Im speziellen Fall der Dekra Prüfer mag das sein weil die Prüfer nicht angestellt sind sondern selbstständig.
Wenn ein Angestellter im Rahmen seiner Tätigkeit einen Schaden verursacht, dann haftet natürlich der Arbeitgeber. Der Angestellte tritt in diesem Fall rechtlich gar nicht in Erscheinung.
Laut den üblichen Versicherungsbedingungen tritt die Versicherung in das Rechtsverhältnis des Versicherten ein und übernimmt sämtliche Kosten Verfahren Risiken Verteidigung vor Gericht. Ich vermute daß das bei der Haftpflichtversicherung des selbständigen Dekra Prüfers auch so ist.
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