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450manuel

ACHTUNG von dieser Firma

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Am 20.03.2019 um 12:45 Uhr hat 450manuel geschrieben:
Der Verkäufer hat eigenständig gehandelt und das so aufgegeben. Ich bin davon ausgegangen das die Ware mit einem Packet kommt.

Warum? Wenn du das vom CDIler verlinkte Angebot gekauft hast, steht da doch ganz klar: "Kostenloser Versand [...] Standardversand (Deutsche Post Brief)" im Reiter Versand und Zahlungsmethoden.

 

Wenn die ganze Kette der Ereignisse schon von Anfang an auf einem Missverständnis aufbaut, will ich lieber nicht wissen, was da sonst noch an Kommunikationsproblemen aufgetreten ist, um so zu eskalieren.

Trotzdem kann sich, meiner Meinung nach, MW nicht einfach damit rausreden, irgendeinen Brief irgendwo abgegeben zu haben, es zählt laut Gesetz nur die ZUSTELLUNG bei dir, auch wenn der gewerbliche Versender auf eigenes Risiko unversichert verschickt.

 

Deswegen wurde höchstwahrscheinlich auch die Bewertung gelöscht, da dein Hinweis auf die fehlende Trackingnummer ganz einfach eine falsche Behauptung war, und solche werden von eBay flink entfernt - da hast du dem Händler leider mit der Formulierung eine Steilvorlage zur Löschung geliefert.

 

Ich habe auch schon bei MW eine Kleinigkeit bestellt, die per Brief kam, und kann mich nur denen anschließen, die bisher keine Probleme hatten.

 

Dass die Sache offensichtlich mächtig scheiße gelaufen ist, finde ich natürlich auch, aber ohne die andere Seite zu hören, würde ich den Laden jetzt nicht gleich komplett niedermachen wollen.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von 450-3 am 20.03.2019 um 22:08 Uhr ]

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Am 20.03.2019 um 17:37 Uhr hat 450-3 geschrieben:
würde ich den Laden jetzt nicht gleich komplett niedermachen wollen.

Komplett nieder machen will ich ihn auch nicht, aber sich mit einer solchen Leichtigkeit aus der Affäre ziehen zu wollen incl. dem Löschen der Bewertung bei Ebay, obwohl die rein rechtliche Seite eine ganz andere ist, zeugt von wenig Kundenorientierung, ich kann mich da leider nur wiederholen!

Wenn die Zustellung nicht nachgewiesen werden kann, was aber das Kriterium für die Beendigung der Kaufabwicklung ist, dann ist das ein Armutszeugnis des Versenders und nicht des Empfängers, wenn dieser auf die Versandart keinen Einfluss hat!

Daran ändert auch nicht die Tatsache etwas, daß an der Auktion erkennbar wäre, daß per Brief versandt wird.

Aber wer weiss, vielleicht kommt der eine oder andere mal in eine solche Situation und erkennt dann, was die Stunde geschlagen hat!

Manchen Leuten wünscht man eine solche Erfahrung schon fast! ;-)

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 20.03.2019 um 18:07 Uhr ]

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Am 20.03.2019 um 17:37 Uhr hat 450-3 geschrieben:
Warum? Wenn du das vom CDIler verlinkte Angebot gekauft hast, steht da doch ganz klar: "Kostenloser Versand [...] Standardversand (Deutsche Post Brief)" im Reiter Versand und Zahlungsmethoden.
Wenn die ganze Kette der Ereignisse schon von Anfang an auf einem Missverständnis aufbaut, will ich lieber nicht wissen, was da sonst noch an Kommunikationsproblemen aufgetreten ist, um so zu eskalieren.
Trotzdem kann sich, meiner Meinung nach, MW nicht einfach damit rausreden, irgendeinen Brief irgendwo abgegeben zu haben, es zählt laut Gesetz nur die ZUSTELLUNG bei dir, auch wenn der gewerbliche Versender auf eigenes Risiko unversichert verschickt.

Genau der letzte Satz ist es, der das Ganze ganz treffend beschreibt!

Die Versandart ist dabei eigentlich irrelevant und müsste vom Versender so gewählt werden, daß in einem solchen Fall ein Abliefernachweis vorgelegt werden kann!

