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Cinema

Nur noch Schrittgeschwindigkeit?

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Frankfurter Neue Presse, 08.08.02
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Größeres Haftungsrisiko fährt mit

Autofahrer in Deutschland sollten ab sofort noch aufmerksamer hinter dem Steuer sitzen als bisher. Ihr Haftungsrisiko im Straßenverkehr ist mächtig angestiegen. Seit 1. August gelten andere Regeln beim Schadenersatz. Und diese begünstigen bei einem Zusammenstoß die schwächeren, unmotorisierten Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer, Inlineskater oder Fußgänger.

"Autofahrer müssen zwar nicht fürchten, für jeden Trottel auf der Straße zu zahlen", meint ADAC-Jurist Stefan Steinle. Das Gespenst der Mehr-Haftung wird so manchem jedoch ziemlich im Nacken sitzen. Ein Beispiel: Schießt ein Radler falsch herum aus der Einbahnstraße heraus vors Auto, ist ein Crash meist unvermeidlich. Bislang konnte sich der betroffene Autofahrer auf ein "unabwendbares Ereignis" berufen und dies zu seiner Entlastung anführen.

Nach neuem Recht geht das nicht mehr. Da steckt der Kfz-Halter grundsätzlich in der Haftung. Deren Höhe hängt dann davon ab, inwieweit der Radfahrer den Unfall verschuldet hat, also beispielsweise verkehrswidrig fuhr.

Ein anderes Beispiel: Kracht ein Radfahrer in ein Auto, das gerade an der Kreuzung hält, stürzt und verletzt sich dabei, muss der Halter ebenfalls mithaften. Auch wenn er sich ordnungsgemäß verhalten hat, müsste seine Kfz-Versicherung an den "schwächeren" Verkehrsteilnehmer zahlen. Allerdings bekommt der Radler keinen vollen Schadenersatz, weil er rechtzeitig hätte bremsen müssen, wie der ADAC das Fallbeispiel erläutert.

Auch schnelle Skater oder Jogger sind jetzt kein "unabwendbares Ereignis" mehr für Kraftfahrer. Läuft ein gehbehinderter Senior, ein Rollschuhfahrer oder ein Jogger ins Auto, ist immer auch der Autofahrer haftbar. Entlasten könnte ihn nur "höhere Gewalt" wie Blitz, Hagel, Sturm oder Erdbeben, wie der ADAC ausführt. Oder die Klärung der Schuldfrage: Kann dem Jogger wegen einer roten Ampel das alleinige Verschulden am Unfall nachgewiesen werden, hat der Autofahrer die Schadenersatzforderung nicht mehr am Hals.

Weiterhin aufpassen sollten Autofahrer auch auf Kinder im Straßenverkehr. Nach neuem Recht müssen die Kleinen erst ab dem zehnten Geburtstag haften, wenn sie einen Unfall verursacht haben. Bisher galt das Alter von sieben als Grenze. Kindern wird künftig selbst dann kein Mitverschulden angerechnet, wenn sie den Unfall fahrlässig herbeigeführt haben. Oder wenn der Autofahrer gar keine Chance hatte, den Schaden abzuwenden, wie Stiftung Warentest betont.

Beispiel: Ein Neunjähriger läuft vors Auto, der Fahrer weicht aus und kracht in einen geparkten Wagen. Bisher musste das Kind respektive die Privathaftpflicht der Eltern für den Schaden gerade stehen. Jetzt hat der Autofahrer den schwarzen Peter: Er muss die Reparatur aus eigener Tasche bezahlen oder über seine Kaskoversicherung regulieren lassen. Die Dellen am fremden Auto übernimmt seine Kfz-Haftpflicht. Wird das Kind verletzt, hat es Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Haftungseinschränkung für Kinder ist nur bei Vorsatz außer Kraft.

Die ursprünglichen Entwürfe zum neuen Schadenersatzrecht hätten den Autofahrern noch deutlich mehr Ungemach gebracht, erläutert ADAC-Jurist Steinle zum Trost. Auf Standardcrashs wie reine Auffahrunfälle wirkten sich die Änderungen beispielsweise überhaupt nicht aus.


