Alles richtig, aber man muß hier jetzt auch nicht sofort Betrug unterstellen.
Es ist zwar sehr selten, aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß ein Verkaufsgegenstand manchmal auch
genau beim Übergang vom Verkäufer zum Käufer kaputtgeht. D.h der Verkäufer hat mit gutem Gewissen verkauft,
aber der Käufer fühlt sich betrogen. Wer haftet nun? ich hatte mal so einen Fall und wir haben uns dann den Schaden,
das war übrigens auch eine Zylinderkopfdichtung, geteilt.
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