Ghostimaster Geschrieben am 3. April 2021 So endlich mal wieder Zeit, uns geht es eigentlich nur um die durchführbarkeit des Projektes (weil wir es dann auch starten wollen), und deswegen möchte ich halt heraus finden ob es möglich ist unter die magische Grenze vom Gewicht zu kommen wenn der Smart halt Motor, Getriebe, Vorderachse, Interieur, usw. verliert. Ich freue mich über eure Ideen und tipps und wenn es vom Gewicht her klappen sollte werden auch einige davon umgesetzt, nur möchten wir halt einen Smart auch als Zugfahrzeug haben. 😄 Mann kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Outliner Geschrieben am 3. April 2021 Ich meine mich erinnern zu können dass die nackige Tridion mit Scheibe etwa 200Kg wiegt. Ich habe vor einer Weile eine entsorgt, aber so sicher bin ich mir da nicht mehr was das Gewicht angeht. Jedenfalls ist es sinnlos schwer. Die ganzen Versteifungen etc wiegen doch! Mit dem zulässigen Gesamtgewicht bist du auf 350Kg limitiert beim SAM und nur 35Kg Stützlast. Ja, ich finde die Idee auch reizvoll, so ist es nicht... Aber da haben sich schon ne Menge Leute Kopfschmerzen drum gemacht. Man muss das Rad nicht zweimal erfinden! Man könnte aber bestehende Leichtbau-Wohnwagen auf Smart-Optik trimmen. Und die Kugel ist eh zu kurz, um vernünftig drin pennen zu können. Als offener Kasten auf ein HP350-Fahrgestell geschraubt, ok. Da fehlt dann das Dach und die Holme. Aber als Wohni? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
martin151 Geschrieben am 3. April 2021 (bearbeitet) Moin zusammen, für mich ergibt sich bei dieser ganzen Diskussion die Frage: Woher kommt die Angabe 350kg Anhängelast???? ich frage weil: Mein 451 Brabus Bj. 2009, hat 2010 eine AHK bekommen, vom Smartcenter (Re.vorhanden) mit Dekra Gutachten (vorhanden). Damals hat die Dekra die AHK ohne Angabe einer Anhängelast eingetragen, die entsprechenden Felder O.1 und O.2 oben im Fzg.Schein sind leer. Der Vorbeitzer hat die Papiere nie berichtigen lassen, wie er durch die Hauptuntersuchungen gekommen ist, ist mir schleierhaft, wahrscheinlich hat er immer das Dekra Gutachten vorgelegt. Nachdem ich das Auto gekauft habe, bin ich zur DEKRA, Bremen wegen einer anderen Eintragung und habe den Prüfer gebeten, das Gutachten von 2010 zu aktualisieren, mit meinem Kennzeichen. Dieser hat das abgelehnt, sagte, sein Kollege in Düsseldorf hätte damals einen Fehler gemacht, hätte das nicht eintragen dürfen, weil das Fahrzeug überhaupt keine Anhängelast habe! Mir war das dann zu blöd, ich habe die Dekra Düsseldorf, aus der das Gutachten von 2010 stammte, angeschrieben, die haben mir das Gutachten von damals kostenlos auf mein Kennzeichen umgeschrieben und geschickt, und so habe ich das eintragen lassen. Wie Ihr beigefügten Screenshots entnehmen könnt, habe ich jetzt ein Auto mit einer eingetragenen AHK, jedoch ohne Anhängelast. - Was ist denn das für ein Schgwachsinn! Gibt es hier im Forum vierlleicht jemanden, der mir ein Dokument als PDF mailen kann, aus dem hervorgeht, welche Anhängelast der Smart 451 Brabus aus 2009 hat? Ich würde gern die Fahgrzeugpapiere entsprechend berichtigen lassen. Es müsste sich irgendwie um ein Dokument des Fahrzeugherstellers handeln, das die DEKRA akzeptieren kann. Ob wohl ich mehrere Anhänger habe, die alle leer mehr wiegen als der ganze Samrt, und auch die entsprechenden Zugfahrzeuge dazu, könnte es, z.b. für meine Kinder, die ja diesen Kinderführerschein haben, mit dem man keine richtigen Anhänger fahren darf, durchaus Sinn machen... mit einem kleinen, leichten Anhänger ein paar Möbel von Ikea holen, würde gehen, ohne dass man immer den Alten (mich) fragen muss. Ichwürde mich freuen, wenn mir diesbezüglich jemand helfen kann. Gruß, Martin bearbeitet 3. April 2021 von martin151 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am 3. April 2021 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb martin151: Woher kommt die Angabe 350kg Anhängelast???? Hallo Martin, das ist ja ganz lustig bei dir. Die Anhängelast kommt vom Hersteller der AHK. Der läßt die AHK mit dieser Last typprüfen und ein Gutachten erstellen. Der Käufer der AHK geht mit dem Gutachten zur Dekra und läßt den korrekten Einbau bestätigen. Dabei übernimmt die Dekra, kann natürlich auch der Tüv sein, die Last in sein Gutachten. Und die Zulassungsstelle trägt das dann so in die Papiere ein. So läuft das. Offenbar hat in deinem Fall der Dekra Mann eine beschlagene Brille gehabt und übersehen die Last zu übertragen. Was du jetzt also machen müßtest, wäre, diesen Weg nochmal zu gehen. Kost nen Hunni und nen halben Tag. Dann hassus. Dabei gehe ich jetzt mal davon aus, daß deine AHK eine Typprüfung hat und nicht selbstgebastelt ist. Übrigens, was steht denn auf dem Typenschild der AHK? Da sollte die Last draufstehen. Ich hoffe deine AHK hat eins? Und nochwas, beim 450 ist das so, daß Smart sagt, daß der keine Anhänger ziehen darf und deshalb keine Last eingetragen oder vorgesehen hat. Ähnlich wie im Dashcam Thread würde ich deshalb gerade dort nicht nachfragen. Wie es beim 451 ist, weiß ich nicht, ich vermute aber genauso. Dabei fällt mir gerade auf, daß das deiner Aussage widerspricht, daß die Kupplung im Smart Center eingebaut wurde. Womit wir wieder am Anfang wären: das ist ja lustig bei dir. bearbeitet 3. April 2021 von Funman 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ghostimaster Geschrieben am 4. April 2021 @martin151 die Information habe ich von misterdotcom.de, da es in meinen Augen ein vernünftiger Händler ist und mich bisher nicht enttäuscht hat. Mann kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am 4. April 2021 (bearbeitet) Genau so ist es wie Funman und Ghostimaster schreiben. Vom Hersteller bzq. Verkäufer der AHK bekommst Du Papiere der Typprüfung, in denen die zulässige Anhängelast und Stützlast angegeben ist! bearbeitet 4. April 2021 von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
martin151 Geschrieben am 4. April 2021 Moin zusammen, ich antworte auf die letzten drei Beiträge: Also: die Dekra hier in Bremen sagt: Du hast ein Fahrzeug, für das grundsätzlich unter Pos. O.1 (ungebremst) und Pos. O.2 (gebremst) eine bestimmte Anhängelast die das Fahrzeug aushält, eingetragen ist. Wenn z.B. ab Werk eine AHK verbaut ist, war‘s das, alles klar. Wenn Du eine AHK nachrüstest, hat diese im besten Fall eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) die bescheinigt, das diese AHK für das gewünschte KFZ zugelassen ist, heisst, die eingetragenen Anhängelasten aushält. D.h. ABE mitführen, Eintragung nicht erforderlich, zweitbester Fall. Dann gibt es noch die Variante, dass die Zubehör AHK nicht explizit für das gewünschte Fahrzeug gemacht ist, der fachgerechte Einbau und die Einhaltung der Werte aus O.1 und O.2 geprüft und bescjeinigt werden muss, dass ist dann der drittbeste Fall - hier müssen dann die Fzg Papiere entsprechend berichtigt werden. Bei zumindest MEINEM 451 Brabus aus 2009 ist es jedoch so, dass, wie z.B. auch bei meiner Harley, die Felder O.1 und O.2 nicht nur leer, sondern obendrein noch mit einem waagerechten Strich quasi durchgestrichen sind. Das ist für die Bremer Dekra das dichere Zeichen dafür, das dieses Fahrzeug schlichtweg keinen Anhänger ziehen darf, warum auch immer, und demzufolge die dafür notwendige Vorrichtung, nämlich die AHK, daran nicht notwendig, möglich und erlaubt ist. Dies entbehrt, wie man zugeben muss, nicht einer gewissen Logik. Wenn nun der Hersteller der AHK, meint, diese passe an den Smart und man könne damit 440 kg ziehen, kann er das wohl für seine AHK meinen und wissen, nicht jedoch für das Zugfahrzeug. Was ich brauche, ist ein aussagekräftiger Nachweis des Herstellers, um die Anhängelast unter O.1 und O.2 von durchgestrichen auf einen Wert in kg, also 440 oder 350 oder was auch immer, zu ändern! Der Zettel vom AHK Hersteller nützt da nix, die AHK ist ja auch eingetragen und legalisiert, sie darf dran srin, ich darf einen Fahrradträger drauf machen, aber einen Anhänger ziehen darf ich nicht weil es keine Anhänger mit „- kg“ zul. Gesamtgewicht gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am 4. April 2021 Meine Nerven, es ist nicht zu fassen, was da manchmal veranstaltet wird! 🙄 Die Anhängerkupplung von MDC ist explizit für den Smart konstruiert und gefertigt und hat eine Typgenehmigung, aus der die zugelassenen Werte klar hervorgehen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
martin151 Geschrieben am 4. April 2021 Nein Ahnungslos, hat sie nicht! Andreas hat mir genau diese Unterlagen eben noch einmal geschickt. Davon abgsehen, dass meine AHK von Clevertrailer ist und vom Smartcenter verbaut ist und nicht von MDC, siehst Du auf der letzen Seite des fraglichen Dokumentes das Wort EMPFEHLUNG zur Eintragung... d.h., der Hersteller der AHK und der Verkäufer, der ggf. auch den Einbau vornimmt, EMPFEHLEN, das so einzutragen. Die haben ja auch ein wirtschaftlicxhes Interesse daran, diese Dinger zu verkaufen. Das ganze 16 seitige Dokument ist hübsch gemacht, mit vielen Bildern, enthält jedoch an keiner einzigen Stelle einen amtlichen Stempel, dass diese AHK jemals von einer unabhängigen Prüfeinrichtung, das wäre in D z.b. TÜV oder Dekra, geprüft wurde. Wir reden hier demnach in jedem Fall von einer Einzelabnahme nach §21 (mit entsprechenden Kosten), bei der es im Ermessen des Sachverständigen liegt, diese AHK in Kombi mit explizit diesem (daher der Name Einzelabnahme) Fahrzeug das Ziehen eines Anhängers bis 440 kg zu bescheinigen, oder auch nicht. Und bei der Dekra in Bremen ist man offensichtlich der Meinung, dass diese Einzelabnahme viel länger dauert als vier HU's eines Golf sieben, man damit weniger verdienen kann und zu guter Letzt auch noch die Verantwortung dafür übernehmen soll, das ein Fahrzeug, von dem der Hersteller, der es ja wissen muss, explizit sagt, es darf keinen Anhänger ziehen, das nun doch dürfen soll. Darauf haben sie schlichtweg keinen Bock, ( was nachvollziehbar ist) Um die SDache sauber zu machen müsste ich alsdo nun mit den gesammelten Unterlagen zu TÜV oder GTÜ und dort um Einzelabnahme bitten. Nachdem ich darauf keinen Bock habe, und die AHK ja zumindest mal eingetragen ist, wenn auch ohne Anhängelast, fall ich damit wenigstens nicht bei der HU durch, weil ich ja zur HU nicht mit anhänger fahre... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
martin151 Geschrieben am 4. April 2021 Nachtrag: .. für mich ja grundsätzlich nicht schlimm weil: 1. ich habe fünf zugelassene Anhänger, alle sind schwerer als der ganze Smart und ich werde mir sicher keinen Anhänger kaufen, der 440 kg zul. Gesamtgewicht hat, weil das für mich kein Anhänger ist, , einzig der Motorradtrailer ginge theoretisch, aber nur, wenn eines der leichten Oldtimer Motorräder drauf wäre und nicht die schwere Harley, die ohne Trailer schon 400kg wiegt. 2. Ich habe vier andere Fahrzeuge, alle mit AHK, die bis 2,5 to, der Defender bis 3,5 to ziehen dürfen und den passenden Führerschein dazu. Ich brauchs also nicht wirklich, wes mich halt nervt ist, dass der MDC in NRW einen Deal mit der Dekra machen kann, dass die das so eintragen und in Bremen, auch bei der Dekra, geht das nicht... das ist Willkür und gegen Willkür habe ich was... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
martin151 Geschrieben am 4. April 2021 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Smart 451 Geschrieben am 4. April 2021 (bearbeitet) Eigentlich hat es nur dein für Dich zuständiges StVA/Landratsamt die ganze Eintragung verbockt. Denn wenn die so wie es MDC vorschlägt, die Daten in die Fahrzeugpapiere einzutragen, würde auch keine Prüforganisation rumnerven. Ich kenne viele Smart Fahrer, die ich auf Treffen kennengelernt habe und auch in näherer Bekanntschaft, die eine AHK an ihren Smart haben. Aber mir ist kein Fall bekannt, dass eine Prüforganisation TÜV/GTÜ/DEKRA usw. verlangt haben den Smart dort zur Einzelabnahme vorzuführen oder nicht den "neuen Stempel" für die nächsten 2 Jahre bekamen, da sie diese AHK nur beim StVA/Landratsamt eingetragen lassen haben. bearbeitet 4. April 2021 von Smart 451 Beiträge dieses Benutzers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Uran, purer Boshaftigkeit, Fachwissen und Erdnüssen enthalten!This user's posts may contain traces of irony, sarcasm, uranium, pure malice, expertise and peanuts! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am 4. April 2021 (bearbeitet) vor 3 Stunden schrieb martin151: mit einem waagerechten Strich quasi durchgestrichen sind. Das ist für die Bremer Dekra das dichere Zeichen dafür, das dieses Fahrzeug schlichtweg keinen Anhänger ziehen darf Das ist ja auch so korrekt, und genau das willst du ja ändern lassen. Die Logik des Dekra ist ziemlich unlogisch, denn das würde ja bedeuten, daß grundsätzlich keine Änderungen an den Papieren möglich wären bei zusätzlichen Anbauten. Es ist aber die Aufgabe des Dekra, die Striche in eine Last zu ändern. Wenn der Dekra das anders sieht, fahr zum Tüv. vor 2 Stunden schrieb martin151: meine AHK von Clevertrailer ist Hast du das Gutachten von Clevertrailer mit eingetragener Last? Wenn nein, anfordern. Richie ist sehr nett und hilft dir bestimmt. vor 2 Stunden schrieb martin151: EMPFEHLUNG zur Eintragung Klar, der Hersteller kann dem Prüfer nix vorschreiben, deshalb Empfehlung. In der Regel übernehmen die Prüfer das genau so in ihr Gutachten. Ich habe noch von keinem anderen Fall gehört. vor 2 Stunden schrieb martin151: keiner einzigen Stelle einen amtlichen Stempel, dass diese AHK jemals von einer unabhängigen Prüfeinrichtung, das wäre in D z.b. TÜV oder Dekra, geprüft wurde. Hrrrmh, das ganze Gutachten IST doch vom Tüv, mit Kopf und Siegel und Unterschrift! Und da steht sogar haarklein drin, wie die AHK typgeprüft wurde. Bei MDC z.B. Dauertest mit Hydropulser incl. Zyklenzahl und Prüfkräften. Was willst du mehr? vor 2 Stunden schrieb martin151: Einzelabnahme Nein. vor 3 Stunden schrieb martin151: kann er das wohl für seine AHK meinen und wissen, nicht jedoch für das Zugfahrzeug. Die AHK wird zusammen mit Zugfahrzeug geprüft. Das Gutachten gilt (nur) für diese Kombination. vor 2 Stunden schrieb martin151: dass der MDC in NRW einen Deal mit der Dekra machen kann, dass die das so eintragen Wäre mir jetzt neu. Meine AHK von MDC hat der Tüv in Lübeck eingetragen. (Wenngleich auch nur mit Nachfrage, der Tüvler hat moniert, daß auf der Kugel keine Nummer steht. Ich hab dann Michael Papenburg angerufen und das Telefon weitergereicht und die haben das untereinander klar gemacht. ) Korrektur: der Tüv hat natürlich nichts eingetragen, sondern bescheinigt. Eingetragen hat die Zulassungsstelle. bearbeitet 4. April 2021 von Funman 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
martin151 Geschrieben am 4. April 2021 vor 7 Minuten schrieb Funman: Das ist ja auch so korrekt, und genau das willst du ja ändern lassen. Die Logik des Dekra ist ziemlich unlogisch, denn das würde ja bedeuten, daß grundsätzlich keine Änderungen an den Papieren möglich wären bei zusätzlichen Anbauten. Es ist aber die Aufgabe des Dekra, die Striche in eine Last zu ändern. Wenn der Dekra das anders sieht, fshr zum Tüv. Hast du das Gutachten von Clevertrailer mit eingetragener Last? Wenn nein, anfordern. Richie ist sehr nett und hilft dir bestimmt. Klar, der Hersteller kann dem Prüfer nix vorschreiben, deshalb Empfehlung. In der Regel übernehmen die Prüfer das genau so in ihr Gutachten. Ich habe noch von keinem anderen Fall gehört. Hrrrmh, das ganze Gutachten IST doch vom Tüv, mit Kopf und Siegel und Unterschrift! Und da steht sogar haarklein drin, wie die AHK typgeprüft wurde. Bei MDC z.B. Dauertest mit Hydropulser incl. Zyklenzahl und Prüfkräften. Was willst du mehr? Nein. Die AHK wird zusammen mit Zugfahrzeug geprüft. Das Gutachten gilt (nur) für diese Kombination. Wäre mir jetzt neu. Meine AHK von MDC hat der Tüv in Lübeck eingetragen. (Wenngleich auch nur mit Nachfrage, der Tüvler hat moniert, daß auf der Kugel keine Nummer steht. Ich hab dann Michael Papenburg angerufen und das Telefon weitergereicht und die haben das untereinander klar gemacht. ) Wenn wir mal MDC weglassen, weil es ja eine Clevertrailer AHK ist, habe ich von dieser eine ca. 20seitige einbauanleitung mit Eintragungsempfehlung, die aber, so wie die 16 seitige von MDC keinen Stempel vom TÜV hat... sondern nur einen vom Hersteller... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am 4. April 2021 Zum Thema "sagt wer?" in deinem Bild : Der Hersteller, hier also MDC. Das heißt übrigens, daß die Montage eines Fahrradträgers NICHT zulässig ist. Nur weil du das oben mal erwähnt hattest. Und ja, beim 451 ist prinzipiell keine Vorstellung bei der Dekra nötig. Also nur anbauen und ab zur Zulassungsstelle. Wir hatten das Thema hier schonmal, daß das nicht alle Zulassungsstellen mitmachen. Find ich jetzt nicht soo schlimm, dann eben doch noch mal zum Tüv. 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am 4. April 2021 Und noch ein illegaler Tip: Meines Wissens sind die AHK von Clevertrailer und von MDC baugleich. Man möge mich korrigieren, falls nicht. (Nur die Schweizer Kupplung ist ganz anders.) Da kein Teil an der AHK gekennzeichnet ist, könntest du deine AHK auch mit Anbauanleitung, Gutachten und Typenschild von MDC abnehmen und eintragen lassen. 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
greatoldman Geschrieben am 4. April 2021 Bei mir wurde 450kg ungebremst/gebremst in die Papiere eingetragen. Stützlast 45kg. Brauche also keine zusätzliche Papiere mitführen. MDC-Kupplung am 451 mhd Cabrio Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
greatoldman Geschrieben am 4. April 2021 (bearbeitet) vor 3 Stunden schrieb martin151: Beim 451 steht: Mit E1 Zulassung ( Zulassung für ganz Europa durch das Kraftfahrtbundesamt )Material : Stahl 10mm feuerverzinkt !! Gewicht ca. 14 kgKugelkopf mit optimierter Befestigung aus Edelstahl !! abnehmbarGeprüft nach der EG-Ratsrichtlinie 94/20/EG und Zulassung mit E-Kennzeichnung bearbeitet 4. April 2021 von greatoldman Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am 4. April 2021 Ebend, deswegend! 😉 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
greatoldman Geschrieben am 4. April 2021 Die EG-Richtlinie MUSS von der Zulassungstelle anerkannt werden (Zulassung für ganz Europa) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am 4. April 2021 Mir vollkommen schleierhaft, welche Probleme manche Spezialisten haben, die Papiere zu lesen bzw. zu interpretieren! 🙄 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
greatoldman Geschrieben am 4. April 2021 vor 2 Stunden schrieb Funman: Das heißt übrigens, daß die Montage eines Fahrradträgers NICHT zulässig ist. Nur weil du das oben mal erwähnt hattest. MDC schreibt nicht dass es verboten ist einen Fahradträger auf seine AHK zu montieren. Siehe hier: Die Montage eines Fahrradträgers ist i.d.R. möglich, erfolgt aber auf eigenes Risiko. In jedem Fall empfehlen wir dringend, die Fahrräder oben zusätzlich mit Spanngurten/bändern zu befestigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am 4. April 2021 Uh, ich merke gerade, ich hab da was verwechselt. Clevertrailer ist die Schweizer Anhängerkupplung, und die hat mit Richi und mit MDC nichts zu tun. Ich dachte, es geht um eine Kupplung von Smarttrailer Richard Jäger. 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
greatoldman Geschrieben am 4. April 2021 (bearbeitet) Die von Clevertrailer schaut mit ihrer Kugel und deren Halter nach einer "normalen" AHK aus. Die von MDC hat was was, mit der Silbernen Platte, besser zum Smart passt, meine Meinung Bei mir ist der Stecker auch unter der Kupplung versteckt, na sagen wir lieber, nicht so sichtbar. bearbeitet 4. April 2021 von greatoldman Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am 4. April 2021 (bearbeitet) vor 36 Minuten schrieb greatoldman: MDC schreibt nicht dass es verboten ist einen Fahradträger auf seine AHK zu montieren Die Angaben sind etwas widersprüchlich. Die Angabe "Die AHK ist nur zum Ziehen eines Anhängers ... geeignet" interpretiere ich schon als Verbot eines Fahrradträgers. Ich finde auch, daß die 8mm dicke Lasche der 450iger Kupplung für die Biegelast einer 60 Kg schweren Kombination aus 2 Fahrrädern und dem Fahrradträger unterdimensioniert wäre, vor allem, wenn noch Schwingungen hinzukommen. Deshalb auch die empfohlenen Spanngurte. Andere Kupplungen aus geschmiedetem Stahl vertragen weit höhere Biegemomente. Mal ganz davon abgesehen, daß ich die Montage eines Fahrradträgers auf einer Kupplungskugel ganz generell für eine Sch...-Lösung halte. Bei allen Autos, nicht nur Smart. Deshalb habe ich auch zwei Smarts, die jeweils völlig unabhängig voneinander eine AHK und auch einen Fahrradträger haben! Und das sogar gleichzeitig montierbar. (Wenngleich auch nicht gleichzeitig benutzbar). (Bei einer. Bei der anderen theoretisch sogar schon.) bearbeitet 4. April 2021 von Funman 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen