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Liebelia

Der "Meine Kugel hat was Neues...- Thread" :o)

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vor 11 Stunden schrieb CHH:

Auch in Deutschland kann man an gestohlenen Sachen rechtmäßig Eigentum erwerben.

Dazu einfach mal ein Jura-Forum konsultieren 😉.

Ich hätte es vorm Studium auch nicht geglaubt.

 

Dann würde ich Dir mal dieses zitierte Posting empfehlen. 

So ganz unbedarft in diesen Dingen scheint mit der User CHH ja auch nicht zu sein!  😉

 

vor 5 Stunden schrieb Smartyyy:

Denn der Gegenbeweis folgt auf dem Fuß.Gutgläubiger gekommen 

 

Bewiesen hast Du bisher noch gar nix, weder auf technischer, noch auf sonstiger Basis!

Bisher waren alles nur Sprüche von Dir und keine Beweise!  😉

bearbeitet von Ahnungslos

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Moin, sehr geehrte Forengemeinde !

 

Vorbemerkung: Freundlichkeit, höhere "Frustrationstoleranz" und Gelassenheit schaden nicht.

 

Mit meiner Bemerkung zu durchaus unterschiedlichen Möglichkeiten des "Eigentumsüberganges" (nicht zu verwechseln mit "Besitz"- bzw. "Verfügungs"-Verhältnissen) hatte ich eine andere Richtung der Sensibilisierung zu diesem Thema erreichen wollen.

 

Es gibt hier viele Mitglieder, die ihre Fahrzeuge pflegen, instandhalten, verbessern, verfeinern u.ä.m.. Die Beispiele, die z.B. unlängst auf den Bildern von SYS zu betrachten wären, sind auch aus meiner Sicht beachtlich, dafür meinen aufrichtigen RESPEKT UND ANERKENNUNG.

 

Aber. Es gibt aber auch viele Möglichkeiten des Verlustes !

 

Hier im Diskussionfaden wurden die (Straf-)taten gegen fremdes Eigentum thematisiert. Dazu hat CDI-ler eine Bemerkung gemacht, ich interpretiere diese dahingehend, dass er der Ansicht sein könnte, dass "Smarts" NOCH nicht im Fokus dieser Klientel stehen...

 

Eine andere Bemerkung ist die, dass mit der Einführung des "Keyless-Go-Systems" den Kundigen eine (weitere) Möglichkeit eröffnet (im Wortsinne) wurde.

 

Zu den (Straf-)taten: Nach meinem bescheidenen Kenntnisstand tritt diese bei Taten gegen fremdes Eigentum sehr früh ein (nach wenigen Jahren). Zivilrechtlich weiß ich es nicht so genau (30 Jahre ???)

 

Insofern kann ich verstehen, dass der Staat/die Justiz kein besonderes Interesse zeigen  (wenn eine Tat verjährt ist, braucht sie auch nicht verfolgt/aufgeklärt zu werden). Zivilrechtlich kann das ja dann jeder auf eigene Kosten (im Vorraus zu entrichten) versuchen (viel Spaß und Erfolg), evtl. über Ländergrenzen hinweg /verschiedene Rechtssysteme / Sprachbarrieren ???

 

So, nun mal konkreter dazu: Was sollte das Klientel davon abhalten, hochwertige Smarts "originell" zu besorgen, gut gemacht mit der Identität eines typgleichen Schrottfahrzeuges zu versehen (oder alles auf die andere Karosserie umzubauen) und gewinnbringend zu veräußern ?

Was sollte das Klientel davon abhalten, hochwertige Smarts "originell" zu besorgen und zur (kostenlosen) Ersatzteilgewinnung zu schlachten ?

 

Blick über den "Tellerrand": In anderen (Oldtimer-) Foren erscheinen solche Themen immer wieder...

Auch gelegentlich in der Fachpresse (OltimerMarkt, OldtimerPraxis u.ä.m.).

 

Und mit der mutmaßlichen sicheren Prüfung von Kfz VOR einer öffentlich-rechtlichen Versteigerung wäre ich auch skeptisch:

 

z.B.:Aus der wolfsburger T3-Szene: Ein Kfz-Meister begehrte die Wiederzulassung eines von ihm NEU AUFGEBAUTEN T3. Die rollfähige offensichtlich ausgeschlachtete (gute) Karosserie hatte er bei einer ordnungsgemäßen öffentlichen Versteigerung für kleines Geld ersteigert /mit entsprechender Bescheinigung.

Nach der technischen Kontrolle (keine Beanstandung) sollte das Fahrzeug zugelassen werden. Dabei fiel dann auf, dass die FIN (Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer) nach originellem Abhandenkommen noch von der Strafverfolgung gesucht wurde.....

