Y992 Geschrieben am 4. Oktober 2020 Hallo zusammen, ich fahre auf meinem Smart 451 die Carlsson Black Edition-Felgen mit folgenden Daten: Vorderachse 7 x 16 ET26 Hinterachse 7,5 x 17 ET30 Bereifung : VA. 195/45/16 HA. 205/40/17 Nun benötige ich lt. Vorbesitzer Kotflügelverbreiterungen. Da ich im Smart-Sektor ein absoluter Neuling bin, bräuchte ich einen Rat bzgl. dieser Verbreiterungen. Fährt hier jemand evtl. auch diese Felgen und musste die Kotflügel verbreitern? Falls ja, wo bekomme ich diese und gibt es dort spezielle ? Vielen Dank für jeden Tipp. Im Anhang ein Bild meines Smarts zur Visualisierung. Beste Grüße Martin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Smart_Oldie Geschrieben am 4. Oktober 2020 Hallo, falls sie eingetragen sind wirst du nicht drumherum kommen dir welche zu kaufen (HU). Falls nicht fahr doch einfach mal beim TÜV/ Dekra vorbei und erkundige dich dort ob sie dir die Felgen so eintragen würden, vorausgesetzt ist, im Gutachten steht nicht das eine Verbreiterung vorgeschrieben ist. Ach so, in der Bucht bekommst du auf jeden fall Verbreiterungen zum anklipsen. Gruß Larry Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am 5. Oktober 2020 (bearbeitet) vor 22 Stunden schrieb Y992: Nun benötige ich lt. Vorbesitzer Kotflügelverbreiterungen. Ob Kotflügelverbreiterungen benötigt werden oder nicht liegt meines Erachtens im Ermessen des abnehmenden Prüfers und nicht am Vorbesitzer. In den meisten Gutachten, die ich kenne, steht die Formulierung drin, daß für ausreichend Radabdeckung gesorgt werden muß, aber keine generelle Pflicht für Verbreiterungen. Deshalb würde ich abwarten, was der abnehmende Prüfer dazu sagt und nicht, was der Vorbesitzer von sich gibt. bearbeitet 5. Oktober 2020 von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Y992 Geschrieben am 5. Oktober 2020 Vielen Dank für das Feedback. Ich werde den Smart mal bei DEKRA vorführen und hören, was evtl. zu verändern ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am 5. Oktober 2020 Das bedeutet, das der Vorbesitzer die Felgen noch gar nicht hat abnehmen lassen? 🙄 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Smart_Oldie Geschrieben am 5. Oktober 2020 vor 17 Minuten schrieb Ahnungslos: Das bedeutet, das der Vorbesitzer die Felgen noch gar nicht hat abnehmen lassen? 🙄 Sieht wohl ganz danach aus und wenn die Felgen schon nicht eingetragen sind, dann das Fahrwerk bestimmt auch nicht!? Gruß Larry Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Y992 Geschrieben am 6. Oktober 2020 vor 13 Stunden schrieb Ahnungslos: Das bedeutet, das der Vorbesitzer die Felgen noch gar nicht hat abnehmen lassen? 🙄 Ja, das ist aber völlig ok, da er unmittelbar darauf hingewiesen hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Y992 Geschrieben am 6. Oktober 2020 vor 12 Stunden schrieb Smart_Oldie: Sieht wohl ganz danach aus und wenn die Felgen schon nicht eingetragen sind, dann das Fahrwerk bestimmt auch nicht!? Das Fahrwerk wurde nicht verändert. Auf den Fotos kommt das aber wohl so rüber. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Croftin Geschrieben am 7. Oktober 2020 Hallo Martin, ich habe diesen Felgensatz vor kurzem, auch „Eintragen“ lassen. Soweit ich mich erinnern kann, gibt es keinen direkten Zwang bzw. keine unbedingte Vorschrift/ Vorgabe ( im Gutachten ), zur Montage von Verbreiterungen. Der Reifensatz passt da ganz „ohne“ sehr gut ! Also mach dir keine Sorgen, dass sollte ohne Verbreiterungen gehen. Grüße Nicole Smart fahren ist eine Lebenseinstellung ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Y992 Geschrieben am 7. Oktober 2020 Hallo Nicole, vielen Dank für die Info. Ich werde einfach mal zur Prüfstelle fahren und dann sehen, was dazu gesagt wird. Werde keine schlafenden Hunde wecken, aber eingetragen sollen sie schon sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen