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Hollandöse

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Hallo liebe Community,

 

ich habe mir eine Anhängerkupplung für meinen 450 eingebaut. Nun fahren wir gelegentlich nach Holland in Urlaub, was wir in Zukunft wohl mit der Kugel und einen Anhänger tun werden. Da in den Niederlanden aber die sog. Holland-Öse Pflicht geworden ist, habe ich nun das Problem, das an der MDC Anhängerkupplung umzusetzen. Für die nachzukaufenden Nachrüstsätze gibt es keinen Platz. Wie kann ich das Problem lösen?

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Myxin am 30.05.2018 um 17:55 Uhr ]


Gruß, M.

 

smart Cabrio cdi in grün von 2001-2005; smart Cabrio cdi, Baujahr 2006 in schwarz-silber seit Januar 2018 (>210tkm); smart Cabrio cdi, Baujahr 2004 in silber-schwarz seit September 2019, Rufname "Bruno" (>230tkm, R.I.P); smart 450 coupé in RubyRed, Baujahr 2005 (>200tkm)

 

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Nimm doch ne Abschleppöse.

 

Grüße Hajo


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Das Teil von MDC ist doch aus recht massiven Stahl -> wie wäre es von einer Schlosserei eine solche Öse nachträglich anschweißen zu lassen?

 

 


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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Mal als funktionierender Link: Hollandöse

 

Links, deren URL mit https beginnen, funktionieren hier nicht, man muß das https weg lassen und die URL direkt mit WWW beginnen! ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 13.05.2018 um 09:47 Uhr ]

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@Ahnungslos: weiß ich, vergesse ich aber immer. Bin aktuelle Forensoftware gewohnt :-D

 

@Chaoti: fällt das nicht unter Bauartänderung?

 

@Funman: ist soweit ich weiß nicht erlaubt. Muss ein fest verbundenes Teil sein.

 

Was haltet ihr von der Idee, eine Seilöse durch das Loch im Träger des Trägerstahles zu ziehen, wäre sowas gültig?

 

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Gruß, Myxin

 

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Wir sehen uns auf dem Jubiläum in smartville

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Myxin am 13.05.2018 um 15:20 Uhr ]


Gruß, M.

 

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Gilt das nur für Anhänger mit Auflaufbremse oder auch für ungebremste Anhänger? Für letztgenannte macht das meines Erachtens keinen Sinn, weil ein umherfliegender Anhänger auch das Zugfahrzeug in Schwierigkeiten bringen kann. Mit dem Drahtseil soll ja im Falle der Trennung von Zugfahrzeug und gebremsten Anhänger die Feststellbremse "angerissen" werden, damit der Anhänger eine Notbremsung einleitet und nicht ungebremst weiterdüst.

 

Gruß, Rolf

 

 


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In den Niederlanden müssen beide Arten von Anhänger mit einem Seil/einer Kette gesichert sein.

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Gruß, Myxin

 

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Das gleiche Problem haben wir auch.

Wir fahren ab und zu auch nach Holland und beide Smarts haben die Anhängerkupplung von Misterdotcom.

 

Habe mit Holländern, dem TÜV und auch dem ADAC gesprochen, haben alle keine Lösung.

 

In Holland ist gar keine Anhängerkupplung für den Smart zulässig und Misterdotcom lässt die Anhängerkupplung für den deutschen Markt bauen und da brauchen 750 kg Anhänger kein Abrissseil.

 

In Holland, der Schweiz und ich glaube auch in Österreich braucht man bei gebremsten Anhängern ein Abrissseil, welches die Anhängerbremse beim lösen aktiviert.

Bei ungebremsten ist es das Fangseil bzw eine Kette, die den Anhänger hinter dem Fahrzeug hält, falls er sich löst. Es sollen dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

 

Dieses Seil bzw Kette muss in unmittelbarer Nähe zur Anhängerkupplung befestigt sein.

