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vor 1 Stunde schrieb Funman:

Es gibt überhaupt kein Problem.

 

So läuft das. Bei der AHK ist ein Gutachten dabei, danach wird die Anhängelast eingetragen.

Alles andere ist Käse.

 

 

 

vor 34 Minuten schrieb Smart 451:

war auf der letzten Seite das untenstehende Gutachten.
Damit ist mein Bekannter zum Straßenverkehrsamt gefahren und hat die AHK eingetragen bekommen.

 

vor 7 Minuten schrieb Smart 451:

Das Dokument erklärt es doch und ich habe es auch geschrieben....

Ab zum Straßenverkehrsamt, Zulassungsbescheinigung ergänzen lassen und gut.

Was ist da denn so schwer Dean zu verstehen? 🤬😤

 

 

Nene, so einfach ist das nicht, jedenfalls nicht immer.😵

Manche können sich vielleicht noch dran erinnern, was ich für einen Tanz mit DEKRA und Konsorten hatte.

Erst nach der Vorlage gesammelter Eintragungen/Briefkopien von anderen 450ern mit eben dieser Kupplung die mir dank des Forums vorlagen, war eine Eintragung machbar.

Vorher bekam ich trotz eindeutiger Angaben in der ABG nur Absagen...mit genau der Begründung, dass im Brief keine Anhänge/Stützlast definiert ist.

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vor 3 Minuten schrieb Outliner:

 

....mit genau der Begründung, dass im Brief keine Anhänge/Stützlast definiert ist.

Nur diesmal ist es ein 451 und in der ABG steht auch nun die Stützlast.

Und ich kenne einige aus meinem Bekanntenkreis, die an ihrem 451'er ohne Probleme die AHK in die Zulassungsbescheinigung eingetragen bekamen.

Gut ich weiß zwar nicht in welchem Bundesland es die Probleme gab, aber in NRW explizit Ostwestfalen Lippe keine Probleme.

Es sollte aber, damit beim nächsten HU/AU alles glatt läuft, ein Aufkleber mit der Stützlast Nähe der AHK angebracht werden.


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Und ob die Zulassungsstelle nur aufgrund des Schreibens, bei dem noch nicht einmal daraus hervorgeht, dass es sich um eine Gutachten handelt, die Eintragung vornimmt, wage ich zu bezweifeln.

Wenn ich die AHK  bzw. die Stützlast und die Anhängelast nicht eingetargen bekomme, darf ich dann den Wagen so wie er eben jetzt da steht, also mit AHK, überhaupt noch fahren oder muss ich das Teil wieder demontieren? Nach meinen heutigen Rundrufen glaube ich nämlich nicht, dass ich da etwas erreichen werde. Ich würde mir dann nur die Kosten für den Abbau ersparen und eben auf den Anhängerbetrieb verzichten. So etwas nennt man Verlustminimierung. Die Eintragung der AHK ist ja nicht erforderlich. Also müsste der Anbau an sich nicht zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führen.

 

@Smart 451: Was ist eine ABG?

 

bearbeitet von kaisinho

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ABG = Allgemeine Betriebsgenehmigung.

Aber wenn du solche bedenken hast, warum hast du dir das vorher nicht überlegt mit der AHK. Ansonsten habe ich einen letzten Tipp für dich...

Wenn es nicht zu weit ist, fahr zu MDC und lass' dir die Anhängerkupplung dort eintragen. Die haben jeden Wochentag einen Prüfingenieur im Haus. Und damit ist für mich das Thema durch.


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  • vor 5 Minuten schrieb Smart 451:

    ABG = Allgemeine Betriebsgenehmigung.

    Aber wenn du solche bedenken hast, warum hast du dir das vorher nicht überlegt mit der AHK. Ansonsten habe ich einen letzten Tipp für dich...

    Wenn es nicht zu weit ist, fahr zu MDC und lass' dir die Anhängerkupplung dort eintragen. Die haben jeden Wochentag einen Prüfingenieur im Haus. Und damit ist für mich das Thema durch.

    Danke für den Tipp. Das wird dann wohl für mich die Lösung sein. Übrigens habe ich im Netz das Gutachten 55R - 011873 gefunden. Lt. diesem Gutachten hast du mit deinen Äußerungen absolut recht.  Ich hatte vor 3 Jahren bereits einen Smart 451. Dieser war schon mit einer AHK ausgestattet und alles im Brief eingetragen. Somit hatte ich jetzt bei der Bestellung keine Bedenken. Vielen dank nochmals für deine Hinweise. Jetzt muss ich nur noch die Zulassungsstelle davon überzeugen.
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Ich habe auch die MDC AHK bei unserem 451 Cabrio. Ich habe diese mit Stützlast 45kg und Anhänger 450kg eintragen

lassen bei meinem Landratsamt. Die wollten trotz der EG-Richtlinie 94/0/ED und Zulassung mit E-Kennzeichnung, dass

ich noch beim TÜV vorfahre (Kontrolle ob montiert!!). Nach 15 Min mit dem Chef der Behörde war das Problem erledigt

und die AHK eingetragen. 

Jetzt muss ich nicht diese Bescheinigung immer mit  haben und dann irgend wann verlieren 😊 

Ach und diese Papiere waren dabei und sind auch auf der Seite nachzulesen 

bearbeitet von greatoldman

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Ich war heute beim TÜV und habe keine Anbaubescheinigung bekommen. Ohne diese bekomme ich weder die Stütz- noch die Anhängelast eingetragen. Allerdings darf ich mit dem Wagen mit montierter AHK fahren nur eben nichts ziehen. Da ich bei 2 weiteren TÜV-Prüfstellen hier im Saarland dieselben Aussagen bekam, habe ich keine Chance auf eine ordnungsgemäße Eintragung. Herr Papenburg konnte mir leider auch nicht weiterhelfen, da er der Meinung war, dass man die TÜV-Leute nicht zwingen kann.

Ein leider teures Unterfangen ohne Happy End oder wie man so schön sagt, Lehrgeld bezahlt.

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Ich hatte ein ähnliches Thema mal mit einer Carbon Airbox.

 

Laut Hersteller mit ABE und auch mit geänderter Abgasanlage kein Problem.

 

Unterm Strich war ich bei 4 TüV inkl. Geräuschmessung. Kostentechnisch lag ich bei über 200.-  OHNE am Ende die Eintragung in Händen zu halten...

 

Der Hersteller sagte stets, Eintragung kein Problem mit den Papieren.

 

Final hat es mir ein kleiner Dekra-Tüvler eingetragen. Weil er sich die Zeit genommen hat und alles angeschaut bzw. sogar gelesen hat.

 

Der Knackpunkt war das Zauberwort "Austauschluftfiltergehäuse" in den Papieren.

Ergo: Altes, originales Gehäuse inkl. Luftfilter rein, Carbon Airbox inkl. Kaltluftschlauch rein und TüV-Segen in 3 Minuten...

 

 

Ich denke, Du hast 2 sinnvolle Optionen:

 

- Einen TüV / Zulassungsstelle finden, der Dir wie vom Hersteller genannt, die Kupplung einträgt

- Einen Termin bei MDC ausmachen und einen Tag Urlaub opfern und die AHK final eintragen lassen...


  • CLA200 Shooting Brake    =>    www.cla-community.de
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  • 450 Cabrio (Bj2004) powered by Fismatec :-)[*verkauft*]

 

Smart 453 (90PS, Twinamic) V-Power

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Laut gesetzlicher Grundlage

"EG-Richtlinie 94/0/ED und Zulassung mit E-Kennzeichnung und E1 Zulassung ( für ganz Europa durch das Kraftfahrtbundesamt )"

muss das Landratsamt (Zulassungsstelle) die Kupplung eintragen. Auch ohne vorführen beim TÜV. Beim 451 (450kg/45kg)

 

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vor 2 Stunden schrieb kaisinho:

Ich war heute beim TÜV und habe keine Anbaubescheinigung bekommen. Ohne diese bekomme ich weder die Stütz- noch die Anhängelast eingetragen. Allerdings darf ich mit dem Wagen mit montierter AHK fahren nur eben nichts ziehen. Da ich bei 2 weiteren TÜV-Prüfstellen hier im Saarland dieselben Aussagen bekam, habe ich keine Chance auf eine ordnungsgemäße Eintragung. Herr Papenburg konnte mir leider auch nicht weiterhelfen, da er der Meinung war, dass man die TÜV-Leute nicht zwingen kann.

Ein leider teures Unterfangen ohne Happy End oder wie man so schön sagt, Lehrgeld bezahlt.

Du hast doch von MDC einen Prüfbericht vom Kraftfahrbundesamt erhalten (einige Seiten dick).

Da stehen alle Richtlinien und Bedingungen drin die Du vorlegst bei Deiner Zulassungstelle.

Damit müssen die Dir Deine AHK eintragen.

 

Solltest Du diese nicht bekommen haben, dann ruf noch mal bei MDC an.

Kann natürlich auch bei der Montage verschwunden sein.

Ich kann Dir Fotokopien zusenden, denn ich habe alle Seiten noch

bearbeitet von greatoldman

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Da wollen sich ein paar TÜVer ohne Durchblick und andere Chaoten mal wieder profilieren!

Das ist ja nicht zu fassen, was die da veranstalten! 😡

 

Wenn es nicht so traurig für den Betreffenden wäre, könnte man glatt drüber lachen! 🙄

Solche Typen sollten ihr Handwerk, das sie täglich machen, endlich mal lernen!

Von Leistung, geschweige denn Dienstleistung kann, hier leiden zum Schaden des Leidtragenden, nicht im Mindesten gesprochen werden.

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 3 Stunden schrieb kaisinho:

Ich war heute beim TÜV und habe keine Anbaubescheinigung bekommen. Ohne diese bekomme ich weder die Stütz- noch die Anhängelast eingetragen. Allerdings darf ich mit dem Wagen mit montierter AHK fahren nur eben nichts ziehen. Da ich bei 2 weiteren TÜV-Prüfstellen hier im Saarland dieselben Aussagen bekam, habe ich keine Chance auf eine ordnungsgemäße Eintragung. Herr Papenburg konnte mir leider auch nicht weiterhelfen, da er der Meinung war, dass man die TÜV-Leute nicht zwingen kann.

Ein leider teures Unterfangen ohne Happy End oder wie man so schön sagt, Lehrgeld bezahlt.

Wie ich schon geschrieben habe, wenn es nicht zu weit ist grade zu MDC fahren und den im Hause Arbeitenden Prüfingenieur das betreffende Fahrzeug vorführen und gut ist.
Dann auch kein Geheule mehr, dass die AHK nur als "Anschauungsobjekt" dient.


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So, 2 weitere TÜV-Gesellschaften haben es auch abgelehnt. Jetzt war ich noch bei einer TÜV in Rheinland-Pfalz und dort sah man sich alles an und telefonierte mit dem Vorgesetzten. Ergebnis: Es handelt sich um eine Einzelabnahme, die nur der Chef unterschreiben kann. Aber es soll zumindest nach deren Auffassung problemlos durchgehen. Dienstag habe ich Termin.

 

MDC hat nach telefonischer Rücksprache mit Herr Papenburg keinen TÜVler im Haus, auch nicht an einem Tag, sondern lassen dies bei der TÜV in Willich eintragen. Dort habe ich angerufen und um einen Termin gebeten. Rückruf ist leider noch nicht erfolgt. Zudem habe ich der Zulassungsstelle alle Unterlagen, auch das über 30-seitige Gutachten zugeschickt. Dort hat man es an den Abteilungsleiter weitergeleitet. Antwort steht noch aus.

Das ich also nur hier sitze und Trübsal blase kann man wirklich nicht sagen. Aber im Saarland scheinen die TÜVler anders zu ticken.

Das Problem ist -und das hat mir Herr Papenburg auch bestätigt- dass man die jeweilige TÜV nicht zur Abnahme zwingen kann, sondern geduldig jemanden suchen muss, der kein Korinthenkacker ist. Also die berühmte Stecknadel im Heuhaufen.

Das witzige an der ganzen Sache ist, dass mir die ablehnenden TÜVler sagten, dass ich die AHK bei Nichteintrag der Stütz- und Anhängelast nicht demontieren muss. Ich darf sie nur nicht benutzen. Dabei brauche ich sie jährlich ca. 3x um Grünschnitt durch den Wald auf die Kompostieranlage zu fahren. Ich könnte jetzt einfach alles so lassen und die 10km Fahrt im Jahr einfach so machen, das möchte ich aber nicht. Ich bin gewillt alles korrekt eingetragen zu bekommen. Aber Ehrlichkeit wird in unserem Lande leider nicht immer belohnt.

 

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Bring entsprechende Eintragungen bei. Hat bei mir auch funktioniert.

Ich denke, hier im Forum wirst du von hilfsbereiten Anhängerkupplungsbesitzern entsprechende Kopien erhalten.

Dann sind die Prüfer entspannter.