Was war geschehen: Weiter entfernt vom Ort des "originellen Abhandenkommens" war die rollfähige ausgeschlachtete Karosse in der Feldmark aufgefunden worden. Keine Kennzeichen, keine Aufkleber, kein Typenschild. Das "Fachpersonal" vor Ort war nicht in der Lage, die an der üblichen Stelle werksmäßig eingeschlagene FIN zu finden... Man ging wohl eher auch von "illegaler Abfallentsorgung" aus. So ging die rollfähige ausgeschlachtete Karosserie in die öffentlich-rechtliche Versteigerung !

(Es gab Verdachtsmomente, wonach "mobile Minderheiten" die Technik und die sonstige Ausstattung (original Westfalia WoMo-Ausstattung) auf eine andere Karosserie umgebaut haben könnten...). Für die nicht so kundigen: T3 im guten Zustand mit entsprechender Ausstattung werden z.T. deutlich 5-stellig gehandelt.

 

Im Bereich der sehr hochwertigen KFZ soll es gar Totalfälschungen geben (z.B. 2 Mecedes-Benz "Flügeltürer" mit derselben FIN).

 

Jedenfalls FÜR MICH ein Grund, nicht zu viel und zu hochwertig in meine Fahrzeuge zu investieren.

 

Mögen alle von solchen "Unbilden des Lebens" verschont bleiben.

 

mit freundlichen Grüßen

 

 

hedwig

 

 

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Moin, sehr geehrte Forengemeinde !

 

Ich bitte um Nachsicht mir mir als "Laien".

 

In der Mitte meines vorangegangenen Beitrages meinte ich die "Strafrechtlichen VERJÄHRUNGSFRISTEN", die ja recht übersichtlich  (m.M.n. kurz) gestaltet wurden.

 

Entschuldigung vielmals.

 

mit freundlichen Grüßen

 

 

hedwig

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vor 3 Stunden schrieb hedwig:

Nach der technischen Kontrolle (keine Beanstandung) sollte das Fahrzeug zugelassen werden. Dabei fiel dann auf, dass die FIN (Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer) nach originellem Abhandenkommen noch von der Strafverfolgung gesucht wurde.....

 

Moin @hedwig,

 

was ist dann passiert? Leider fehlt in deiner Geschichte die Aussage zu dem was dann passierte - bekam er einen Strafzettel, wurde das Fahrzeug einkassiert und dem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben oder wurde das ganze vor Gericht geklärt?

 

Gruß

Marc

 

PS: Kleiner Tipp - In diesem Forum ist es nicht nötig immer förmlich zu sein, es reicht wenn du freundlich bist und nicht jede Äußerung persönlich nimmst - bei dir passt das schon ganz gut. 😉

 

 

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vor 21 Stunden schrieb CDIler:

Weil Smart ja auch ganz Oben auf der Liste der Autoknacker steht 😉

Das war aber nicht die Frage. 

 

Und was die Eigentumsübertragung angeht, so dürfte hier doch wohl zweifelsfrei das deutsche Recht gemeint sein. Und das sagt nunmal aus, daß an gestohlenen Sachen kein Eigentum erworben werden kann.

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Ich will  das ganze mal kurz sortieren. 

Es ging um den  Startknopf. Dabei stellte ich die Frage, ob dann jeder, der den Smart knackt und dann auf den Knopf drückt, losfahren kann, woraus sich dann die Diskussion um Eigentumserwerb entwickelte und ich sinngemäß schrieb, daßder Eigentumserwerb in Deutschland nicht ganz so einfach ist, wie der Besitzerwerb, womit ich natürlich völlig richtig lag = (Nebenkriegsschauplatz).

Denn meine eigentliche Frage dazu, ist noch immer nicht beanteortet worden. 

Nämlich wie sich der rechtmäßige Eigentümer als solcher, gegenüber dem Smart, identifiziert ??

Oder kann wirklich jeder der den Knopf drückt, losfahren ?

bearbeitet von Smartyyy

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vor 7 Minuten schrieb Smartyyy:

Oder kann wirklich jeder der den Knopf drückt, losfahren ?

wenn vorher die Wegfahrsperre deaktiviert wurde dann ja


andreasma

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vor einer Stunde schrieb Smart911a:

wenn vorher die Wegfahrsperre deaktiviert wurde dann ja

Und wie macht er das, also die Deaktivierung ?

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Neue Schlüssel anlernen.


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm

fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend...

