei deinen hier teilweise verbreiteten Märchen, Ahnungslos !

 

Demnach ist ein gutgläubiger Erwerb an einem gestohlenen Smart, in Deutschland NICHT möglich. Das ist erstmal Fakt.

Einzige Ausnahme von dieser Regel: es sei denn, es handelt sich um Geld (Münzen, Banknoten) oder Inhaberpapiere oder im Wege öffentlicher Versteigerung erworbene Sachen (§ 935 BGB).

Da aber vor JEDER öffentlichen Versteigerung, insbesondere von Kfz, die Eigentumsverhältnisse verbindlich sicher geprüft werden, kam es noch niemals vor und wird es auch in Zukunft niemals vorkommen, daß z.B. ein gestohlener Smart bei einer öffentlichen Versteigerung unter den Hammer kommt.

! Noch irgendwelche Fragen, ahnungsloser "Ahnungslos" ? 😉

 

Du solltest mir also auch in juristischen Fragen, besser nicht so hohl und großkotzig wie oben, widersprechen.  Denn der Gegenbeweis folgt auf dem Fuß.

Gutgläubiger gekommen 

bearbeitet von Smartyyy

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vor 11 Stunden schrieb CHH:

Auch in Deutschland kann man an gestohlenen Sachen rechtmäßig Eigentum erwerben.

Dazu einfach mal ein Jura-Forum konsultieren 😉.

Ich hätte es vorm Studium auch nicht geglaubt.

 

Dann würde ich Dir mal dieses zitierte Posting empfehlen. 

So ganz unbedarft in diesen Dingen scheint mit der User CHH ja auch nicht zu sein!  😉

 

vor 5 Stunden schrieb Smartyyy:

Denn der Gegenbeweis folgt auf dem Fuß.Gutgläubiger gekommen 

 

Bewiesen hast Du bisher noch gar nix, weder auf technischer, noch auf sonstiger Basis!

Bisher waren alles nur Sprüche von Dir und keine Beweise!  😉

bearbeitet von Ahnungslos

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Moin, sehr geehrte Forengemeinde !

 

Vorbemerkung: Freundlichkeit, höhere "Frustrationstoleranz" und Gelassenheit schaden nicht.

 

Mit meiner Bemerkung zu durchaus unterschiedlichen Möglichkeiten des "Eigentumsüberganges" (nicht zu verwechseln mit "Besitz"- bzw. "Verfügungs"-Verhältnissen) hatte ich eine andere Richtung der Sensibilisierung zu diesem Thema erreichen wollen.

 

Es gibt hier viele Mitglieder, die ihre Fahrzeuge pflegen, instandhalten, verbessern, verfeinern u.ä.m.. Die Beispiele, die z.B. unlängst auf den Bildern von SYS zu betrachten wären, sind auch aus meiner Sicht beachtlich, dafür meinen aufrichtigen RESPEKT UND ANERKENNUNG.

 

Aber. Es gibt aber auch viele Möglichkeiten des Verlustes !

 

Hier im Diskussionfaden wurden die (Straf-)taten gegen fremdes Eigentum thematisiert. Dazu hat CDI-ler eine Bemerkung gemacht, ich interpretiere diese dahingehend, dass er der Ansicht sein könnte, dass "Smarts" NOCH nicht im Fokus dieser Klientel stehen...

 

Eine andere Bemerkung ist die, dass mit der Einführung des "Keyless-Go-Systems" den Kundigen eine (weitere) Möglichkeit eröffnet (im Wortsinne) wurde.

 

Zu den (Straf-)taten: Nach meinem bescheidenen Kenntnisstand tritt diese bei Taten gegen fremdes Eigentum sehr früh ein (nach wenigen Jahren). Zivilrechtlich weiß ich es nicht so genau (30 Jahre ???)

 

Insofern kann ich verstehen, dass der Staat/die Justiz kein besonderes Interesse zeigen  (wenn eine Tat verjährt ist, braucht sie auch nicht verfolgt/aufgeklärt zu werden). Zivilrechtlich kann das ja dann jeder auf eigene Kosten (im Vorraus zu entrichten) versuchen (viel Spaß und Erfolg), evtl. über Ländergrenzen hinweg /verschiedene Rechtssysteme / Sprachbarrieren ???

 

So, nun mal konkreter dazu: Was sollte das Klientel davon abhalten, hochwertige Smarts "originell" zu besorgen, gut gemacht mit der Identität eines typgleichen Schrottfahrzeuges zu versehen (oder alles auf die andere Karosserie umzubauen) und gewinnbringend zu veräußern ?

