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biggi42

Lichter auf Weiße Optik umbauen

Empfohlene Beiträge

vor 51 Minuten schrieb crappy:

Dein Taschenrechner ist kaputt 😉 8,25 sinds.

Nee, der Taschenrechner funktioniert, es war ein Tippfehler! :classic_sad:

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Der Scheinwerfer des 451 wurde mit 5W Glassockel geprüft. Somit ist die BE bzw dessen E-Prüfzeichen auch nur mit einer 5w Glassockellampe gültig. 

Jede Änderung der Leuchtmittel sorgt somit dazu das die BE erloschen ist. Außer es handelt sich um zugelassene Leuchtmittel des selben Typs und der gleichen Wattstärke. 

Die Farbtemperatur darf durchaus anders sein im gesetzlichen Rahmen. 

Selbst wenn es 10 Tüvprüfer nicht bemerkt haben macht es das ganze nicht legal. 

Im übrigen ist fahren mit Standlicht ebenfalls nicht erlaubt. Nicht umsonst heißt es STANDLICHT und nicht FAHRLICHT. 

Mir ist grundsätzlich total egal was du mit deinem Auto machst. Mir ist es aber wichtig das so ein Quatsch richtig gestellt wird. 

Wenn du deswegen ein Bußgeld bezahlen willst ist das deine eigene Entscheidung.

Wenn du Glück hast und keiner es jemals merkt ebenfalls. 

Andere denken ggf das du dich auskennst und bekommen dann unbewusst ein Bußgeld welches im übrigen auch mit Punkten in Flensburg belegt wäre! 

Da ist es dann auch egal wie oft der Tüv das nicht bemerkt hat, einen Punktrabatt gibt es deswegen trotzdem nicht. 

Oder glaubst du in den 30 Min die eine Tüvprüfung dauert baut der Prüfer jedes Leuchtmittel aus und kontrolliert die Stärke? 

Ich glaube nicht. 

Beim nächsten TÜV kannst du ja den Prüfer direkt auf die 16w Standlichter hinweisen mal sehen ob er dann trotzdem die Plakette erteilt ;). 

 

 

Fahren nur mit Standlicht wird mit 10€ - 35€ geahndet. 

In deinem Fall bis zu 135€ für fahren mit erloschener Betriebserlaubnis und 1 Punkt in Flensburg. 

 

https://www.bussgeldkatalog.org/standlicht/#standlicht_und_abblendlicht_unterscheiden_sich_deutlich_voneinander

 

https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-betriebserlaubnis/

 

Wenn es dir das wert ist nur zu. 

Mir wäre es das nicht schon allein da kein sinvoller Mehrwert gegeben ist. 

bearbeitet von maxpower879

Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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Als 1.) Punkte gibt es nicht für das Fahren mit Standlicht.

2.) Die Betriebserlaubnis erlöscht NICHT wenn man 15W Standlichtbirnen drin hat. (BMW hat zB 35W Standlicht. Mercedes 10 und 15W)

3.) Hier steht nichts von stärkeren Birnen https://www.bussgeldkatalog.org/tuning-scheinwerfer/

4.) Auch hier steht NICHTs über die Stärke des Standlichts StVO 49a bis 54, 60

 

 

bearbeitet von greatoldman

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Es ist völlig egal was Bmw kia Audi und Co verbaut haben. Solange es bei der Erteilung der Betriebserlaubnis so geprüft ist. 

Beim Smart 451 ist es nunmal mit 5w Glassockel. Dann gehören da auch nur die geprüften Leuchtmittel rein.  Das ist dann beim W201 oder dem BMW nicht anders. 

Du darfst auch keine 20 Zoll Felge mit 325er Reifen auf dem Smart fahren nur weil es die auch auf anderen Autos gibt.... 

 Lesen und das gelesene verstehen ist nicht so dein Ding oder? Es hat niemand gesagt das es für fahren mit Standlicht Punkte gibt. 

