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Wook

195er Reifen, 16-Zoll-Felgen, 451er: alle 2 Jahre kostenpflichtige TÜV-Abnahme?

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Ich habe gerade einen gebrauchten smart 451 BJ 2013 turbo gekauft, und das smart Center hat vor Abholung noch eine frische HU gemacht.

 

In den Unterlagen gibt es eine „Abnahme Ein- oder Anbau §19(3) StVZO“ für die Reifen/Alufelgen auf denen die Karre auf der Hinterachse steht: 195/45R16 auf 16Jx16H2 32 mm Einpresstiefe. ABE liegt vor (siehe nachstehende Fotos).

 

Frage 1: Kann mir jemand verraten, ob diese Abnahme alle zwei Jahre, wenn die HU fällig ist, erneut gemacht werden muss?

 

Frage 2a: Muss die Abnahme wegen der 16 Zoll Durchmesser oder der 195er Breite gemacht werden? Und: Kann man

 

Frage 2b: Gibt es eine 15- oder 16-Zoll-Felge aus dem Hause smart, die man 195er Schlappen bestücken kann, OHNE daß dafür bei jeder HU eine gesonderte Abnahme emacht werden muss?

 

Ich frage weil der Spaß jedes Mal EUR 56,– kostet, mir die (schwarzen) Felgen eh nicht sonderlich gefallen, und das ein Argument wäre, auf serienmäßige Felgen runterzurüsten.

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Wook am 01.01.2017 um 13:46 Uhr ]


1999-2008: 2x 450er Coupé, 1x 450er Cabrio. 2008-heute: Lotus Elise S2 111R. 2017-heute: 451er Coupé Turbo.

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Du müsstest die Kombi HA215/VA195 haben ?!

Oder ? Du schreibst von 195 auf der HA ???

Ich lese aber was anderes aus der Abnahme raus.

 

 

Die einmalige Abnahme reicht. Du musst die Fahrzeugpapiere auch nicht zwangsläufig korrigieren lassen.

 

Des weiteren lag mir ( Wagen ist verkauft ) ein Papier von Rimstock vor, das einer "Voll-ABE" bei o.a. Rädern entsprach, d.h. es musste nix abgenommen werden.

 

 

 

-----------------

Remember the Times when Sex was Safe und Fuel cheap.

 

 

5 Jahre Smart 451 Sauger mit MDC Power, ab 2016 Upgrade auf 451 Brabus Exclusiv Electric Drive

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Focus-CC am 01.01.2017 um 13:46 Uhr ]


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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Quote:
Die einmalige Abnahme reicht. Du musst die Fahrzeugpapiere auch nicht zwangsläufig korrigieren lassen.

 

Dann verstehe ich nicht, warum diese Abnahme jetzt (offensichtlich erneut) gemacht wurde, denn diese Kompletträder waren schon beim Vorbesitzer drauf.


1999-2008: 2x 450er Coupé, 1x 450er Cabrio. 2008-heute: Lotus Elise S2 111R. 2017-heute: 451er Coupé Turbo.

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Gast

Die Abnahme muss nur einmal gemacht werden. Wenn du es ganz ordentlich machen willst, lässt du die Rad/Reifen-Kombi halt in die Fahrzeugpapiere eintragen. Da steht es dann halt drin und ist so vollkommen zulässig ohne das da irgendwas nochmal geprüft werden müsste.

 

 

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Ahhhh, ich vermute was ggf. passiert ist.

 

Der Vorbesitzer hatte dem Prüfer wohl die Seite mit der "VOLL-ABE" vorgelegt. Kenn ich , hatte ich auch und wurde nix eingetragen ! Ging so durch !

 

Die Seite mit dem Passus ist wohl abhanden gekommen und nun musste eingetragen werden .

 

Für dich ist nun alles perfekt ok, du musst beim nächsten TÜV nur noch die Abnahme vorzeigen !

 

 

 

Gruß, Heiko

 

 


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

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Gast

Ahhh ja, jetzt wo du es sagst.

Da du jetzt ja die Abnahme hast ist alles super.

Du kannst jetzt natürlich den Spaß noch in deine Fahrzeugpapiere eintragen lassen, aber das musst du nicht, wenn ich das richtig verstehe.

