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Bisiburger

Brabus Monoblock VII 17 Zoll auf Vorderachse

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Moin,

 

Ich möchte gern die Brabus 17er Felge auch auf der Vorderachse fahren, nach dem ich es auf einem Treffen mal so gesehen habe und mir sehr gut gefallen hat.

 

Meine Annahme, es funktioniert auch mit Tieferlegung und Distanzscheiben. Falsch gedacht, sowohl hinten, als auch vorn stoßen die Reifen an beim Verschränken.

 

Verbaut sind CS Federn 30/40, 6mm Distanzscheiben vorn, 15mm hinten.

 

Was sind meine Möglichkeiten, kann man beim Smart den Innenradkasten vergrößern/ziehen?

Oder doch wieder auf Brabus Federn gehen und die etwas schlechtere Optik akzeptieren?

 

Mich hat es gewundert, dass es nicht funktioniert, denn es gibt doch einige 17 Zoll Felgen für den Smart, die mit Tieferlegung gefahren werden.

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Gast

Wo schleifen sie denn genau? Ich würde zunächst mal die Innenkante des Kotflügels mit einem Dremel bearbeiten, da schleift es gerne mal ;-)

 

 

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Sie setzen auf der Innenseite des Radkastens/Kotflügels auf ja.

Selbst traue ich mir die Arbeit nicht zu, da müsste ich mal schauen wer solche Arbeiten hier erledigt.

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Und warum entfernst du nicht die Scheiben ?

 

 

-----------------

 

 

Gruß, Heiko

 

Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

 


2010-2016 Smart 451 Dose 71PS  Kassengestell mit MDC 84PS Software 😎

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2024- ......   EQ 453  Prime Exclusiv Cabrio volle Hütte. 😍

 

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genau  den schwarzen 451 hab ich auch gesehen er hat 4 x die 7,5 x 17 zoll Brabus felgen drauf mit goldenenem stern...

passen denn die hinteren 7,5 x 17 er felgen auch vorne..????

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Mit den 6mm Distanzscheiben hat es noch am Dämpfer geschliffen, man braucht also zwangsläufig eine 10mm Scheibe. Das resultierende Problem ist aber, dass selbst mit der 6mm Scheibe das Rad schon sehr weit draußen steht und die Abdeckung nicht mehr gegeben ist. 
Ich werde das Projekt zum Saisonwechsel erneut in Angriff nehmen, wahrscheinlich mit einer Verbreiterung vorn. 

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Am 11.4.2019 um 23:02 schrieb Bisiburger:

Jemand Erfahrung mit Radkasten freidremeln?


Oder lässt der Reifen den Rest machen, solange da nichts auf Metall kommt.

Aber solange da was schleift, bekommt du es sowieso nicht eingetragen...

bearbeitet von SHK

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vor 16 Stunden schrieb SHK:


Oder lässt der Reifen den Rest machen, solange da nichts auf Metall kommt.

Aber solange da was schleift, bekommt du es sowieso nicht eingetragen...

 

 

Nun ja, "Metall" ist da nicht am Kotflügel.

 

@ Verbreiterung 

 

Hier die Luxus Variante:

 

http://smartkits.eu/en/external-fortwo-451/1662-brabus-wheelarch-extenders-fortwo-iii-g.html

 

Die Billig Lösung wären  Klebe-Keile, ich weiß nur nicht mehr den Suchbegriff.  Diese kommen dann vorne oder hinten über die "magischen  Grad" wegen der geforderten Abdeckung. 

 

Wenn du die hinteren nicht willst, ich hätte ggf. Interesse. Die Dinger sind schöner als die Originalen.

 

 

bearbeitet von 380Volt

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vor 25 Minuten schrieb 380Volt:

Die Billig Lösung wären  Klebe-Keile, ich weiß nur nicht mehr den Suchbegriff.  Diese kommen dann vorne oder hinten über die "magischen  Grad" wegen der geforderten Abdeckung. 

 

Wenn du die hinteren nicht willst, ich hätte ggf. Interesse. Die Dinger sind schöner als die Originalen.


es gibt die Alternative mit Federwegbegrenzer...

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Bringt die Räder aber auch nicht weiter ins Radhaus... 

Wenn der Prüfer mit der Lupe kommt oder es nicht gerade dein Schwager ist, musst du bei 7,5 Zoll  wohl verbreitern.

 

bearbeitet von 380Volt

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Am 10.4.2019 um 19:23 schrieb Bisiburger:

Sie setzen auf der Innenseite des Radkastens/Kotflügels auf ja.


Die Frage ist ja das die „ auf der Innenseite aufsetzten“, wahrscheinlich wenn der Stoßdämpfer einfedert noch schlimmer,

deswegen die Federbegrenzer.

wenn sie auch noch zu weit rausschauen dann sind die Verbreitungen vollkommen richtig.


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Mit Pech Beides nötig... 

 

Ich habe die Erfahrung gemacht, selber und auch durch Lesen von Erfahrungen  in Foren,  dass wohl offensichtlich die Gewinnchancen beim Lotto (Zocken) besser kalkulierbar sind als Eintragungen beim TÜV ...

 

Zu mindestens wenn du dort privat auf tritts. 

 

PS: Fahr mit sowas:

https://www.cs-tuning.com/index.php/produkte/smart/smart-fortwo-451

 

oder dem hier:

 

https://www.cs-tuning.com/index.php/verkauf-fahrzeuge/smart

 

mal PRIVAT zum "Dorftüver" . Der zieht doch gleich den Schaber aus der Tasche zum Stilllegen.... 

 

 

bearbeitet von 380Volt

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    • Moin, sehr geehrte Forengemeinde !   Zum H-Kennzeichen: Es gibt die z.Zt. allgemein gültigen (gesetzlichen) Definitionen. Die individuellen Sichtweisen sind eher sehr unterschiedlich....   Zur Relevanz für die Smart Baureihen: Ich nenne mal 450, 451,452: Bei den Benzinern wohl nicht relevant, da alle den geregelten Kat haben dürften, die grüne Plakette und freie Fahrt überall in diesem Land. Bei den älteren Dieseln könnte man mit den H-Kennzeichen das Fahrverbot in Umweltzonen "umgehen". Ob das im Sinne des H-Kennzeichens im ursprünglichen Sinne wäre/ist (zur Pflege/Erhalt kulturhistorisch wertvoll erscheinender Fahrzeuge...) oder eher eine Form des "Mißbrauches", mag jeder für sich mal überdenken..... Jedenfalls bei der z.Zt. geltenden Besteuerung (Diesel: 123.-Euro jährlich) liegen auch hier die Kosten noch deutlich unter denen des H-Kennzeichens.   Aber mal grundsätzlich zu den derzeitigen Praktiken der Grundlagen der Kfz-Besteuerung (und auch Versicherung):   Ist das überhaupt noch "zeitgemäß" (von "Gerechtigkeit" mal gaaanz abgesehen) ?   Die Steuer sollte doch nach dem Grad der Straßenbelastung/Abnutzung und der Umweltbelastung erhoben werden: Wäre es da nicht angebracht, unter Berücksichtigung der Fahrzeugemissionen, des Fahrzeuggewichtes, des "Platzbedarfes", der Geschwindigkeit die gefahrenen KM zu erfassen und "abzurechnen". Das müsste doch mit den heutigen elektronischen Möglichkeiten möglich sein (z.B. ein "OBU"/ On-Board-Unit). (Meine Meinung zum Datenschutz: Ohne Nennung/Erhebung der Daten des Kfz-Lenkers würden m.M.n. KEINE "personenbezogenen" Daten erhoben).   Selbiges könnte man auch bei der Berechnung der Versicherungsgebühr anwenden. So weit ich weiß, wird das auch schon angedacht / angeboten. (Hier ist die Versicherung des Schadensrisikos/der Schadenshäufigkeit wohl hauptsächlich relevant.....).   Meine Meinung: Reform der jetzigen Regelungen der Kfz-Besteuerung und Versicherung erscheint geboten.   (Es muß ja nicht gleich so weit gehen, daß man die jeweils höchstzulässige Geschwindigkeit mit der Fahrzeugelektronik koppelt (ausgenommen Sonderrechtsfahrzeuge). Obwohl: Eine der Hauptunfallursachen (nicht angepasste zu hohe Geschwindigkeit) würde damit weitgehend vermieden. Zum "Austoben" könnte man ja auf abgesperrte Rennstrecken abseits des öffentlichen Verkehrs.   Und nun: Meinungsfreiheit, "Feuer frei" !     mit gespannten äh. freundlichen Grüßen verbleibt     hedwig    
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