 

 


Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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Ich erzähle ich hier keinen Unsinn!

Manche Leute vielleicht wenn man hier manche Themen durch liest.

Da sind Sachen drin, da sträubt sich mein nicht mein auf dem Kopf befindliches Haar. 

Es geht hier um die Watt bei einem Standlicht und da gibt es KEINE Beschränkung!

Wenn Du mal genau lesen würdest, könntest Du dies lesen!

Schönen Abend 

 

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vor 2 Minuten schrieb maxpower879:

Es ist völlig egal was Bmw kia Audi und Co verbaut haben. Solange es bei der Erteilung der Betriebserlaubnis so geprüft ist. 

Beim Smart 451 ist es nunmal mit 5w Glassockel. Dann gehören da auch nur die geprüften Leuchtmittel rein.  Das ist dann beim W201 oder dem BMW nicht anders. 

Du darfst auch keine 20 Zoll Felge mit 325er Reifen auf dem Smart fahren nur weil es die auch auf anderen Autos gibt.... 

 Lesen und das gelesene verstehen ist nicht so dein Ding oder? Es hat niemand gesagt das es für fahren mit Standlicht Punkte gibt. 

 

 

Im übrigen ist fahren mit Standlicht ebenfalls nicht erlaubt. Nicht umsonst heißt es STANDLICHT und nicht FAHRLICHT. 

Mir ist grundsätzlich total egal was du mit deinem Auto machst. Mir ist es aber wichtig das so ein Quatsch richtig gestellt wird. 

Wenn du deswegen ein Bußgeld bezahlen willst ist das deine eigene Entscheidung.

Andere denken ggf das du dich auskennst und bekommen dann unbewusst ein Bußgeld welches im übrigen auch mit Punkten in Flensburg belegt wäre! 

bearbeitet von greatoldman

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Siehste, also liest Du die Texte die Du selber schreibst nicht richtig.......

So und nun ist dieses Thema für mich gegessen.

Mit TÜV und Dekra Prüfern habe ich schon mehrfach innerhalb dieser Jahrzehnte darüber geredet.

Alle sind meiner Meinung.

Wenn Du mir noch schreiben möchtest dann oben rechts.

Schönen Samstagabend

bearbeitet von greatoldman

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Ja weil du nicht nur mit Standlicht fährst sondern aufgrund der von dir durchgeführten Modifikation mit falschen Leuchtmittel. 

Deswegen fährst du ohne Betriebserlaubnis. 

 

Um deinen Link zu zitieren :

 

Grundsätzlich gilt allerdings: Jede Veränderung an den Scheinwerfern und anderen mit E-Nummern versehenen Kfz-Bauteilen führt automatisch zum Erlöschen der Bauartgenehmigung

 

 

Eine höhere Wattzahl zählt wohl eindeutig unter "Jede Veränderung"

bearbeitet von maxpower879

Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

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Andere geprüfte Birne ist KEINE Veränderung im Sinne der StVO!

Wenn ich im Standlicht ne 100 Watt reinbaue ider eine GELBE dann erlöscht meine BE, aber NUR dann!

Es sei denn die gelbe Lampe als Hauptlicht ist erlaubt (siehe französische Fahrzeuge)

bearbeitet von greatoldman

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Und nun ist SCHLUSS.

Reg Dich ab und lass die Leute selber die Bestimmungen lesen.

Nicht was Du so hervorhebst steht da drin....

Over and Out

Schönen Samstag nochmal

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Ein Xenonbrenner ist auch geprüft darf trotzdem nicht einfach in einen mit H7 geprüften Scheinwerfer verbaut werden. Der von dir gepostete link ist eindeutig jetzt willst du mir erklären das es erlaubt ist beim Smart die Fassung zu modifizieren um ein größeres stärkeres Leuchtmittel zu verbauen. 

 

Schon klar.... 

Alles was von dir kommt ist deine Interpretation der Gesetze. 

