Genau das ist der Casus Knacksus!
Ein TÜVer hat normalerweise jederzeit die Möglichkeit, in seiner Datenbank alle zulässigen Rad-/Reifenkombinationen für das jeweilige Fahrzeug abzurufen.
Und von einem Fachmann, als der er ja auch bezahlt werden will, würde ich dann schon erwarten, daß er selbst auf die Idee kommt, dies zu tun auch ohne vom Kunde darauf hingewiesen zu werden!
Das hat was mit Kompetenz und Berufsehre zu tun! 😉
Es ist, wie schon ein paar Mal geschrieben eben so, daß in Verbindung mit den Alufelgen die von Ghostimaster genannte Reifengröße die serienmäßige ist, das ist doch nicht so schwierig zu verstehen, nachdem ich schon den Link auf Evilution gesetzt habe, wo die originalen Felgen mit den jeweiligen Reifendimensionen aufgelistet sind!
In den Papieren stehen eben nur die für die Stahlfelgen drin, das heisst aber noch lange nicht, daß keine anderen zulässig sind! 😉
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