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Quote:

[...]

Die einmalige Abnahme reicht. Du musst die Fahrzeugpapiere auch nicht zwangsläufig korrigieren lassen.

[...]

 

Das ist so nicht korrekt!

Ich wäre letztes Jahr (2016) durch die HU geflogen weil meine abgenommenen Spikeline auf dem 450er nicht im Fahrzeugschein eingetragen waren!

 

Erst als in den ergänzten Fahrzeugschein vorweisen konnte kam ich ohne Mangel durch den TÜV!


mfg, berkel

 

"Manche fahren smart, andere halt nur ein Auto"

 

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Gast

Ich hab sowieso gerne alles in den Papieren stehen, da hat man dann auch nicht einen riesigen Ordner voller Gutachten und Abnahmen im Auto liegen :-D

 

 

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@ Berkel

 

Was ist denn das für ein Honk von Prüfer gewesen ?

 

Ich müsste jetzt mal in den Papieren nach sehen, aber in den technischen Abnahmen steht regelmäßig (!) ziemlich wörtlich drin :

 

"Bei Gelegenheit Korrektur der Fahrzeugpapiere" .

 

@ Smartrek

 

Ich habe nur ne KOPIE vom Schein im Wagen. Immer und in allen Fahrzeugen . Nur diese, keine Abnahmen, etc. Alle Originale liegen im Tresor.

 

Nur 1x in ner Kontrolle eine Mecker. Keine "finanziellen Nachteile" gehabt. Und wenn, die 10,- Euro und das Vorzeigen am Folgetag kann ich alle 10 Jahre auch verschmerzen ...

 

 

 

 

EDIT:

 

Oben steht doch sichtbar : Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben.

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Focus-CC am 01.01.2017 um 18:08 Uhr ]


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Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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Quote:

Am 01.01.2017 um 16:29 Uhr hat Berkel geschrieben:
Quote:

[...]
Die einmalige Abnahme reicht. Du musst die Fahrzeugpapiere auch nicht zwangsläufig korrigieren lassen.
[...]

 

Das ist so nicht korrekt!

[...]


 

Das ist in diesem Falle, bei dem die Abnahme nach §19(3) erfolgt ist, sehr wohl korrekt.

Im Dokument auf dem 1. Foto steht es sogar geschrieben. ;-)

 

Quote:

Am 01.01.2017 um 16:29 Uhr hat Berkel geschrieben:
[...]
Ich wäre letztes Jahr (2016) durch die HU geflogen weil meine abgenommenen Spikeline auf dem 450er nicht im Fahrzeugschein eingetragen waren!
[...]

 

Da es für die Verwendung der Spikeline am 450 kein Teilegutachten nach §19(3) gibt, ist deine Abnahme nach §21 als sogenannte Einzelabnahme erfolgt.

Daher musste die Korrektur der Fahrzeugpapiere unmittelbar erfolgen. ;-)

 

Smarte Grüße

Ralf

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Jo, eine 21er muss eingetragen werden. Kenn ich von unseren diversen Gasanlagen-Einbauten.

 

 


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

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Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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Darf ich den in der Abnahme unter Punkt 22 gemachten Vorschlag zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere „zu Ziffer 15.1 auch genehmigt 195/45R16 auf Leichtmetall-Rad 6Jx16H2 Einpresstiefe 32 mm, in Verbindung mit Ziffer 15.2 genehmigt 215/40R16 auf Leichtmetall-Rad 7,5Jx16H2 Einpresstiefe 32 mm“ so verstehen, als dass ich, wenn ich es besonder affig mag, ohne weitere Umbauten wie z.B. eine Kotflügelverbreiterung, bis zu 195er auf der Vorder- und 215er auf der Hinterachse fahren darf?

 

Gilt das, einmal in den Papieren eingetragen, dann auch für andere Felgen/Reifen, solange die Maße/Specs die gleichen sind, und eine ABE vorliegt?

[ Diese Nachricht wurde editiert von Wook am 01.01.2017 um 19:08 Uhr ]


1999-2008: 2x 450er Coupé, 1x 450er Cabrio. 2008-heute: Lotus Elise S2 111R. 2017-heute: 451er Coupé Turbo.