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So, das Ganze kommt jetzt ins rollen. Ich Depp hatte vergessen, dass ein guter Freund von bei der GTÜ selbstständiger Prüfingenieur ist. Dem habe ich alles zuzgemailt und er konnte überhaupt nicht verstehen, warum ich die Bescheinigung nicht bekommen sollte. Er wird sie mir am Montag ausstellen. Sollte die Zulassungsstelle eine Bescheinigung von der TÜV und nicht der GTÜ verlangen, habe ich immer noch die Option mit Dienstag auf der TÜV im benachbarten Bundesland.

bearbeitet von kaisinho

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Ich verstehe das alles nicht 🤔

Ein Dokument vom Kraftfahrtbundesamt ausgestellt MUSS von einem "Verein" (TÜV) anerkannt werden!!!

Ich kann Dir gerne eine Kopie meines Scheins schicken.

Eintragung OHNE TÜV Begutachtung!

Du musst nicht zum TÜV, sondern Deine Zulassung MUSS die Richtlinie der KBA anerkennen und eintragen!!

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Der TÜV muss aber die ordnungsgemässe Anbringung und Funktion bescheinigen. So ist es zumindest hier.

 

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vor 25 Minuten schrieb greatoldman:

Ich verstehe das alles nicht 🤔

Ein Dokument vom Kraftfahrtbundesamt ausgestellt MUSS von einem "Verein" (TÜV) anerkannt werden!!!

Ich kann Dir gerne eine Kopie meines Scheins schicken.

Eintragung OHNE TÜV Begutachtung!

Du musst nicht zum TÜV, sondern Deine Zulassung MUSS die Richtlinie der KBA anerkennen und eintragen!!

Das ist das, was ich in meinen Posts meinte.

Dafür liefert MDC ja den Stapel Papier mit und schreibt ja auch auf der letzten Seite des Gutachtens, dass zur Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf dem Landratsamt bzw. Straßenverkehrsamt vorgelegt werden soll. Denn es steht nichts davon im Gutachten, dass eine Vorführung bei einer Prüforganisation vorgesehen ist.

Ich frage mich seit Tagen schon ob der TE den Thread wirklich am mitlesen ist und wirklich wahr nimmt, dass ihm geraten wird. 

Ich sehe hier nur, dass der TE die ganze Zeit auf Drama macht und niemand die AHK eintragen will. 

Ich "rufe" dem TE noch mal zu, geh' zum Straßenverkehrsamt bzw. Landratsamt und lass' dir die AHK da eintragen. Denn so haben es die  anderen User und meine Bekannten ohne Probleme auch gemacht. Denn TÜV, GTÜ und ähnliche werden es nicht machen.

So das waren meine letzten Worte dazu und bin raus. 🚪🤬


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vor 3 Stunden schrieb Outliner:

Der TÜV muss aber die ordnungsgemässe Anbringung und Funktion bescheinigen. So ist es zumindest hier.

 

...bei mit nicht. Siehe meinen Text oben

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vor 2 Stunden schrieb Smart 451:

Das ist das, was ich in meinen Posts meinte.

Dafür liefert MDC ja den Stapel Papier mit und schreibt ja auch auf der letzten Seite des Gutachtens, dass zur Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf dem Landratsamt bzw. Straßenverkehrsamt vorgelegt werden soll. Denn es steht nichts davon im Gutachten, dass eine Vorführung bei einer Prüforganisation vorgesehen ist.

Ich frage mich seit Tagen schon ob der TE den Thread wirklich am mitlesen ist und wirklich wahr nimmt, dass ihm geraten wird. 

Ich sehe hier nur, dass der TE die ganze Zeit auf Drama macht und niemand die AHK eintragen will. 

Ich "rufe" dem TE noch mal zu, geh' zum Straßenverkehrsamt bzw. Landratsamt und lass' dir die AHK da eintragen. Denn so haben es die  anderen User und meine Bekannten ohne Probleme auch gemacht. Denn TÜV, GTÜ und ähnliche werden es nicht machen.

So das waren meine letzten Worte dazu und bin raus. 🚪🤬

👍👍👍

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Am 11.9.2020 um 22:42 schrieb greatoldman:

👍👍👍

So ist es. Keine Abnahme durch Prüforganisationen erforderlich!!!

Steht alles fein säuberlich in der Anbauanleitung von MDC.

Bei meine Zulassungsstelle kein Problem.