Lege hier ein Schreiben vom TÜV vor der dir die Legalität deiner verwendeten Glühlampen bestätigt dann reden wir weiter. 

 

bearbeitet von maxpower879

Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

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Du kannst nicht Ruhe geben, oder?

 

H7 umbauen in Xenon https://www.bussgeldkatalog.org/xenon-nachruesten/

 

Und es geht NUR um Abblend- und Fernlicht umbau NIE um Standlicht Begreife Du das mal

 

Du kannst auch 10 Standlichter an der Front eines Autos anbringen. 

bearbeitet von greatoldman

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Auch das ist falsch...  

 

 

"

§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

quad.gif (1) Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm – müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.

 

Macht nach meinen Berechnungen höchsten 4 an der Fahrzeugfront.... 

Offenbar hast du schlicht und einfach keine Ahnung..... 

 

Das ist auch mein letzter Beitrag hier.... 

bearbeitet von maxpower879

Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

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Alles nach Deiner Sicht verboten.............................................

So fahren diese Trucks auf unseren Strassen.............................

 

LKW Lichter.jpg

bearbeitet von greatoldman

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Und nun ist illegal. Wird auch häufig geahndet.

Soll ich auch bei Google nach illegal getunten Fahrzeugen suchen? 

.... Mach ich nicht denn ich bin raus... 

bearbeitet von maxpower879

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Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

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vor 2 Minuten schrieb maxpower879:

Auch das ist falsch...  

 

 

"

§51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

quad.gif (1) Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm – müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.

 

 

Offenbar hast du schlicht und einfach keine Ahnung..... 

 

Das ist auch mein letzter Beitrag hier.... 

............Du schon, merke ich gerade😎😇

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vor 1 Minute schrieb maxpower879:

Und nun ist illegal. Wird auch häufig geahndet.

Soll ich auch bei Google nach illegal getunten Fahrzeugen suchen? 

Geahndet?????  Den Polizist oder den TÜV möchte ich sehen. Zeig mir mal so eine "Ahndung" gibt es nicht.......................

Die haben ALLE Ablendlicht und Fernlicht richtig. Standlicht ist egal und die Dachlampen sind über die Höhengrenze also wieder erlaubt. (Hatte ich sogar mal mit TÜV an einem Pajero

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vor 6 Minuten schrieb maxpower879:

Und nun ist illegal. Wird auch häufig geahndet.

Soll ich auch bei Google nach illegal getunten Fahrzeugen suchen? 

....Du schreibst richtig GETUNT. Standlicht ist KEIN TUNING 🤣

 

Angel-Eyes sind verboten sind ja auch kein Standlicht

bearbeitet von greatoldman

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Ließt Du was Du schreibst?

Hier geht es um STANDLICHTER NICHT um HAUPTSCHEINWERFER

 

Dein TEXT:

Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und zwölf Tonnen dürfen maximal vier Zusatzscheinwerfer montieren. Trucks ab zwölf Tonnen dürfen inklusive des serienmäßigen Fernlichts maximal sechs Fernscheinwerfer aufweisen, von denen aber wiederum nur vier gleichzeitig leuchten dürfen.

Maximal sechs Scheinwerfer dürfen nach vorne wirken

Neben der Regelung der Anzahl von Scheinwerfern gibt es drei simple Grundsätze:1. Ein Fahrzeug leuchtet nach vorne weiß, nach hinten rot und zur Seite gelb. 2. Einrichtungen gleicher Art dürfen nur paarweise, in gleicher Höhe und symmetrisch angebracht sein. 3. Die einer Funktion zugeordneten Scheinwerfer müssen gleichfarbig, gleich stark und gleichzeitig leuchten."Maximal dürfen sechs Scheinwerfer gleichzeitig nach vorne wirken. Ist ab Werk nur das Fernlicht, das im Hauptscheinwerfer integriert ist, vorgesehen, darf man vier Zusatzlampen auf einem Bügel haben", bringt es Thomas Schnelle von der Initiative Pro-Lkw-Beleuchtung auf den Punkt. Doch spätestens im Falle eines Verstoßes gegen diese Regeln wird das Thema Licht zur Grauzone. Wenn die Betriebserlaubnis des Lkw durch die mangelhafte Zusatzbeleuchtung nachweislich erloschen ist, kann die Polizei die Weiterfahrt an Ort und Stelle untersagen.