Rechtschreibfehler? Erklärung hier!

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:o :o :o :o DIE SPINNEN :o :o :o

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Hat da jemand eine Riesenprämie für diesen Kack von den Versicherungsunternehmen kassiert, oder was?

Hoffentlich läuft mir nicht mal "versehentlich" ein Jogger ins Auto, der vor hat, sich das Leben zu nehmen :-? Was ist denn dann? Kann ich doch gleich "hinterherjoggen", oder?

Verstehe die Regelungen nicht ganz. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Wer kann denn so etwas verabschieden?! :o


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Liebe Grüßle QQ 44 + 55
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Hab ich das richtig gelsen, alleine weil ich ein Auto fahre geschweige denn besitze bin ich auf jeden Fall schon mal schuld?

Ja sind wir denn jetzt Freiwild für Jogger, Skater, Fahrradfahrer und Rentner? Wahrscheinlich bin auch schuld, wenn ein besoffener Skater in mein ordnungsgemäß in der Garage geparktes Auto reinrauscht.

Wo ist denn die vielgepriesene Autofahrerlobby bei Verabschiedung dieses Schwachsinnes gewesen?

Gunnar, der nur noch mit dem Kopf schüttelt
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ACHTUNG!!! 31.08.-01.09.2002 - Der Event des Jahres

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Hi Cinema,

nur noch Schritttempo? Nee bloß nicht.

Was glubst Du denn wer zahlt, wenn Dir dann ein schnellerer Radfahrer hinten draufbrummt? :( :-D

Gruß

Thomas
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smart Cabrio&pulse cdi streamgreen/black
HAM-TD 109
www.ist-das-der-hammer.de
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Der Gesundheisminister warnt

smart fahren macht süchtig

 

 

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Hi,

na, da können wir doch alle froh sein, dass wir einen smart fahren - halbe Länge, halbe Trefferquote für Jogger... (zumindest wenn sie von der Seite kommen) :) .

Nee im Ernst, was da die Verantworlichen zusammengebastelt haben, grenzt schon an Schwachsinn und wird bestimmt die Gerichte in Einzelfällen gehörig mit Arbeit versorgen.

Enforcer

PS: Übrigens, den Originalartikel findet man hier: geändertes Verkehrsrecht

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ich glaub ich spinne als autofahrer ist man echt beschissen dran... habe schon so viele radfahrer gesehen die es echt rausprovozieren, wie z.B. an einer kreuzung über die rote ampel zu fahren. machen wir das mit dem auto ist der führerschein schon mal für ein monat weg. radfahrer müssten genauso kennzeichen haben dass sie auch an dem "ich überfahr eine rote ampel blitzer" geblitzt werden.

oder es gibt so viele schöne radwege, nein was machen die radfahrer sie benutzen die straße ist ja klar warum auch nicht. aber das sind die leute wo sich dann beschweren, wenn es keine radwege gibt.

tut mir leid aber ich versteh die welt nicht mehr. vielleicht sollten wir smart-fahrer dann die radwege benutzen :lol: wäre vielleicht sicherer für beide teilnehmer.

spass bei seite; die haben echt mehr als EIN rad ab.

es grüßt säuerlich
padsy
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www.padsy.de.vu
www.bayernsite.de.vu

grüße aus dem schwäbischen


..: es grüßt padsy :..

 

Es hat mich niemand gefragt ob ich leben will,

also hat mir keiner zu sagen wie ich leben soll!!

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Hio Leutz...

Na da sieht mans doch wieder...Tausende Autofahrer und mann kriegt sie nicht zusammen..

Der Hintergrund is doch wohl klar: Die Versicherungen wollen weniger zahlen um ihre gewinne zu vergössern..( bedenkt: erst ab 1000 erotischen lohnt es sich die Versicherung zahlen zu lassen...)

Und der ADAC ( DIE?? Autofahrerstimme?) macht da noch mit...
Ich denke die Lösung ist doch ersmal klar: ersmal alle austreten. Und danach der Regierung Druck machen..( nicht nur FunParaden sondern Protestparaden!!!)

aber dazu kann und will sich ja keiner Aufraffen..

Bluevision :cry:


BlueVision

 

 

Schwarze; emotionale Grenzgängerseele mit blauer, zickiger Dieselkugel.

 

(Smart CDI 2000)

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Tja,

ich fange da gleich mal an zu protestieren. Ich leg mir den Ausdruck ins Auto und fahre mal die ganze nächste Woche einfach nur 1/2 so schnell wie erlaubt! Da ich immer fein im dicksten Verkehr fahre bin ich mal gespannt wie lange der Stau wird, den ich da produziere und wie lange es dauert bis mir die "Grünen" im Nacken sitzen.

Ich berichte mal drüber wie es gelaufen ist. :-D

Ausserdem fällt mir dazu nur noch ein: "NUR WEITER SO DEUTSCHLAND". Bald kannste auswandern. :evil:
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Klaus + "Wussel"


Klaus + "Puck"

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Ist nicht wiklich alles neu und auch nicht soooo dramatisch. Zum Teil gabs Ähnliches auch schon vorher und es wurde nun lediglich die Altersgrenze erhöht von 7 auf 10 Jahren.
Schon mal auf nem fast neuen Auto 4- und 5-jährige Kinder des Nachbarn sitzen gehabt, die meinten, sie müssten die Karre zudem unbedingt etwas nachpolieren.....und zwar mit Schlamm und Schotter :-x Haftung ??? :( NADA :( Verletzung der Aufsichtspflicht, was? Jaaaaajaaaaa :( Satz mit X, die Kasko zahlts und sonst niemand.

Nicht verwechseln: Es handelt sich bei der neuen Regelung nicht um eine verschuldensunabhängige Haftung, sondern um eine Beweislastumkehr bei Unfällen mit "schwächeren" Verkehrsteilnehmern. Somit ist eine (Mit-)Haftung eines vorschriftsmäßig geparkten Autos, das von einem Radfahrer angefahren wird natürlich Quatsch.

Teilweise gibt es aber auch schon längst eine Gefährdungshaftung und/oder Beweislastumkehr bedingt durch die bisherige Rechtsprechung. Aber jetzt wird das grade mal in der Presse unter Panikmache gepusht und vorher hat das kein Schw**z interessiert. Beispielsweise Schwertransporte oder beim stinknormalen Rückwärtsfahren, bei Fahrten mit Sondersignal oder auch beim Abschleppen eines anderen Fahrzeuges etc.

Ähnliches Geschrei gab es vor gut 10 Jahren als ebensolche Beweislast in der Gastronomie umgekehrt wurde. Jeder Wirt dachte, er müsse fortan für jede Blähung seines Gastes ohne Möglichkeit der Gegenwehr geradestehen. Is in der Praxis aber auch nicht so. Es wird im wahrsten Sinne nicht so heiß gegessen wie's gekocht wird. ;-) Also panic.gif

Ich hab keine Angst und auch ein wenig Verständnis dafür. Es kommt halt alles immer auch auf Sichtweise an, aus der man diese Regelung betrachtet. Wenn einem sein Kind angefahren wird und man dem Autofahrer nichts beweisen kann oder man vielleicht das Geld nicht dazu hat, es mit aufwendigen Gutachten bis hin zum letzten Detail zu beweisen, weil der vielleicht ne Verkehrsrechtschutzversicherung besitzt, denkt man meist ein wenig anders (zur Klarstellung: Reines Beispiel! Ist mir noch nicht passiert und ich hab auch keine Kids)

In diesem Sinne, am besten wie zuvor so auch in Zukunft:
Schrottfreie Fahrt! ;-)
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Gruß vom Smartlingcolor="#FF0000"> aus dem wWw. (windigen Westerwald)size=3>smilie-28.gifylsuper.gifsmilie-28.gif..........color="FFFFF">

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Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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Hi Kfz-ler,

denke mal, allein die Tatsache das wir ein Auto besitzen (und dabei nocht nicht einmal in Gang setzen) macht uns schon sooooooooooo
gefährlich.

Den Vorschlag den Joggern das Joggen auf der Autobahn (wenn möglich vielleicht die A 9 - egal in welcher Richtung) zu empfhelen, finde ich spitzenmäßig.

