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450manuel

Freun und Helfer mal anders im § Dschungel

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Wie ich angekündigt habe, kläre ich offenen unklarheiten in bezug auf § in einem anderen Thema. Da es mich in dem fall betrifft und eventuell auch Interessant sein könnte für andere.

 

 

Wie bin ich vorgegangen.

 

Habe bei meiner Versicherung angerufen und mich mit der Rechtsabteilung verbinden lassen ( WGV z.B. )

Das Problem dort angesprochen und die aussage von der Rechtsberatung, das müsse man sehen in wie weit man was ihnen zulasst legt und erst danach könne man handeln.

 

 

Ich als Person, nicht gerade eine hilfe aber Ok.

 

 

Im Freundeskreise darüber gesprochen und dabei waren alle der Meinung, das es Personen gibt ( hört man fast täglich von ) das diese Personen § Hengste sind die sich darauf voll aufgeilen um einer Person einfach aus purer Rechthaberische Art durch die § eine rein drücken wollen und nur darauf warten.

( Was hat die Person davon ?? ) Die Person steht im Mittelpunkt, gut gemacht und die Quote passt und ein weiterer Stern kommt hinzu zu der Beförderung ( Leistungsbeurteilung ).

 

 

Ich als Person, gut und schön sind aber Meinungen die nicht das Problem lösen.

Wie kann ich das Problem noch lösen ??

Ok dachte ich, frag bei einer Örtliche Polizei an was die dazu sagen.

 

 

Teil 2 folgt.

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Hab mir die mühe gemacht bei der Örtliche Polizei anzufragen wie das anzusehen ist mit dem Innenspiegel im PKW auszubauen. Hab denen den §56 vorgezeigt und nach deren Meinung erfragt. Man würde sich bei mir melden.

 

Als ich angerufen wurde von einem Herr, der mir erklärte sich mit Um/ anbauten beschäftigt usw.

 

 

Beamter,

hat sich das angeschaut mit dem §56 und sagte darauf, mit welcher Verhältnismäßigkeit bzw. Begründung sollte ein Beamter aufgrund des fehlenden Innenspiegel was keinerlei Gefährdung mit sich bringt Sie als Fahrer von dem Smart ihnen das fahren ohne BE anzeigen wenn der rechte und linke Außenspiegel da ist !!

 

Ich als Person.

Ich sagte, weil es dort steht ( wie zusehen ) und wenn man im Web in den Foren so umschaut, wird das darauf auch angesprochen. In den Gutachten zur Folientönung z.B. wird auch darauf hingewiesen das der Innenspiegel bei anbringen einer Folie der Innenspiegel unbrauchbar wird.

Mich aber auch der Innenspiegel Persönlich stört durch die eingeschränkte Frontansicht z.B. Ampelanlagen.

 

 

Beamter.

Punkt 1, Internet.

man solle nicht alles glauben was da angesprochen wir mit § usw., davon ab wird es je nach Art und Wichtigkeit das Problem angegangen und am Ende je nach Fall dem Richter vorgetragen und dementsprechend wird geurteilt.

 

Punkt 2, zum § 56 StVZO Innenspiegel.

Im ersten blick mag das so richtig sein aber ohne BE fahren ( reicht das nicht aus ) und würde so bei keinem Gericht standhalten. ( Verkehrssicherheit zu Verhältnismäßigkeit ist zu beachten !! ) Hinzu kommt noch, wenn die Sicht es nach hinten überhaupt vermittelt bzw. zulässt wie ( Kartonage durch Umzug oder Großeinkauf mit entsprechender Ladungssicherung usw. ) ist der Innenspiegel so oder so unbrauchbar.

 

Punkt 3, Toleranz.

Zwischen den Örtlichen Behörden gibt es auch Toleranzen was aber von Fall, zu Fall immer anders ist.

 

Siehe die Berichte im Internet über Eintragungen z.B. hier geht das und da geht das nicht usw., das einige Fahrzeuge wie Opel Speedster, Ferrari, Lambo und noch andere Fahrzeuge die Kennzeichenhöhe vorne keine 20 cm haben z.B. und man diese Fahrzeuge auch nicht ( laut den § ) tieferlegen könne !! Jedoch das Gutachten dazu sagt, das es geht und durch einen anerkannten Sachverständigen ( TÜV ) über die Eintragung durch die Zulassungsstelle es ermöglicht, zeigt das es geht, das zum Thema Toleranzen.