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

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genau..weil er keinen Schlüssel braucht um die Zündung an zu schalten ...sondern nur einmal auf den Knopf drücken muß


andreasma

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vor einer Stunde schrieb Smart911a:

genau..weil er keinen Schlüssel braucht um die Zündung an zu schalten ...sondern nur einmal auf den Knopf drücken muß

 

Die Fernbedienung im Schlüsselgehäuse zum Öffnen und Schließen und Deaktivieren der Wegfahrsperre wird natürlich nach wie vor benötigt! 🙄

 

Lediglich der Schlüsselbart ist dadurch obsolet.

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vor 45 Minuten schrieb Ahnungslos:

Die Fernbedienung im Schlüsselgehäuse zum Öffnen und Schließen und Deaktivieren der Wegfahrsperre

ja ... aber wenn man die Kiste klauen will braucht man nur die Tür öffnen ...mit irgendwas .. einmal auf den kopf drücken dann ist ja Zündung an bei der Knopfsache... dann SD anschliessen und anderen Schlüssel den man dabei hat anlernen ...losfahren


andreasma

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Am 9.9.2024 um 15:09 schrieb CDIler:

Weil Smart ja auch ganz Oben auf der Liste der Autoknacker steht 😉

Das war aber nicht die Frage. 

 

Und was die Eigentumsübertragung angeht, so dürfte hier doch wohl zweifelsfrei das deutsche Recht gemeint sein. Und das sagt nunmal aus, daß an gestohlenen Sachen kein Eigentum erworben werden kann.

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Moin, sehr geehrte Forengemeinde, sehr geehrter yueci !

 

Ich hatte die Beispiele nur genannt, weil hier recht überzeugt behauptet wurde, dass VOR einer öffentlich-rechtlichen Versteigerung im Kfz-Bereich immer alles vorher auf strafrechtliche Relevanz geprüft würde...

 

Aber zu dem Beispiel des T3 (alles unter den Vorbehalt, dass das Folgende vom "Hörensagen" stammt und ich auch im Zivilrecht ein Laie bin):

Da es sich bei der Versteigerung um eine ordnungsgemäß öffentlich-rechtliche handelte, erhielt der Höchstbietende mit Zuschlag und Zahlung auch das EIGENTUM übertragen. Alle vorherigen Rechtsverhältnisse erlöschen dann bzw. sind nicht mehr relevant.

Der Kfz-Meister hatte somit rechtmäßiges Eigentum an der Karosse erworben, die Fahndung wurde gelöscht, das Fahrzeug gem. seinem Begehr zugelassen (er hat es behalten).

Die amtlichen Bediensteten, die die eingeschlagene FIN am Fahrzeug nicht fanden, ggf. von einer "unerlaubten Abfallentsorgung" ausgingen, und letztendlich den Weg der Verwertung über die Versteigerung als sinnvoller erachteten als die Verschrottung, könnten ggü. dem Vor-Eigentümer bzw. dessen Versicherung schadensersatzpflichtig gemacht werden, wenn ihnen eine grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz / Verstoß gegen ihre Dienstpflichten nachzuweisen wäre...

Über was reden wir hier: Ein alte ausgeschlachtete Karosse eines T3, aufgefunden in der Feldmark. Für den "normalbegabten Laien" eher minderwertig bis schrottreif, Wert evtl. geschätzt (für Laien) im 3-stelligen Bereich, kaum die "Bergungskosten" wert.

Nach meiner Einschätzung ist den amtlichen Bediensteten kaum ein Verstoß in dieser Richtung nachzuweisen. Eine Klage vor einem Zivilgericht hätte m.M.n. keine Aussicht auf Erfolg. Außerdem stünden m.M.n. die Kosten eines Verfahrens zum Streitwert außer Verhältnis. Ich würde es bleiben lassen.

Wie sich die zivilrechtliche Lage tatsächlich entwickelte ? Ich weiß es nicht...

 

Noch so ein Fall: Ein alter Bekannter von mir hatte vor Jahren hier in Schleswig Holstein ein Doppelhaus mit Garagen im Wege einer Zwangsversteigerung von dem örtlich zuständigen Gericht für einen günstigen Preis ersteigert.

Der Vor-Eigentümer hatte sich bis zuletzt gewehrt und wurde auch erst kurz vorher zwangsgeräumt. Eine genaue Besichtigung des Objekts war nicht möglich, das Objekt nicht fertig gebaut (aber wohl bewohnbar, so weit man erkennen konnte, eher eine "Messie-Behausung" (im ländlichen Bereich)).

Nach der Übernahme des Objektes und beim "Entrümpeln"/Aufräumen wurde unter Müllbergen in einer der Garagen ein teilgeschlachteter Pkw Mitsubishi (oder Nissan) aufgefunden. Die Kennzeichen/Papiere/Schlüssel blieben unauffindbar. Der Vor-Eigentümer war nach wie vor unkooperativ. Weil den Wagen niemand geschenkt haben wollte, wurde er verschrottet.

Ob der Wagen VOR der Versteigerung gesichtet und überprüft wurde ??? Ich weiß es nicht, glaube nicht.

Nach meiner laienhaften zivilrechtlichen Einschätzung hatte mein Bekannter mit Ersteigerung des gesamten Objekts (Zuschlag und Zahlung) auch EIGENTUM an den darin befindlichen/zurückgelassenen Sachen erworben....

 

Mögen alle von solchen Unbilden des Lebens verschont bleiben !

 

 

mit freundlichen Grüßen

 

 

hedwig

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Am 9.9.2024 um 15:09 schrieb CDIler:

Weil Smart ja auch ganz Oben auf der Liste der Autoknacker steht 😉

Das war aber nicht die Frage. 

 

Und was die Eigentumsübertragung angeht, so dürfte hier doch wohl zweifelsfrei das deutsche Recht gemeint sein. Und das sagt nunmal aus, daß an gestohlenen Sachen kein Eigentum erworben werden kann.

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Hier meine neue Heckscheibe aus Makralon zum Nulltarif !

Ich muß lediglich noch die Reste der alten Scheibe, mit dem Teppichmesser abtrennen. 

Es paßt einwandfrei und es hält auch fest in Position. 

Es wird oben durch zwei Metallwinkel fixiert. Unten einfach von inmen vor die Dachwulst geschoben.

Man kann es in 30 Sekunden entfernen bzw. wieder anbringen. 

Damit können mir Scheibenschlitzer nichts mehr...

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bearbeitet von Smartyyy

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Zurück zum Thema: Meine Kugel hat auch wieder etwas neues😊. Letzte Woche wurde das gesamte Verdeck erneuert, jetzt auch mit getönter Heckscheibe:

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Zusätzlich habe ich mir auch den Startknopf von MDC eingebaut: Funktioniert super👍:

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Außerdem gab es noch neue gebrauchte Coreline Felgen und neue Continental Sommerreifen:

 

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bearbeitet von Mattis

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Hast die türfenster getönt?

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Gerade eben schrieb DC:

Hast die türfenster getönt?

Nee, nur die Heckscheibe ist getönt. Die Türscheiben sehen da nur so dunkel aus....

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vor 15 Minuten schrieb Smartyyy:

Hier meine neue Heckscheibe aus Makralon zum Nulltarif. Ich muß lediglich noch die Reste der alten Scheibe, mit dem Teppichmesser abtrennen. 

Es paßt einwandfrei und es hält auch fest in Position. 

 

Jo,  sieht auch richtig schön wasserdicht aus. 😄

Wo ist denn da die Regenrinne? 🤔

 

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 8 Minuten schrieb Ahnungslos:

 

Jo,  sieht auch richtig schön wasserdicht aus. 😄

 

Das ist weitgehend wasserdicht.  Sieht eben noch etwas doof aus, mit den alten Scheibenresten.

Kosten: Null Euro...:-))

bearbeitet von Smartyyy

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vor 1 Stunde schrieb Mattis:

Nee, nur die Heckscheibe ist getönt. Die Türscheiben sehen da nur so dunkel aus....

Kosten für das Verdeck? Und welcher Umfang, Montage oder nur Teile gekauft und selbst montiert.


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm

fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend...

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

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vor 10 Stunden schrieb Smartyyy:

Das ist weitgehend wasserdicht. 

 

😄😄😄

bearbeitet von Ahnungslos

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Wasserdicht ist hier dran ehrlich gar nichts. Falls das ein Zee Smart ist, ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Relais Box unter dem Fahrersitz abgesoffen und korrodiert ist. Dann hat er endlich Ruhe der smart.


fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet 

fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm

fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend...

fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses 

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vor 12 Stunden schrieb Mattis:

Zurück zum Thema: Meine Kugel hat auch wieder etwas neues😊. Letzte Woche wurde das gesamte Verdeck erneuert, jetzt auch mit getönter Heckscheibe:

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Zusätzlich habe ich mir auch den Startknopf von MDC eingebaut: Funktioniert super👍:

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Außerdem gab es noch neue gebrauchte Coreline Felgen und neue Continental Sommerreifen:

 

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Das sieht super aus Mattis 


Wir wollen einfach nur Spaß haben

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