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Gast

Wenn ich das richtig verstehe, musst du die 195/215-Kombi fahren (abgesehen von originalen Rad/Reifen-Kombis, die ja durch die COC freigegeben sind).

Andere Felgen darfst du dann nicht einfach fahren. Diese müssten dann auch wieder abgenommen (und am besten noch eingetragen) werden.

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Nach dem ich mir die ABEs 47554 und 47555 zu den Rädern mal angesehen habe, komme ich zu dem Schluß, dass weder die Abnahme noch eine Eintragung in den Papieren notwendig war bzw. ist.

 

Siehe jeweils auf der ersten Seite den fettgedruckten Absatz:

Abweichend von den Bestimmungen des §13 ...

sowie die Auflage A02 auf den Seiten 2 der zugehörigen Gutachten.

 

Smarte Grüße

Ralf

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Quote:

Am 01.01.2017 um 17:58 Uhr hat Focus-CC geschrieben:
@ Berkel



Was ist denn das für ein Honk von Prüfer gewesen ?



Ich müsste jetzt mal in den Papieren nach sehen, aber in den technischen Abnahmen steht regelmäßig (!) ziemlich wörtlich drin :



"Bei Gelegenheit Korrektur der Fahrzeugpapiere" .



@ Smartrek
[...]

 

Bei mir war auf dem Gutachten / Einzelabnahme (was auch immer das war - keine Ahnung) die Klausel "Anpassung des Fahrzeugscheins ist unverzüglich erforderlich" gestanden. Hatte der Prüfer also scheinbar doch recht und ich war mir dessen nicht bewusst.

 

Dachte auch ein Jahr lang es reicht die Abnahme vom TÜV in Papierform dabei zu haben.

 

Glücklicherweise ist in dem Jahr nichts passiert. Möchte nicht wissen wie die Versicherung sich evtl. quer gestellt hätte :evil:


mfg, berkel

 

"Manche fahren smart, andere halt nur ein Auto"

 

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Bitte jetzt nicht alles durcheinander bringen!

Wenn es für die jeweiligen Felgen eine echte ABE gibt, dann ist eigentlich wie schon geschrieben wurde gar keine Abnahme erforderlich!

Die kann man montieren und fahren, allerdings muß man diese ABE dann mitführen und im Falle einer Verkehrskontrolle oder beim TÜV Termin vorweisen können!

Eine Eintrgung in die Fahrzeugpapiere kann erfolgen, muß aber nicht!

 

Dann gibt es noch die Variante des Gutachtens, bei dem zwar unverzüglich eine Abnahme der Teile durch einen sachverständigen Prüfer erfolgen muß, eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere muß aber in der Regel nicht sofort erfolgen, sondern wenn ohnehin etwas anderes in den Papieren geändert wird.

So lange muß dann aber eben die Abnahmebescheinigung mitgeführt werden, die man bei der Abnahme durch den Prüfer ausgehändigt bekommt.

 

Und dann gibt es eben noch die Variante, bei der die Eintrgung in den Papieren unverzüglich erfolgen muß!

 

Das ist aber immer von den Anbauteilen abhängig!

Natürlich muß man immer die entsprechenden Papiere dabei haben, aber die Vorgehensweise ist sehr unterschiedlich, deshalb sollte nicht alles durcheinander geworfen werden!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 02.01.2017 um 13:52 Uhr ]

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Gast

RKI hat hier vollkommen recht. Die Felgen müssen nicht abgenommen werden, wenn eine im Gutachten aufgeführte Rad/Reifen-Kombi gefahren wird (unter "S16" nachzulesen).

 

"Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungs- behörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind."

 

Lt. ABE sind folgende Kombinationen erlaubt: 175/50R16-195/45R16, 175/50R16-215/40R16, 175/50R16-225/40R16, 195/45R16-215/40R16, 195/45R16-225/40R16

 

 

 

Man muss nur das Gutachten oder die ABE gründlich lesen und schon weiß man, was zu tun oder eben nicht zu tun ist. Das gilt aber nicht nur hier sondern generell.

Ich für meinen Teil habe immer gerne alles im Fahrzeugschein stehen, aber das muss dann jeder für sich entscheiden.

[ Diese Nachricht wurde editiert von Smartrek am 02.01.2017 um 14:07 Uhr ]

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