Ansonsten sollte der Versender der Depp sein und nicht der Empfänger, der für alles rein gar nix kann! :(

Was nützt in einem solchen Fall eine gesetzliche Regelung, wenn man machen kann, was einem in den Kram passt? Richtig, NIX!

Streng genommen könnte man es als folgenlosen Gesetzesbruch bezeichnen!

Aber da haben wir ja ohnehin seit ein paar Jahren reichlich Erfahrung mit! :roll:

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 20.03.2019 um 18:28 Uhr ]

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Es geht nicht nur um den Versand, es geht auch um Widersprüchliche angaben die der Verkäufer da macht bzw. schriftlich von sich da gibt.

 

Beispiele.

Bewertung in absprache mit Mir geändert, sagt der Verkäufer zur eBay !!

Dem habe ich nie zugestimmt.

 

 

Verkäufer erklärt sich bereit am 13 März mir das Geld zurück zu bezahlen.

2 Tage später widerruft er das mit der begründung, erst Artikel zurück und danach bekomme ich mein Geld erstattet.

 

 

Letze eBay Info,

er kommt nicht mehr mit, mit dem ganzen geschreibsel und kann mir nicht mehr folgen. Ich solle mal im PayPal schauen, er hat es zurück bezahlt !!

 

( Was soll ich da als Käufer von halten ).

 

 

Wie soll das gehen bitte wenn ich das per Überweisung gemacht habe ??

 

Laut meinem PayPal ist da nie was gekommen. ( Der Verkäufer redet sich da raus und macht Schutzbehauptungen wie oben in den Beispiele. )

 

 

 

 

Jetzt ist die Anzeige im laufen und mir geht es nur noch die Info zu verbreiten und andere darauf hinweisen.

 

 

 

 

 

 

 

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Am 20.03.2019 um 18:31 Uhr hat 450manuel geschrieben:
er kommt nicht mehr mit, mit dem ganzen geschreibsel und kann mir nicht mehr folgen.

Ganz ehrlich, das kann ich noch am ehesten nachvollziehen! ;-)

Deine Art, Dich zu artikulieren ist nicht ganz einfach bis gelinde gesagt grenzwertig!

 

Deine Probleme resultieren zumindest zum Teil aus dieser Art, Dich zu artikulieren.

Da solltest Du mal drüber nachdenken bzw. daran arbeiten!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 20.03.2019 um 20:04 Uhr ]

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Gast

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Am 20.03.2019 um 12:45 Uhr hat 450manuel geschrieben:

(...) Begründung der Firma MW Smart.

Artikel wurde über Briefweg versendet und die zuständige Person bei der Post kann ( sich erinnern ) das eine Person von der Firma MW Smart was aufgegeben hat. ( Diese aussage langt völlig aus das der Käufer egal ob Privat oder Geschäftlich unabhängig den § sich aus der Verantwortung ziehen kann.) Da Zeuge Post sich erinnert, es wurde was aufgegeben. (...)

 

Der Mitarbeiter der Post kann sich erinnern an was er möchte, das ändert nichts an der Sachlage. Ein gewerblicher Verkäufer hat dafür zu sorgen, dass die erworbene Ware bei dir ankommt. Bei einem privaten Verkäufer würde eine solche Aussage von der Post als Nachweis reichen.

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Am 20.03.2019 um 18:05 Uhr hat Ahnungslos geschrieben:
Aber wer weiss, vielleicht kommt der eine oder andere mal in eine solche Situation und erkennt dann, was die Stunde geschlagen hat!

Manchen Leuten wünscht man eine solche Erfahrung schon fast! ;-)

Also ich habe mein Geld bis jetzt noch von jedem wiederbekommen, dem es nicht zusteht, egal ob freiwillig oder eher nicht :lol:

 

Solche Probleme mit Wut im Bauch anzugehen, ist halt meistens eher kontraproduktiv und hat dem TE leider die negative Bewertung gekostet, die MW in diesem Fall ja anscheinend durchaus verdient hätte.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von 450-3 am 20.03.2019 um 19:16 Uhr ]

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Am 19.03.2019 um 17:21 Uhr hat 450manuel geschrieben:
Der Fall wird bei der Polizei nachgegangen und es schaut nicht gut aus für die Firma.



Mehr darf ich nicht mehr sagen.

Ebay wird die Info auch bekommen und eBay wird sich da was überlegen müssen !!











 

Und, sitzen die Geschäftsführer schon in U-Haft :-D :lol: So ein Schmarrn!

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Sorry,

 

aber wie Du hier mit Kanonen auf Spatzen schiesst geht gar nicht.

 

Anwalt, Polizei, Verbraucherzentrale ? Wegen 20€

Hast Du keine anderen Probleme ?

 

Der Ton macht die Musik ! Bei einem vernünftigen Umgang miteinander hättest Du bestimmt schon eine Ersatzlieferung von MW Smart bekommen. Aber so ...

 

Schöne Grüsse

 

ThoK


Schöne Grüsse

 

ThoK

 

q.jpg

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Sag ich doch... 8-)

 

 


Gruß.... Jürgen

 

Smart 42 , 451,  Baujahr 7/2007 , 71PS, kein MHD

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Am 20.03.2019 um 21:45 Uhr hat ThoK geschrieben:
Sorry,

aber wie Du hier mit Kanonen auf Spatzen schiesst geht gar nicht.

Anwalt, Polizei, Verbraucherzentrale ? Wegen 20€

Hast Du keine anderen Probleme ?


Der Ton macht die Musik ! Bei einem vernünftigen Umgang miteinander hättest Du bestimmt schon eine Ersatzlieferung von MW Smart bekommen. Aber so ...



Schöne Grüsse


ThoK


 

 

 

 

 

 

Zu Info.

Kauf war am 07.02.2019 und am 28.02.2019 habe ich mein Kauf Widerrufen aufgrund der langen Wartezeiten.

 

Man bekommt auf nachfrage beim Verkäufer,

die Post braucht für einige Warensendungen länger und gibt mir einen link der auf die Info hinweist das ab 22.12.2018 bis zum 11 Januar bei der Post es zu Problemen kommen kann.

( Kauf war aber im Februar !! )

 

Nicht zu vergessen die ganzen Widersprüchliche aussagen vom Verkäufer.

 

 

 

Wie hätte ich nach deiner Info genau vorgehen müssen @Thok ??

 

 

 

 

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von 450manuel am 21.03.2019 um 07:09 Uhr ]

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Am 20.03.2019 um 16:40 Uhr hat 450manuel geschrieben:
Frage an alle, wie kann man das Zukünftig besser machen das es nicht mehr vorkommt ??


PayPal :roll:

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von CDIler am 21.03.2019 um 07:20 Uhr ]


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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Wie hätte ich nach deiner Info genau vorgehen müssen

 

Hast du dort angerufen und versucht, das “persönlich“ zu klären, oder ging alles via Mail?

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Ja, ich habe dort angerufen 2x ( vor dem 28.02. ) und die aussage war, ich müsse warten und er könne nichts machen was den Versand angeht.

Angerufen am 11 und 20 Februar. Danach habe ich bis zum 28.02.2019 gewartet und daraufhin ( weil ich mich getäuscht fühlte ) mein Widerruf gemacht.

 

 

 

Ab dem 28.02. ging alles nur noch über eBay.

 

 

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Am 21.03.2019 um 07:05 Uhr hat 450manuel geschrieben:
Zu Info.
Kauf war am 07.02.2019 und am 28.02.2019 habe ich mein Kauf Widerrufen aufgrund der langen Wartezeiten.

Tja, solche "Infos" hätten auch schon mal früher kommen können, denn nun sieht die Sachlage wieder komplett anders aus.

Rechtlich gesehen kannst du gar nicht widerrufen, solange die Ware nicht bei dir ist. Das ist reine Kulanz, wenn ein Händler sowas mitmacht. Eigentlich bist du sogar verpflichtet, die Ware anzunehmen, und DANACH kannst du erst widerrufen.

 

Andererseits bekommst du wegen dem schwebenden "Widerruf" natürlich kurzfristig auch keine Ersatzlieferung und der Händler muss nicht sofort irgendwas zurückbezahlen, solange die Ware, die jetzt ja noch dir gehört, nicht wieder zurück ist.