Komisch ist doch, wenn ein kleines Tier auf der Fahrbahn ist, soll man/frau am Steuer "draufhalten" und bei sich unmöglich sich verhaltenden "menschlichen Getiers" haben wir ne Haftung, die anscheinend grenzenlos ist. Macht den Eindruck das jeder der Auto fährt ein potentieller Gewaltmensch und sau gefährlich ist.

ARMES DEUTSCHLAND!

Gruß Gilla an alle Leidensgefährten und -gefährtinnen


*Nur wo Gilla drauf steht ist auch Gilla drin*

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Lesen bildet:

Entlasten könnte ihn nur "höhere Gewalt" wie Blitz, Hagel, Sturm oder Erdbeben, wie der ADAC ausführt. Oder die Klärung der Schuldfrage: Kann [....] das alleinige Verschulden am Unfall nachgewiesen werden, hat der Autofahrer die Schadenersatzforderung nicht mehr am Hals.


Das dürfte wohl so ziemlich jede Dummheit abdecken.



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Quote:

Am 14.08.2002 um 09:50 Uhr hat wulars geschrieben:
Lesen bildet:



Ja, man sollte aber wissen wo! ;-)

Quote:
Das dürfte wohl so ziemlich jede Dummheit abdecken.



Eben nicht!

Alles sehr reißerisch aufgemacht, von wegen nur höhere Gewalt. Schon das Wort "nur" ist da fehl am Platz und verdreht die Tatsachen!

@Gilla
Das mit dem "kleinen Getier" find ich auch nicht richtig, aber auch da tut sich was in absehbarer Zeit. Ich denke aber, wenn man dann nicht mehr draufhalten darf, geht das Gebrüll auch wieder los! So ist das, es gibt halt immer zwei Seiten. ;-)
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Am 14.08.2002 um 10:49 Uhr hat smartling geschrieben:
Alles sehr reißerisch aufgemacht, von wegen nur höhere Gewalt. Schon das Wort "nur" ist da fehl am Platz und verdreht die Tatsachen!



Gu, ich versuchs nochmal, diesmal lass ich den unwichtigen Teil weg:
Oder die Klärung der Schuldfrage: Kann [....] das alleinige Verschulden am Unfall nachgewiesen werden, hat der Autofahrer die Schadenersatzforderung nicht mehr am Hals.

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von wulars am 14.08.2002 um 15:00 Uhr ]

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Ja klar Lars,

aber was hab ich denn anderes als genau das gesagt :-?

Replay :-D

Quote:
Es handelt sich bei der neuen Regelung nicht um eine verschuldensunabhängige Haftung, sondern um eine Beweislastumkehr bei Unfällen mit "schwächeren" Verkehrsteilnehmern.


Ich wollte auch damit nicht etwa Dein Posting in Frage stellen, sondern lediglich das, was der ADAC in seinem (IMHO fast übertriebenen) Bericht dargestellt hatte.
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[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 14.08.2002 um 21:40 Uhr ]


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Na lass mal,

ich als Autofahrer muss also nachweisen das ich NICHT schuld bin! :o

Ich dachte immer man muss einem nachweisen das man schuld ist und mitschuld bin ich ja schon weil ich Volltrottel ein Auto fahre und nicht laufe. (Das kennen wir im Prinzip ja schon von früher her, wenn auch nicht so krass.)

Also liegt die Beweislast bei mir als Autofahrer. Scheint mir kein neutraler Standpunkt zu sein, wenn man erst einmal davon ausgeht das ich (der Autofahrer) schuld bin. Widerspricht das nicht dem Rechtsprinzip der Unschuldsvermutung solange nicht das Gegenteil bewiesen ist? Das ist ein Mist und kein Recht. So einfach ist das.

Übrigends gabs ganz schön Krach wegen dem langsam fahren heute Morgen. Da ich aber groß und breit bin wollte es mein aufgeregtes Gegenüber beim Ampelhalt nach dem Aussteigen dann doch nicht so genau wissen.

PS: Hab vorhin die Kündigung an den ADAC geschickt.

PPS: Ich fahre seit 23 Jahren Unfallfrei und habe nicht vor das zu ändern solange ich die "Pappe" habe.
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