Smartkrank Geschrieben am 27. Juli 2017 Guten Abend Leute, Ich habe einen Strafzettel mit dem Vorwurf 101060 Sie behinderten durch das Parken andere. Fahrad und Abbiegeverkehr. Ich kann keinen Fehler erkennen. Hab ich Unrecht? [ Diese Nachricht wurde editiert von Smartkrank am 27.07.2017 um 22:08 Uhr ] Smart 450 CDI Cabrio Bj. 08/2002 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Kugel-Michael Geschrieben am 27. Juli 2017 Hat der Glaserei-Transporter auch ein Ticket bekommen? Denn meiner bescheidenen Meinung nach behindert der den Abbiegeverkehr genau so wie die Kugel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
assfalthobel Geschrieben am 27. Juli 2017 hi,ich sehe keinen fahrradweg, sonst müßte ja nach der einmündung ein solches schild stehen und der glaser steht eindeutig näher als 5 m an der einmündung, der smart aber ist mmn weiter weg.....weiß aber nicht, welche schilder da noch gestanden haben.....würde ich gegen an gehen. -----------------mit smarten grüßen, assfalthobel [ Diese Nachricht wurde editiert von assfalthobel am 27.07.2017 um 22:58 Uhr ] mit smarten grüßen, assfalthobel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am 27. Juli 2017 Meines Erachtens kann man aufgrund dieser Bilder nicht sicher sagen, ob für diese Strasse irgendwelche Beschränkungen hinsichtlich des Parkens gelten!Auf den ersten Blick sieht es nicht so aus, aber dazu müsste man wissen, ob es in dieser Strasse vorher in Fahrtrichtung evtl. irgendwelche Verkehrszeichen gibt, die das Halten und Parken dort regeln oder evtl. tatsächlich an dieser Stelle ein Radweg ausgeschildert ist!Wenn nicht, dann frage ich mich echt, was das soll. Dann wäre eigentlich das Halten bzw. Parken an dieser Stelle ausnahmslos erlaubt und genügend Platz zur Kreuzung hast Du ja im Gegensatz zu dem Glasereityp gelassen.Ich vermute aber, daß da vorher irgendwelche Verkehrszeichen vorhanden sind.Wenn nicht, Einspruch einlegen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Kugel-Michael Geschrieben am 27. Juli 2017 Müssten die Halte- oder Park-Verbots-Schilder nicht nach der Einfahrt (Pflastersteine) wiederholt werden??? Btw: Über welchen Betrag reden wir? Zehner? Trotzdem nicht zahlen, ist sonst ein Schuldanerkenntnis. Daraus wird dann beim nächsten Mal Vorsatz. Aber vorher nochmal absichern, richtig verlässliche Aussagen gibt es in einem Internet-Forum eh nie und die Bilder sind auch nicht ausreichend belastbar. Gute Nacht! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Salzfisch Geschrieben am 27. Juli 2017 Ist zwar schon etwas länger her, dass das Google-Auto da war, aber damals stand kurz davor noch ein Halteverbotsschild (die Bushaltestelle gab es wohl noch nicht, aber die würde das ja auch nicht "aufheben", oder?). GrußSalzfisch-----------------Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 261.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,0 l/100 km[ Diese Nachricht wurde editiert von Salzfisch am 27.07.2017 um 23:36 Uhr ] Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 340.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Smartkrank Geschrieben am 28. Juli 2017 Moin Jungs, Wir Reden von 20 Euro. Ob der Transporter einen bekommen hat, weis ich ehrlich gesagt nicht. Das mit Google ist eine super Idee. Auf die Idee muss man mal kommen :) Dabei ist mir eben folgendes aufgefallen: Das folgende Bild ist laut Google 2008. Keine Einfahrt, Keine Bushaltestelle aber ein Verbotsschild und eine Rechtsabbiegerspur die heute nicht mehr da ist. Auch der Radweg ist heute weg. Damals auch 2 Spurig heute 3. Nun dieses, Stand heute : Jetzt sieht das schon wieder anders aus oder? Sehr irritierend das ganze. Ich war mir so sicher :). [ Diese Nachricht wurde editiert von Smartkrank am 28.07.2017 um 05:02 Uhr ] [ Diese Nachricht wurde editiert von Smartkrank am 28.07.2017 um 18:11 Uhr ] [ Diese Nachricht wurde editiert von Smartkrank am 28.07.2017 um 18:12 Uhr ] [ Diese Nachricht wurde editiert von Smartkrank am 