 

Hannu Mikkola – Wikipedia

 

Wiederlegt Deine 6 Scheinwerfer

 

ES GEHT NICHT UM DIE HAUPTSCHEINWERFER sondern um das STANDLICHT

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Oben ist §51 verlinkt. Heißt zulässig sind 4 Standlichter/Begrenzungsleuchten und höchstens 6 Scheinwerfer. Bei Fahrzeugen ab 12 Tonnen. Also höchstens 10 ist zwar absolut OT aber du willst es ja nicht anders.... 

Fakt ist dein Truckfoto zeigt Fahrzeuge mit z. T. Ca. 60 nach vorne gerichteten weißen Leuchten an einem Fahrzeug! (Grüner Scania) 

Jetzt willst du mir erklären ist alles im grünen Bereich und völlig legal. Komischerweise nicht in der StVZO vermerkt muss wohl ein Druckfehler sein gell.... 

 

Du lebst wohl getreu dem Motto ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt... 

 

Dein Audi wiederlegt überhaupt nichts da keine Straßenzulassung..... 

bearbeitet von maxpower879

Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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vor 7 Minuten schrieb maxpower879:

Oben ist §51 verlinkt. Heißt zulässig sind 4 Standlichter/Begrenzungsleuchten und höchstens 6 Scheinwerfer. Bei Fahrzeugen ab 12 Tonnen. Also höchstens 10 ist zwar absolut OT aber du willst es ja nicht anders.... 

Fakt ist dein Truckfoto zeigt Fahrzeuge mit z. T. Ca. 60 nach vorne gerichteten weißen Leuchten an einem Fahrzeug! (Grüner Scania) 

Jetzt willst du mir erklären ist alles im grünen Bereich und völlig legal. Komischerweise nicht in der StVZO vermerkt muss wohl ein Druckfehler sein gell.... 

 

Du lebst wohl getreu dem Motto ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt... 

 

Dein Audi wiederlegt überhaupt nichts da keine Straßenzulassung..... 

Audi hat eine Deutsche Zulassung IN-NL 67 mit TÜV und Stadtwappen! 

Ich habe seit 47 Jahren den 3er, seit 40 Jahren den 1er und seit 35 Jahren den 2er Führerschein.

Kann ich hier sogar posten.

Du erzählst mir nichts was da oben an Autos steht.

 

bearbeitet von greatoldman

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Der hat sogar eine H-Zulassung

STUTTGART, Deutschland - 4. März 2017: Scheinwerfer des Straßen ...

 

...und komm jetzt nicht "DER hat keine Stempel" Die hat er, kannst bei Audi nachfragen

bearbeitet von greatoldman

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Ja und abgedeckte Scheinwerfer weil nur für Rallyebetrieb und nicht im Straßenverkehr zulässig. 

 

Du bist ein Held.... 


Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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vor 6 Minuten schrieb maxpower879:

Ja und abgedeckte Scheinwerfer weil nur für Rallyebetrieb und nicht im Straßenverkehr zulässig. 

 

Du bist ein Held.... 

...........jetzt muss ich lachen. Ist Dir bekannt, dass man diese Abdeckungen bei verschiedenen Sonderprüfungen abdeckt wegen der Gläser? Sobald die Nacht einbricht werden die Abdeckungen abgenommen....................... Noch nie Rallye gefahren sonst würdest Du das wissen.

 

Man kann mit einem Klick auch die gesamte Lampenbatterie abnehmen Da schaust....

bearbeitet von greatoldman

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