Habe vor dem Verkauf meines 451er die Kupplung abgebaut und an den nächsten 451er angebaut und wieder eintragen lassen.👍👍👍


Leider kann ich mir mehr smartis nicht leisten :)

kk67-34-f07b.jpg kk67-35-4e5f.jpg kk67-36-2efd.jpg

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Am 9.9.2020 um 19:42 schrieb Smart 451:

.

Gutachten MrDotCom AHK.jpg

Genau das ist es 😁😁😁


Leider kann ich mir mehr smartis nicht leisten :)

kk67-34-f07b.jpg kk67-35-4e5f.jpg kk67-36-2efd.jpg

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Am Wednesday, September 09, 2020 um 19:42 schrieb Smart 451:

 

Gutachten MrDotCom AHK.jpg

In diesem Ausschnitt steht auch noch etwas anderes interessantes, auf das ich schonmal hingewiesen hatte.

 

Zitat :"Die Anhängerkupplung ist NICHT zur Artfremden Verwendung geeignet wie zum Beispiel: Fahrradträger" Zitatende. 

 

Na sowas. Mir ist so, als hätten wir das Thema kürzlich mal gehabt. 

 

Grüße Hajo 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Und exakt so ging es mir:

 

Alle sagen (inkl. Hersteller), der TüV MUSS es eintragen...

Hilft aber nichts, wenn es der TüV nicht macht. Ich war auch bei mehreren...

Und sobald man beim TüV mal lauter / bestimmter wird, geht eh der Rollladen runter...

 

 

Glückwunsch fürs Eintragen 😄


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    • Moin, sehr geehrter Augin10 !   Ich habe das so verstanden: Die technische Kontrolle (TÜV o.ä.) bemängelte NUR den Unterschied der Bremskraft (rechts zu links, außerhalb der "Toleranz"), NICHT jedoch die Bremsleistung an sich.   Die "Diagnose Hydraulikblock defekt" bzw. "Bremsleistung/Druck zu gering" wurde erst durch die zu Rate gezogenen "Werkstätten" gestellt.   Wie die Vorredner schon andeuteten, hätte auch ich da Zweifel (insbesondere hinsichtlich doch "teurer" Reparaturvorschläge evtl. "Teiletauscherei").   Ich bin hier (2 Stück 450er CDI, beide deutlich über 200k KM, beide als Jahreswagen angeschafft, beide "gefühlt" den 3. oder 4. Bremsensatz (Klötze, Scheiben), IMMER selbst geschraubt, bisher nie Mecker von der technischen Kontrolle an den Bremsen) "modular" vorgegangen: Wenn länger nichts an den Bremsen vorne gemacht wurde, können die Klötze/Beläge in den Schächten der Bremssättel schwergängig werden/"festgehen". Das ist recht einfach festzustellen und zu beheben, ohne die Bremshydraulik zu öffnen (selbst neue Verschleißteile (Scheiben/Beläge) sind im Versandhandel doch eher preiswert). Die "nächste" Stufe wäre dann die Schwergängigkeit der Kolben in den Bremssätteln. Kann man auch ohne Öffnen der Hydraulik "vorsichtig/mit Gefühl" wieder gangbar bekommen, (für den TÜV könnte es reichen ) ist hier bei den Smarts vorne (noch) nicht vorgekommen. Hinten an den RBZ der Trommelbremsen sehr wohl. Besser (und langfristiger) ist das "Überholen/Austauschen", aber das wäre ein Sonderthema (gibt es auch hier im Forum schon reichlich was zu). Tja, die letzte (und teure) Stufe ist dann doch ein Fehler in der sonstigen Bremshydraulik, den ich aber für eher unwahrscheinlich halte...   ABER ACHTUNG: Korrekt funktionierende Bremsen sind relativ wichtig (finde ich zumindest). Wer daran schraubt sollte wissen was er tut. DARUM: JEDER SCHARUBE HIER AUF EIGENE GEFAHR UND VERANTWORTUNG (wer sich das nicht zutraut oder Zweifel hat, sein lassen).   (Die o.g. Tipps sind nur "unverbindliche Menüvorschläge" eines kfz-technischen Laien ohne schriftliche Qualifizierungsnachweise. Daher im Zweifel NICHT NACHMACHEN !!!)   Viel Erfolg wünscht /mit gebremsten äh. freundlichen Grüßen verbleibt     hedwig
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