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biggi42

Lichter auf Weiße Optik umbauen

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Hallo,

 

wollte fragen ob jemand erfahrung hat, und zwar möchte ich gerne die vorderen Lichter auf weiß umbauen.

 

die abblendlichter sind h7 oder? Könnt ihr mir da was empfehlen? Am besten mit zulassung

 

und die standlichter hätt ich auch gern in weiß. müssten w5w sein oder? 
 

vielen dank

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Bei den Standlichtern wollte ich stärkere einbauen 15 Watt statt 5 Watt. Passende Birnen gibt es. Hatte dies immer bei meinen vorigen Fahrzeugen. Leider geht dies beim Smart nicht wegen der Lampenöffnung. Die 15 Watt passen ohne dass man die Öffnung vergrössert nicht hinein, man müsste also das Kunstoff-Glas abbauen und von innen und aussen die Öffnungen vergrössern.

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Was soll das bringen mit 16w Standlicht? 

Ist erstens verboten und blendet bei Nässe und Regen. 

Ganz davon ab sind die Leitungen für 16w unterdimensioniert was auf lange Sicht zu Hitzeschäden an Fassungen / Kabeln führt. 

Alles in allem wenig Sinvoll und eben auch ohne Zulassung. 

 


Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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vor 3 Minuten schrieb Outliner:

Sind die eher weißlich oder gelb in der Optik? Und wie ist die Lichtausbeute? Zufrieden? 

bearbeitet von biggi42

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Das Beste , was man zugelassen in die Steinzeitlampentechnik reinstecken kann. Licht ist weiss.

Und bedeutend mehr Ausbeute an Licht, allerdings begrenzte Lebensdauer. Logisch, der Wendel ist dünner.

Die Standzeit der Birnen erhöhe ich mit Tagfahrlichtern in den Nebelscheinwerferöffnungen.

 

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Von Osramgibtsübrigens recht gute Standlicht-"Birnen" in LED. Grenzwertig, ich weiss. Aber da man beim 450er das Parklicht "vergessen" hat, eine Option die Startfähigkeit zu verlängern wenn man mallänger an einer unübersichtlichen Stelle steht.

Wenn die Nightbreaker leuchten, sieht man die LED kaum noch.

Und die Kennzeichenbeleuchtung habe ich auch in LED und ich habe die optisch -naja-Teil- Rückleuchten drin. Aber weniger wegen den LED, sondern weil ich eine Anhängerkupplung habe und die Bremslichtkontakte schon ohne Hängerbelastung recht verschnurzelt aussahen an den Rückleuchten.

Du schreibst von H7, hast du die Erdnussaugen, also Facelift oder Cabrio? Die alten Modelle haben nämlich H4, so wie mein 453er Smart.

Wenns mich da mal packt, baue ich LED-Frontschenwerfer ein, die gibt's ja inzwischen original.

Aber, man mag es kaum glauben, auch da habe ich die Nightbreaker drin.

 

bearbeitet von Outliner

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vor 6 Stunden schrieb biggi42:

Sind die ok?

Nachteil dieser Lampen ist, sie sind deutlich dunkler als die gleichen in normal. Ich verzichte deshalb lieber auf das weiß bläuliche und nehme die normalen leicht gelblichen.

 

Grüße Hajo 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 11 Stunden schrieb maxpower879:

Was soll das bringen mit 16w Standlicht? 

Ist erstens verboten und blendet bei Nässe und Regen. 

Ganz davon ab sind die Leitungen für 16w unterdimensioniert was auf lange Sicht zu Hitzeschäden an Fassungen / Kabeln führt. 

Alles in allem wenig Sinvoll und eben auch ohne Zulassung. 

 

Du darfst eine 5W oder auch 10W als Standlicht verwenden (siehe Wiki/StVO Die Lichtstärke des Standlichts beträgt vorne einige Prozent des Abblendlichts) In manchen Ländern ist auch das Fahren mit Standlicht erlaubt innerhalb Ortschaften. Wie soll eine 10 oder 15W blenden? Da blenden Tagfahrlichter mehr.

bearbeitet von greatoldman

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vor 24 Minuten schrieb greatoldman:

Du darfst eine 5W oder auch 10W als Standlicht verwenden

Du meinst eher der Autoherstekller darf es verwenden. Du musst das benutzen mit dem der Wagen seine Zulassung erhalten hat. Und wie schon erwähnt, sind Leitungen und Relaiskontakte im Auto für die Leistung der Verwendung ausgelegt dauerhaft ausgelegt und nicht dafür, das man die Leistung dauerhaft erhöht und das auch noch für einen zweifelhaften Zweck


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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Also in meinen Autos seit 1973 waren die 5w gegen 15w ausgetauscht. Es ist kein Auto abgefackelt oder irgend welche Kabel sind angeschmort. Haltbarkeit der 15w Birnen länger als derer 5w Brüder und Schwestern. Kein TÜV in diesen Jahren (ca 14 Besuche mit verschieden Fahrzeugen) hat dies beanstandet.

