Moin, sehr geehrter Ghostimaster !
M.M.n. kann ein Mietverhältnis nicht von (langer) Dauer sein.
Über die Jahrzehnte wurden mir die Garagen schon 3 Mal und die Wohnung schon 2 Mal nach Eigentümerwechsel wegen "Eigenbedarfs" gekündigt und ich musste räumen....
Längere Kündigungs- bzw. Räumungsfristen gibt es nur bei Wohnraum, nicht bei Garagen oder Hallen.....
Was will ich damit sagen: Nicht zu viel in die Ausstattung der gemieteten Räumlichkeiten stecken.
Trotzdem viel Erfolg und nicht entmutigen lassen, Grüße von
hedwig
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