Eine Abschleppöse ist nicht zugelassen, da sie zu weit außen liegen. Ein anschweißen einer Öse an die Anhängerkupplung, eine Veränderung der Kugelkopfbefestigung (längere Schraube mit einer Öse unten dran oder das einfache überlegen des Seils über die Kupplung ist laut TÜV nicht zulässig.

 

Der ADAC hätte nur zwei Tipps:

Eine andere Zugmaschine verwenden, wenn man einen Anhänger ziehen möchte oder diese Länder meiden.

 

Ich werde letzteres mit Anhänger tun und meinen Campingurlaub dort verbringen, wo unsere Gepanne willkommen sind.

Rein rechtlich ist unser Fahrzeug so in Deutschland zugelassen und wir können überall damit in der EU rumfahren.

Bringt einem nur nicht viel, wenn die Holländer dein Fahrzeug stilllegen.

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"Muss ein fest verbundenes Teil sein. "

 

Wo ist hier der Unterschied zwischen einer eingeschraubten Abschleppöse und den angeschraubten Schellen, die du verlinkt hast?

 

" In Holland ist gar keine Anhängerkupplung für den Smart zulässig"

 

Holland und D sind beide in der EU. Alle Fahrzeuge die in D zulässig sind, sind auch in NL zulässig und umgekehrt.

 

" Dieses Seil bzw Kette muss in unmittelbarer Nähe zur Anhängerkupplung befestigt sein."

 

Das issn Argument. Dann geht die Abschleppöse nicht.

 

In diesem Fall würde ich tatsächlich ein Stahlseil durch das Fenster des Trägers ziehen. Dann ist das blöde Fenster ja doch noch zu was gut.

 

Nachtrag: Das Seil könnte natürlich auch um den kompletten Träger gelegt werden. Ob so oder so, handelsüblich sind Stahlseile Qualität C7 mit 1770 N/qmm Bruchlast, ich würde da 4 mm nehmen, das ist schlank und hält als Schlaufe gelegt, 4400 Kg, also das 15-fache des zulässigen Anhängergewichtes. Das sollte reichen. Beide Enden als Schlaufen verpreßt. Die Enden würde ich unter dem Kugelkopf herausführen und mit Kabelbindern festtüdeln. Beim Ankuppeln muß dann nur der Karabinerhaken vom Anhänger durch die Schlaufen gehakt werden, fertig. Das Seil bleibt am Smart.

 

Grüße Hajo

[ Diese Nachricht wurde editiert von Funman am 14.05.2018 um 11:53 Uhr ]


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Ich war am Wochenende mal bei einem Anhänger-Spezi. Der hat mir beim Anhänger helfen können, ich bekam dort eine Metallstütze mit integriertem Sicherheitsseil für günstig Euros. Allerdings habe ich immer noch ein Problem mit der Verbindung am smart.

 

Meine Idee: entweder einen Karabinerhaken unterhalb des Kugelkopfes oder, wenn der Platz für den Karabiner nicht ausreichen sollte, ein entsprechendes Seil wie eine 8 stramm um das dünne Stück am Kugelkopf mit Schellen verschrauben.

 

Die Idee, eine Öse unterhalb der Anhängerkupplung verschweißen zu lassen, habe ich schon fast verworfen, da ich nicht glaube, dass Schweißarbeiten an der Konstruktion erlaubt sind. Ich muss mich mal mit MDC unterhalten...

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Gruß, Myxin

 

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Gruß, M.

 

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Was spricht gegen meinen Vorschlag?

 

Grüße Hajo


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Die Tatsache, dass die Befestigung fest nahe der Anhängerkupplung sein muss und ein Seil um den Träger "rumschlabbern" würde.

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Gruß, Myxin

 

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Doppelpost

[ Diese Nachricht wurde editiert von Myxin am 30.05.2018 um 17:58 Uhr ]


Gruß, M.

 

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Ich würde einen Stahlstreifen so etwa 4mm stark hinter die Traverse legen, also über die gesamte Breite und zusammen mit der Kupplung verschrauben, natürlich entsprechend längere Schrauben verwenden. Der Streifen muss ausreichen hoch sein, damit alle Schrauben greifen und die Kupplung nicht schief hängt.

An diesem Stahlstreifen wurde vorher ein senkrechter Stahlstreifen angeschweisst, genau hinter der Kugel, ein Loch reingebohrt wo der Karabiner des Seils reinpasst und natürlich die Ecken abgerundet. Diese Stück mit dem Loch guckt dann unten hinter der Schürze hervor, elegant der Auspuffform angepasst.

Wer einen Plasmaschneider besitzt, kann das natürlich aus einem Stück schneiden.

Auf die Art bleibt die Kupplung unangetastet und das Seil kann in eine feste Öse eingeklinkt werden.

Bin ich verstanden worden? :lol:

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Outliner am 03.06.2018 um 06:22 Uhr ]

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Ja, aber wenn Du noch zusätzlich ein 4mm Stahlstreifen mit der Breite der AHK verschraubst, wird das Heck noch schwerer. Theoretisch müsste dann die Stützlast herabgesetzt werden. Die AHK hat selber schon ein Gewicht von 11kg, da kommt Deine Lösung mit mindestens 6kg dazu.

 

Ich denke, dass ich auf gut Glück eine Öse von unten anschweißen lasse. Bemängelt der TÜV das, kommt sie wieder runter. In unserer Community ist das so gemacht worden, noch nie Kritik von TÜV. Anders geht es nicht. Auch MDC hat keine Lösung.

 

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Gruß, Myxin

 

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Der TÜV weiss ja nicht, das die MDC-Kupplung keine Öse hat.

Wenn du da eine dranschweisst, wird das bestimmt durchgehen. Meine Lösung war nur gesetzeskonform.

Mir wärs ehrlich gesagt wurscht, ob die Stützlast sich offiziell ändern müsste oder Schweissen an solchen Teile verboten ist... irgendwer hat da ja auch dran geschweisst, und geröntgt haben die das hinterher bestimmt nicht.

Aber für ganz Genaue: Durch das Schweissen an der Kupplung veränderst du das Gefüge, wenn der Prüfer ein harter Hund ist, kannst du das Ding in die Tonne kloppen, selbst wenn du die Öse wieder abflext.

Schweiss da eine schöne dicke 14er Unterlegscheibe an, Farbe auf die GESAMTE Kupplung und fertig! :lol:

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Outliner am 03.06.2018 um 21:50 Uhr ]

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Ich habe das ganze mit einem Seilzug durch das Loch in der Anhängerkupplung gelöst (siehe Foto oben). Somit wäre es mit einem festen Teil am Fahrzeug verbunden.

 

Du brauchst zum Nachmachen einen Meter Stahlseil, 3-4mm. Ich habe Kunststoffummanteltes Stahlkabel gewählt, damit kein Kabel an dem verzinkten Stahl der AHK scheuert. Das Seil mit 2 Schraubklemmen sichern und wenn vorhanden mit Schrumpfschlauch sichern.

 

33051717vf.jpg

 

Das ganze bei Bedarf durch das Loch fummeln und unter die AHK führen.

 

33051716rl.jpg 33051721zv.jpg

 

Nun kann der Anhänger festgemacht werden.

 

33051719fr.jpg

 

Ob die Holländer das so akzeptieren, muss sich zeigen. Auf alle Fälle habe ich mir Mühe gegeben :lol: . Nachmachen ausdrücklich erwünscht.

 

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Also nee, das geht aber gar nicht! Weil...

 

"ein Seil um den Träger "rumschlabbern" würde. "

 


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Schlabbern tut da nix, das Seil ist auf Maß gemacht. Ich trau mich einfach nicht zu schweißen, weil ich dann im schlimmsten Fall die AHK dem Schrotthändler geben kann. Nachteil: im schlimmsten Fall der Fälle reißt mir jetzt der Hänger das Heckteil kaputt.