 

PS Dann darf @Funman auch keine "leicht gelbliche" verwenden. 😉

 

Und wenn ihr nun noch fragt, warum stärker Birnchen? Weil ich lieber mit Standlicht fahre als mit H7 oder mit "Tagfahrlichter" wo nur vorn (im Gegensatz zum Tagfahrlicht wird beim Standlicht auch die Fahrzeugrückseite kenntlich gemacht) Blendscheinwerfer leuchten und Motorradfahrer übersehen werden

 

Es gibt Vorschriften für Höhe usw aber keine direkte Angabe der Wattstärke:

https://matsch-und-piste.de/die-gesetzlichen-vorschriften-bei-der-fahrzeugbeleuchtung/#Stand

 

bearbeitet von greatoldman

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vor 3 Stunden schrieb greatoldman:

Also in meinen Autos seit 1973 waren die 5w gegen 15w ausgetauscht.

 

Und dadurch ist kein Versicherungsschutz erloschen??? :classic_unsure:

Du weisst schon, was ich meine! :classic_wink:

bearbeitet von Ahnungslos

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Weiss ich scho☺️  Ist ja alles im Sinne der StVO. Die schreibt keine Wattzahl vor nur den Prozentwert ca 10-15 des Abblendlicht (nicht mal die Lumen!). Also wie oben kein TÜV keine Rennleitung oder sonst was in über 45 Jahren hat darüber was gesagt

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vor 37 Minuten schrieb greatoldman:

Ist ja alles im Sinne der StVO. Die schreibt keine Wattzahl vor nur den Prozentwert ca 10-15 des Abblendlichts

 

Also ich weiss ja nicht, wo Du in der Schule beim Prozentrechnen warst oder was Du an Leistung in Deinem Abblendlicht hast, aber bei mir ist das Abblendlicht 55 Watt stark und da sind 10 Prozent davon 5,5 Watt und 15 Prozent davon sind 9,25 Watt!

 

15 Watt sind da schon gute 27 Prozent. Da liegst Du aber ein bißchen über der Vorgabe.

Und schon ist der Versicherungsschutz weg! Oder diesmal nicht, weil es Dir nicht in den Kram passt? :classic_rolleyes:

 

Wenn Du natürlich 150 Watt Glühbirnen in dem Abblendlicht drin hast, dann sind 15 Watt 10 Prozent davon, in der Tat!

Aber auch damit ist der Versicherungsschutz weg, weil diese wiederum nicht zugelassen sind!

Läuft irgendwie blöd, wenn der Spiess umgedreht und man an seinen eigenen Maßstäben gemessen wird, gell! :classic_wink:

Mit den eigenen Waffen geschlagen nennt man so was! :classic_laugh:

 

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 33 Minuten schrieb greatoldman:

Also wie oben kein TÜV keine Rennleitung oder sonst was in über 45 Jahren hat darüber was gesagt

 

Das ist aber nach Deiner eigenen Aussage kein Kriterium, habe ich die letzten Wochen immer wieder gelesen! :classic_rolleyes:

bearbeitet von Ahnungslos

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vor einer Stunde schrieb Ahnungslos:

 

Also ich weiss ja nicht, wo Du in der Schule beim Prozentrechnen warst...aber bei mir ist das Abblendlicht 55 Watt stark und da sind 10 Prozent davon 5,5 Watt und 15 Prozent davon sind 9,25 Watt!

 

Dein Taschenrechner ist kaputt 😉 8,25 sinds.

 

Den Tag "#Stand" der auf Regelungen von Stand-/Begrenzungslicht auf der von greatoldman verlinkten Seite, gibt es dort gar nicht.

 

Wieso verlinkt man etwas, was es nicht gibt? Lieber direkt das Gesetz verlinken. Die Bundesregierung stellt alle Gesetzte und Vorschriften ins Netz.

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Du hast mit Deinen Rechenbeispielen natürlich recht.

Aber bei den vorigen Themen (Reifen) ging es um ein Sicherheitsdetail.

Standlichtlampen in der Stärke blenden nicht. Jede Taschenlampe hat mehr Watt.