28.07.2017 um 18:13 Uhr ] [ Diese Nachricht wurde editiert von Smartkrank am 28.07.2017 um 18:13 Uhr ][ Diese Nachricht wurde editiert von Smartkrank am 28.07.2017 um 18:14 Uhr ] Smart 450 CDI Cabrio Bj. 08/2002 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Triking Geschrieben am 28. Juli 2017 Also ich komme mit dem Tatbestand nicht klar. Der ist mir in diesem Fall nicht definiert genug. Wenn dort noch das Zeichen 283 (Haltverbot Beginn) vorhanden sein sollte, dann hätte man auch Haltverbot vorwerfen sollen. Wenn eine Behinderung vorgeworfen wird, dann sind daran auch strenge Vorgaben gebunden. Wenn z.B. jemand auf einem Gehweg parkt, dann kann eine Behinderung in der Regel nur vorgeworfen werden, wenn der noch verbleibende Restgehweg weniger als 80 cm beträgt. Hier kann man aber - besonders bei dem geringen Verkehrsaufkommen - aber problemlos um den parkenden Smart herumfahren. Auch, wenn man vielleicht einen Augenblick warten muss. Wenn in einer Straße mit jeweils einer Fahrspur je Richtung so geparkt wird, dann müsste ich ja auch das parkende Fahrzeug umfahren. Also wie gesagt, ich tue mich mit dem Tatbestand recht schwer, weil ich eine echte Behinderung nicht erkennen kann. Das ist arg "wischiwaschi". Gruß, Rolf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Smartkrank Geschrieben am 28. Juli 2017 Eigentlich sehe ich das auch so. Hier der Strafzettel: Umseitig: Ich werde es darauf ankommen lassen. Das was man mir vorwerfen könnte wäre, Parken im Halteverbot bzw. im eingeschränkten Halteverbot. Das ist mit 15 euro belegt. 5 Euro haben oder nicht haben :) [ Diese Nachricht wurde editiert von Smartkrank am 28.07.2017 um 15:36 Uhr ] Smart 450 CDI Cabrio Bj. 08/2002 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Smartkrank Geschrieben am 28. Juli 2017 War Falsch :) [ Diese Nachricht wurde editiert von Smartkrank am 28.07.2017 um 15:45 Uhr ] Smart 450 CDI Cabrio Bj. 08/2002 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
assfalthobel Geschrieben am 28. Juli 2017 hi, ist verwirrend das ganze... auf einem bild gibts die ausfahrt hinter dem dicken gebäude, die aber auf einem anderen bild nicht zu sehen ist. an dem dicken sechseckigen mast ist ein schild. ende fahrradweg, und ein halteverbot ab da. ein anderes bild zeigt, als wäre die einbuchtung als abbiegespur weg und die gehwegkante durchgezogen.... die frage, ob das halteverbotschild da noch ist.....-----------------mit smarten grüßen, assfalthobel mit smarten grüßen, assfalthobel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Smartkrank Geschrieben am 28. Juli 2017 Quote:Am 28.07.2017 um 17:54 Uhr hat assfalthobel geschrieben:hi, ist verwirrend das ganze... auf einem bild gibts die ausfahrt hinter dem dicken gebäude, die aber auf einem anderen bild nicht zu sehen ist. Das ist ein Bild aus 2008 Quote:an dem dicken sechseckigen mast ist ein schild. ende fahrradweg, und ein halteverbot ab da. ebenfalls 2008. Quote:ein anderes bild zeigt, als wäre die einbuchtung als abbiegespur weg und die gehwegkante durchgezogen Das ist der Stand heute. Quote:.... die frage, ob das halteverbotschild da noch ist..... Ja, es sieht danach aus. Vorgeworfen wird aber nicht Parken im Halteverbot, sondern Verkehrsbehinderung. [ Diese Nachricht wurde editiert von Smartkrank am 28.07.2017 um 18:08 Uhr ][ Diese Nachricht wurde editiert von Smartkrank am 28.07.2017 um 22:56 Uhr ] Smart 450 CDI Cabrio Bj. 08/2002 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
W-Technik Geschrieben am 28. Juli 2017 Warum soll das Parken auf einer normalen Straße erlaubt sein?Vielleicht wegen Behinderung der Bushaltestelle. VW seit 2015 auf der schwarzen Liste! VW Lemminge gibt es viel zuviele (leider) Da ist Greenpeace dagegen zu 100% Glaubwürdig !!! Kauft ausländische Kfz, halten länger, sind etwas günstiger, rosten eventuell etwas schneller wie MB Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
W-Technik Geschrieben am 28. Juli 2017 Warum soll das Parken auf einer normalen Straße erlaubt sein?Vielleicht wegen Behinderung der Bushaltestelle. Oder gar Entsorgung von Altschrott ![ Diese Nachricht wurde editiert von W-Technik am 28.07.2017 um 20:57 Uhr ] VW seit 2015 auf der schwarzen Liste! VW Lemminge gibt es viel zuviele (leider) Da ist Greenpeace dagegen zu 100% Glaubwürdig !!! Kauft ausländische Kfz, halten länger, sind etwas günstiger, rosten eventuell etwas schneller wie MB Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Smartkrank Geschrieben am 28. Juli 2017 Warum soll Parken auf einer normalen Straße verboten sein? Ich kenne das so. Ist es nicht verboten in Form von Schildern, darf geparkt werden. Mir werfen sie aber Verkehrsbehinderung vor. Ich sehe keine. [ Diese Nachricht wurde editiert von Smartkrank am 28.07.2017 um 22:54 Uhr ][ Diese Nachricht wurde editiert von Smartkrank am 28.07.2017 um 22:55 Uhr ] Smart 450 CDI Cabrio Bj. 08/2002 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Salzfisch Geschrieben am 30. Juli 2017 Ich glaube fast, die ganze rechte Spur soll eine Fahradspur sein - allerdings sind diese "Angebotsstreifen ja in der Regel schmaler und nicht mit normalen Spurmarkierungen abgetrennt:Bei Google Maps (die Aufnahmen werden ja öfter aktualisiert) sieht man, dass bis kurz vor der Haltestelle so ein Fahrradstreifen markiert ist.Nach der Einmündung sieht man, auch auf Deinen Bildern, dass die Fahrradspur weiterführt.Durch die an- und abfahrenden Busse sind im Bereich der Haltestelle alle Markierungen (aufgepinselte Fahrräder etc.) verschwunden, so dass der genaue Verlauf nicht erkennbar ist. Ist halt Murks, mit diesen komischen Fahrradstreifen, aber was erwartest Du in einer Stadt, deren Senat zwar alle Verkehrsprobleme mit Fahrrädern bzw. Lastenfahrrädern lösen will, aber kein Geld für den Erhalt vernünftiger Radwege ausgeben möchte? Einfach gruselig, wie überall diese komischen Markierungen auf den Fahrbahnen auftauchen und nebenan die Radwege auf dem Bürgersteig von Wurzeln gesprengt und von Unkraut überwuchert werden... :-x GrußSalzfisch-----------------Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 261.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,0 l/100 km[ Diese Nachricht wurde editiert von Salzfisch am 30.07.2017 um 00:31 Uhr ] Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 340.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
maxpower879 Geschrieben am 30. Juli 2017 Ich glaube eher das dir die Behinderung vorgeworfen wird weil du auf einer endenden Spur welche gleichzeitig eine Rechtsabbiegerspur ist stehst. Somit behinderst du sowohl die Rechtsabbieger wie auch die Leute die sich zum geradeaus fahren einfädeln. § 12 - Halten und Parken(1) Das Halten ist unzulässig 1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,2. im Bereich von scharfen Kurven,3. auf Einfädelungsstreifen und auf Ausfädelungsstreifen,4. auf Bahnübergängen,5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten. Ich würde das als solchen Streifen bezeichnen und denke das du zahlen solltest. [ Diese Nachricht wurde editiert von maxpower879 am 30.07.2017 um 09:10 Uhr ] Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS Seres 3 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am 30. Juli 2017 Quote:Am 30.07.2017 um 09:09 Uhr hat maxpower879 geschrieben:Ich würde das als solchen Streifen bezeichnen und denke das du zahlen solltest.Das würde ich auch sagen, nachdem mittlerweilen unstrittig ist, daß dort vorher ein Halteverbotsschild steht!Wenn Du gerne noch mehr Geld ausgeben willst, dann kannst Du ja gerne den Rechtsweg beschreiten! ;-)[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 30.07.2017 um 09:21 Uhr ] Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Smartkrank Geschrieben am 30. Juli 2017 Hm, Schweren herzens habe ich den *******Strafzettel eben bezahlt :( Trotzdem Danke an alle für die nette Diskussionsrunde :) Smart 450 CDI Cabrio Bj. 08/2002 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen