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vor 21 Minuten schrieb Funman:

Mal ganz davon abgesehen, daß ich die Montage eines Fahrradträgers auf einer Kupplungskugel ganz generell für eine Sch...-Lösung halte. Bei allen Autos, nicht nur Smart. 

Auch meine Meinung. Dafür hat man ein Auto mit Dachträger.

Es gibt doch die "Paulchen" Träger und für den 450iger gab es doch dieses Bogensystem........

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Am 4.4.2021 um 16:51 schrieb Funman:

 

 

Mal ganz davon abgesehen, daß ich die Montage eines Fahrradträgers auf einer Kupplungskugel ganz generell für eine Sch...-Lösung halte. Bei allen Autos, nicht nur Smart. 

 

 

Davon abgesehen, wann habe ich das letzte Mal Fahrräder mit dem Auto mitgenommen??? Ich glaube, als meine Kinder Teenager waren... (heute 30 und 35) also um der Wahrheit die Ehre zu geben, nicht sehr dringend 🙂

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Am 1.4.2021 um 14:02 schrieb Ghostimaster:

Jetzt ist die Frage wegen dem Gewicht, denn so wie ich gelesen habe, darf ein Smart mit ESP maximal 350 kg ziehen, und ich habe bedenken wenn alles rausfliegt und die paar Sachen wieder rein kommen ob ich das Gewicht nicht überschreite.

 

Weiß vielleicht einer von euch zufällig was ein ausgeräumter Smart wiegt, oder ob es überhaupt möglich ist unter das angegebene Gewicht zu kommen?

 

Ich kann Dir leider nun nichts zu dem sagen auf welches Gewicht Du einen 450er bekommen würdest.
Da ich den Sascha aber recht gut kenne und mich damals in Luzern ne ganze Weile mit Ihm über den 451er Wohnwagen unterhalten hab kann ich Dir zu diesem Projekt das ein oder andere, aus dem Gedächtnis, weitergeben.

Aus der Zelle flog wirklich alles raus was nicht zwingend notwendig war und die Vorderachse wurde durch einen Drehschemel mit Achse ersetzt. Hier geht das erste Problem los! Du musst das Zelle so ausschneiden das diese Achse sich mit dem Drehschemel und der Zugdeichsel um 360° unter dem Fahrzeug drehen können. Da ist also reichlich Platz zu schaffen und auch solch ein Drehschemel wiegt natürlich. Daher wurden mer Kenntnis zB auch die Scheiben gegen solche aus Kunststoff ausgetauscht, ebenso wie der Boden der Zelle weitgehend durch Aluminium ersetzt wurde. Und der der 451er Anhänger nutzt die Anhängelast von seinem 451er Zugfahrzeug wohl sehr sehr Eng aus.

Das ganze Projekt war also recht aufwendig (wie man die Projekte vom Sascha halt kennt) und man sollte nicht ausser Acht  lassen das es sich beim Sascha um einen Karosseriebauer handelt der seine Projekt in seinem Geschäft umsetzt und somit auf Ressourcen zurückgreifen kann von denen die meisten nur träumen können. Ganz davon zu schweigen das die Jungs wirklich gute Verbindungen zum TÜV haben, bei denen entsprechendes Vertrauen genießen und somit das ganze auch Legalisiert bekommen.
Grad beim Beispiel von Saschas 450er Pickup ist dieser viel Kopiert, aber mit Straßenzulassung gibt es nur das Original.

Das Projekt ist folglich schon reichlich ambitioniert 😉
 


Byebye vom Mischungsmicha

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Am 1.4.2021 um 23:16 schrieb martin151:

@Outliner ,so schnell wie ich mein Zelt aufgebaut habe, kriegst Du Deine mische nicht gemischt, dauert genau zwei Minuten und passt auch auf meinen Defender... wenn zelten, dann so 🙂

IMG_3845.jpg

 

Nur falls das nicht so geläufig ist. Weder der 450 noch der 451er haben eine zugelassene Dachlast! Ein Dachträger scheidet somit leider aus, denn viele Mitglieder der Rennleitung sind darüber inzwischen auch informiert 😞
Und mal von der Thematik mit der Rennleitung abgesehen. Grad beim 450er mit Trust+ wird das echt wenig Spaßig wenn die Kiste an den Grenzbereich kommt und man dann noch nen zusätzliches Gewicht aufm Dach sitzen hat.


Byebye vom Mischungsmicha

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Hab nochmal schnell ein wenig auf der Platte gesucht und noch einige Bilder von den smart Times 2013 in Luzern gefunden. Hier war das Gespann vom Sascha das erste mal zu sehen 

P1010417.thumb.JPG.2e0b204c6b2b8c0e146aab7709b3aa1e.JPG

P1010643.thumb.JPG.72cda0c5a7e712c1b712d5f870246e91.JPG

P1010432.thumb.JPG.783338aec70b304d230adeaae0d14b78.JPG


Byebye vom Mischungsmicha

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@MischungsMicha vielen lieben dank für die Infos und Bilder, das hilft uns schon um Welten weiter und ist genau das was ich gesucht habe. vielen vielen dank!!!!!!


Mann kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe.

IMG_20220726_134340.jpg.9d408cd1faae12d2fe44d76e43f184a7.jpg

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vor 10 Stunden schrieb MischungsMicha:

Hier war das Gespann vom Sascha das erste mal zu sehen 

Hallo Micha,

wo ist denn da die Federung der Vorderachse? Ich kann da keine erkennen. Und der hat Straßenzulassung?

Grüße, Hajo 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 11 Stunden schrieb MischungsMicha:

Nur falls das nicht so geläufig ist. Weder der 450 noch der 451er haben eine zugelassene Dachlast! Ein Dachträger scheidet somit leider aus, denn viele Mitglieder der Rennleitung sind darüber inzwischen auch informiert 😞

Es sind inzwischen einige Smarts mit Dachträger unterwegs. MDC hat da auch was im Programm, wobei es sich allerdings nur um einen handelsüblichen Träger handelt, der auch anderswo zu haben ist. Scheint sich aber zunehmend durchzusetzen.

 

Ich denke, mit der Angabe von Smart handelt es sich um ein Mißverständnis. Smart meint damit die Dachfläche, also die Glasplatte oder Kunststoffplatte, die nicht belastet werden darf. Kein mir bekannter Träger belastet aber diese Platten. Das sind alles handelsübliche Träger, die am Tridion befestigt sind. Und das Tridion ist mindestens genauso stabil wie die Karosse bei allen anderen üblichen Autos.

 

vor 11 Stunden schrieb MischungsMicha:

Grad beim 450er mit Trust+ wird das echt wenig Spaßig wenn die Kiste an den Grenzbereich kommt

Natürlich kann damit nicht so wie ohne Dachträger gefahren werden. Das gilt aber auch für alle anderen Konstruktionen mit "Außenlasten". Kein PKW kann mit Wohnanhänger so gefahren werden wie ohne. Und wenn ein 400 Kg schwerer QEK am Trabant mit 24 PS zulässig und fahrbar ist, dann ist ein Dachträger auf dem Smart pillepalle.

 

Ich bin allerdings auch der Ansicht, daß ein Dachträger keine gute Lösung ist, allein schon wegen des Luftwiderstandes. Besser ist da ein kleiner Anhänger, der im Windschatten des Smart verschwindet. Obwohl, die Chinesen, die von China nach Deutschland gefahren sind und auf der Smart Times in Hamburg waren, sind auch mit voll beladenem Dachträger gefahren.


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 17 Minuten schrieb Funman:

Hallo Micha,

wo ist denn da die Federung der Vorderachse? Ich kann da keine erkennen. Und der hat Straßenzulassung?

Grüße, Hajo 

 

Unter dem Drehschemel ist mW eine Furznormale Anhängerachse montiert und die hat eine, bei Anhängern ja recht übliche, Drehstabfederung. Und ja, das Teil hat ne Straßenzulassung ;-).


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vor 7 Minuten schrieb Funman:

Es sind inzwischen einige Smarts mit Dachträger unterwegs. MDC hat da auch was im Programm, wobei es sich allerdings nur um einen handelsüblichen Träger handelt, der auch anderswo zu haben ist. Scheint sich aber zunehmend durchzusetzen

 

Das etwas Angeboten wird macht es selbst, oder die Nutzung noch lange nicht Legal 😉
Im übrigen weißt der Michael Papenburg auch explizit auf das Dachlast-Problem und der fehlenden Freigabe hin! Und das die Nutzung somit auf eigene Gefahr erfolgt.

 

Zitat

Ich denke, mit der Angabe von Smart handelt es sich um ein Mißverständnis. Smart meint damit die Dachfläche, also die Glasplatte oder Kunststoffplatte, die nicht belastet werden darf.

 

Nein, smart meint damit explizit jeglichen Transport von Lasten auf dem Dach! Darauf wird auch in jeder Betriebsanleitung hingewiesen das der Fortwo keine Freigabe für Dachlast hat. Der Grund dafür sind die Grenzgängigen Fahreigenschaften vom Fortwo und stammt natürlich noch in erster Linier aus der Anfangszeit vom Fortwo. Man darf hier auch nicht vergessen das die Typen-Zulassung von 451 und 453 jeweils immer auf der des Vorgängers basiert und somit viele Dinge vom Vorgänger übernommen wurden.
Ursprünglich sollte der 450er (sprich MCC01) gar keine Mischbereifug (135 bzw 145 Vorne / 175 hinten) haben sondern (wie das spätere K-Modell für Japan) vorne und hinten mit 145er Reifen bestückt sein. Auch das Trust+ war in der Ursprünglichen Planung nicht vorgesehen. Das änderte sich alles nachdem ein gewisser kleiner Benz bei einem gewissen, in Skandinavien üblichem Test, auf einmal auf dem Dach lag. Dadurch verzögerte sich die Markteinführung vom MCC01 und das Teil wurde einer Überarbeitung vom Fahrwerk unterzogen.

Aber auch so. Der hohe Verbrauch vom Fortwo basiert ja in erster Linie auf dem CW-Wert einer Schrankwand und selbst ein Fahrrad am Original Fahrradträger steigt den Verbrauch massiv. Was meinst Du was Dein Verbrauch mit nem Schwiegermuttersarg aufm Dach macht??? 😄

So btw sollte man bei diesem Thema noch eine Kleinigkeit beachten. Auch wenn die Bußgelder in Deutschland in der Regel ein reiner Witz sind. Bei Verstößen gegen Vorschriften gegen Ladungssicherung, zugelassenen Ladelasten und zul. Gesamtgewicht wird es auch hier in Deutschland verdammt Teuer :-(. 
Und 175kg Zuladung sind nicht sonderlich viel. Vor allem wenn man weiß was alles im Leergewicht mit drin ist und damit von diesen 175kg abgezogen werden muss. Wann man also eher zur Bevölkerungsgruppe gehört die nach oben aus dem Durchschnitt ausschert bleiben nach Beifahrer/in und Aufschlag für den Fahrer nur sehr sehr Wenige Kilogramm übrig. Wenn Dich dann noch die Rennleitung aufschnupft weil Du Deine Unterkunft oder ein Teil Deines Gepäck aufs Dach verfrachtest hast kommt ganz schnell der Satz der einem einen Urlaub nachhaltig verderben kann: "Die Weiterfahrt wird Ihnen so untersagt! Die müssen ausladen bis Sie unter dem zul. Gesamtgewicht sind!"

Hier sind wir übrigens auch noch bei einem kleinen Problem das für @Ghostimaster Interessant sein könnte.
Im Gutachten für die AHK (MDC/CFI, bei 450er Sicher, bei 451 mW auch) ist das Zulässige Gesamtgewicht vom Gespann beschränkt!! Im Falle vom 450er waren das mW damals 1250kg, müsste ich nochmal nachsehen wenns Genau gewusst werden soll. Die 350kg Anhängelast sind folglich nur Theorie wenn man das zul. Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug hier komplett ausnutzt! Denn das 450er Cabrio hat zB ein Zul. Gesamtgewicht von 990kg, somit blieben für den Anhänger nur 260kg und keine 350kg!

 


Byebye vom Mischungsmicha

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Am 4.4.2021 um 10:24 schrieb martin151:

Moin zusammen, ich antworte auf die letzten drei Beiträge:

Also: die Dekra hier in Bremen sagt: Du hast ein Fahrzeug, für das grundsätzlich unter Pos. O.1 (ungebremst) und Pos. O.2 (gebremst) eine bestimmte Anhängelast die das Fahrzeug aushält, eingetragen ist. Wenn z.B. ab Werk eine AHK verbaut ist, war‘s das, alles klar. Wenn Du eine AHK nachrüstest, hat diese im besten Fall eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) die bescheinigt, das diese AHK für das gewünschte KFZ zugelassen ist, heisst, die eingetragenen Anhängelasten aushält. D.h. ABE mitführen, Eintragung nicht erforderlich, zweitbester Fall.

Dann gibt es noch die Variante, dass die Zubehör AHK nicht explizit für das gewünschte Fahrzeug gemacht ist, der fachgerechte Einbau und die Einhaltung der Werte aus O.1 und O.2 geprüft und bescjeinigt werden muss, dass ist dann der drittbeste Fall - hier müssen dann die Fzg Papiere entsprechend berichtigt werden.

 

Bei zumindest MEINEM 451 Brabus aus 2009 ist es jedoch so, dass, wie z.B. auch bei meiner Harley, die Felder O.1 und O.2 nicht nur leer, sondern obendrein noch mit einem waagerechten Strich quasi durchgestrichen sind. Das ist für die Bremer Dekra das dichere Zeichen dafür, das dieses Fahrzeug schlichtweg keinen Anhänger ziehen darf, warum auch immer, und demzufolge die dafür notwendige Vorrichtung, nämlich die AHK, daran nicht notwendig, möglich und erlaubt ist. Dies entbehrt, wie man zugeben muss, nicht einer gewissen Logik.

 

Wenn nun der Hersteller der AHK, meint, diese passe an den Smart und man könne damit 440 kg ziehen, kann er das wohl für seine AHK meinen und wissen, nicht jedoch für das Zugfahrzeug.

 

Was ich brauche, ist ein aussagekräftiger Nachweis des Herstellers, um die Anhängelast unter O.1 und O.2 von durchgestrichen auf einen Wert in kg, also 440 oder 350 oder was auch immer, zu ändern! Der Zettel vom AHK Hersteller nützt da nix, die AHK ist ja auch eingetragen und legalisiert, sie darf dran srin, ich darf einen Fahrradträger drauf machen, aber einen Anhänger ziehen darf ich nicht weil es keine Anhänger mit „- kg“ zul. Gesamtgewicht gibt.

Ich habe da noch mal was Interessantes im Web gefunden. 
Dort wird für UK eine AHK angeboten, aber schreiben auch in den FAQ das sie eigentlich nicht Legal in UK ist.
Des Weiteren steht dort, dass man in CH (nicht in der EU) und in den USA einen Anhänger bis 450kg mit einer Stützlast von 40kg Legal ziehen darf.
Aber es wird auch in diesen FAQ bemerkt, dass es auch in D eine Typgenehmigung AHK gibt.
Frage: Da die AHK von @martin151 von Clevertrailer ist, diese in CH Produziert und genehmigt wurde, hier in D Legal??
Denn langsam eröffnet sich mir das ganzen, warum kein aussagekräftiger Nachweis der Anhängelast in den Genehmigungspapieren von "Clevertrailer" steht und er den "heckmeck" mit der Eintragung in die Papiere seines Smart hat.
Angebot auf "www.smart-stuff.parts" (NEUGIERIG? - KLICK HIER)

Hier der Auszug der FAQ der Seite "www.smart-stuff.parts" - Original in Englisch -

FAQ

F: Kann ich mit einem Smart fortwo legal abschleppen?

A: NEIN SIE KÖNNEN NICHT legal mit einem smart fortwo abschleppen.

F: Aber ich habe ein Smart Modell 2008-2013, kann ich damit schleppen?

A: NEIN SIE KÖNNEN NICHT legal mit einem Smart fortwo abschleppen.

F: Aber ein anderes Unternehmen bietet eine Anhängerkupplung an, die auf einem Smart so Homogenisiert wurde, dass ich mit meinem Smart fortwo schleppen kann.

A: NEIN SIE KÖNNEN NICHT legal mit einem Smart fortwo abschleppen.

F: Warum nicht?

A: Siehe unten ...

Um das Abschleppdilemma zu klären. Unten sehen Sie ein Beispiel für eine 451 smart fortwo vin-Platte und ein anderes für ein zufälliges Fahrzeug. Hinweis zum Zufallsfahrzeug sind die beiden Achsgewichte (980 kg & 980 kg) sowie das Bruttofahrzeuggewicht (GVW) (1770 kg) und das sogenannte Bruttozuggewicht (3070 kg). Letzteres ist die offizielle Abschleppfähigkeit. Insbesondere können Sie ein anderes Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 1300 kg (3070 - 1770 = 1300) ziehen, um das Gesamtgewicht des Zuges (das Gesamtgewicht beider Fahrzeuge) auf 3070 kg zu bringen. Beachten Sie, dass, wenn eine Abschleppvorrichtung zum Abschleppen des Fahrzeugs verwendet wird, das Gewicht dieser auch ein Faktor innerhalb des Bruttozuggewichts sein muss.

 

Auf der Smart-Vin-Platte sehen Sie, dass außer den beiden Achsgewichten nur ein weiteres Gewicht vorhanden ist, 1020 kg, das das zulässige Gesamtgewicht darstellt. Dies bedeutet, dass ohne ein anderes (plattiertes / angegebenes) Gewicht des smart auch das Gesamtgewicht des Zuges dargestellt wird, was bedeutet, dass Sie (rechtlich gesehen) nur mit ihm schleppen können, wenn das Gesamtgewicht des Zuges 1020 kg nicht überschreitet (wenn auf Ihrer Vin-Platte etwas anderes steht wir wären interessiert zu wissen). 

Entgegen der Meinung einiger Einzelpersonen / Unternehmen haben Sie daher (rechtlich) keine Erlaubnis, mit einem Smart abzuschleppen. Es gibt eine Firma, die irgendwie eine Homogenisierung für ihre Anhängerkupplung erhalten hat (in Deutschland), aber dies bedeutet nicht automatisch, dass der smart dann zum Abschleppen zugelassen ist. Es ist nur so, dass das Produkt getestet wurde und als geeignet für seine Arbeit angesehen wird. das Produkt, nicht das Auto!

In der Schweiz (nicht in der EU) und den USA darf der smart jedoch bis zu 450 kg mit einer Stützlast von 40 kg ziehen. 
Daher basieren unsere empfohlenen Abschleppgrenzen auf diesen Zahlen.

 

So steht es aus rechtlicher Sicht in der EU - das bedeutet nicht, dass wir damit einverstanden sind, aber aus Sicht des Einzelhandels bedeutet dies, dass wir unsere Anhängerkupplungen NUR für den Off-Road-Gebrauch oder für die Verwendung mit einem Fahrradträger verkaufen müssen . Trotzdem haben wir eine Reihe von Kunden, die mit dem smart (sowohl 450 als auch 451) schleppen, und bisher hat niemand (nach unserem Wissen) Probleme mit den Befugnissen im In- oder Ausland gehabt. Wir kennen sogar eine Person, die eine spezielle Versicherung für das Abschleppen abgeschlossen hat. Lesen Sie also nach, was Sie wollen!

vin.jpg

vin2.jpg

bearbeitet von Smart 451

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vor 10 Minuten schrieb Smart 451:

Homogenisierte

Also quasi pürierte AHK? 😉

 

vor 10 Minuten schrieb Smart 451:

Da die AHK von @martin151 von Clevertrailer ist, diese in CH Produziert und genehmigt wurde, hier in D Legal??

Das weiß ich nicht, aber es ist ja nicht verboten, daß Clevertrailer eine ABE für D erwirkt. Das macht auch viel Sinn, weil der Smart Markt in D vergleichsweise sehr groß ist. Das weiß Clevertrailer aber sicher selbst, und sie werden es auch sagen, wenn sie nach einer ABE oder Gutachten gefragt werden.

 

vor 14 Minuten schrieb Smart 451:

legal abschleppen

Schleppen, Abschleppen und Anhänger ziehen sind 3 verschiedene Dinge. Die Übersetzung ist da etwas verwirrend. Die Website gibt auch die Rechtslage in GB wieder. Der Informationsgehalt für die Situation in D ist imho eher....begrenzt.


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 14 Minuten schrieb Funman:

Schleppen, Abschleppen und Anhänger ziehen sind 3 verschiedene Dinge.

Die Übersetzung ist da etwas verwirrend. Die Website gibt auch die Rechtslage in GB wieder.

Der Informationsgehalt für die Situation in D ist imho eher....begrenzt.

 

Genau so sieht es aus, Hajo! 🙂

Das hast Du vollkommen richtig geschrieben!

bearbeitet von Ahnungslos

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Also meine Clevertrailer-Kupplung ist seit 2008 am Brabus Xclusive eingetragen, unter O1 und O2 steht jeweils 400kg, die Stützlast beträgt 40kg. Da mein Smart - selbst gewogen - schon fast soviel wiegt, wie das höchst zulässige Gesamtgewicht ausmacht (jedenfalls nicht die 860kg leer) bleibt zum Ziehen nicht viel übrig.

Mein Smartzillus hat ein Eigengewicht von 220kg und ist abgelastet auf maximal 400kg höchst zulässiges Gesamtgewicht eingetragen (das Fahrgestell drunter könnte 750kg).

 

Grüße ausm Ösiland


Grüße, wme451333 ;)

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vor 30 Minuten schrieb Funman:

Also quasi pürierte AHK? 😉

 

...ja wenn man beim Schreiben nicht auf die "Autokorrektur" achtet. 😂
Danke für den Hinweis @Funman - da habe ich mich ja wieder von der Autorkorrektur zum "Affen" machen lassen 🙊
Habe das nun in im meinem Text von "Homogenisierte"... auf "Typgenehmigung" geändert.

Aber auch dein Beitrag "Schleppen, Abschleppen und Anhänger ziehen sind 3 verschiedene Dinge.", sehe ich zwar auch so, aber trotzdem wird was gezogen.
Aber das wäre Haarspalterei und das würde diesen Thread zu weit "aufblähen"

bearbeitet von Smart 451

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