10 Watt hat zB der MB W201, wären auch mehr als in Deiner Rechnung. 

 

Hier die amtliche Regelung §51 StVZO https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__51.html

Dann gibt es noch die Farbe in §49a StVZO Die Farbwahl der Begrenzungsleuchten an Pkw und Co. folgt den allgemeinen Vorschriften zu den Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen. Diese bestimmen, dass nach vorne nur weißes, zur Seite nur gelbes und nach hinten nur rotes Licht abstrahlen darf.

 

Nirgendwo steht die Watt. Die Begrenzungsleuchten sollen sich nur von dem Ablendlicht in der Erkennbarkeit unterscheiden. Sonst bräuchte man ja nicht zwei verschiedene Lampen

 

bearbeitet von greatoldman

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vor 10 Minuten schrieb crappy:

 

Dein Taschenrechner ist kaputt 😉 8,25 sinds.

 

Den Tag "#Stand" der auf Regelungen von Stand-/Begrenzungslicht auf der von greatoldman verlinkten Seite, gibt es dort gar nicht.

 

Wieso verlinkt man etwas, was es nicht gibt? Lieber direkt das Gesetz verlinken. Die Bundesregierung stellt alle Gesetzte und Vorschriften ins Netz.

Welchen "#Stand" meinst Du? Alles was ich verlinkt habe funktioniert. Nenn mir bitte den genauen Link. Danke

bearbeitet von greatoldman

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vor 14 Minuten schrieb greatoldman:

 

Hier die amtliche Regelung §51 StVZO https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__51.html

 

 

Wo steht da was mit den von dir angegebenen 10 oder 15 Prozent? 2ter link in dem es nicht steht. Aber 3 Versuche hat man ja...

 

Edith: Den link hast du selber gepostet. Regelungen von Stand-/Begrenzungslicht gibt es auf der von dir verlinkten Seite einfach nicht. Sollte man aber auch selber merken. Beitrag 12 in diesem Thread.

bearbeitet von crappy

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Habe ich genau geschrieben. Es gibt KEINE WATT angaben! Nirgendwo! 😉

 

Im Wiki steht:

Das Standlicht (auch: Begrenzungslicht) ist zur Beleuchtung eines stehenden Kraftfahrzeugs vorgesehen. Die seltene Bezeichnung Stadtlicht ist hingegen irreführend. Die Lichtstärke des Standlichts beträgt vorne einige Prozent des Abblendlichts (meist je eine 5-Watt-Glühlampe),

bearbeitet von greatoldman

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Ach so. Die 10-15 Prozent sind deine eigene Angabe/Interpretation. Erkläre das mal der Rennleitung und dann dem TÜV.

 

Aber bitte nicht so einen Unsinn verbreiten.

 

Danke! 😀

bearbeitet von crappy

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vor 4 Minuten schrieb crappy:

Ach so. Die 10-15 Prozent sind deine eigene Angabe/Interpretation. Erkläre das mal der Rennleitung und dann dem TÜV. Aber bitte nicht so einen Unsinn verbreiten.

 

Danke! 😀

Lesen solltest Du schon genau mein lieber @crappy Bei mehr als 14 TÜV Terminen mit den unterschiedlichsten Fahrzeigen in über 45 Jahren fahren mit Führerschein (genau sind es nun 47 Jahre)

KEIN TÜV und KEINE POLIZEIKONTROLLE hat die 10/15 Watt Standlicht beanstandet.

Also verbreite ich KEINEN Unsinn....

Wenn drin steht einige Prozent, wie viel sind das dann bei DIR?

Ich habe als OBERGRENZE 15% realistisch gesehen

bearbeitet von greatoldman

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Ich habe lange Jahre schwedische Fahrzeuge mit der dort üblichen schwedischen Schaltung gefahren (haben ein verstärktes Standlicht  15W) Kein Kontrolle hat dies an meine Fahrzeuge beanstandet. Die Fahrzeuge waren keine Importfahrzeuge sondern von deutschen Händlern gekauft

bearbeitet von greatoldman

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Ich werde auch bei unserem Smart W15W Birnchen einbauen. Muss die Fassung nur angleichen (Birnen sind etwas dicker) Und damit ist das Thema für mich gegessen.

 

Hier nochmal alle Links zu genauen nachlesen:

https://www.bussgeldkatalog.de/standlicht/

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__51.html

https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrszulassungsordnung/51-stvzo/

https://de.wikipedia.org/wiki/Standlicht

https://matsch-und-piste.de/die-gesetzlichen-vorschriften-bei-der-fahrzeugbeleuchtung/#Stand

https://www.bussgeldkatalog.org/standlicht/

 

...und in einem dieser oder den anderen nicht mehr offenen Links stand das auch mit den Prozentangaben.

 

Schönen Samstag noch und vielleicht auch einen sonnigen Cabriosonntag 😎 

bearbeitet von greatoldman

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