 

Das ganze noch in Verbindung mit den Anwaltsdrohungen, Polizei und Verbraucherschutz, da kann MW jetzt bequem auf Stur schalten und erstmal einen Nachforschungsantrag stellen, der Wochen und Monate dauern kann.

 

Wie ich befürchtet hatte, ein riesiges Kommunikationsdesaster.

Du solltest vielleicht nochmal über einige Formulierungen in deinen bisherigen Beiträgen nachdenken, könnte sonst vielleicht unangenehm werden, falls MW die Sache selbst noch aufarbeiten möchte.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von 450-3 am 21.03.2019 um 08:33 Uhr ]

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Die Polizei sagte, das mein Widerruf rechtlich gesehen richtig war auch wenn ich die Ware nicht erhalten habe.

 

 

Grundsätzlich kann jeden vom Kaufvertrag binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen ( das ist das eine ).

 

 

Das andere,

bei Abschluss eines Online-Kaufvertrag steht dem Käufer wenn er denn Verbraucher ist, in der Regel auch ein Widerrufsrecht zu.

Der Käufer kann sich dann ohne Umweg über die Lieferaufforderung durch Erklärung des Widerrufs von dem Vertrag lösen auch wenn die Ware nicht angekommen ist.

 

Online-Händler müssen die Lieferzeit zu jeder Ware angeben und sich dann auch an den versprochenen Termin halten. ( Was nicht gemacht wurde vom Verkäufer ).

 

Gibt es Probleme mit der rechtzeitigen Lieferung zum angegebenen Zeitpunkt, muss ich nicht tatenlos darauf mehr warten:

Setzen Sie eine Frist ( habe ich gemacht 14 Tage ), wo der Artikel da sein muss. Hält der Händler auch die nicht ein, können Sie vom Vertrag zurücktreten. ( Hab ich gemacht ), eBay sagt das war richtig so und die Polizei sieht das auch so.

 

 

Bitte nicht vertauschen.

 

Der Widerruf ist immer möglich, sobald der Kaufvertrag geschlossen wurde ohne das die Ware angekommen ist.

 

Die Widerrufsfrist selbst läuft nur ab Erhalt der Ware.

 

 

Rechtliche gesehen.

Der Verkäufer wird sicherlich nach erhalt der Anzeige forschung betreiben, kann er machen. Ändert aber nichts mehr an den Fall.

 

Man hat mir auch bei der Polizei genau gesagt was der Verkäufer machen kann, was der Verkäufer unter umständen auch macht.

 

Es wird nur ein problem geben, seine eigene aussage zu seiner aussage eine sachliche begründung zu sagen. Es steht sein Wort gegen sein aussage.

Erst zugesichert ich bekomm mein Geld zurück, 2 tage später ich bekomm mein Geld erst wenn er die Ware hat.

 

 

Die Polizei sagt auch, wegen 20 Euro vom Verkäufer so ein großes drum rum machen, verstehen die nicht da die Firma ao gut nach der Bewertung erscheint.

 

Verbraucherzentrale sagt, da steckt ein Muster dahinter. Berichte bei Neutral begutachten, punkte dazu habe ich schon gesagt.

 

 

 

 

Es ist schön wenn man darüber spricht und versucht zu suchen wo der fehler ist.

 

 

 

 

 

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PS

Für mich ist jetzt hier Ende.

 

Es bringt jetzt nichts mehr bis der Fall geklärt ist darüber zu schreiben ob das gut so war oder schlecht, was wurde vergessen, was wurde gemacht usw. Ebay hat mich dazu bewogen und unterstütz des machbaren und die Polizei wird das der Staatsanwaltschaft übergeben und in ca. 8 Wochen erhalte ich die Info ob der Fall eingestellt ist oder wir uns vor Gericht sehen.

 

 

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Am 21.03.2019 um 08:48 Uhr hat 450manuel geschrieben:
Bitte nicht vertauschen.
Der Widerruf ist immer möglich, sobald der Kaufvertrag geschlossen wurde ohne das die Ware angekommen ist:

Ich habe nicht gesagt, dass du kein Widerrufsrecht hättest. Aber der Weg dahin liegt etwas anders, als du anscheinend denkst.

 

Und die Polizei sagt viel, wenn der Tag lang ist. Auf deren rechtliche Bewertungen, würde ich genau so viel geben, wie auf die in Foren :lol:, in sofern, mach' wie du meinst. Aber bitte hinterher nicht wieder jammern, wenn du wegen Rufschädigung nochmal eins reingedrückt bekommst.

Die Sache steht nicht so eindeutig zu deinen Gunsten, wie du glaubst.

[ Diese Nachricht wurde editiert von 450-3 am 21.03.2019 um 09:56 Uhr ]

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@ 450-3:

 

Sehe ich genauso. Allerdings:

 

"Rechtlich gesehen kannst du gar nicht widerrufen, solange die Ware nicht bei dir ist."

 

Wer sagt das? Wo steht das?

 

M.W. kann und sollte jeder Vertrag ggf. schnellstmöglich widerrufen werden. Am Beispiel einer später vereinbarten Lieferung oder wenn Ware nach Kundenwunsch angefertigt wird, wird das deutlich, da macht es doch überhaupt keinen Sinn, mit dem Widerruf zu warten. Aber auch im Normalfall ist es garnicht im Interesse des Verkäufers, weil der ja ggf. den unnötigen Versand und Rückversand bezahlen muß.

 

Grüße Hajo

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Funman am 21.03.2019 um 09:36 Uhr ]


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Am 21.03.2019 um 09:32 Uhr hat Funman geschrieben:
M.W. kann und sollte jeder Vertrag ggf. schnellstmöglich widerrufen werden. Am Beispiel einer später vereinbarten Lieferung oder wenn Ware nach Kundenwunsch angefertigt wird, wird das deutlich, da macht es doch überhaupt keinen Sinn, mit dem Widerruf zu warten. Aber auch im Normalfall ist es garnicht im Interesse des Verkäufers, weil der ja ggf. den unnötigen Versand und Rückversand bezahlen muß.

Die Widerrufsfrist beginnt ja erst mit dem Erhalt der Ware, abgeben kannst du die Erklärung natürlich auch davor.

Bei auf Kundenwunsch angefertigten Waren hat man oft gar kein Widerrufsrecht.

Naja, vielleicht habe ich mich in der Argumentation etwas verrannt, ich meinte auf jeden Fall nicht, dass dem TE kein Widerrufsrecht zusteht.

Es macht die Sache halt nicht unbedingt einfacher, dass die Sendung jetzt erstmal verschwunden ist, denn durch die Erklärung des Widerrufs haben sich einige rechtliche Aspekte geändert, z.B. was die sofortige Rückzahlungspflicht angeht.

 

Letztenendes ist das aber auch egal. Der TE ist im Recht und muss sein Geld bekommen, keine Frage. Hier jezt einen Kreuzzug zu starten, wo die ganze Sache noch in der Schwebe ist, ist aber auch nicht okay.

[ Diese Nachricht wurde editiert von 450-3 am 21.03.2019 um 18:15 Uhr ]

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Rückinfo zu dem Fall.

 

Schreiben von der Staatsanwaldschaft Hamm,

 

das Ermittlungsverfahren wurde nach § 170 Abs.2 der Strafprozessordnung eingestellt.

 

 

 

Habe jetzt Einspruch eingelegt gegen den bescheid nach §170 Abs. 2 und berufe mich auf BGB § 474 Abs. 1

 

Weil darauf nicht eingegangen wird.

 

 

 

Weiteres folgt.

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von 450manuel am 09.05.2019 um 22:13 Uhr ]

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Da wirst du auch nicht viel Erfolg haben, die STA ist für das BGB nicht der richtige Ansprechpartner! Die sind für das Strafverfahren zuständig und das ist abgeschlossen.

 

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Es wäre nett wnen du nicht die Zeit der staatlichen Organe für einen einen pillepalle Kram verschwenden würdest

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von CDIler am 10.05.2019 um 09:53 Uhr ]


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

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Sei es wie es sei, eine äusserst fragwürdige Geschäftspraktik ist es allemal von MW Smart einfach ohne Abliefernachweis dem Kunde zu sagen, daß er dann eben Pech gehabt hat!