Was sollte das Klientel davon abhalten, hochwertige Smarts "originell" zu besorgen und zur (kostenlosen) Ersatzteilgewinnung zu schlachten ?

 

Blick über den "Tellerrand": In anderen (Oldtimer-) Foren erscheinen solche Themen immer wieder...

Auch gelegentlich in der Fachpresse (OltimerMarkt, OldtimerPraxis u.ä.m.).

 

Und mit der mutmaßlichen sicheren Prüfung von Kfz VOR einer öffentlich-rechtlichen Versteigerung wäre ich auch skeptisch:

 

z.B.:Aus der wolfsburger T3-Szene: Ein Kfz-Meister begehrte die Wiederzulassung eines von ihm NEU AUFGEBAUTEN T3. Die rollfähige offensichtlich ausgeschlachtete (gute) Karosserie hatte er bei einer ordnungsgemäßen öffentlichen Versteigerung für kleines Geld ersteigert /mit entsprechender Bescheinigung.

Nach der technischen Kontrolle (keine Beanstandung) sollte das Fahrzeug zugelassen werden. Dabei fiel dann auf, dass die FIN (Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer) nach originellem Abhandenkommen noch von der Strafverfolgung gesucht wurde.....

Was war geschehen: Weiter entfernt vom Ort des "originellen Abhandenkommens" war die rollfähige ausgeschlachtete Karosse in der Feldmark aufgefunden worden. Keine Kennzeichen, keine Aufkleber, kein Typenschild. Das "Fachpersonal" vor Ort war nicht in der Lage, die an der üblichen Stelle werksmäßig eingeschlagene FIN zu finden... Man ging wohl eher auch von "illegaler Abfallentsorgung" aus. So ging die rollfähige ausgeschlachtete Karosserie in die öffentlich-rechtliche Versteigerung !

(Es gab Verdachtsmomente, wonach "mobile Minderheiten" die Technik und die sonstige Ausstattung (original Westfalia WoMo-Ausstattung) auf eine andere Karosserie umgebaut haben könnten...). Für die nicht so kundigen: T3 im guten Zustand mit entsprechender Ausstattung werden z.T. deutlich 5-stellig gehandelt.

 

Im Bereich der sehr hochwertigen KFZ soll es gar Totalfälschungen geben (z.B. 2 Mecedes-Benz "Flügeltürer" mit derselben FIN).

 

Jedenfalls FÜR MICH ein Grund, nicht zu viel und zu hochwertig in meine Fahrzeuge zu investieren.

 

Mögen alle von solchen "Unbilden des Lebens" verschont bleiben.

 

mit freundlichen Grüßen

 

 

hedwig

 

 

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Moin, sehr geehrte Forengemeinde !

 

Ich bitte um Nachsicht mir mir als "Laien".

 

In der Mitte meines vorangegangenen Beitrages meinte ich die "Strafrechtlichen VERJÄHRUNGSFRISTEN", die ja recht übersichtlich  (m.M.n. kurz) gestaltet wurden.

 

Entschuldigung vielmals.

 

mit freundlichen Grüßen

 

 

hedwig

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vor 3 Stunden schrieb hedwig:

Nach der technischen Kontrolle (keine Beanstandung) sollte das Fahrzeug zugelassen werden. Dabei fiel dann auf, dass die FIN (Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer) nach originellem Abhandenkommen noch von der Strafverfolgung gesucht wurde.....

 

Moin @hedwig,

 

was ist dann passiert? Leider fehlt in deiner Geschichte die Aussage zu dem was dann passierte - bekam er einen Strafzettel, wurde das Fahrzeug einkassiert und dem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben oder wurde das ganze vor Gericht geklärt?

 

Gruß

Marc

 

PS: Kleiner Tipp - In diesem Forum ist es nicht nötig immer förmlich zu sein, es reicht wenn du freundlich bist und nicht jede Äußerung persönlich nimmst - bei dir passt das schon ganz gut. 😉

 

 

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vor 21 Stunden schrieb CDIler:

Weil Smart ja auch ganz Oben auf der Liste der Autoknacker steht 😉

Das war aber nicht die Frage. 

 

Und was die Eigentumsübertragung angeht, so dürfte hier doch wohl zweifelsfrei das deutsche Recht gemeint sein. Und das sagt nunmal aus, daß an gestohlenen Sachen kein Eigentum erworben werden kann.

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