Davon abgesehen müsste man auch Fahrzeuge die keine Sonnenblende im Fahrzeug verbaut oder Fahrzeuge wo im Innenraum leergeräumt wurde nach der Info ( fahren Ohne BE ) belangen !!

Man muss hier nicht alles auf die Wage legen.

 

Ich solle mich selber fragen,

warum es wohl immer zu so vielen Missverständnisse auf beiden Seiten kommt ( Polizei und Fahrzeuginsassen die kontrolliert werden ). Da wird nicht das Argument gebracht durch des Eigenschutzes wie man oft hört, legt es so aus wie es passt. ( So geht das nicht auf beiden Seiten nicht !! ) Dazu ist jeder Fall zu Fall anders.

 

Rechthaben und bekommen sind immer zwei Seiten und ganz spezielle Personen die sich an § krallen mit ihrer Rechthaberei !! Wenn Sie mit einem hartnäckigen Rechthaber reden, wird sich die anfängliche Meinung nicht mehr ändern, unabhängig von der Dauer des Gesprächs. Weil da jeder zur seine Meinung steht und es anders sieht. Darum klärt das die Polizei und kein Internet und darüber hinaus entscheidet im Extremfall der Richter.

 

Ich als Person, bin da nicht ganz mehr zu Wort gekommen ( bis auf OK, ich verstehe ) und hab mir das angehört und etwas mitgeschrieben.

 

Der Beamter.

Punkt 4, Thema Folie,

die meisten Folie haben eine ABE und müssen nicht eingetragen werden und wenn man eine 60% verdunkelte Folie verbaut hat, kann man davon ausgehen das der Innenspiegel je nach Witterung nicht mehr zu gebrauchen ist unabhängig ob der Innenspiegel nun da oder nicht da ist !!

Es gibt seit Jahren Fahrzeuge die einen Innenspiegel haben aber keinen benötigen aufgrund der Bildschirme im Fahrzeug wo beim R-Gang im Bildschirm die Rückansicht angezeigt wird.

Vw hat das 1L Auto wo überhaupt keine Spiegel mehr hat und nur alles nur über Kamera läuft.

 

Der Beamte sagte auch,

er habe noch nie gehört, nicht einmal von der Esslinger Polizeikollegen das ein Fahrzeug nur wegen eines fehlenden Innenspiegel eine Anzeige erhalten habe mit der Info, fahren ohne BE und da wäre ich der Erste und der Beamte lächelte ( konnt man hören ).

 

Beamte fügte noch hinzu,

nicht jede Person braucht ein Innenspiegel da viele den Schulterblick machen und sich voll und ganz auf die Außenspiegel sich verlassen und beim rückwärtsfahren sich am Beifahrersitz festhalten und nach hinten schauend zurückfahren. Gibt auch so Fahrzeuge wo der Kleber an der Frontscheibe nicht hält auf langer Sicht und man eben so ohne weiterfahrt. In wie weit ein Innenspiegel zur eine Strafzahlung verpflichtet bzw. in Betracht kommt, müsse man im einzelnen genauer prüfen.

 

Der Beamter brachte ein anderes Beispiel, eigentlich einige Beispiele.

Zum Vergleich, Täglich in den frühen Morgen oder am späten Abend fahren viele Fahrzeuge mit Kaputten ( Abblendlicht ) auf einer Seite am Fahrzeug im Umland rum und nur dafür könnte man schon 10 Euro Strafe verlangen laut dem § der Beleuchtungseinrichtung da dies zu Gefährdung in der Nacht mit sich zieht, Fußgänger, Fahrzeug die fälschlicher weise meinen ein Roller fährt da und überholen usw. Das betrachtet zu ihren fehlenden Innenspiegel ist die Beleuchtung am Fahrzeug schon eine andere Sicherheitssachlage. Man muss schon ab-wegen können was der Verhältnismäßigkeit angeht.

 

 

Fazit vom Beamten.

Nicht immer gleich alles auf die Wage legen und sich beirren lassen was im I-Net so gesagt wird.

Was steht und was tatsächlich passiert, entscheidet die Örtliche Gegebenheiten zu Verhältnismäßigkeit an Ort und stelle in einer Kontrolle durch die Polizei und nicht von einer Person die der Meinung ist, weil es da steht das es auch so sein muss !!

 

 

 

Ich als Person,

bedankt mich für die Sachliche Erklärung und ihrer Zeit.

 

Somit ist das Thema hier für mich erledigt.

 

 

 

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von 450manuel am 14.03.2019 um 08:52 Uhr ]

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Ganz ehrlich nach einem klaren überhaupt kein Problem hört sich das für mich nicht an.

Es hat niemand behauptet das man deswegen sofort im Gefängnis sitzt.

Ich frage mich wozu man eine sinnvolle Sache welche so normal ist wie der Sicherheitsgurt oder ähnliches und schon seit annähernd 100 Jahren in Autos verbautes ohne Not in frage stellt?

 

Ich habe im übrigen schon mal ein Fahren ohne BE aufgedonnert bekommen weil ich ohne Innentürverkleidungen vom Lackierer in die Werkstatt gefahren bin. Jetzt erkläre mir hier bitte mal die Verkehrsgefährdung?

Das Auto war von außen komplett ich hatte nur das Pech in eine allgemeine Verkehrskontrolle zu kommen.

 

Es ist ähnlich wie querparken beim Smart wird regelmäßig vor Gericht als erlaubt bezeichnet und trotzdem permanent geahndet.

 

Ich verstehe einfach nicht warum so eine sinnfreie Modifikation nötig ist. Ganz ehrlich die rechtlichen Zweifel konntest du jetzt nicht ausräumen.

Du hast hier eine Einzelmeinung eines Beamten welche dir im Zweifel erstmal nichts bringt.

Ob da vor Gericht nun eine Strafe verhängt wird oder nicht. Muss man es ohne Not darauf ankommen lassen?

 

Wie gesagt du kannst machen was Du willst das hindert mich aber nicht daran wenigstens die damit verbundenen Risiken zu benennen.

Nicht jeder denkt über solche Dinge nach und viele glauben blind was im Forum steht. Deswegen ist es nur richtig alle Seiten einer Medaille zu betrachten.

 

 

Z. B. was passiert wenn du beim rangieren auf dem Supermarktparkplatz jemanden anfährst ohne Spiegel.

Was sagt die Versicherung dann?

Ich bezweifle das die dir schriftlich geben, dass das Fahren ohne Innenspiegel ok ist.

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von maxpower879 am 14.03.2019 um 16:10 Uhr ]


Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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Das erinnert mich auch an die senkrecht gestellten Wischer beim 450er Smart.

Der eine kommt damit ohne Probleme mehrfach durch den TÜV und dem anderen wird mit einem erheblichen Mangel eine Wiedervorführung aufgedonnert, die natürlich Geld kostet!

 

Und genau so könnte es Dir beim nächsten TÜV Termin ohne Innenspiegel ergehen.

Auch wenn Du beim ersten Mal durch kommst ist es nicht sicher, daß es beim zweiten oder dritten Mal als erheblicher Mangel mit Wiedervorführung endet!

 

Ansonsten kann ich dazu nur sagen, daß Du Dir das alles hättest sparen können!

Falls Du Dich der Illusion hin gibst, im Zweifelsfall darauf verweisen zu können, vergiss es ganz einfach! ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 14.03.2019 um 12:52 Uhr ]

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Lange Rede, kurzer Sinn.

 

Mir ging es nur um die aussage, fahren ohne BE und das dem nicht immer so entspricht.

 

 

Die persönliche Ansicht ( Meinung ), ist mir egal da das nichts aussagt. Meinungen darf man immer haben.

 

Wenn ich was falsch mach, muss ICH auch die daraus resultierende konzquens tragen bei einer Kontrolle oder durch einen Prüfer bei der Prüfstelle.

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Sei mir nicht böse, ich verstehe den Sinn Deines Postings nicht.

 

Ausser, wie Du es selber geschrieben hast:

 

"Im Freundeskreise darüber gesprochen und dabei waren alle der Meinung, das es Personen gibt ( hört man fast täglich von ) das diese Personen § Hengste sind die sich darauf voll aufgeilen um einer Person einfach aus purer Rechthaberische Art durch die § eine rein drücken wollen und nur darauf warten.

( Was hat die Person davon ?? ) Die Person steht im Mittelpunkt, gut gemacht und die Quote passt und ein weiterer Stern kommt hinzu zu der Beförderung ( Leistungsbeurteilung ). "

 

 


Gordi

 

Smart 451 Passion Cabrio, 71 PS

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So ist es. Eine verbindliche, rechtssichere Absicherung sieht anders aus.

Und m Zweifelsfall entscheiden Gesetze. Richtlinien sind nur Auslegungssache.

Und wenn es interessant wird, gehen Richter nur nach Gesetz und wann es Mittagessen gibt, damit die Verhandlung zu einem schnellen Ende kommt. :)

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