 

In meinen Augen disqualifiziert sich dadurch ein seriöser Anbieter selbst damit, auch wenn es rechtlich keine Mittel gegen ihn geben sollte!

Und kann dann auch nicht mehr als solcher bezeichnet und empfohlen werden!

Eher das genaue Gegenteil davon ist der Fall! :roll:

Recht haben und recht bekommen sind eben immer noch zwei verschiedene Paar Schuhe! :(

Aber das kann man ja allgemein über das "Rechtssystem" in unserem Land sagen!

Mit Gerechtigkeit hat das nicht mehr viel zu tun, was sich bei uns abspielt! :cry:

 

Ich werde auf jeden Fall keine Gelegenheit auslassen, von diesem zweifelhaften Laden abzuraten!

 

Und alle, die hier so große Töne spucken würde ich gern mal sehen, wie die in einem vergleichbaren Fall durchstarten würden! ;-)

Es ist irgendwie schon lustig, ausgerechnet die zweifelhaftesten Charaktere hier aus dem Forum machen einen auf: Stell Dich doch nicht so an! :lol:

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 10.05.2019 um 17:34 Uhr ]

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Hier mal ein Beispiel:

 

Vor ein paar Tagen hab ich 2 Querlenker, also 1 Paar, für die Smart Vorderachse bei ATP über Ebay gekauft. Stückpreis 22 Euro. Im Angebot als Paar = 2 Stück. Im Paket war aber nur 1 Querlenker. Da hatte der Packer wohl einfach nur einen in den Karton gelegt statt 2. Ärgerlich, zumal es dafür bei Ebay offenbar keinen passenden Fall gibt. Ware nicht angekommen trifft nicht zu, denn der Karton ist mit Tracking ja da. Ware zurückgeben paßt auch nicht, denn der eine ist ja OK. Für den Fall der Nachlieferung eines fehlenden Teils scheint es keinen Fall zu geben. Zudem kann ja jeder behaupten, da wäre was nicht im Karton gewesen.

 

Egal, ich hab ATP freundlich angeschrieben, das kann ja mal passieren, ich hätte aber gerne das fehlende Teil nachgeliefert. Es gab etwas Email hinundher und hat ein paar Tage gedauert, aber heute hab ich ein Paket mit der Nachlieferung bekommen. Geht doch.

 

Übrigens, ATP ist der Laden mit 2,2% negativen Bewertungen, das sind allein auf einem Account, die haben mehrere, 9368 negative Bewertungen (!!!). MW Smart hat, zum Vergleich, 0,1% negative Bewertungen, nämlich 3.

 

Grüße, Hajo

 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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    • Moin, sehr geehrter W124-Cabrio, sehr geehrte Forengemeinde !   Ich setze mal vorraus, daß der Dieselkraftstoff (als solcher), die Filter und die Batterie "i.O." sind !   Zu "meiner Startprozedur" an den zwei hier vorhandenen 450er cdi (1x 2005, 1x 2006): Fußbremse treten, Schlüssel auf Position "1", Wählhebel auf "N". Dann "lauschen" und "schauen".   "Lauschen" auf das typische leise Surren der Dieselkraftstoffvorförderpumpe (im Tank im Zwischenboden unter dem Beifahrersitz), bis dieses eben wieder "aus" ist. Ich gehe dann davon aus, daß sich der erforderliche Vorförderdruck für die Hochduckpumpe(HDP) aufgebaut hat und auch an der HDP zur Verfügung steht.   "Schauen" (gleichzeitig zum lauschen) ins "Cockpit" zu den Kontroll-Lämpchen. Hier zu den üblichen, die angehen zum "Selbst-Test" (ABS/ESP/Airbag) und insbesondere zur "Vorglühkontrollleuchte". Wenn die dann ausgehen, Schlüssel weiterdrehen auf Position "2". Sich freuen, daß der Motor nach wenigen KW-Umdrehungen willig seine Arbeit aufnimmt. So ähnlich steht es auch in der Bedienungsanleitung. Bei mäßigem oder strengem Frost lasse ich auch schon mal 2x Vorglühen zum ersten Startversuch.   So, bis hier habe ich eigene Erfahrungen. Hat auf beiden Fahrzeugen so problemlos funktioniert, ganzjährig seit 16/17 Jahren und bei beiden deutlich über 200k KM. Dieselmotoren sind m.M.n. für häufigen Gebrauch und Langstrecken (Motor sollte warm werden/Betriebstemperatur, auch über längere Zeit) eher geeignet.   "Abgasrückführsystem" / AGR. Aus Gründen der Schadstoffverringerung bekommt der Motor einen Teil seiner eigenen Abgase (Exkremente) über das im Ansaugtrakt befindliche AGR-Ventil wieder zugeführt. Wie man sich das schon vorstellen kann, ist das (auch der Technik) nicht besonders "lecker" und kann in Verbindung mit ebenfalls aus der Kurbelgehäueentlüftung stammenden Öldämpfen, die auch auf der Ansaugseite zugeführt werden zu "Übelständen" führen. Dann verdreckt/verölt der Ansaugtrakt und im AGR werden dem dann noch Rußpartikel zugegeben, was das AGR und den Ansaug- bzw. Drucktrakt "vollschmoddert"/verkokt. Reinigung: Ich baue das AGR dazu aus und zerlege es vollständig, reinige es vollständig und baue es wieder ein. (Einfach nur den "Stecker" ziehen bringt wohl nix, weil das Motormangementsystem merkt das und geht in den Notlauf). Es gibt elektronische Simulatoren und Verschlußmöglichkeiten (funktionieren auch wohl...), die sind aber "Illegal" und die Betriebserlaubnis erlischt, weil die Abgasklasse nicht mehr stimmt.....   Zum Testen, ob die Startunwilligkeit an eben dem AGR liegt, kann man den Schlauch zwischen AGR und Ansaugbrücke lösen und zur Seite drehen (das meinte wohl Funman).     Beim Startvorgang (und dem Anliegen des Vorförderdruckes) bringt die Hochdruckpumpe (HDP) den Druck im Rail auf den erforderlichen Wert, daß über die Steuerung dann über die Injektoren der Dieselkraftstoff zum richtigen Zeitpunkt in die einzelnen Zylinder mit hohem Druck/feinstzerstäubt eingespritzt wird. Dieser erforderliche Druck liegt meiner Kenntnis nach bei mehreren 100 bar. Dazu wird dem Motorsteuergerät über einen Raildrucksensor mitgeteilt, wie hoch der Druck ist. Erst bei entsprechender Drucklage wird überhaupt eingespritzt. Nun gibt es aber mehrere Möglichkeiten, daß die HDP den erforderlichen "Hochdruck" (bei den KW-Umdrehungszahlen, die der elektrische Anlasser erreichen kann) nicht erreicht: Undichtigkeiten an/in der HDP: Wenn äußerlich, das tropft oder gar "pieselt" es. Einer oder mehrere Injektoren können (innerlich) so weit verschlissen oder sonstwie beschädigt sein, dass die Dieselleckölmenge/Rücklaufmenge in Relation zu den geringen Volumina, die die HDP verdichtet, zu groß ist und deshalb der erforderliche Druck zum Einspritzen nicht erreicht wird. Dazu kann man die Rücklaufmengen an den Injektoren messen. (Wenn stark ungleich /z.B. 1 "Ausreißer" , könnte/dürfte hier der Fehler liegen). (Das meinte wohl auch Funman).   Das der Motor unter Zugabe von "Starthilfespray" startet und funktioniert, kann in diese Richtungen deuten.   Beide Prüfmöglichkeiten sind ja nun nicht sooo aufwendig. Es dürfte zur Rücklaufmengenmessung auch einiges im Forum und im www stehen (auch mit Bildern, Filmchen und Anleitungen). Es gibt auch spezialisierte Firmen, die ältere Injektoren prüfen/aufarbeiten können /wenn es denn an denen liegt.   Ich hatte diese "Herausforderungen" so (noch) nicht. AGR-Reinigung sehr wohl.   So, ich hoffe, daß ich nicht zu ausführlich war und wünsche viel Erfolg und verbleibe mit freundlichen Grüßen     hedwig  
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