 

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Gruß, Myxin

 

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Gast struppy

Hallo,

Was gibt es Neues zu der Konstruktion, funktionieren wird’s denke ich. Gabs denn Probleme?

 

Mit freundlichen Grüßen und Danke.

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Funktionieren tut es wie es soll. Nur ist mir der Hänger noch nicht abgerissen, sprich: der worst case ist noch nicht eingetreten.

 

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Gruß, Myxin

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Myxin am 06.04.2019 um 17:27 Uhr ]


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Hi!

 

Also ich lesen folgenden Text so...

 

Quote:
Diese Vorschrift gilt jedoch nicht für einachsige Anhänger, deren Gesamtmasse 1,5 t nicht übersteigt, vorausgesetzt, daß diese Anhänger außer der Verbindungseinrichtung eine Sicherungsverbindung aufweisen (Kette, Seil usw.), die bei Bruch der Verbindungseinrichtung verhindert, daß die Anhängerdeichsel den Boden berührt, und die dem Anhänger noch eine gewisse Führung gibt.

 

Wer mitn Smart 42 einen Einachshänger zieht, der nicht schwerer als 1500kg Gesamtgewicht ist, und das werden wohl die meisten sein - bei so 450kg +/- Anhängelast - die können sich die Öse sparen; hier im Ösiland war es immer schon so, dass eine zusätzliche Sicherung - meist eine Kreuzkette - steht aber in keinem Gesetz drinnen - bei ungebremsten Anhängern notwendig war, dass, wenn sich die Kupplung gelöst hat, die Sicherungsfunktion die Deichsel aufgefangen hat, ohne dass diese den Boden berührt und der Hänger so einigermaßen hinten nachgezogen wurde. Bei gebremsten Anhängern gibt es das sogenannte Abreisseil, dass beim Lösen der Deichsel automatisch die Bremse betätigt, das Gespann trennt sich aber auf alle Fälle.

Bei mir ist es beim ungebremsten Hänger ein Stahlseil, dass durch die Deichsel zu AHK gezogen ist, gerade mit so viel Spiel, dass ich dieses gerade noch über die AHK ziehen kann. Übrigens würde bei meiner AHK keine verschraubte Hollandöse funktionieren - im Zusammenspiel mitn Doppelrohrendtopf. Da passt nichtmal die Kreuzkette dazwischen...

 

Grüße ausm Ösiland


Grüße, wme451333 ;)

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Versteh ich jetzt nicht. In dem von dir zitierten Text steht doch gerade, daß eine Sicherheitsverbindung vorhanden sein muß. Wieso kann man sich die sparen, wenn sie vorhanden sein muß? Und du schreibst doch selbst von einem Seil oder Kette?

 

Grüße Hajo


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Irgendwie ist das alles nicht richtig durchdacht. Ab 750 Kg ist in Deutschland z.B. eine eigene Bremsanlage (in der Regel Auflaufbremse) für Anhänger erforderlich, die mit einem Abreißseil gesichert ist. Wenn nun ein solcher Anhänger - ausgerüstet mit einer Hollandöse und einer Kette / einem Drahtseil) noch hinter dem Zugfahrzeug hergezogen wird, obwohl es sich vom Kugelkopf der Anhängerkupplung gelöst hat, dann hat der Fahrer der Zugmaschine ein dickes Problem. Er hat nämlich dann einen ungebremsten Klotz am Heck seines Wagens, der nicht notgebremst wird und die Zugmaschine ganz schnell umreißen kann. Bei seitlichen Kräften im Heckbereich von Fahrzeugen reagieren diese nämlich unkontrollierbar. Deswegen rammt die Polizei in der Regel immer das Heck seitlich, um Amokfahrer zu stoppen.

 

 

Wozu hat man dann eine Notbremse beim Anhänger, die sich bei Trennung vom Zugfahrzeug durch Drahtseil aktiviert, wenn eine weitere Kette - oder ein Drahtseil) die Auslösung verhindert?

 

 

Ist alles etwas konfus finde ich.

 

Gruß, Rolf


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